Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 301 (NJ DDR 1952, S. 301); Auch die Einhaltung der Berichtspflicht ließ zu wünschen übrig. Zu Beginn des Monats Juni lag dem Ministerium der Justiz noch nicht die Hälfte aller Berichte vor. Einige aufsichtsführende Richter der Amtsgerichte übersandten ihren Bericht erst, als seit der Veranstaltung mehr als 4 Wochen verstrichen waren. Es muß in Zukunft erreicht werden, daß der Bericht unmittelbar nach der Veranstaltung abgefaßt und abgesandt wird. Dabei ist zu beachten, daß der Bericht die Angaben enthält, die nach der Anweisung erforderlich sind. Die Richter müssen erkennen, daß ihre Berichte die Grundlage für weitere Maßnahmen bilden, die auf einzelnen Gebieten von den zentralen Instanzen der Deutschen Demokratischen Republik getroffen werden. Wie ungenügend die Berichtsdisziplin ist, zeigt ein Vergleich der Zahl der Justizausspracheabende, die die Landesjustizverwaltung Sachsen-Anhalt in ihrem Bericht gegeben hat, mit der Zahl, die im Ministerium der Justiz auf Grund der vorliegenden einzelnen Berichte errechnet wurde. Dabei hat sich ergeben, daß 19 Justizveranstaltungen durchgeführt wurden, über die der Landesjustizverwaltung in Halle keine Mitteilung zugegangen war. Andererseits gibt es Gerichte, die der Landesjustizverwaltung ihren Bericht übersandten, ohne eine Abschrift an das Ministerium der Justiz weiterzuleiten. Entgegen der Anweisung, Justizausspracheabende nur über das Thema „Pflichtablieferung“ durchzuführen, wurden in Sachsen-Anhalt 17 Justizveranstaltungen mit anderen Themen, wie beispielsweise „Stellung der Frau im Rechtsleben Familienrecht, Erbrecht“, behandelt, dafür aber 19 Veranstaltungen zum Thema „Pflichtablieferung“ weniger durchgeführt als ursprünglich geplant waren. Auch das Amtsgericht Haldensleben führte nach eigenem Gutdünken 3 Justizausspracheabende über familienrechtliche Fragen durch. Ausgehend von diesen Erfahrungen ist deshalb auch in der Anweisung über Justizausspracheabende zum Thema „Bekämpfung von Brandstiftungen“ ausdrücklich festgelegt worden, daß Justizausspracheabende mit anderen Themen als dem vom Ministerium der Justiz genannten nicht durchgeführt werden dürfen. IV IV Die Justizausspracheabende sind ein Ausdruck der kulturell-erzieherischen Funktion, die die Gerichte als Organe des antifaschistisch-demokratischen Staates neben ihrer Repressivfunktion ausüben. Die Justizausspracheabende bilden die Plattform, von der aus den Werktätigen die demokratischen Gesetze unseres Staates lebensnah von Vertretern der Justiz erläutert werden sollen. Insbesondere hatten die Justizausspracheabende über die Pflichtablieferung angesichts der gegenwärtigen Situation die Aufgabe, vorbeugend zu wirken. Die bestehenden Schwächen im Erfassungswesen auf der einen und die Erhöhung der Ablieferungsnormen im Republikdurchschnitt auf der anderen Seite ließen es geraten erscheinen, die Landbevölkerung rechtzeitig über die Notwendigkeit einer termingemäßen vollständigen Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht hinzuweisen, vor allem um die Zahl der Strafverfahren in Ablieferungssachen unter den gegenwärtigen Stand zu senken. Betrachtet man die Berichte insgesamt, so gelangt man zu der Feststellung, daß der beabsichtigte Erfolg erreicht wurde. Die Referate, deren Disposition auch Ausführungen über die Norm der Pflichtablieferungen und die möglichen strafrechtlichen Folgen enthielt, waren so angelegt, daß sie, ausgehend von den allgemeinen politischen Grundlagen, das Interesse eines jeden ablieferungspflichtigen Bauern erwecken müßten. In der Tat entwickelten sich auch in fast allen Veranstaltungen lebhafte Diskussionen und oftmals wurde durch die Bauern offen und schonungslos Kritik, weit weniger aber Selbstkritik, geübt. Man darf an der Tatsache nicht vorübergehen, daß die bäuerlichen Massenorganisationen, aber auch die politischen Parteien, es oft noch nicht in erforderlichem Maße verstanden haben, die werktätigen Bauern davon zu überzeugen, daß die Deutsche Demokratische Republik ihr Staat ist. Aus einigen Berichten wurde ersichtlich, daß insbesondere die Frage des Bündnisses der Ar- beiterklasse mit den werktätigen Bauern noch nicht im erforderlichen Maße popularisiert und begründet worden ist. Die werktätigen Bauern haben teilweise noch nicht immer die Bedeutung