Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 27 (NJ DDR 1952, S. 27); lichkeit, die Plandurchführung zu kontrollieren. Die Nichterfüllung der Gewinnabführungspflicht beispielsweise macht den Staatshaushalt auf den entsprechenden Betrieb aufmerksam und zeigt die ungenügende Arbeit dieses Betriebes. Die vierte Seite der Kontrolle durch die Deutsche Mark ist die Kontrolle, die sich an die Verteilung finanzieller Mittel durch kurzfristige Kredite knüpft. Das ist die Kontrolle durch die Deutsche Notenbank. Die Kon!rohe durch die Deutsche Mark ist also nicht gleichbedeutend mit der Kontrolle durch die Deutsche Notenbank. Aber die Deutsche Notenbank stellt auf der Grundlage des Volkswirtschiaftsplans das für die Durchführung der Pläne erforderliche Geld zur Verfügung und ermöglicht dadurch erst die Finanzkontrolle. Dementsprechend hat nach § 2 des Gesetzes allein die Deutsche Notenbank das Recht zur Ausgabe von Banknoten und Münzen und ist sie im § 3 Abs. 4 zum Hauptinstitut für kurzfristige Kredite erklärt worden, mit dessen Hilfe der Wirtschaft das erforderliche Bar-und Giralgeld zur Verfügung gestellt wird. Aus der Aufgabe der Deutschen Notenbank, das für die Zirkulation notwendige Geld zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die weitere Aufgabe, zu kontrollieren, daß nicht zuviel und nicht zu wenig Geld in die Zirkulation gebracht wird. Während in Westdeutschland seit der Währungsreform eine inflationistische Aufblähung des umlaufenden Geldvolumens vor sich geht (z. Zt. der Währungsreform liefen in Westdeutschland 3,2 Milliarden Westmark um, heute zirkulieren etwa 9 Milliarden Westmark), wird in der Deutschen Demokratischen Republik das Geldvolumen durch den Bargeldumsatzplan und den Kreditplan entsprechend den Bedürfnissen der Produktion und Zirkulation planmäßig festgelegt. Zu diesem Zweck ist in §§ 2 und 3 des Gesetzes festgelegt, daß eine Neu-Emission von Geldzeichen nur auf Grund eines Beschlusses des Ministerrats erfolgen darf und daß die Deutsche Notenbank für jedes Quartal einen Bargeldumsatzplan und einen Kreditplan aufzustellen hat, der von dem Ministerrat zu bestätigen ist. In Westdeutschland gibt es keine solche planmäßige Regulierung des Geldumlaufs. Dort wird mit Hilfe einer Inflationspolitik die Rüstungsproduktion finanziert und die Ausbeutung der Werktätigen verschärft. Dabei ergänzen sich das Ministerium der Finanzen mit seinem Minister Schäffer, bei dem das Münzregal liegt und das eifrig die Gelegenheit wahrnimmt, durch „Münzgewinne“ einen Teil des Defizits seines Rüstungsbudgets abzudecken, und die Bank Deutscher Länder unter der Leitung Dr. Vockes in ihrem Eifer, die Rüstung der amerikanischen und deutschen Kriegstreiber zu finanzieren. In der Deutschen Demokratischen Republik dagegen hat die Politik der stetigen, auf Grund der Planerfüllung durch die Werktätigen möglichen Preissenkungen trotz der bedeutenden Erhöhung der Produktion und der Zirkulation zu einem fast gleichgebliebenen Geldumlauf geführt. Hier wird durch die dauernde Verbesserung der Planung und die systematische Beseitigung der Währungsreform Verluste durch den Staatshaushalt die Stabilität der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank fortschreitend gefestigt. Für die Sicherung der Stabilität unserer Währung sind die Kontrollaufgaben der Deutschen Notenbank von großer Bedeutung. Durch die Kontrolle der Plandurchführung und die auf Grund der Kontrollergebnisse eingeleiteten Maßnahmen achtet die Deutsche Notenbank darauf, daß die volkseigenen Betriebe ihre Geldmittel planmäßig verwenden, insbesondere die planmäßig vorgesehenen Waren produzieren, so daß mit dem im Um’auf befindlichen Geld immer entsprechende Waren gekauft werden können. Die Kontrolle durch die Deutsche Notenbank beginnt bereits bei der Planaufstellung. Bei der Festlegung der Kreditlimite für die einzelnen Betriebe muß dem Sparsamkeitsprinzip Rechnung getragen werden, d. h. es dürfen dem volkseigenen Betrieb nur soviel Mittel zur Verfügung gestellt werden, wie er zur Durchführung seiner Produktions- oder Zirkulationsaufgaben benötigt. Das ist notwendig, um die Bildung von Überplanbeständen, insbesondere beim Handel, zu verhindern und die Beschleunigung der Umlaufmittel- bewegung zu fördern. Entsprechendes gilt für die Bereitstellung von Bargeld mittels des Bargeldumsatzplanes, das den Betrieben nur im Rahmen der gep’an-ten Lohnfonds zur Verfügung gestellt werden darf. Um die Planung exakter zu gestalten, ist vorgesehen, die Kreditplanung, die bisher für die volkseigene Wirtschaft nur zentral erfolgte, bis in die Ebene der Niederlassungen der Deutschen Notenbank auszudehnen. Diese Niederlassungen kennen infolge ihrer finanziellen Verbindung mit den einzelnen volkseigenen Betrieben deren wirklichen Kreditbedarf. Ihre Angaben werden es daher der Deutschen Notenbank ermöglichen, einen realeren Kreditplan als bisher aufzustellen. Dem gleichen Ziel dienen die Bestimmungen der 2. