Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 304

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 304 (NJ DDR 1952, S. 304); Geschäftsbereich 5 Geschäftsbereich 6 Geschäftsbereich 7 Reg. T ITI TV/V Reg. I HI IV/V Reg. I III IV/V Zalil: VI VII VIII Zahl: VI VII VIII Zahl: VI VII VIII 2050 ~ 150 - 3100 70 60 245 15 30 40 50 20 200 130 165 25 5 45 In der Kopfleiste sind hier die einzelnen Vergütungsgruppen eingesetzt, die für den jeweiligen Geschäftsbereich in Frage kommen. Nach dieser Reihenfolge erfolgte auch die Eintragung für die einzelnen Gerichte. Die Zahlen in den einzelnen Spalten drücken die prozentuale Auslastung des einzelnen Arbeitsplatzes auf Grund der eigenen Angabe des betreffenden Angestellten aus. Zu sehr von der Wahrscheinlichkeit abweichende Angaben wurden durch die Vergleichsmöglichkeit, die bereits während des Einsatzes vorhanden war, ausgeschaltet. Um von Anfang an eine reale Grundlage zu schaffen, war es notwendig, das Gericht, welches bisher die besten Arbeitsergebnisse gezeigt hatte, zuerst aufzusuchen. Um beim zweiten Gericht bereits Vergleiche ziehen zu können, war es erforderlich, anschließend ein Gericht der gleichen Größe zu besuchen. Je mehr Gerichte überprüft wurden, um so besser waren die Vergleichsmöglichkeiten . Nach Abschluß der Arbeitsplatzstudie erfolgte mit dem gleichen Personenkreis, mit dem die Vorbesprechung durchgeführt - wurde, eine Abschlußbesprechung. In dieser Abschlußbesprechung wurde durch ein Mitglied der Brigade das Ergebnis bekanntgegeben und in einem Protokoll festgehalten. Bei festgestellten Mängeln irgendwelcher Art gab die Brigade zu ihrer Überwindung sofortige Anleitung. Im Protokoll wurden der Termin sowie der Verantwortliche für die Beseitigung der Mängel festgelegt. Die Berechnung der Anzahl der Stellen geschah in folgender Weise: Beispiel: Rechtspfleger (Vergütungsgruppe III des vorhergehenden Beispiels) Geschäftsbereich 1 = 0 °/o 2 = 5 °/o für Zahlungsbefehle 3 = 0 #/o 4 = 25 % Zwangsvollstreckung 5 = 150 °/o Grundbuchsachen 6= 70 % Vormundschaftu.Nachlaß 7 = 30 °/o Registersachen insgesamt 280 °/o = 3 Rechtspfleger. Eine Besonderheit ergab sich in den Geschäftsbereichen 2 (Zivilsachen) und 4 (Zwangsvollstreckung). Im Geschäftsbereich 2 mußte neben der Gesamtregisterzahl noch besonders die Zahl der Zahlungsbefehle erfaßt werden, weil diese ausschlaggebend für die Bewertung der Richter- und Rechtspflegertätigkeit ist. Bei der Bewertung der Richtertätigkeit konnte nur die Registerzahl nach Abzug der Zahlungsbefehle zugrundegelegt werden, während beim Rechtspfleger nur die Zahlungsbefehle anzusetzen waren. Für die Protokolltätigkeit konnte ebenfalls nur die Zahl wie beim Richter gelten. Ähnlich verhielt es sich im Geschäftsbereich 4. Allerdings konnten bei der Bewertung der Richtertätigkeit nicht die gesamten M-Sachen außer Ansatz bleiben. Auch hier wurden die M-Sachen neben der Gesamtregisterzahl gesondert erfaßt. Bei der Bewertung der Richtertätigkeit wurde nur die Hälfte der M-Sachen angesetzt und zwar für die Entscheidung über Erinnerungen. Beim Rechtspfleger dagegen mußte die Gesamtregisterzahl zugrundegelegt werden. Im Geschäftsbereich 7 (Register, Pachtschutz usw.) konnte für die Bewertungg der Protokolltätigkeit nur die Zahl der Landwirtschafts- und Pachtschutzsachen die Grundlage bilden. Im Geschäftsbereich 5 wurde eine Sachbearbeitertätigkeit nicht mehr veranschlagt, da nach sorgfältiger Überprüfung des Arbeitsplatzes festgestellt wurde, daß die Sachbearbeitertätigkeit, die sich zum überwiegen- den Teil nur auf die Berechnung der Kosten beschränkt, zweckmäßigerweise vom Rechtspfleger mit erledigt werden kann und dadurch ein doppelter Denkprozeß für denselben Arbeitsgang vermieden wird. In diesem Zusammenhang mußte auch für die Kostenberechnung beim Amtsgericht eine einheitliche Regelung getroffen werden. Hier standen sich zunächst zwei Meinungen gegenüber, wonach a) die gesamten anfallenden Kosten beim Amtsgericht genau wie beim Landgericht durch besonders hierfür vorgesehene Kostensachbearbeiter zu berechnen, b) die in jedem Geschäftsbereich anfallenden Kostenberechnungen durch den für diesen Geschäftsbereich zuständigen Sachbearbeiter vorzunehmen sind. Nach eingehenden Erörterungen und Diskussionen mit Sachbearbeitern verschiedener Dienststellen entschied sich die Brigade, eine einheitliche Regelung nach der unter b) vertretenen Ansicht zu treffen. Die Anwendung dieser Methode hat einmal den Vorteil, daß der zur Berechnung der Kosten erforderliche Denkprozeß nur einmal erfolgt und zum anderen der Aktenumlauf auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Die Verringerung des Aktenumlaufs wiederum bedeutet eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer und schaltet eine Gefahrenquelle für Aktenverluste aus. Nachdem bei sämtlichen Gerichten die Arbeitsplatzstudien abgeschlossen waren, wurde durch die Brigade die Auswertung vorgenommen. Hier kam es darauf an, die z. T. sehr unterschiedlichen Angaben einzelner Angestellter in den gleichen Geschäftsbereichen bei ähnlichen Registerzahlen auf ein Mittel zu bringen. Da die Angaben der einzelnen Gerichte teilweise erhebliche Abweichungen aufwiesen, mußte eine Methode angewandt werden, die als Ergebnis der Auswertung ein der tatsächlichen Auslastung möglichst nahekommendes Resultat erbrachte. Damit wurden die oft unwahrscheinlich hohen Angaben bei den einzelnen Dienststellen ausgeschaltet, auf der anderen Seite aber auch den oft zu niedrig erscheinenden Angaben Rechnung getragen, indem die Brigade durch sorgfältige Ermittlung des Durchschnittes eine Basis für die reale Auslastung schuf. Die Errechnung dieser Mittelzahl geschah folgendermaßen: Die Registerzahlen aller Amtsgerichte des gleichen Geschäftsbereiches wurden addiert. Ebenso wurden die Auslastungswerte der Vergütungsgruppen der gleichen Geschäftsbereiche addiert. Dann wurde die Endsumme der Registerzahl durch die Endsumme der Auslastungswerte der einzelnen Vergütungsgruppen dividiert. Das Ergebnis war das durchschnittliche Arbeitspensum für einen Angestellten. Beispiel: Geschäftsbereich 1 Dienststelle: Register- zahl: I VI III VII IV/V VIII A 720 75 50 75 25 50 B 565 60 40 35 35 30 C 1 140 200 100 90 175 200 D 2 226 235 100 130 165 150 Insgesamt: 4 651 570 290 304 330 400 430;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 304 (NJ DDR 1952, S. 304) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 304 (NJ DDR 1952, S. 304)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

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