Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 288

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 288 (NJ DDR 1952, S. 288); lebensvolle, sprachlich ausgefeilte, oft mit leisem Humor gezeichnete Darstellung zieht den Leser sofort in den Bann und vermittelt ihm wertvolle Einblicke in das Innenleben der Jugendlichen. Es ist überhaupt die Stärke der Darstellung, daß .die einzelnen Fälle aus dem Blickpunkt der Jugendlichen aufgerollt werden. So haben nicht nur die Erzieher und die in der Jugendarbeit stehenden Fachleute, sondern auch die Rechtsbeflissenen, insbesondere Richter und Staatsanwalt, durch dieses wertvolle, wirklich aufschlußreiche Buch die Gelegenheit, ihr Wissen zu bereichern, die dargebotenen Erfahrungen in der Praxis auszuwerten und dabei zu beherzigen, daß es eine schöne, tiefe innere Befriedigung gewährende Aufgabe ist, den jugendlichen Menschen recht zu begreifen, zu beurteilen und zu leiten. Diese Erkenntnis möchten auch alle Eltern gewinnen, denen deshalb in gleicher Weise das interessante Buch zur Lektüre empfohlen wird. Landrichter Dr. G r e ß. Die Wahrheit über Korea, Dietz Verlag, Berlin 1952, 300 Seiten. Wir sind dem Dietz Verlag zu besonderem Dank verpflichtet, daß er jetzt zur Stunde der nationalen Gefahr für Deutschland das Buch „Die Wahrheit über Korea“ herausgebracht hat. Die Vorgeschichte des Korea-Krieges zeigt und lehrt uns, was die Amerikaner mit Adenauer in Westdeutschland erreichen wollen. Der Verlag weist im Vorwort auf die Parallelerscheinungen in der Entwicklung Süd-Koreas und Westdeutschlands hin, und stellt damit das Buch in den richtigen politischen Zusammenhang. „Die Wahrheit über Korea“ muß und wird sich als eine Waffe im Kampf um den Frieden erweisen und dazu beitragen, daß das deutsche Volk die drohende Gefahr erkennt und sich zur Tat aufrafft, um den Krieg in Deutschland durch den Sturz Adenauers zu verhindern. Das Buch enthält Beiträge zur Vorgeschichte und über den Beginn des koreanischen Krieges, sowie zur Verwandlung der UN in ein Instrument der amerikanischen Kriegspolitik. Auf Grund eines umfangreichen Dokumentenmaterials schildert D. N. P r i 11 die Vorbereitung des Überfalls der von den USA unterstützten Li Syng Man-Clique auf das koreanische Volk. Wir ersehen 'aus diesem Bericht, daß Li Syng Man bereits im Jahre 1949 den überfall auf das demokratische Korea beginnen wollte, aber von den USA gebremst wurde, weil die militärischen Vorbereitungen noch nicht genügend weit gediehen waren. 1950 schien dann der Erfolgt gesichert. Jetzt erklärte der Sonderbotschafter der USA, Foster Dulles: „Beginnen Sie mit der Aggression gegen den Norden unter gleichzeitiger Eröffnung einer Gegenpropaganda des Inhaltes, daß; der Norden den Süden zuerst überfallen habe. Wenn Sie nur zwei Wochen lang anshalten können, dann wird alles glatt gehen, denn während dieser Zeit werden die Vereinigten Staaten mit der Beschuldigung, daß Nord-koreai Südkorea angegriffen habe, die Vereinten Nationen zwingen, in Aktion zu treten, wobei in deren Namen Land-, See- und Luftstreitkräfte mobilisiert werden.“ (S. 68.) Der überfall begann, und als es sich* zeigte, daß die demokratischen Kräfte Koreas die Volksfeinde zum Rückzug zwangen, der bald in wilde Flucht ausartete, begannen die USA die Aggression in Korea. Um den Charakter der Aggression zu verschleiern, drückten die USA im unvollständigen Sicherheitsrat der UN mit Hilfe der Stimmen ihrer Trabanten einen Beschluß durch, der Nordkorea als Aggressor erklärte und den USA die Möglichkeit gab, ihre Aggression im Namen der UN unter deren Flagge durchzuführen. Diesen Mißbrauch der Einrichtung der UN, die Verdrehung der Begriffe des Aggressors und der Aggression, haben die Vertreter der UdSSR, Gromyko, Malik und A. J. Wyschinski, in ihren Reden vor dem Sicherheitsrat und dem Politischen Ausschuß der Vollversammlung