Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 244

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 244 (NJ DDR 1952, S. 244); daß gesellschaftliche Lehren daraus gezogen werden können. Eine solche Untersuchung hilft der Regierung, hilft unserer Öffentlichkeit in unserem politischen Kampf und in unserer gesellschaftlichen Erziehungsarbeit. Eine solche Untersuchung hebt zugleich die Autorität unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften und verstärkt das Vertrauen unserer Bevölkerung zu ihnen. So werden Gericht und Staatsanwalt zu einem bedeutsamen' Erziehungsfaktor. Der Staatsanwalt unseres demokratischen Staates ist nicht der Feind der Werktätigen, sondern ihr Freund, der ihnen zu ihrem Recht verhilft. Zur Hebung der Autorität unserer Justizorgane und zur Festigung unserer demokratischen Gesetzlichkeit gehört auch, daß die Untersuchung und Durchführung der Gerichtsverfahren streng nach den in der Prozeßordnung festgelegten Formen sich vollzieht und daß insbesondere die gesetzlichen Fristen genau eingehalten werden. Einer wirksamen und schlagkräftigen Strafjustiz sind alle unnötigen Verzögerungen im Abschluß der Untersuchung und der Durchführung der Verhandlungen abträglich. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, daß die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen rasch untersucht und abgeurteilt werden. Der Regierung sind Fälle von Verzögerungen des Abschlusses von Untersuchungen zur Kenntnis gekommen. Sie hat in dem Ministerratsbeschluß vom 27. März dieses Jahres Maßnahmen getroffen, die die Beschleunigung des Abschlusses von Untersuchungen und die genaue Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherstellen. Zu den weiteren Obliegenheiten des Staatsanwalts gehört die im vierten Abschnitt festgelegte Mitwirkung im Gerichtsverfahren. Er vertritt die Anklage im Strafprozeß, er wacht über die richtige und einheitliche Anwendung der Gesetze durch die Gerichte, indem er Rechtsmittel und Kassation nach dem Gesetz beantragt. Im Interesse der Wahrung der Rechte des Bürgers und der demokratischen Gesetzlichkeit ist der Staatsanwalt auch befugt, im Zivilverfahren mitzuwirken und beim Obersten GerichfcTen Erlaß allgemein gültiger Richtlinien über die Auslegung und Anwendung von Gesetzen für die Praxis zu beantragen. Der Staatsanwalt unserer Republik, der Wahrer unserer Gesetzlichkeit, der Hüter der demokratischen Rechte unseres Volkes, wird unter den Funktionären unseres demokratischen Staates, die den Kampf gegen die dunklen Mächte der imperialistischen Reaktion für den Sieg der Rechte unseres Volkes und der Demokratie in ganz Deutschland führen, einen bedeutsamen Platz einzunehmen. Es ist nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe, es ist eine höchst ehrenvolle Aufgabe, die ihm zufällt. Ihre Erfüllung erfordert die höchsten moralischen, politischen und fachlichen Qualitäten. Zwei Eigenschaften muß der Anwalt unseres demokratischen Staates haben, um den großen Aufgaben gerecht zu werden, die dieses Gesetz ihm auferlegt, zwei Eigenschaften, die auf das engste miteinander verbunden sind. Er muß kristallklar und kristallhart sein. Er muß kristallklar sein für alle Bürger unseres Staates, ihr Freund, ihr Helfer, der sich durch seine Lauterkeit und Gerechtigkeit das Vertrauen der Bevölkerung erwirbt, so daß seine Entscheidungen ein hohes Ansehen genießen. Seine Entscheidungen müssen dem sozialen Inhalt und der Autorität unseres demokratischen Staates entsprechen, den er repräsentiert. Er muß kristallhart gegenüber allen Feinden unseres Volkes sein, gegenüber den imperialistischen Banditen, Spionen, Agenten und Diversanten. Es wird die besondere Aufgabe sein, solche Kader heranzubilden. Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung vom 2. Mai 1952 mit der Schaffung der Hochschule der Justiz befaßt. Diese Hochschule wird insbesondere eine Ausbildungsstätte auch für unsere Staatsanwälte sein. Die Regierung setzt in die Arbeit dieser Hochschule der Justiz die größten Erwartungen und wird dieser Schule zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch die nötige Hilfe zuteil werden lassen. Wir haben unter unseren Bürgern, insbesondere unter unseren Werktätigen, Tausende, die es lernen werden, diese Aufgaben zu erfüllen. Als Wahrer des Rechts unseres Volkes, als Hüter unserer Gesetzlichkeit, die genährt wird von einer realen demokratischen Substanz und nicht nur von Worten und Deklamationen, sollen unsere Staatsanwälte dabei helfen, unser Volk emporzuführen zu einer lichtvollen Zukunft, zu wirtschaftlichem Wohlstand, zur kulturellen Blüte und zu seiner nationalen Freiheit. Das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik im Kampf gegen Spionage und Sabotage Von Dr. Hilde Benjamin, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Der Kampf um die Einheit Deutschlands und einen gerechten Friedensvertrag ist in ein neues Stadium getreten. Das wurde auf dem Gebiet des Verbrechens signalisiert durch eine Verstärkung der schmutzigen Tätigkeit der vom Westen her in unsere Republik eingeschmuggelten Terroristenbanden und auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung durch eine entsprechend verstärkte Intensität unserer Abwehr. Der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik hat in einer Reihe von Verfahren schwerste Strafen gegen die angeklagten Agenten, Spione und Saboteure verhängt das Oberste Gericht hat (in dem Prozeß gegen den Sprengstoffterroristen Burianek und seine Bande) sein erstes Todesurteil gefällt Die politische Bedeutung dieser Prozesse haben unsere Presse und der demokratische Rundfunk in vorbildlicher Berichterstattung so eingehend gewürdigt, daß wir uns hier darauf beschränken können, ihre rechtlich bedeutungsvollen Seiten hervorzuheben und die Urteile selbst zu Wort kommen lassen. Im vorliegenden Heft finden sich Auszüge aus den ersten, bereits Anfang des Jahres erlassenen Urteilen, während die Urteile aus dem Verfahren gegen Hoese und seine Bande und gegen die Burianek-Gruppe in den nächsten Heften Platz finden werden. Der nachstehende Beitrag von Frau Dr. Benjamin ist als eine Einführung in die Problematik dieser Urteile gedacht; im Hinblick auf die elementare Bedeutung der Prozesse veröffentlichen wir ihn jedoch nicht im Rechtsprechungsteil, sondern an dieser Stelle. Die Redaktion Der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts hat in den letzten Monaten mehrere außerordentlich wichtige Prozesse geführt. Sie waren einmal deshalb wichtig, weil sie die Reaktion unseres Staates auf die Tätigkeit der westlichen Imperialisten und ihrer Agenturen und deutschen Helfer waren, die, wie im Burianek-Prozeß zynisch und offen erklärt wurde, „erprobt“ werden sollte. Sie sind aber auch deshalb wichtig, weil sie uns lehren, wie die Fähigkeit zur Anwendung unseres Rechtes mit den gestellten Aufgaben wächst und ein Verbrechen nicht deshalb straflos bleibt, weil ein passendes Gesetz zu fehlen scheint. Obgleich die Ausschnitte der in diesem Heft veröffentlichten Entscheidungen aus sich heraus verständlich sind, sind einige Bemerkungen zu ihnen erforderlich, insbesondere deshalb, weil wir immer wieder m;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 244 (NJ DDR 1952, S. 244) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 244 (NJ DDR 1952, S. 244)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit im Verantwortungsbereich. Ausgangspunkt der Bestimmung des sind stets die zu lösenden Aufgaben. Dabei ist von erhaltenen Vorgaben, politisch-operativen Kenntnissen und Erfahrungen, der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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