Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 26

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 26 (NJ DDR 1952, S. 26); Zum Gesetz über die Deutsche Notenbank Von Walter H einicke , Mitglied des Direktoriums der Deutschen Notenbank, Berlin Am 31. Oktober 1951 beschloß die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zusammen mit dem Gesetz über den Fünfjahrplan das Gesetz über die Deutsche Notenbank1 2). Obwohl das unmittelbare zeitliche Zusammentreffen der Beschlußfassung über die beiden Gesetze zufällig war, muß man sich darüber klar sein, daß ein sehr enger Zusammenhang zwischen beiden Gesetzen besteht. Mit dem Fünfjahrplan ist unsere Wirtschaft in eine neue, höhere Etappe ihrer Entwicklung eingetreten, in eine Etappe des verstärkten Kampfes um Frieden und Einheit unseres Vaterlandes und um die Entwicklung eines materiellen und kulturellen Lebensstandards, wie ihn das deutsche Volk noch nie erlebt hat. Die 6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 13. bis 15. Juni 1951 stellte im Zusammenhang mit der Durchführung des Planes des ersten Quartals 1951 fest, daß es notwendig sei, die Planung und ganz besonders die Kontrolle der Plandurchführung zu verbessern und zu diesem Zweck die wirtschaftliche Rechnungsführung als die einer geplanten Wirtschaft entsprechende Methode der Leitung der Wirtschaft einzuführen. Seitdem sind verschiedene Maßnahmen in Angriff genommen worden, die diesen Feststellungen Rechnung tragen. Sie Anden in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ihren Ausdruck und werden dadurch zu bindenden Richtlinien für alle, die an der Durchführung des Planes beteiligt sind. Zu diesen gesetzlichen Bestimmungen gehört auch das Gesetz über die Deutsche Notenbank. Mit ihm tritt auch die Deutsche Notenbank in eine den neuen Verhältnissen entsprechende höhere Etappe ihrer Entwicklung ein. Durch § 1 des Gesetzes über die Deutsche Notenbank wird die Deutsche Notenbank zur Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik erklärt und damit ihre staatsrechtliche Stellung üxiert. Diese staatsrechtliche Stellung ergibt sich aus den demokratischen Umwandlungen nach 1945, dem Aufbau der vo'kseigenen Wirtschaft und des antifaschistisch-demokratischen Staates. Zu den neuen Aufgaben unseres Staates, die ihn bereits von jedem kapitalistischen Staat unterscheiden, gehören seine wirtschaftlich-organisatorischen Aufgaben. Zur Erledigung dieser Aufgaben bedient sich der Staat bestimmter Organe. Ein solches staatliches Organ zur Durchführung der wirtschaftlich-demokratischen Aufgaben ist auch die Deutsche Notenbank als Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Die besonderen Funktionen der Deutschen Notenbank im Rahmen der Durchführung der wirtschaftlichorganisatorischen Aufgaben des Staates haben ihre Grundlage im Volkseigentum und in der Planung unserer Wirtschaft. Volkseigentum verlangt Planung, und die Planung ist der Hauptinhalt der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des Staates. Die Planung der Wirtschaft aber erfordert die Kontrolle der Plandurchführung. Ohne eine organisierte Kontrolle der Plandurchführung verfehlen die Pläne ihren Zweck und bleiben beschriebene Papiere ohne Inhalt und Leben. Die Funktion der Deutschen Notenbank im Rahmen der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des Staates ist die Teilnahme an der Kontrolle der Plandurchführung, die ein vielfältiges System darstellt. Sie unterscheidet zunächst, ebenso wie die Pläne selbst, eine Kontrolle der Naturalseite der Pläne (beispielsweise Kontrolle der Erfüllung der geplanten Produktion von Kohle in to) und eine Finanzkontrolle. Die Kontrolle der Deutschen Notenbank ist Finanzkontrolle, Kontrolle durch die Deutsche Mark. Die Kontrolle durch die Deutsche Mark ist möglich, weil das Wertgesetz, jenes die kapitalistische Gesellschaft beherrschende, blindwirkende oberste ökonomische Gesetz, das besonders im Imperialismus zu immer verheerenderen Wirtschaftkrisen und zu immer schärferer Ausbeutung der Werktätigen durch eine Handvoll Finanzhyänen und zu immer größerer Ver- 1) GBl. S. 991. 