der UN aufgedeckt. In dem Buch „Die Wahrheit über Korea“ sind diese Reden sowie die im Mai 1933 vom Völkerbundsausschuß für Sicherheitsfragen gebilligte Definition der Aggression abgedruckt. Im zweiten Teil des Buches werden die Fragen behandelt, die sich aus dem Eingreifen der chinesischen Freiwilligen in Korea ergeben haben. Auch hier konnten die USA vermittels der ihr hörigen Mehrheit in der UN die Volksrepublik China als Aggressor verleumden. In der Sitzung des Sicherheitsrates der UN vom 28. November 1950 wies der Delegierte der Volksrepublik China (S. 214 fl.) nach, daß die Regierung der USA den verbrecherischen Akt einer bewaffneten Aggression gegen das Hoheitsgebiet Chinas und die Insel Taiwan durchgeführt hat. Die chinesischen Freiwilligen verteidigen in Korea lediglich die Freiheit ihres Vaterlandes gegen den räuberischen amerikanischen Imperialismus. Mit Schaudern lesen wir von den Greueltaten der amerikanischen Banditen in Uniform, die die Zivilbevölkerung zu Tausenden ermordet, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Kinder verbrannt haben. Hier wird uns bewußt, welches Schicksal Deutschland und Europa droht, wenn die Kriegspläne Adenauers und der amerikanischen Imperialisten auch in Europa zur Durchführung gelangen. Es wird uns aber erneut und verstärkt bewußt, daß wir alles tun müssen, diese Pläne zu durchkreuzen und zu! vereiteln. Ich halte es für die Pflicht eines jeden Juristen, sich an Hand des vorliegenden Buches noch einmal die Ereignisse, die zum Krieg in Korea führten, zu vergegenwärtigen und die Parallelen zur Entwicklung in Westdeutschland zu ziehein. Er wird erkennen, wie notwendig es ist, die gegen unsere Deutsche Demokratische Republik eingesetzten Agenten, Saboteure und Spione der imperialistischen Kriegstreiber mit der ganzen Strenge unserer demokratischen Gesetze zu bestrafen und unschädlich zu machen. Dr Kurt G ö r n e r Zeitschriften Die Arbeit Nr. 5: O. Lehmann: Zum Betriebskollektivvertrag 1952; G. Pöggel: Kulturelle Massenarbeit und Bewußtseinsbildung: K. Schwalbe: über Kritik und Selbstkritik als Entwicklungsgesetz; Prof. Dr. H. Thalmann: Wesen und Grundlagen des Leistungslohnes in der volkseigenen Wirtschaft (I); Prof. Dr. F. Behrens: Der Wettbewerb als Hauptmethode zur Steigerung der Arbeitsproduktivität (I); H. Krebs: Kampf dem Sozialdemokratismus in den Berliner Gewerkschaften; B. Som-merer: Zur Gewerkschaftsarbeit in der Berliner volkseigenen Handelsorganisation; Dr. A. Lemnitz: Politische Ökonomie des Sozialismus (Das sozialistische Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung). Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 9: K. Litke: 1. Mai, Kampftag für den Frieden; E. Seidel: Verstärkte Werbung von Arbeitskräften lür die Landwirtschaft; E. Voß: Mehr und qualifizierte Frauen in die Produktion; H. Düffert: Noch einmal: Die Entlohnung der Brigadiers; Verbessert den Arbeitsschutz in Berlin; U. Käper-nick: Klärung von Urlaubsfragen; H. Paul: Der Vergleich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten; R. Schlegel: Fehlende Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung und des Ortsvorstandes bei einer fristlosen Entlassung; K. Hartnick: Weshalb begrenzte Leistungen der Sozialversicherung an selbständig Erwerbstätige?; F. Hexel: Zahlung von Unterstützungen an kinderreiche Mütter. Nr. 10: F. Boiler: Die Leistungen der Werktätigen zum Vorbild nehmen; Zum Abschluß der Betriebskollektivverträge 1952; H. Henk: über die Bedeutung der Ausbildung der Arbeitsschutzinspektoren an den Zentralschulen des Ministeriums für Arbeit; U. Käpernick: Klärung von Urlaubsfragen (II); R. Rebetzky: Berechnung der Urlaubsvergütung bei Kurzarbeit; B. Zimmermann: Warum noch Erstattungsbeschlüsse?; H. Rühl: Rentner können in der Landwirtschaft zusätzlich verdienen. Demokratischer Aufbau Nr. 5: B. Spasoff: Die Volksräte