Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 342

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 342 (NJ DDR 1952, S. 342); Danach sind die höchsten Organe der Staatsgewalt des Bezirkes a) der Bezirkstag und b) der Bezirksrat. Sie leiten auf ihrem Territorium den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau auf der Grundlage der von der Volkskammer und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Gesetze und Verordnungen, gewährleisten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sichern die Durchführung unserer Gesetze, bestätigen den Haushaltsplan und entscheiden alle Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung. Darüber hinaus beteiligen sie sich an der Lösung aller staatlichen Angelegenheiten nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen. Der Bezirkstag besteht aus den gewählten Abgeordneten des Volkes. Ihre Anzahl beträgt mindestens 60 und höchstens 90. Bis zur Neuwahl wird der Bezirkstag aus den bisherigen Abgeordneten der Landtage und den von den Ausschüssen der Nationalen Front des Bezirkes benannten Abgeordneten gebildet. Der Bezirkstag tritt je nach Bedarf, mindestens jedoch alle 3 Monate zusammen. Er beschäftigt sich mit den wichtigsten Fragen der unmittelbaren Arbeit, ganz besonders mit der Sicherung der Erfüllung der Pläne. Er berät beispielsweise über die Fragen der Frühjahrsbestellung, der Ernteeinbringung, des Gesundheitswesens usw. in seinem Bezirk und faßt zur Klärung dieser Fragen die entscheidenden Beschlüsse, die für alle Organe der Staatsgewalt, die dem Bezirkstag unterstehen, verbindlich sind. Nur die Volkskammer kann Beschlüsse des Bezirkstages aufheben, die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ihre Durchführung vorläufig aussetzen. Es ist selbstverständlich, daß, wenn der politische Inhalt dieses Gesetzes verwirklicht werden soll, die Abgeordneten ihre Arbeit auf neue Weise durchführen, d. h. operativ an den staatlichen Aufgaben in ihrem Bezirk mitwirken und eine enge Verbindung zu ihren Wählern herstellen müssen, denen sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Sie haben insbesondere die Aufgabe, der Bevölkerung die Gesetze und Maßnahmen der Staatsgewalt zu erläutern, in den Aufklärungslokalen der Nationalen Front Sprechstunden abzuhalten, wo ihnen die Werktätigen ihre Wünsche, Beschwerden und Vorschläge unterbreiten. Darüber hinaus wird jeder Abgeordnete in einem bestimmten Wirkungskreis tätig sein, so daß die Bevölkerung feststellen kann, inwieweit er seine Arbeit durchführt, inwieweit er ihren Aufträgen nachkommt oder ob er versucht, sich der Kontrolle durch seine Wähler zu entziehen. Abgeordnete, die nicht mehr das Vertrauen ihrer Wähler besitzen, können von ihnen abberufen werden. Auf diese Art und Weise werden wir zu einer echten Demokratie, in der für den Abgeordneten die Wähler nicht nur vor der Wahl von Interesse sind, er ihnen vielmehr fortlaufend Rechenschaft schuldet. Bei einer solchen Arbeit werden die ständigen Kommissionen zu einem Hebel der Entwicklung. Sie unterscheiden sich grundsätzlich von den früheren Ausschüssen, die ihre Funktion nur ungenügend erfüllten, die sich von ihren Aufgaben treiben ließen, statt sie zu meistern, die zwar Beschlüsse faßten, sich aber um deren Durchführung nur wenig oder gar nicht kümmerten. Nunmehr muß jeder Abgeordnete, mit Ausnahme der Mitglieder des Rates, gewähltes Mitglied einer ständigen Kommission sein. Die Bedeutung dieser ständigen Kommissionen wird schon klar, wenn man die Aufgabengebiete, für die im Bezirk Kommissionen vorgesehen sind, betrachtet: 1. Haushalt 2. Landwirtschaft und ländliches Bauwesen 3. Gesundheitswesen und Sozialfürsorge 4. Volksbildung 5. Verkehr 6. Handel 7. Wohnungswesen und Kommunalwirtschaft 8. Kulturelle Massenarbeit 9. örtliche Volkspolizei und Justiz*) 10. Örtliche Industrie. Jede dieser Kommissionen besteht aus mindestens 5 Abgeordneten, wobei der Vorsitzende vom Bezirks- tag bestimmt und der Stellvertreter des Vorsitzenden sowie der Sekretär von der Kommission gewählt werden. Die ständigen Kommissionen treten regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat zusammen und berichten dem Rat des Bezirkes über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Das