Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 290

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 290 (NJ DDR 1952, S. 290); Der Staatsstreich von 1932 Von Prof. Dr. Peter Steiniger, Direktor des Instituts für Staats- und Rechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin I Um die Mitte des Jahres 1932 erreichte die Weltwirtschaftskrise ihren tiefsten Punkt. Die industrielle Produktion Deutschlands war auf den Stand von 1897 abgesunken. Das Arbeitseinkommen, das 1929 etwa 42 Milliarden betragen hatte und 1931 auf 35 Milliarden gefallen war, stürzte im Laufe des Jahres 1932 um weitere 10 Milliarden. Sechs Millionen Menschen waren arbeitslos. Die ständig anschwellenden Krisenlasten aber wurden der werktätigen Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterklasse, aufgebürdet. Die Abwehraktionen der Volksmassen unter Führung der Partei Ernst Thälmanns nahmen in gleichem Maße an Kraft und Umfang zu. Die Finanzoligarchie war angesichts dieser Lage zu schwach, um mit dem gewöhnlichen Unterdrückungsapparat unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen ihre Diktatur aufrechtzuerhalten. Sie war genötigt, die demokratische Kulisse beiseitezuschieben und unter Konzentrierung aller legalen und halblegalen Machtmittel zur Militärdiktatur und zu faschistischen Herrschaftsmethoden überzugehen. Dieser Übergang war nur möglich infolge der Spaltung der Arbeiterklasse, deren Aktionseinheit von der sozialdemokratischen Führung hintertrieben wurde. Die Militärdiktatur sollte aber nicht nur der terroristischen Unterdrückung des werktätigen Volkes, insbesondere der Arbeitermassen und hier wieder vor allem des Erwerbslosenheeres, dienen, sondern auch durch Einführung der Arbeitsdienstpflicht und ähnliche Maßnahmen Voraussetzungen für die Führung eines neuen Weltkrieges schaffen. Wilhelm Pieck schrieb 1935 im Rückblick auf diese Periode: „Die Bourgeoisie versuchte, den kapitalistischen (Weg aus der Krise zu erzwingen. Das ist in der Außenpolitik der Weg des Krieges, um neue Absatzgebiete, Rohstoffquellen, Anlagemöglichkeiten für das heimische Kapital zu erobern. In der Innenpolitik ist das der Weg des Faschismus, der Errichtung einer offenen Gewaltherrschaft zur Niederhaltung, Rechtlosmachung und verstärkten Ausplünderung der Arbeiterklasse. Krieg und Faschismus das sind die Krisenrezepte der Bourgeoisie, die für sich einen Weg aus der Krise zur Erhaltung ihrer Herrschaft, zur Erhöhung ihrer Profite sucht.“1) Die Regierung Brüning hatte unter diesen Umständen ausgedient. Die sozialdemokratische Führung mit ihrer Unterstützung der „Rationalisierungspolitik“ war bei den Massen diskreditiert. Eine Regierung der „starken Hand“ unter Hitlers Verbindungsmann von Papen wurde gebildet. Der Kontakt mit der sozialdemokratischen Parteileitung wurde zwecks weiterer Irreführung großer Teile der Arbeiterklasse zunächst noch aufrechterhalten. Die Massenbasis des deutschen Monopolkapitals aber wurde immer eindeutiger die von ihm finanzierte Nazipartei, die unter Ausnutzung der allgemeinen Empörung gegen das Versailler Friedensdiktat den Chauvinismus entfacht hatte. Sie zog den ruinierten Mittelstand, die von der chronischen Agrarkrise heimgesuchte bäuerliche Bevölkerung, große Teile der brotlos gewordenen Intelligenz, aber auch der von der sozialdemokratischen Führung enttäuschten Arbeiter, insbesondere aus den Reihen der Erwerbslosen, in Scharen an sich. Diese Entwicklung bedrohte und verstärkte zugleich die Kräfte der revolutionären Kampfpartei des Proletariats, der Kommunistischen Partei Deutschlands unter der Führung Ernst Thälmanns, die in der „Antifaschistischen Aktion“ die Einheitsfront der Arbeitermassen gegen die reaktionäre, militaristische Regierung Papen-Schleicher, gegen den Faschismus, gegen Lohnabbau, gegen die Zerstörung der noch bestehenden demokratischen Freiheiten, gegen die imperialistischen