Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 242 (NJ DDR 1952, S. 242); der Verpflichtung gegenüber Volk und Nation, gegenüber der Freiheit und dem Frieden aller Völker geborene Selbstdisziplin. Nur eine solche Disziplin und Selbstdisziplin gestaltet heute Menschen wahre Staatsbürger , die ganz auf der Höhe der großen Aufgaben stehen, deren Lösung die Deutsche Demokratische Republik der ganzen deutschen Nation heute schuldig ist. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Repu- , blik, unsere demokratischen Gesetze, die in ihrer Ausführung ergangen sind, zeigen unserer Bevölkerung und jedem einzelnen den Weg, den wir gehen. Die Sorge um die demokratische Gesetzlichkeit, die strikte Durchführung unserer Verfassung und unserer Gesetze, das ist bei uns nichts anderes als die Sorge um die Verwirklichung des Willens und der ureigenen Interessen unseres Volkes. Von der Festigkeit und Unverbrüchlichkeit unseres Rechts, von der Beachtung unserer Rechtsnormen durch alle Staatsorgane und jeden Bürger hängt das Tempo unserer fortschreitenden Entwicklung, die Erfüllung unseres Fünf jahrplanes, die Festigung unserer demokratischen Ordnung, der Sieg der Demokratie und schließlich auch der Triumph der nationalen Befreiung in ganz Deutschland ab. Unser Volk, unsere Werktätigen, auf deren Arbeit, Mühe und Schweiß unsere Erfolge aufbauen, deren wachsende Arbeitsproduktivität das Unterpfand der Festigung unserer Ordnung, der stürmischen Vorwärtsentwicklung unserer Wirtschaft und Demokratie ist, fordert die genaue Beachtung und Einhaltung unserer Gesetze von- jedem Staatsorgan und jedem Bürger. Das ist so wichtig, weil jede Verletzung unserer Gesetze die Gefährdung der Früchte der Arbeit unserer Werktätigen bedeutet. Darum erwartet unsere Bevölkerung mit Recht von unserem demokratischen Staat, daß er alles tut, um die strikte Einhaltung der Gesetze zu überwachen und zu garantieren, daß diejenigen Funktionäre unseres Staatsapparates und diejenigen Bürger, die die Gesetze nicht beachten und sich leichtfertig über sie hinwegsetzen, zur Ordnung gerufen werden. Wenn das nicht geschieht, wird unsere Bevölkerung in ihren Rechten geschmälert und der gesellschaftliche Fortschritt gehemmt. Hierzu soll nun nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Staatsanwaltschaft als ein entscheidendes Organ des Staates und seiner Regierung entwickelt werden. Es ist die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, auf alle Beschwerden der Bürger oder sonstigen Signale hin dort einzuschreiten, wo die Gesetze verletzt werden. Ist die Verletzung mit Strafe bedroht, so hat der Staatsanwalt diejenigen, die sich einen Verstoß gegen unsere Gesetze zuschulden kommen lassen, außerdem zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen. Der Staatsanwalt in einem wahrhaft demokratischen Staat hat seine ganze Tätigkeit auf die Verwirklichung des Willens und die Durchsetzung der Interessen der überwältigenden Mehrheit unseres Volkes zu richten. Dieser Anwalt des demokratischen Staates, der demokratischen Rechte und Interessen der breiten Massen hat nichts mehr mit dem Staatsanwalt des bürgerlichen Klassenstaates gemein, der das Werkzeug in der Hand der herrschenden Minderheit ist, einer Minderheit, deren politische und staatliche Herrschaft gegen die breiten Massen des Volkes gerichtet ist zu dem Zweck ihrer Unterdrückung und Ausbeutung. Es ist überaus bezeichnend für das Wesen des bürgerlichen Ausbeuterstaates, daß sein Staatsanwalt hervortritt, um in seinem Namen mit der Forderung nach Strafe gegenüber denjenigen aufzutreten, von denen der Dichter sagt: „Ihr laßt den Armen schuldig werden, dann überlaßt ihr ihn der Pein“, oder gegen die, für die das Joch der Unterdrückung und Ausbeutung unerträglich wurde, die gestraft werden dafür, daß sie sich in die imperialistische Versklavung nicht einfügten oder sich als bewußte politische Kämpfer gegen sie erhoben. Das Recht der imperialistischen Staaten kennt nicht die Hilfe für den Menschen, es ist das Recht der Vernichtung des ökonomisch Schwächeren, ein erbarmungsloses, unmenschliches Recht. Der imperialistische Staat und sein Recht kennt nicht die systematische und 2W planmäßige Ausgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse zum Wohle und im Interesse der breiten Massen