Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 239

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 239 (NJ DDR 1952, S. 239); Literatur Bücher Die Verletzung der demokratischen Grundrechte in Westberlin. „Grünbuch“, herausgegeben vom Groscurth-Ausschuß zum Schutze der demokratischen Rechte und zur Verteidigung von Patrioten -in Westberlin, Berlin 1952. Westberlin, die Agentenzentrale des amerikanischen Imperialismus, ist auch zugleich Versuchsfeld für die Erprobung von Methoden zur Unterdrückung der Demokratie. Dies überrascht nicht. Die Ziele, die der amerikanische Imperialismus verfolgt, sind antidemokratisch und nur durchzuführen, wenn die Demokratie vernichtet wird. Wie weit das in Westberlin schon gelungen ist, zeigt das „Grünbuch“ mit erschreckender Deutlichkeit. Der Groscurth-Ausschuß hat sich mit der Zusammenstellung der einzelnen Unterdrückungsmaßnahmen der westberliner Behörden ein großes Verdienst im Kampf für die Erhaltung der demokratischen Grundrechte erworben. Auch dem aufmerksamen Presseleser bleiben nicht alle Angriffe auf die Freiheit und die Rechte fortschrittlicher Organisationen und Bürger in Westberlin in der Erinnerung. Dadurch ist er auch nicht immer in der Lage zu erkennen, daß alle diese Angriffe einheitlich gelenkt sind, einander ergänzen und schrittweise der vollständigen Vernichtung der Demokratie in Westberlin dienen sollen. Erst wenn man sich bewußt wird, daß die einzelnen Rechts- und Verfassungsbrüche, Willkürurteile, Polizeiübergriffe und terroristischen Aktionen nur Teile eines einheitlichen, heimtückischen Planes zur Zerstörung der demokratischen Freiheiten sind, kann man die daraus sich ergebende Gefahr für die Einheit Deutschlands ermessen, ebenso aber auch die persönliche Bedrohung, unter der die fortschrittlichen Menschen Westberlins leben. Vom Wunsch nach Frieden und nach einem sich in Freiheit und Sicherheit entwickelnden Aufbau sind viel mehr Menschen gerade in Westberlin beseelt, als sich bis jetzt aktiv dafür eingesetzt haben. Sie sind sich nicht immer bewußt, wie sehr Frieden, Freiheit und Sicherheit durch die immer häufigeren und immer weitergehenden Unterdrückungsmaßnahmen gefährdet werden. Die Zusammenstellung und der systematische Aufbau des „Grünbuchs“ macht dies besonders eindringlich klar. Es beginnt mit einer knappen Darstellung der Gründe, die den westlichen Imperialismus zur Spaltung Berlins ver-anlaßten, und zeigt dann die gegen einzelne fortschrittliche Personen gerichteten Terrorurteile der westberliner Gerichte, die gegen ganze Personengruppen gerichteten polizeilichen Übergriffe und schließlich die offenen Verfassungsbrüche der Verwaltungsbehörden, die die Unterdrückung jeder Opposition gegen die amerikahörige Politik des Senats bezwecken. Diese offiziellen Terrormaßnahmen werden, wie das „Grünbuch“ beweist, durch Terrorakte des organisierten Rowdytums ergänzt, die sich in Sabotageakten gegen die Reichsbahn und Überfällen auf die Geschäftsstellen demokratischer Organisationen äußern. In einem folgenden Abschnitt wird bewiesen, daß diese profaschistischen Organisationen von der westberliner Polizei und Verwaltung sorgsam gehegt und gepflegt werden, daß sie also mit ihren Überfällen nur die offizielle Politik Westberlins unterstützen. In einem Anhang zum „Grünbuch“ findet sich ein gut ausgewählter Dokumenten- und Bilderteil, der die geschilderten Tatsachen illustriert. So bietet das „Grünbuch“ ein umfangreiches Material für jeden politisch interessierten Menschen, vor allem aber gehört es auch in die Hand sogenannter „unpolitischer“ Menschen, damit sie erkennen, daß sie mit ihrem mangelnden politischen Interesse nur den Kreisen nützen, die an der Vernichtung ihrer