Kriegsvorbereitungen in wachsendem Maße mobilisierte. Hinter der KPD aber standen damals bereits weit über 5 Millionen Wähler, deren Zahl bis zum Ende des Jahres 1932 auf rund 6 Millionen anschwoll. l) Wilhelm Pieck, Reden und Aufsätze, Bd. I S. 185. Entsprechend den Forderungen Hitlers, der bereits damals die politische Entwicklung in hohem Maße beeinflußte, überführte Papen am 20. Juli 1932 den Seve-ringschen Polizeiapparat mit 75 000 Mann auf das Reich und vereinigte so die gut ausgerüstete Polizeitruppe Preußens mit dem 100 000-Mann-Heer der Reichswehr zu einer schlagkräftigen Bürgerkriegsarmee. Die juristische Form, in der diese Konzentration der Unterdrückungsorgane erfolgte, war die Absetzung des preußischen Staatsministeriums Braun-Severing und die Einsetzung des Reichskanzlers von Papen als Reichskommissar für Preußen durch eine auf Art. 48 der Weimarer Verfassung gestützte Notverordnung Hindenburgs, die faktisch eine Anordnung Papens war. Gleichzeitig mit dieser „Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen“2), erging ebenfalls am 20. Juli 1932 eine auf Art. 48 Abs. 2 gestützte Notverordnung3), durch die für Groß-Berlin und die damalige Provinz Brandenburg der Ausnahmezustand verhängt, die entscheidenden Grundrechte aufgehoben, die vollziehende Gewalt auf den Reichswehrminister übertragen, die Polizeikräfte dieses Gebietes ihm unterstellt und der aktive Widerstand gegen das Terrorregime mit Zuchtnaus- und Todesstrafen bedroht wurden. Militärbefehlshaber aber war der spätere „Feldmarschall“ Hitlers, General von Rundstedt. Der sozialdemokratische Polizeipräsident von Berlin wurde durch ein Aufgebot von Reichswehrsoldaten abgeführt und zur Abdankung gezwungen, der preußische Innenminister durch einen Hauptmann der „Wehrmacht“ aus dem Amte entfernt. Das waren die Umstände und der äußere Ablauf des Staatsstreichs vom 20. Juli 1932. II Wie verhielten sich die politischen Kräfte Deutschlands? Die Reaktion, voran ihr aggressivster Stoßtrupp, die verbrecherische Nazipartei, jubelte hell auf. In ihrem damaligen Berliner Organ, der „Nationalpost“, vom 21. Juli hieß es: „Zweifelsohne ein geschichtlich bedeutsamer Tag, dieser 20. Juli 1932. Seine Folgen sind noch unübersehbar Uber 13 Jahre hat Preußen warten und dulden müssen, bis es endlich hieß: Die Reichswehr packt an!“ Die SPD-Führung und die Gewerkschaftsleitung griffen notgedrungen zur Maske der Opposition, setzten aber im Schutz dieser Maske die Irreführung des Volkes fort. Der SPD-Vorstand verbreitete einen Aufruf, der dem Terrorregime mit dem Stimmzettel drohte: „Es liegt beim deutschen Volke, durch seinen Machtspruch am 31. Juli dem gegenwärtigen Zustand ein Ende zu bereiten.“ (Am 31. Juli waren auf Grund einer der zahlreichen Reichstagsauflösungen des Jahres 1932 wieder einmal Neuwahlen angesetzt.) Die Bürokraten an der Spitze des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes priesen Ruhe als die erste Bürgerpflicht und predigten Vertrauen zur imperialistischen Staatsgerichtsbarkeit: „Die neuesten politischen Vorgänge haben die deutschen Arbeiter, Angestellten und Beamten in große Erregung versetzt. Sie müssen trotzdem ihre Besonnenheit bewahren. Noch ist die Lage in Preußen nicht endgültig entschieden. Der Staatsgerichtshof ist angerufen.“ Aufatmend erklärte die von General Stülpnagel geleitete „Berliner Börsenzeitung“ vom 21. Juli: „Die Hauptsorge war, ob die Gewerkschaften und Sozialdemokraten den Generalstreik proklamieren würden oder nicht. Nach bisherigen Verlautbarungen ist mit einem solchen Entschluß nicht zu rechnen.“ 290 2) RGBl. 1932 Teil I S. 377. ) ebenda.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 290 (NJ DDR 1952, S. 290) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 290 (NJ DDR 1952, S. 290)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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