Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 302

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 302 (NJ DDR 1952, S. 302); licher Bedeutung, sollen die Vertreter der Gerichte nicht zögern, zur Durchsetzung berechtigter Forderung der Bevölkerung gegenüber schleppend arbeitenden Verwaltungsstellen ihre Autorität als Organ der Justiz des antifaschistisch-demokratischen Staates in die Waagschale zu werfen, gegebenenfalls auch das Eingreifen der Staatsanwaltschaft anzuregen; denn die Bevölkerung bringt ihre Beschwerden in der Erwartung vor, daß Übelständen abgeholfen wird. V Welche allgemeinen Schlußfolgerungen ergeben sich aus den Justizausspracheäbenden, die über das Thema „Pflichtablieferung“ durchgeführt wurden? 1. Das Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wird künftig zu berücksichtigen haben: Die Justizausspracheabende sind unabdingbare Bestandteile der Ouartalsarbeitspläne. Es ist rechtzeitig festzustellen, welches Thema in der Form einer Kampagne in den Justizausspracheabenden behandelt werden soll. Das Ministerium der Justiz ist dafür verantwortlich, daß den Referenten rechtzeitig eine Rededisposition zugeht. Diese Rededisposition soll keine wörtliche Ausarbeitung des Referats, sondern nur eine Anleitung zu diesem darstellen; sie soll dem Referenten die wesentlichsten von ihm in seinen Darlegungen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte vermitteln. Diese Forderung kann nur erfüllt, werden, wenn die Frage der Justizausspracheabende im Ministerium nicht mehr am Rande, sondern verantwortlich von einem Referenten behandelt wird. Seine Aufgabe wird es sein, die Rededispositionen vorzubereiten, die Innehaltung der Berichtspflicht zu überwachen und die eingehenden Berichte auszuwerten. Zur Erkenntnis der Notwendigkeit dieser Maßnahmen ist das Ministerium der Justiz nicht erst durch die Kritik von H e i 1 b o r n gekommen, die dieser in der „Neuen Justiz“*) an der bisherigen mangelhaften Arbeit des Ministeriums bei der Vorbereitung, Anleitung und Auswertung der Justizausspracheabende mit Recht übt. Die Ursache für die mangelhafte Arbeit lag darin, daß kein Referent neben seiner laufenden Tätigkeit im Ministerium diese zusätzliche Aufgabe miterledigen konnte. Diese Schwierigkeit besteht letzt nicht mehr. Wir sind aber dankbar für die Kritik, weil Heilborn nicht nur kritisiert, sondern auch Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit macht, weil er Kritik übt, um zu *) NJ 1952 S. 218. helfen und das ist das einzige Kriterium jeder Kritik. Im übrigen soll der vorliegende Beitrag zeigen, daß die Vorschläge Heilborns bereits berücksichtigt und verarbeitet worden sind. 2. Die Aufgabe der Landesjustizverwaltungen besteht darin, die vom Ministerium der Justiz angeordneten Justizausspracheabende so weit wie möglich zu kontrollieren. Diese Kontrolltätigkeit muß Bestandteil des Arbeitsplanes sein. Die wesentlichste Aufgabe der Landesjustizverwaltung besteht darin, die bisher noch mangelhafte Disziplin im Berichtswesen erheblich zu verbessern. Ferner hat die Landesjustizverwaltung einerseits eine Prämiierung derjenigen aufsichtsführenden Richter und der Referenten vorzunehmen, die sich vorbildlich für die Durchführung der Justizausspracheabende eingesetzt haben, andererseits muß sie diejenigen, die für die Nichtdurchführung angekündigter Veranstaltungen oder für die Außerachtlassung der Berichtspflicht verantwortlich sind, zur Rechenschaft ziehen. Soweit die aus den Berichten ersichtlichen Mißstände nicht bereits durch die unteren Verwaltungsbehörden beseitigt werden konnten, sind die beteiligten Dienststellen über die noch ungelösten Fragen zu unterrichten. 