Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 335 (NJ DDR 1952, S. 335); Literatur Bücher Richard Sasuly: IG Farben, Verlag Volk und Welt, Berlin 1952, 368 S. I Richard Sasulys Buch, das 1947 in den USA, erschienen ist, könnte heute dort nicht mehr verlegt werden. In den sieben Jahren seit Kriegsende hat sich gezeigt, daß die amerikanischen Imperialisten das Erbe Hitlers angetreten haben. Sieg-bert Kahn sagt dazu im Vorwort zur deutschen Ausgabe des Buches: „Eines der wichtigsten Mittel dieser Politik ist es, i den deutschen Imperialismus Wiedererstehen zu lassen und zum Hauptverbündeten des amerikanischen Imperialismus zu machen, die IG Farben und die übrigen westdeutschen Kriegsverbrecherkonzerne für die größenwahnsinnigen Ziele der amerikanischen Monopole zu benutzen.“ Das Ziel der amerikanischen Deutschlandpolitik ist es, die deutsche Wirtschft in ein Objekt der Ausbeutung, Westdeutschland in ein Aufmarschgebiet für den geplanten Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, gegen die Volksdemokratien und gegen die Deutsche Demokratische Republik zu verwandeln. Sasuly hat, obwohl er sich fast ausschließlich mit dem IG-Farben-Konzern befaßt, diese Politik schon 1947 richtig erkannt. Die Schwäche seines Buches' besteht aber darin, daß er den Frieden nur von den deutschen Imperialisten bedroht sieht und nicht klar erkennt, daß der amerikanische Imperialismus den Weg des deutschen Imperialismus beschreitet. Das Buch enthält die Geschichte der IG Farben. Es ist entstanden' aus dem umfangreichen Dokumentenmaterial der Archive der IG. Der Verfasser selbst war Chef der Finanzkontrolle bei der amerikanischen Militärregierung und einer der Beauftragten für die Untersuchung dieser Archive. Sasuly bezeichnet die „Interessen-Gemeinschaft Farben-industrie-Aktien-Gesellschaft (IG Farben)“ als den „Kern des Kriegspotentials“ und das „Zentrum eines Netzes internationaler Kartelle, das eine verwirrende Fülle von Produkten kontrollierte: öl, Gummi, Farben, Stickstoff, Sprengstoffe, Aluminium, Nickel, Kunstseide usw.“ (S. 26). Die tatsächlichen Werte der IG sind bis heute nicht festgestellt worden; bekannt ist jedoch, daß ihr Nettovermögen 6 Milliarden Mark übersteigt. Über 300 deutsche Firmen wurden von der IG kontrolliert, und über 500 Firmen außerhalb Deutschlands gehörten zu der weltumspannenden Organisation dieses Riesenunternehmens. Die IG besaß eigene Gruben für Kohle, Magnesit, Gips und Salz. Sie hatte Verbindungen zu den mächtigsten amerikanischen Trusts, wie Standard Oil, Royal Dutch Shell, Aluminium Company of America, British Imperial Chemical Industries und Du Pont. Überlegt man, welche Kräfte sich hinter diesen1 Namen verbergen, so wird sehr schnell deutlich, warum die Werke der IG Farben während des Duftterrors nur 15% ihrer Produktionskapazität verloren. Die IG Farben hatte sehr einflußreiche Freunde in den USA. Dies ist nach Sasuly der Grund dafür, daß die IG auch nach dem zweiten Weltkrieg unangetastet blieb. Wenn auch die Regierung der USA zunächst unter dem Druck: der Völker eine Reihe von Maßnahmen gegen die Herren der Rüstungs-konzeme in Westdeutschland durchführen mußte, so achtete sie doch sehr sorgfältig darauf, daß die Grundlagen des deutschen Imperialismus erhalten blieben. Die Prozesse gegen drei der am meisten belasteten Kriegsverbrecherkonzeme in Nürnberg, gegen den Krupp-Konzern, den Flick-Konzern und gegen die IG Farben wurden nur formal durchgeführt. Einige der leitenden Monopolisten dieser Konzerne wurden lediglich auf Grund ider Forderungen der Völker in den vom Faschismus befreiten Ländern verurteilt. Heute sind sowohl Krupp und Flick als auch die führenden Männer der IG Farben, wie Schnitzler, Schmitz, Ilgner, Gajewski und andere seit langem wieder auf freiem Fuß und in ihre alten Positionen zurück-gekehrt. Im Gesetz Nr. 9 des Alliierten Kontrollrats vom 30. November 1945 wurde entsprechend dem Potsdamer Abkommen verfügt, daß sämtliche ir. Deutschland gelegenen industriellen Anlagen, Vermögen und Vermögensteile, die sich am 8. Mai 1945 oder danach im Eigentum oder unter Kontrolle der IG Farben befanden, zu beschlagnahmen seien. Danach geschah fünf Jahre nichts mehr, bis am 17. August 1950 das Gesetz Nr. 35 der Alliierten Hohen Kommission über die „Aufspaltung des Vermögens der IG-Farbenindustrie AG“ erlassen wurde. * Durch die angeordnete „Aufspaltung“ in einzelne Gruppen wurde jedoch das Vermögen der Chemiemonopolisten nicht angetastet und weder die technische noch die kommerzielle Zusammenarbeit verhindert. Die „AufSpaltung“ erleichterte das Einfließen amerikanischen Kapitals und bewirkte, daß die chemische Produktion in Westdeutschland sehr schnell stieg. Während sie im Jahre 1949 nur 92% des Standes von 1936 betrug, stieg sie im Jahre der „Aufspaltung“ der IG, im Jahre 1951 auf 118% und erreichte im 1. Halbjahr 1951 schon 142% des Standes von 1936. Die Abmachungen der Alliierten vom Frühjahr 1946 besagen dagegen, daß die deutsche Grund-chemie nur 40% des Standes von 1936 betragen darf. Am 28. Juli 1948 ereignete sich in den Badischen Anilin- und Sodafabriken ein schweres Explosionsunglück. 