der Werktätigenabgeordneten in der Volksrepublik Bulgarien; Haus-haltspolitik im Adenauerstaat und in der DDR; H. Ilse: Noch einige Hinweise zur Verordnung über Kündigungsrecht; Dr. F. Lang: Vereinheitlichung der Gebühren. Nur in Aus- gabe A: H. Danneberg: Weitere Demokratisierung der Verwaltung in den Großstädten; Arbeitstagung der Verwaltungsfunktionäre des Magistrats von Groß-Berlin; Reorganisation des Beschwerdewesens in Berlin; W. Schulze: Bedeutung und Aufgaben der Haus- und Straßenvertrauensleute; F. Moshack: Aufgaben des Staatsapparates bei Vorbereitung und Abschluß des Betriebskollektivvertrages 1952. Nur in Ausgabe B: Der Rat der Gemeinde im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr; H. Bitterlich: Die Veranlagung und der Vertragsabschluß zur Ablieferung von Obst; Die Bewirtschaftung aller landwirtschaftlichen Flächen ist notwendig. Statistische Praxis Nr. 5: Die statistische Berichterstattung zum Volkswirtschaftsplan 1952; Der gesellschaftlich-ökonomische Charakter der Statistik; Wachsende Kapitalkonzentration in der Landwirtschaft der USA; Entwicklung und Perspektiven des deutschen Außenhandels. Die Volkspolizei Nr. 9: R. Smolorz: Verstärkter Schutz unseres demokratischen Staates; J. Rüdiger: Kampf gegen Betriebsunfälle ein Beitrag unserer Betriebsschutzangehörigen zur Erfüllung des Fünfjahrplans; W. Fischer: Die richtige Anwendung der Disziplinarordnung ein wesentlicher Hebel zur Festigung der Disziplin; B. Uehling: Durch verbesserte FDJ-Zirkeltätigkeit Steigerung der Verkehrssicherheit; H. Weidlich: über das Schulungswesen in der Kriminalpolizei; Richter: Auch pseudonyme Wirtschaftsverbrecher können ermittelt werden; Körte: Vorsätzlicher Mißbrauch der Feuermelder 3 Jahre Zuchthaus; Wesenburg/Weidlich: Der Bericht und die Anwendung der W-Fragen. Nr. 10: K. Maron: Sieben Jahre Deutsche Volkspolizei; Der sowjetische Milizionär; Ludwig: Festigt die demokratische Ordnung auf dem Dorfe; Arbeiten wir mit der Bevölkerung zusammen, dann entgeht kein Saboteur mehr seiner gerechten Strafe; H. Müller: Der Dienstauftrag gleicht einem Befehl und ist unbedingt durchzuführen; Grosche/Weid-lich: Die kriminalpolizeiliche Beobachtung; Kardaszynski: Der erste Röntgenzug der Volkspolizei. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierungsrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin, Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 140026. Chefredakteur : Dr. Hans Nathan, Berlin NW 7, Clara- Zetkin-Str. 93, Fernspr.: 42 0018, App. 1605, 1611 u. 1689. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis : Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme : Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C 2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 5214 40. Telegrammanschrift: Dewagfiliale Berlin, Postscheckkonto: Berlin 14 56. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik Druck: (87/16) MDV Druckhaus Michaelkirchstraße 1866/49. 288;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 288 (NJ DDR 1952, S. 288) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 288 (NJ DDR 1952, S. 288)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und gegen gesetzliche Bestimmungen wurden ausgewertet und differenzierte Maßnahmen zu ihrer Ausräumung veranlaßt. Die politisch-operative Wirksamkeit der Spezialkommissionen zeigte sich weiterhin darin, daß sie - selbständig oder im Zusammenwirken mit anderen operativen Diensteinheiten, den Organen des sowie anderen Institutionen und Einrichtungen unter anderem zum Einsatz zur Klärung - von Provokationen und Gewaltakten gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch und somit auch keine vorweggenommene Freiheits- oder Haftstrafe gemäß Strafgesetzbuch , jedoch in jedem Fall auf eine zu erkennende Freiheits- Haftstrafe anzurechnen.

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