Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 345

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 345 (NJ DDR 1952, S. 345); ist Wirklichkeit geworden: die Umwandlung der Zentralen Richterschule in die Deutsche Hochschule der Justiz, die als Stätte der Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Rechts dazu dienen soll, werktätige Menschen zu hochqualifizierten demokratischen Juristen wissenschaftlich auszubilden und zu erziehen. Auch um die Entwicklung der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands hat sich Max Fechner Verdienste erworben. Seit ihrer Gründung gehört er dem Vorstand an, und in dieser Eigenschaft hat er wesentlich dazu beigetragen, daß die Vereinigung zu einer gesamtdeutschen Repräsentation aller demokratischen Juristen wurde, die in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen ihren Beitrag im Kampf um die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt leistet. In den langen Jahren reibungsloser Zusammenarbeit hat auch die „Neue Justiz“ von Max Fechner, den sie zu den Mitgliedern ihres Redaktionskollegiums zählen darf, zahllose fördernde Anregungen und kluge Ratschläge erhalten. Mit dem Dank hierfür verbindet die „Neue Justiz“ den Wunsch, daß ihr diese wertvolle Unterstützung noch auf lange hinaus erhalten bleiben möge. Wir alle sind durch den Beschluß der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik in Angriff zu nehmen, vor neue und größere Aufgaben gestellt worden. Um sie zu lösen, brauchen wir die Hilfe von Männern, iür die, wie bei Max Fechner, dieser Beschluß die herrliche Krönung eines ganzen Lebens voller Arbeit für den Sozialismus bedeutet. Deutsche Juristen in der Sowjetunion Von Dt. Hilde Benjamin, Vizepräsident des Obersten Gerichts Im Juni hielt sich eine Delegation von Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik in der Sowjetunion auf, um den Gerichtsaufbau und die Tätigkeit der Justizorgane in der Sowjetunion zu studieren; weiter war Gegenstand unseres Studiums die Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter der Justiz und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. Vorweg müssen wir der Regierung der UdSSR, insbesondere dem Minister der Justiz, Gorschenin, dem Präsidenten des Obersten Gerichts der Sowjetunion, W o 1 i n , und dem Generalstaatsanwalt der Sowjetunion, S a f o n o w , noch einmal unseren tiefsten Dank aussprechen für die großzügige Bereitschaft, mit der man uns Einblick in die Arbeit aller Organe der Justiz, vom Volksgericht bis zum Obersten Gericht der UdSSR, vom Rayonstaatsanwalt bis zum Generalstaatsanwalt, von der Justizverwaltung im Gebiet bis zum Justizministerium der UdSSR, gab. Wir danken allen, die mit unermüdlicher Geduld unsere Fragen beantworteten Fragen, die ihnen anfangs manchmal unverständlich scheinen mußten, weil sie unserem beschränkten Gesichtskreis entsprangen. Wenn wir jetzt hier darüber berichten, dann soll dieser Bericht nicht die Fülle der Eindrücke und des Gelernten wiedergeben, die die Reise uns vermittelte. Genau so wenig können das Referate tun, die die Mitglieder der Delegation im Rahmen der Breitenschulung halten. Es kann dadurch nicht das sorgfältige Studium des Gerichtsaufbaus der Sowjetunion ersetzt werden, das uns das Lehrbuch für Hochschulen über den „Gerichtsaufbau“1) von Professor D. S. K a r e w dem wir als stets hilfsbereiten und äußerst sachkundigen Berater unserer Delegation auch an dieser Stelle nochmals danken oder, in kürzerer Fassung, seine in deutscher Sprache erschienene Schrift „Sowjetische Justiz“2) ermöglicht. Unser Bericht wird einige der Fragen hervorheben, die für unsere Blickrichtung, für unsere gegenwärtige Entwicklung besondere Bedeutung haben. Unsere Reise lag im Monat Juni, also vor der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Wir waren uns zwar darüber klar, daß wir aus dem Gelernten wichtige Lehren für die Gestaltung unserer eigenen Gerichtsorganisation zu ziehen haben würden; wir übersahen aber noch nicht, daß unsere Erfahrungen nunmehr mithelfen werden, die ersten Schritte zum Aufbau einer sozialistischen Justiz in unserem Staat zu tun. Ich möchte zunächst einige Prinzipien darstellen, die sich uns bei aller Vielfalt im einzelnen als allgemein gültig für alle Zweige der Justizarbeit gleichsam aufdrängten, und dann aus jedem Gebiet eine Frage herausgreifen, die durch das persönliche Kennenlernen besonders bedeutungsvoll für unser Verständnis im allgemeinen wurde. 