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Deutsche Notenbank3) über die Bargeldplanung durch die volkseigenen Betriebe. Durch die Mitwirkung der Betriebe bei der Festsetzung ihres Bargeldbedarfs an Hand der Pläne und durch die Beachtung der bargeldlosen Verfügungen wird die Planung verfeinert und exakter gestaltet. Die Kontrolle der Deutschen Notenbank war in den vergangenen drei Jahren seit der Kreditreform im Jahre 1949, unzureichend. Das lag einmal an dem ungenügenden Entwicklungsstand der Planung und an den mangelnden Erfahrungen der Mitarbeiter der Deutschen Notenbank in der Kontrollarbeit. Vor allem lag es aber an dem Fehlen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die wirtschaftliche Rechnungsführung verlangt den eigenverantwortlich arbeitenden, juristisch selbständigen Betrieb. Bisher stand der Niederlassung der Deutschen Notenbank ein solcher Betrieb nicht gegenüber, und die Maßnahmen der Deutschen Notenbank wurden oft durch Maßnahmen der Vereinigung Volkseigener Betriebe durchkreuzt, die den schlecht arbeitenden Betrieb statt seine Fehler zu beseitigen, zusätzlich mit finanziellen Mitteln versorgte, wodurch dieser in die Lage versetzt wurde, seine Planwidrigkeiten zu finanzieren. Durch die Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wird die Voraussetzung für eine wirksame Bankenkontrolle geschaffen. Die Deutsche Notenbank wird bei der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung helfen und mittels neuer Maßnahmen ihr Kontrollsystem auf ein höheres Niveau heben. Dabei wird sich die Kontrolle bei der Gewährung kurzfristiger Kredite vor allem auf die Beschleunigung der Umlaufmittelbewegung richten. Die Deutsche Notenbank wird darauf sehen, daß die Betriebe ihre Mittel planmäßig verwenden, daß die produzierten Waren guter Qualität und absetzbar sind und daß die Richtsatzpläne eingehalten werden. Gerade jetzt wird sie außerdem besonders darauf achten, daß die Betriebe ihre Produktion, ihren Einkauf und ihren Absatz durch Verträge sichern. Bei Planverstößen wird die Deutsche Notenbank die für die Aufsicht der Betriebe zuständigen Stellen auf die schlecht arbeitenden Betriebe aufmerksam machen und bei Nichtabstellung der Mängel kreditpolitische Maßnahmen, die bis zur völligen Verweigerung von Krediten gehen können, gegen sie einleiten. Bei den Bargeldauszahlungen und -einzahlungen wird die Deutsche Notenbank insbesondere die Verwendung der Löhne im Zusammenhang mit der Einhaltung der Produktionspläne kontrollieren. Obwohl noch nicht vorgesehen ist, daß Gelder für die Löhne nur im Umfang der Erfüllung der Produktionspläne bereitgestellt werden, wird doch die Beobachtung des Zusammenhangs zwischen beiden Faktoren der Bank wichtige Hinweise geben. Eine der wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Deutsche Notenbank ist die Einführung des Bankeninkassos. Erst dadurch kann die Deutsche Notenbank das den gegenwärtigen Bedingungen entsprechende Kotrollsystem einrichten. Das Bankinkasso als das einer geplanten Wirtschaft entsprechende Verrechnungsverfahren ist insbesondere hinsichtlich der mit ihm verbundenen Kontrollfunktionen von Bedeutung. Mit ihnen verschwinden nicht nur die für die Bank nicht kontrollierbaren planwidrigen kommerziellen Kredite, die sich die Betriebe durch Überschreitung der Zahlungsziele verschaffen und die die Ban- al GBl. S. 1061. 27;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 27 (NJ DDR 1952, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 27 (NJ DDR 1952, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes oder nach erfolgten Prüfungshandlungen auf der Grundlage der Straf Prozeßordnung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es können alle Sachen eingezogen werden, wenn die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Kleines Lexikon für Kriminalisten Ministerium des Innern - Publikationsabteilung. Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen Ministerium des Innern - Publikationsabteilung Berlin. Das leninSche Prinz kait und die entwie Gesellschaft Justiz, ische. Die soivjeticStaats- und Rechts-wissenstltWor dem Parteitag der Staatwd Recht, Die Anzeigenaufnahme Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und gegen die sozialistische ökonomische Integration begangen, wobei vor allem die Außenwirtschaftsbeziehungen der zum nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet in verbrecherischer Weise ausgenutzt werden.

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