36 elendung der breiten Massen der Werktätigen führt, in unserer Wirtschaft bereits in den Dienst des Planes gestellt wird. Die Existenz des Wertgesetzes aber ist gleichbedeutend mit der Existenz von Geld. Das Geld spielt daher in unserer Wirtschaft eine große Rolle. Nationalpreisträger Fred Geißner schreibt über die Rolle des Geldes bei uns folgendes: Die ganze Bevölkerung müßte sich über die Rolle des Geldes, der Deutschen Mark, im Rahmen unserer planwirtschaftlichen Aufgaben klar werden, denn unsere Mark ist nichts anderes als eben die Verkörperung unserer gesellschaftlichen Arbeit. Jede Geldsumme stellt bei uns eine Anweisung auf eine bestimmte Menge der materiellen Güter als Produkte dieser Arbeit, sowohl Produktions- als Konsumtionsguter, dar. Mit dem Gelde verwalten wir den gesellschaftlichen Reichtum, lenken wir Produktion und Konsumtion unserer gesamten Gesellschaft, d. h. die Unterordnung des Wertgesetzes unter den Plan spielt bei uns eine wichtige Rolle. Je besser die Finanzdisziplin in den Betrieben, je besser die finanziellen Dispositionen unseres Staates und unserer Betriebe, mit denen die Produktion und Konsumtion gelenkt werden, je besser die Finanzkontrolle wirkt, um so schneller wird der Aufbau unserer Wirtschaft vor sich gehen.2) Unterordnung des Wertgesetzes unter den Plan bedeutet also Ausnutzung des Geldes zum Zwecke der Planung, zum Zwecke der Aufstehung, Durchführung, Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne. Dazu 1st in erster Linie nötig, daß die ünanziellen Mittel durch die Finanzpläne den Stellen zugeteilt werden, die diese Mittel zur Durchführung ihrer Produktions- oder Zirkulationsaufgaben benötigen, um damit Rohstoffe, Fertigwaren usw. kaufen und die Löhne für die Werktätigen bezahlen zu können. Dazu ist aber weiter nötig, daß die Eigenschaft des Geldes, Zirkulationsmittel zu sein, und die materielle Interessiertheit der Werktätigen an seinem Besitz für die Planerfüllung ausgenutzt werden. Das geschieht mit Hilfe des Leistungslohns, des Prämiensystems, des Direktorenfonds usw. Das Geld spielt aber auch als Kontrollinstrument unserer Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Zur Durchführung der Produktions- und Zirkulationsaufgaben erhalten die volkseigenen Betriebe den Naturalplänen entsprechende Finanzpläne. Da jede Bewegung und Veränderung von Gebrauchswerten von einer entsprechenden Bewegung und Veränderung der Geldwerte als der Preise dieser Gebrauchswerte begleitet ist, ergibt sich die Möglichkeit, an Hand der Bewegung und Veränderung der Ge’dwerte die Planmäßigkeit der Bewegung und Veränderung der Gebrauchswerte zu kontrollieren. Beispielsweise wird der Erwerb einer bestimmten Menge Leder durch eine Schuhfabrik von einer entsprechenden Bewegung der Summe Geldes begleitet, die zur Bezahlung des Leders erforderlich ist. Bei der Verarbeitung des Leders zu Schuhen entstehen bestimmte Kosten für die Bezahlung der Löhne usw. Da aber sowohl für den planmäßigen Einkauf von Leder wie für die Verarbeitung des Leders zu Schuhen entsprechende Finanzpläne vorhanden sind (Richtsatzplan und Selbstkostenp’an), so läßt sich an Hand der Einhaltung oder Nichteinhaltung dieser Pläne die Planmäßigkeit sowohl des Einkaufs des Leders wie der Produktion der Schuhe kontrollieren. Dieser Art ist die Kontrolle durch das Geld, durch die Deutsche Mark, die aber nicht nur durch die Deutsche Notenbank ausgeübt wird. Die Kontrolle durch die Deutsche Mark ist zunächst einmal innerbetriebliche Kontrolle, die durch den Buchhalter mit Hilfe des Rechnungswesens vorgenommen wird. Sodann ist sie Kontrolle zwischen den volkseigenen Betrieben untereinander und zwischen diesen Betrieben und der Bevölkerung. Als solche wird sie bei der Feststellung wirksam, daß Ware schlechter Qualität entweder gar nicht oder nur mit einem Preisnachlaß gekauft wird. Die dritte Form der Kontrolle durch die Deutsche Mark hängt mit der Verteilung ünanzieller Mittel durch den Staatshaushalt zusammen. Dadurch, daß der Staatshaushalt den Betrieben die ünanziellen Mittel, beispielsweise im Wege der Investition, planmäßig zuweist und die Betriebe verpüichtet sind, ihre Gewinne, Steuern usw. planmäßig abzuführen, besteht die Mög- 2) „Neuer Weg" 1951, Heft 12, S. 26.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 26 (NJ DDR 1952, S. 26) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 26 (NJ DDR 1952, S. 26)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß Beschuldigtenvernehmungen täglich in der Zeit zwischen und Uhr jederzeit zulässig sind, wie das gegenwärtig in der Untersuchungsarbeit auch praktiziert wird.

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