1) Moskau 1951 (russ.). 2) Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. I Vorauszuschicken ist die Beobachtung der großen Schmiegsamkeit und Anpassungsfähigkeit aller Organe bei strikter Wahrung der Gesetzlichkeit. Für die Beziehungen von Gericht, Justizverwaltung und Staatsanwaltschaft untereinander ist eine klare Scheidung der Kompetenzen festzustellen. Das bedeutet aber nicht, daß die einzelnen Organe nichts miteinander zu tun haben, sondern man kann sagen, daß sie gerade wegen der klaren Scheidung ihrer Zuständigkeit eng Zusammenarbeiten. Darüber hinaus halten es die Gerichte für ihre Aufgabe, gesellschaftliche Erscheinungen, die bei der Rechtsprechung auffallen, unmittelbar den beteiligten Organen und Organisationen zu signalisieren. Zwischen dem Rayonstaatsanwalt und dem Volksgericht finden regelmäßig gemeinsame Besprechungen statt. Das Oberste Gericht der Union und die Obersten Gerichte der Republiken unterstehen nicht den entsprechenden Justizministerien, trotzdem besteht aber gerade zwischen ihnen eine enge Zusammenarbeit, die nicht nur darin zum Ausdruck kommt, daß sich die Richter der obersten Gerichte an den von den Justizministerien durchgeführten Revisionen der unteren Gerichte beteiligen. Einen unmittelbaren Eindruck dieses Verhältnisses scheinen mir meine stenografischen Notizen über die Aussprache mit dem Präsidenten des Obersten Gerichts der Union zu vermitteln, die ich deshalb wörtlich wiedergeben möchte: „Oberstes Gericht und Ministerium sind zwei Organe, die die Gesetzlichkeit in der Sowjetunion garantieren. Die Funktionen sind durch Gesetze abgegrenzt. Dem Justizministerium obliegt der administrative Aufbau der Arbeit: Wirtschaft, Kader, Haushalt, allgemeine Instruktion. Das Oberste Gericht lenkt die Rechtsprechung und gibt die Richtlinien Das Justizministerium legt seiner Einschätzung der Kader die Beurteilung der Tätigkeit der Gerichte durch das Oberste Gericht zugrunde. Aber es wird in engem Kontakt gearbeitet. Nur durch enge Zusammenarbeit ist die richtige Leitung der unteren Gerichte möglich. Justizministerium und Oberstes Gericht „leihen“ voneinander die nötigen Angaben. Vertreter des Obersten Gerichts nehmen an den Sitzungen des Kollegiums des Justizministeriums teil, der Justizminister am Plenum des Obersten Gerichts.“ Ein besonderer Ausdruck dieser klaren Scheidung der Kompetenzen ist die Tatsache, daß die Gerichte von allen Aufgaben der Verwaltung befreit sind. Das gilt einmal für die Aufgaben der Justizverwaltung, mit denen das Gericht sich nur so weit befaßt, wie es die unmittelbare Aufrechterhaltung seiner eigenen Tätigkeit erfordert, während es im übrigen Aufgabe der Justizverwaltung ist, den Gerichten die materiellen Voraussetzungen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. Die Tätigkeit der Gerichte ist aber darüber hinaus auch von allen den in die Form gerichtlicher Tätigkeit gekleideten Verwaltungsaufgaben befreit, wie sie 345;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 345 (NJ DDR 1952, S. 345) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 345 (NJ DDR 1952, S. 345)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der Straftat sind die durch sie hervornerufenon Veränderungen in Natur und Gesellschaft. Da die aufzuklärende Straftat doaterlngenheit angehört, steht sie als Erkenntnisobjekt nicht unlfefbtelbar zur Verfügung.

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