Frei-heiten und Rechte arbeiten. Dr. Heinrich Löwenthal Erfindungs- und Vorschlagswesen, Monatsschrift und Mitteilungen des Amtes für Ertindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik, Verlag Technik, Berlin NW 7. Die seit dem Januar 1952 erscheinende Zeitschrift will dazu beitragen, die Möglichkeiten, die sich in der antifaschistischdemokratischen Ordnung für das Erfindungs- und Vorschlagswesen bieten, besser als bisher wahrzunehmen. Sie will nicht nur das amtliche Mitteilungsblatt des Patentamtes sein, sondern auch durch fachliche und gesellschaftspolitische Aufsätze eine enge Verbindung zu unseren Erfindern und Neuerern sowie zu den betrieblichen Büros für Erfindungswesen schaffen. Dabei soll dem Erfindungswesen in der Sowjetunion und den Volksdemokratien sowie dem Erfahrungsaustausch mit diesen Ländern ein breiter Raum gewidmet werden. Die nunmehr vorliegenden drei ersten Nummern von „Erfindungs- und Vorschlagswesen“ berechtigen zu der Annahme, daß es der Zeitschrift gelingen wird, die Aufgaben, die sie sich gesetzt hat, zu erfüllen. Der amtliche Teil enthält Übersichten der bei dem Patentamt behandelten überbetrieblichen Verbesserungsvorschläge sowie eine Patentkartei über neu erteilte Patente. Der Inhalt der Verbesserungsvorschläge ist in kurzen Stichworten angegeben; die Patentkartei gibt den Wortlaut der Eintragungen in das Patentregister wieder. Bei der Durchsicht der Patentkartei ist es interessant festzustellen, daß die Ausschließungspatente gegenüber den Wirtschaftspatenten ganz erheblich zurücktreten. Im nichtamtlichen Teil sind einige den Juristen unmittelbar interessierende Fachbeiträge veröffentlicht. So beschäftigt sich Herbert Erasmusi in Nr. 1 mit der Bedeutung des Zusatzpatentes. Der Artikel ist offensichtlich durch Mißverständnisse der Erfinder über das Wesen des Zusatpatentes veranlaßt worden. Der Verfasser hebt treffend und in einer auch für den Nichtjuristen durchaus verständlichen Art hervor, daß das Zusatzpatent mit dem Hauptpatent stets durch den Gesichspunkt der Einheitlichkeit der Erfindung verbunden ist und das weitere Schicksal des Zusatzpatentes stets vom Hauptpatent abhängt. Sehr richtig ist auch die Bemerkung, daß mit der Anmeldung eines Zusatzpatentes immer etwas nachgeholt wird, was eigentlich schon im Hauptpatent hätte angemeldet werden können, daß also der Zusatzanspruch immer aus dem Hauptanspruch ableitbar sein muß. Derselbe Verfasser beschäftigt sich in Nr. 2 mit dem kostenlosen Mitbenutzungsrecht an Patenten, mit dem Nichtigkeitsverfahren des Patentgesetzes und dem Patentgericht der Deutschen Demokratischen Republik. Der erste Artikel dient offenbar hauptsächlich der Widerlegung der imperialistischen Propaganda, wonach die Bestimmung des § 7 Patentgesetz über das kostenlose Mitbenutzungsrecht den Wert des in der DDR erworbenen Patentschutzes wesentlich beeinträchtige. Der Verfasser legt klar, daß der typische Fall des kostenlosen Mitbenutzungsrechtes die Doppelerfindung ist, d. h. mehrere Erfinder kommen auf Grund gleichzeitiger Erwägungen oder Experimente zu dem Ergebnis gleichartiger Erfindungen. Als völlig verfehlt wird die von den Feinden unseres Aufbaues verbreitete Meinung zurückgewiesen, daß ein VEB und damit die ganze volkseigene Industrie automatisch ein kostenloses Mitbenutzungsrecht erwerben, wenn der Erfinder die Entwicklung oder die Erprobung seiner Erfindung vor Patentanmeldung in einem VEB vorgenommen habe. Der Aufsatz über das Nichtigkeitsverfahren des Patentgesetzes schildert knapp und übersichtlich die Nichtigkeitsgründe des Patentgesetzes sowie den Nichtigkeitsprözeß vor dem Patentamt und dem Obersten Gericht. In einem Artikel „Das Recht auf Vergütung für