3. Die Aufgaben der Oberlandesgerichte werden darin bestehen, Vertreter zu besonders bedeutsamen Justizausspracheabenden zu entsenden. Das wird dazu beitragen, die Verbindung der Richter zu den Werktätigen zu vertiefen. 4. Die Landsericht.snräsidenten haben die Aufgabe, an Ort und Stelle darüber zu wachen, daß die Anordnungen des Ministeriums der Justiz verwirklicht werden. Aus diesem Grunde’ bilden die Justizaussprache-äbende einen unerläßlichen Bestandteil jedes Quartalarbeitsplans. Soweit die Landgerichte unmittelbar Träger von Justizveranstaltungen sind, hat der zuständige Landesgerichtspräsident sich persönlich in die Vorbereitungen einzuschalten. 5. Die Justizausspracheabende bilden schließlich einen festen Bestandteil des Quartalsarbeitsplans eines jeden Amtsgerichts. Diese sind in erster Linie Träger der Justizveranstaltungen. Sie haben in enger Zusammenarbeit mit den jeweils in Frage kommenden Behörden die Veranstaltungen vorzubereiten und unter Hinzuziehung der demokratischen Massenorganisationen durchzuführen. Insbesondere müssen die Amtsgerichte beachten, daß Justizausspracheabende nur zu dem Thema stattfinden, das einheitlich angeordnet worden ist. Thüringen: Neue Arbeitsmethoden in der Justiz Bessere Planung durch Arbeitsvergleich Das Gesetz über den Fünfjahrplan fordert von allen Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Durchführung des Planes erhöhte Anstrengungen zu seiner Erfüllung und Übererfüllung. Den ständig größer werdenden Aufgaben muß auch die staatliche Verwaltung als ein notwendiger und wichtiger Faktor im Leben unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung entsprechen. Dies ist nur möglich, wenn wir ständig bemüht sind, unsere Arbeit zu vereinfachen und zu verbessern. Eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit hat aber eine klare Organisation in verwaltungstechnischer Hinsicht zur Voraussetzung. Die Ende des vergangenen Jahres im Lande Thüringen durchgeführte Reorganisation der Gerichte forderte die Lösung zweier grundsätzlicher Probleme: a) die Veränderung der Struktur zur Vereinfachung des Arbeitsablaufes, b) die Ausarbeitung eines Stellenplanes auf wissenschaftlicher Grundlage. In der Erkenntnis der Notwendigkeit, diese Arbeit auf der Grundlage einer breiten Diskussion mit allen Kolleginnen und Kollegen der nachgeordneten Dienststellen zu lösen, wurde aus den fortschrittlichsten Kollegen des Ministeriums der Justiz in Erfurt und des Amtsgerichts Arnstadt eine „Brigade zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit“ gebildet. Bei ihrer Arbeit ging die Brigade davon aus, daß die fachlichen Aufgaben nicht getrennt von den gesellschaftspolitischen zu lösen sind. Will' man seine Arbeit verbessern, so muß man sie zunächst einer kritischen Einschätzung unterziehen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um eine Arbeit in der Produktion oder in der Verwaltung handelt. Dies kommt auch in dem Ausspruch Walter Ulbrichts zum Ausdruck: „Wenn ihr mich fragt, womit sollen wir beginnen, so antworte ich euch: Beginnt mit der Kritik an eurer eigenen Arbeit.“ Die unmittelbare Anleitung für die Tätigkeit der Brigade gaben die Referate des Stellvertreters des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht, auf der Tagung der Staatsfunktionäre in Forst-Zinna und dem 8. Plenum des Zentralkomitees der SED. Bis zum Ende des Jahres 1951 gab es bei den Gerichten des Landes Thüringen keine einheitliche Organisation. Der innere Aufbau der Gerichte blieb den einzelnen Behördenleitern in eigener Zuständigkeit überlassen. Eine einheitliche Regelung, insbesondere 302;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 302 (NJ DDR 1952, S. 302) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 302 (NJ DDR 1952, S. 302)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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