des Volkes, er kennt nicht die Sorge um die allseitige Entfaltung der Rechte des Bürgers und die in ihm ruhenden Fähigkeiten zum Wohle der Nation. Sein geschichtliches Wesen besteht darin, die eigene und andere Nationen zu unterjochen. Auch die Funktion des Staatsanwaltes dieses Staates kann keine andere sein. Er hat zu strafen, um die Massen unter das Joch der imperialistischen Unterdrückung und Ausbeutung zu zwängen. Mit Recht gehört darum der Staatsanwalt zu den bestgehaßten Exponenten des imperialistischen Staates. Entsprechend der neuen Aufgabenstellung unseres demokratischen Staates haben Struktur und Funktion der Staatsanwaltschaft die Veränderung erfahren, die nunmehr in dem vorliegenden Gesetzesentwurf ihre Formung gefunden hat. Die Übertragung der Aufsicht über die strikte Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Verordnungen der Regierung durch alle Ministerien, Ämter und die ihnen unterstellten Behörden und Organisationen, durch Betriebe sowie Funktionäre des Staatsapparates und Bürger (§ 11) bringt nicht nur eine große Ausweitung des Tätigkeitsbereiches der Staatsanwaltschaft mit sich. Sie macht zugleich die Stärkung der organisatorischen Selbständigkeit der Staatsanwaltschaft gegenüber den Behörden, die ihrer Aufsicht unterliegen, notwendig. Diese organisatorische Selbständigkeit ist nach dem bestehenden Zustand schon weitgehend hergestellt. Die Verfassung bereits bestimmte, daß der Oberste Staatsanwalt der Republik auf Vorschlag der Regierung von der Volkskammer unmittelbar gewählt wird. Durch das Gesetz vom 8. Dezember 1949 wurde die Oberste Staatsanwaltschaft mit dem Generalstaatsanwalt an der Spitze als selbständige Behörde geschaffen. Durch die Verordnung vom 27. September 1951 wurde die Staatsanwaltschaft in den Ländern aus der Justizverwaltung der Länder herausgelöst und dem Generalstaatsanwalt der Republik unmittelbar unterstellt. So ist die Staatsanwaltschaft ein selbständig zentralistisch aufgebautes Organ. Diese Struktur ergibt sich auch als notwendige Folge der Tatsache, daß bei uns das Recht ein einheitliches ist. Die Gesetze und Verordnungen und die Verpflichtung zu ihrer Durchführung gelten in gleicher Weise in der ganzen Republik. Wir haben alle Partikularismen ausgeräumt, darum muß auch die Organisation der Staatsanwaltschaft eine einheitliche sein. Die Staatsanwaltschaft wird geleitet vom Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, der dem Ministerrat untersteht. Alle Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwalts unterworfen und sind diesem für ihre Tätigkeit verantwortlich. Der Generalstaatsanwalt seinerseits ist dem Ministerrat rechenschaftspflichtig, der für die Durchführung der Gesetze und Verordnungen vor der Volkskammer und dem ganzen deutschen Volke allein die höchste Verantwortung trägt. Der Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft ist in vier Gruppen gegliedert, die in dem 2., 3., 4. und 5. Abschnitt des Entwurfs niedergelegt sind. Der 2. Abschnitt insbesondere bringt die entscheidende Neuerung: „Die Aufsicht des Staatsanwalts über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik“. Hier ist dem Staatsanwalt die Verpflichtung auferlegt, darüber zu wachen wie es im § 11 des Entwurfs heißt , „ daß die von den Ministerien und Ämtern sowie von allen übrigen Organen der staatlichen Verwaltung und der Wirtschaft herausgegebenen Anordnungen, Beschlüsse und sonstigen Bestimmungen mit den Gesetzen und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik in Einklang stehen.“ Kenntnis von Gesetzesverletzungen verschafft sich der Staatsanwalt auf vielfache Weise. Er untersucht auf das genaueste die Beschwerden von Bürgern über die Verletzung ihrer gesetzlichen Rechte und Interessen. Gerade auf diese Beschwerden unserer Bürger möchte ich das besondere Augenmerk unserer Staatsanwälte lenken. Die überragende Mehr-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 242 (NJ DDR 1952, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 242 (NJ DDR 1952, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des auf sich selbst angewiesen sind, besser Nicht unerheblich ist dabei, daß wir mit auf die einwirken, ihr Selbstbewußts des Gebrauchtwerdens stärken und das tragserfüllung steigern.

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