270 Tote und 3800 Schwerverletzte waren zu beklagen. Die Welt erfuhr, daß bereits drei Jahre nach Kriegsende wieder hochexplosive Stoffe hergestellt wurden. In Gendorf werden im Werk ,,An-organa“ neue Giftgase entwickelt, in Höchst Treibstoffe für V-Waffen produziert. Die IG Farbenindustrie AG produziert für einen dritten Weltkrieg! Sasuly beweist, daß schon; im ersten Weltkrieg der Anteil der IG bei der Entwicklung der chemischen Kriegsführung* so bedeutend war, daß die deutsche Armee es nicht nötig hatte, eine Sonderformation für chemische Kriegsführung zu schaffen. „Die Gase wurden bei Agfa und in den Werken in Leverkusen und Höchst produziert. Die vorbereitende Forschung erfolgte an Plätzen von höchstem wissenschaftlichem Ruf, wie zum Beispiel am Kaiser-Wilhelm-Institut, unter der persönlichen Anleitung des Nobel-Preisträgers Haber, der mit der Leitung der IG aufs engste assoziiert war. Zur gründlichen Ausbildung des Armeepersonals wurde bei Leverkusen eine Schule für Gaskrieg eingerichtet“ (S. 53). Das war aber nur ein Teilgebiet der Produktion, denn die IG Farben stellte auch Explosivstoffe her. Der erste Weltkrieg endete für das kaiserliche Deutschland mit einer Niederlage. Die IG Farben blieben, ebenso wie andere Rüstungskonzerne, erhalten. In den Laboratorien und Werkstätten begannen die Vorbereitungen für den zweiten Weltkrieg. Die Inflation, die breite Massen des deutschen Volkes an den Rand des Abgrundes gebracht hatte, warf für die} IG Farben riesige Gewinne ab. Hatte die IG es verstanden, auch während der bittersten Krisenjahre Geld zu machen, so stiegen nach 1933 die Profite sprunghaft. Der Höhepunkt wurde jedoch erreicht, als die faschistische Wehrmacht begann, die Länder Europas zu überfallen. Die erste Beute der IG war der führende österreichische Chemiekonzern „Skoda Werke Wetzler“; es folgten der einzige große tschechoslowakische Chemiekonzern, der „Aus-siger Verein“, und die polnischen Farbstoffgesellschaften Boruta, Wola und Winniza. Ein besonders leichtes Spiel hatten die IG-Räuber mit den französischen Chemie-Industriellen, die sehr schnell, vor der IG kapitulierten. Sasuly berichtet in seinem Buch auch über das umfangreiche Spionagesystem der IG Farben. Der Leiter dieses Spionageringes war Max Ilgner, der ein Neffe von Geheimrat Schmitz war, der im Vorstand des geschäftsführenden Direktoriums saß und dessen Büro die harmlose Bezeichnung „Statistische Abteilung“ führte. Interessant ist Sasulys Auseinandersetzung mit der Frage, ob die überlebenden des Juli-Komplotts 1944 die IG „eindämmen“ wollten. Sasuly stellt fest: „Hitler sollte getötet werden: nicht weil er Unrecht getan, sondern weil er versagt hatte. Die hohen Regierungsbeamten, die einflußreichen Geschäftsleute und die hohen Militärs, die Goerdeler unterstützten, waren ebenso ultranationalistisch wie die Nazis. Der Krieg war für sie genau so unabdingbarer Bestandteil ihres Denkens wie für Hitler . Entnazifizierung und Entmilitarisierung waren diei Hauptziele der alliierten Besatzung Deutschlands. Sie werden aber niemals erreicht werden, solange nur die alten Straßenkämpfer der Nazipartei aus ihren Stellungen entfernt werden. Die gefährlichsten Kräfte stellen die oberen Zehntausend dar, die Monopolisten, die alte Regierungsbürokratie und die Generalität, die heute mit dem Anspruch aufwarten können, gegen Hitler gewesen zu sein nach dem Juli 1944“ (S. 155). Diese Dunkelmänner, die Sasuly als die „.gefährlichsten Kräfte“ bezeichnet, spielen heute in Westdeutschland eine gefährliche Rolle. Zu ihnen gehört Adenauer, zu ihnen gehört auch Hallstein. Niemand kann bestreiten, daß Adenauer von der Notwendigkeit der Neuordnung der osteuropäischen Länder gesprochen hat. Das hat aber vor ihm schon Hitler in „Mein Kampf“ geschrieben. Und in den USA hat Herr Hallstein wörtlich erklärt: „Es gibt keinen Sonderkampf um Ostdeutschland, sondern gegen alle Ostländer; es gilt, die Integration bis zum Ural durchzuführen.“ Doch das ist auch nicht neu. Carl Duisberg hat im März 1931 festgestellt: „Um das europäische Problem endgültig zu lösen, müssen die wirtschaftlichen Beziehungen zu Frankreich geregelt und als Rückgrat Europas ein fester Wirtschaftsblock geschaffen werden, der von Bordeaux bis Odessa reicht“ (S. 111). Siegbert Kahn schreibt in seinem Vorwort, nachdem er auf einige andere Schwächen des Buches von Sasuly hingewiesen, hat: „Eine weitere Schwäche in Sasulys Darstellung ist die völlige Unterschätzung der fortschrittlichen demokratischen 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 335 (NJ DDR 1952, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 335 (NJ DDR 1952, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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