der führenden Rolle der Arbeiterklasse in der antifaschistisch-demokratischen Ordnung erkannt. In den Diskussionen wurden von der Bevölkerung häufig gegen die Kreis- und Gemeindeverwaltungen die verschiedensten Vorwürfe erhoben, während an der Arbeit der Justiz nur in wenigen, abseits liegenden Fällen Kritik geübt wurde. Besonders eingehend wurden die Fragen erörtert, die sich aus der Bekämpfung der Wildschweinplage ergaben. Hier wurde von vielen Bauern dargelegt, daß die von der Volkspolizei eingesetzten Abschußkommandos wegen ihrer geringen Zahl nicht in der Lage seien, die sich ständig vermehrenden Wildschweine nachhaltig zu bekämpfen. Leider hat es jedoch eine Anzahl von Diskussionsleitern vermieden, Anregungen der Bauern, die dahin gingen, den Bauern selbst Gewehre auszuhändigen, zurückzuweisen. Sie hätten auf die Verordnung zur Bekämnfung der Wildschweinplage vom 28. Januar 1952 (GBl. S. 71) verweisen müssen, in der festgelegt ist, daß lediglich die Volkspolizei den Einsatz der Jagdkommandos durchführen kann. An dieser Stelle wäre das Versprechen des Gerichts, sich beim zuständigenVolkspolizeikreisamt für die Verstärkung der Abschußkommandos einzusetzen, am Platze gewesen. Einen weiteren Punkt in der Diskussion bildete das Problem der Ablieferungsnormen. Während die Bauern im allgemeinen bemüht sind, ihr Soll zu erfüllen, gibt es auch einige Bauern, die nicht gewillt sind, die ihnen erwachsenen Planaufgaben zu erfüllen, und die ihren Einfluß im Dorf dazu ausnutzen, die pflichtbewußten Bauern von der Erfüllung des Ablieferungssolls abzuhalten. So ergab sich während der Diskussion des von der Landesjustizverwaltung Brandenburg in Schönfeld (Kreis Seelow) durchgeführten Justizausspracheabends, daß einige Bauern wenig Interesse an der Erhaltung ihres landwirtschaftlichen Besitzes zeigen, die Einführung des Zwischenfruchtanbaus zwecks Erweiterung der Futtergrundlage ablehnen und nicht geneigt sind, neue Arbeitsmethoden durch Bildung von Erntegemeinschaften, Druschgemeinschaften und Liefergemeinschaften einzuführen. Hier wird es erforderlich sein, die Bauern in Seminaren über die Möglichkeit der intensiven Bewirtschaftung des Bodens zu unterrichten. Soweit ein ablehnendes Verhalten der Bauern gegenüber der Erfüllung der Ablieferungspflicht zum Ausdruck kam. ist dies zum Teil auch auf die Tätigkeit der Erfassungskontrolleure zurückzuführen, die ihre Aufgabe lediglich in der Erfassung, nicht aber auch in einer Beratung und Anleitung der Bauern erblicken. Mangelndes Interesse der Bauern an der Erfüllung der Ablieferungspflicht kann aber auch auf eine ungenügende Arbeit der demokratischen Parteien und Massenorganisationen in den betreffenden Orten zurückzuführen sein, wie es der vom Amtsgericht Aue entsandte Rcv ferent in der Gemeinde Kühnheide feststellen könnt. Es wird Aufgabe dieses Amtsgerichts sein, bei der Feststellung „die Bauern haben nicht das geringste Interesse an gesellschaftlichen Problemen; dort herrscht Liberalismus in ausgeprägter Form“ nicht steb-en zu bleiben, sondern in Zusammenarbeit mit der Nationalen Front darauf hinzuwirken, daß auch in diesem Dorfe eine Änderung eintritt und die Bewohner nicht hinter der allgemeinen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik Zurückbleiben. Der Sinn der Justizausspracheabende besteht darin, zu überzeugen und die Justiz der Bevölkerung nahezubringen. Hierzu wird es oft nicht genügen, das vorgeschriebene Thema zu behandeln, sondern auch notwendig sein, in persönlichen Rücksprachen nach dem offiziellen Abschluß des Just.izausspracheabends einzelnen Teilnehmern auf deren Wunsch Rechtsauskünfte zu erteilen und ihre Beschwerden anzuhören. So hat beispielsweise der kommissarische Oberlandesgerichtspräsident des Oberlandesgerichts Erfurt, Buncken-burg, im Anschluß an den in Priesnitz durchgeführten Justizausspracheabend eine Reihe von Fragen beantwortet. Es genügt aber keinesfalls, etwaige Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, sondern es kommt darauf an, die zuständigen Stellen über die Beschwerden zu unterrichten. Sind diese von grundsätz- 301;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Geheime Verschlußsache. Die im Verfassungsauftrag Staatssicherheit durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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