Neue und unerhört Bedeutungsvolle in der Ar- , beitsweise der ständigen Kommissionen besteht darin, daß sie ein Aktiv aus Fachleuten, Aktivisten, Meisterbauern, Wissenschaftlern und anderen aktiven Helfern aus der Bevölkerung um sich sammeln werden. Zusammen mit den Mitgliedern des Aktivs wird eine planmäßige Tätigkeit auf dem speziellen Arbeitsgebiet der Kommission entfaltet werden. So wird z. B. die ständige Kommission für Gesundheitswesen im Bezirk in enger Verbindung mit den entsprechenden Kommissionen in den Kreisen Beratungen mit den Werktätigen, den Ärzten, Wissenschaftlern, Leitern von Krankenhäusern und Ambulatorien, mit Krankenschwestern usw. zur Verbesserung der Arbeit im Gesundheitswesen durchführen; die ständige Kommission für Volksbildung mit den Elternbeiräten, mit den Pionierorganisationen, mit den Lehrern, und die Kommission für Wohnungswesen und Kommunalwirtschaft mit den Haus- und Straßenvertrauensleuten und den Betriebsarbeitern Vorschläge für die Beratungen im Bezirkstag ausarbeiten. Durch diese Arbeit der ständigen Kommissionen wird auf den verschiedensten Wegen die Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitarbeit in die Tat umgesetzt und die in den Massen vorhandene Energie und Initiative ausgelöst, zusammengefaßt, planmäßig gelenkt und ausgewertet. Die mit dem Leben verbundene Arbeit der Bezirks- und Kreistage sowie ihrer ständigen Kommissionen wird dazu beitragen, die Arbeitsproduktivität, die erste Voraussetzung für das schnelle Anwachsen des Wohlstandes, zu erhöhen, den Prozeß der Demokratisierung zu beschleunigen, das Staatsbewußtsein und das Verantwortungsbewußtsein jedes einzelnen seinem Staat gegenüber zu stärken. Sie wird es aber auch ermöglichen, daß die Arbeit des eigentlichen Staatsapparates wesentlich aktiviert, vereinfacht, verbilligt und letzten Endes diese Arbeit zu einer Massenarbeit gemacht wird. Sie wird die Voraussetzung schaffen, daß der Staat weit mehr als bisher als wichtigster Teil des Überbaus seine aktive Rolle bei der Förderung der Basis erfüllen kann. In den ständigen Kommissionen entfaltet sich die helfende, organisierende, mobilisierende Tätigkeit des Bezirkstages. Sie unterstützen die Arbeit des Rates und arbeiten mit an der Vorbereitung von Beschlüssen des Bezirkstages und des Rates unter Berücksichtigung der Wünsche, Beschwerden, Vorschläge und Hinweise der Bevölkerung. Die ständigen Kommissionen sind jedoch keine Organe des Apparates, sind keine Organe der Staatsgewalt, sie fassen daher keine verbindlichen Beschlüsse, sondern fassen den Willen, die Wünsche, Vorschläge und Anregungen von vielen Menschen zu Vorschlägen für den Bezirkstag oder den Rat des Bezirkes zusammen. Das vollziehende und verfügende Organ des Bezirkstages als höchstes Organ der Staatsgewalt im Bezirk ist der Rat des Bezirkes. Er wird in der konstituierenden Sitzung des Bezirkstages gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, 5 Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Sekretär und 5 bis 8 weiteren Mitgliedern. Von der Arbeit des Rates wird es weitgehend abhän-gen, ob es gelingt, in kurzer Zeit zu einer wirklichen Massenarbeit zu kommen und die Werktätigen tatsächlich an die Leitung des Staates heranzuführen. Er soll aus den besten, qualifiziertesten, entschlossensten Abgeordneten zusammengesetzt sein. Ihm werden nicht nur diejenigen angehören, die nur die eigentliche Verwaltungsarbeit machen also der Vorsitzende, seine *) Es mag gestattet sein, hier der Genugtuung Ausdruck zu geben, die alle Juristen darüber empfinden müssen, daß mit den ständigen Kommissionen örtliche Volkspolizei und Justiz nun auch auf der untersten und mittleren Ebene der Staatsleitung eine Verbindung zwischen Volksvertretung und Justiz herbeigeführt worden ist. Bei richtiger Arbeit muß diese Einrichtung in hervorragendem Maße dazu* beitragen, die moralischpolitische Einheit des Volkes auch auf dem Sektor Justiz zur Wirklichkeit werden zü lassen. 342 Die Redaktion.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 342 (NJ DDR 1952, S. 342) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 342 (NJ DDR 1952, S. 342)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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