Verbesserungsvorschläge“ befaßt sich Droggan insbesondere mit den Vergütungen für überbetriebliche Verbesserungsvorschläge und den Zusammenhängen zwischen Verbesserungsvorschlägen und Wirtschaftspatenten. Er stellt dabei fest, daß ein Verbesserungsvorschlag keine originelle Neuschöpfung verlangt, so daß z. B. die Anregung, eine anderswo bereits eingeführte Methode in einem zurückgebliebenen Betrieb zur Anwendung zu bringen, ein vergütungsfähiger Verbesserungsvorschlag sein kann. Mit diesem Vergütungsanspruch, der sich aus dem Leistungsprinzip ergibt, sind aber die Rechte des Vorschlagenden erschöpft. Es gibt kein Urheberrecht am Verbesserungsvorschlag und auch keine Priorität im Sinne des Patentrechtes. Trotzdem sind die Grenzen zwischen Wirtschaftspatent und Verbesserungsvorschlag flüssig, denn bei beiden wird auf die Ausschließung Dritter verzichtet. Ein Verbesserungsvorschlag kann durch Anmeldung zu einem Wirtschaftspatent werden, während ein erfolglos angemeldetes Wirtschaftspatent noch immer ein durchaus brauchbarer Verbesserungsvorschlag sein kann. Der Aufsatz von Bark in Nr. 3 „Das Verfahren als Patent“ befaßt sich mit der schwierigen Frage, inwieweit für bestimmte chemische Verfahren Patentschutz gewährt werden kann. Sehr instruktiv sind die vom Verfasser gebrachten Beispiele. Ob allerdings der von ihm erwähnten, offensichtlich älteren Judikatur auch unsere neue Rechtsprechung immer folgen wird, läßt sich noch nicht ohne weiteres beurteilen. Von Intersesse ist auch ein Beitrag von Wendemufh „Frauen machen Verbesserungsvorschläge“. Er zeigt, daß unsere Frauen, insbesondere in der Bekleidungsindustrie, vielfach sehr beachtliche Verbesserungsvorschläge gemacht haben, daß aber, obgleich gerade in der Textilindustrie ganz überwiegend Frauen beschäftigt sind, die Gesamtanzahl der von Frauen gemachten Verbesserungsvorschläge noch viel zu gering ist. In Nr. 2 wird schließlich auf eine weitere geplante Spaltungsmaßnahme der amerikanischen Imperialisten hingewisen. Die in Heidelberg erscheinende Chemikerzeitung kündigt nämlich an, daß die bisherige weltbekannte Warenursprungsbezeichnung „made in Germany“ auf amerikanischen Wunsch für westdeutsche Erzeugnisse in „made in Western Germany“ umgewandelt werden soil. Wenn die Zeitschrift „Erfindungs- und Vorschlagswesen“ so weiter arbeitet, wie sie begonnen hat, wird sie für alle am Erfindungswesen der Deutschen Demokratischen Republik interessierten Techniker und Juristen ein wichtiges Hilfsmittel werden. Dr. Niethammer Dr. von der Ileydt: Querulatorische Entwicklungen, Carl Mar-hold Verlagsbuchhandlung, Halle (Saale) 1952, 4,80 DM. Dem forensich tätigen Psychiater und dem Richter sind die Schwierigkeiten der Begutachtung und Beurteilung der Querulanten bekannt. Diese Schwierigkeiten resultieren wesentlich aus der Verkennung der Bedingungen der Querulanz und der Persönlichkeitsstruktur dieser Menschen. Die gründliche urid sehr sorgfältige Arbeit des Verfassers hat das Ziel, das Problem des Querulanten den Medizinern und Juristen in leicht faßlicher Form zu erläutern und die Wege aufzuzeigen, diesen Menschen wirksam und gerecht entgegen treten zu können. Im ersten, psychiatrischen Teil wird dargestellt, daß Charakter, Erlebnis und Milieu im Zusammenwirken den Querulanten entstehen lassen. Wichtig ist die Wechselwirkung von Erlebnis und Charakter, wobei die Feststellung eines Erlebnisses allein nicht ausreichend, sondern die innere Seite dieses 239;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 239 (NJ DDR 1952, S. 239) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 239 (NJ DDR 1952, S. 239)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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