Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 223 (NJ DDR 1952, S. 223); Der Machtapparat des deutschen Staates war in seiner Entwicklung seit dem Ende des ersten Weltkrieges in steigendem Maße in die Hände der Kreise des Finanzkapitals gelangt, die in enger Verbindung mit den politisch aktiven Kreisen des Junkertums und den den Militarismus nach wie vor verkörpernden Kommandostellen der Wehrmacht standen. Diesen bereits fehlentwickelten Staat gestalteten sie mit Hilfe des Hitler-Faschismus noch weiter um, indem sie ihn zu einem Staat mit terroristischer Diktatur nach innen und mit bisher nie dagewesenen Aggressions- und Weltherrschaftsbestrebungen nach außen machten. Die reaktionärsten Elemente des Finanzkapitals waren es, die die faschistische Partei an die Macht riefen, weil sie für die Erhaltung ihrer eigenen Machtstellung nur einen Weg sahen, die Vernichtung der bürgerlichen Freiheiten, völlige Ausschaltung des Parlaments und Errichtung eines Terrorregimes zur Mederhaltung der Arbeiterklasse. Sie drückten der gesamten Politik ihren Stempel auf, was ■ vom ersten Tage der sogenannten „Machtergreifung“ an zum Ausdruck kam nach innen z. B. durch die Inszenierung des Reichstagsbrandes, in Vernichtung der Organisationen der Arbeiterklasse, die Beseitigung der Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit, nach außen durch den Austritt aus dem Völkerbund und die offene Vorbereitung zum Kriege, die dann überging in die militärische Unterjochung zahlreicher Nachbarstaaten und schließlich in den räuberischen Überfall auf die Sowjetunion. Diese verhängnisvolle Entwicklung Deutschlands und damit des deutschen Staates hat das Nürnberger Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher historisch einwandfrei aufgeklärt und urkundlich festgelegt. Der vor dem 8. Mai 1945 bestehende deutsche Staat ist also charakterisiert durch die unumschränkte Herrschaftsgewalt des Monopolkapitalismus, Junkertums und Militarismus in der Form der imperialistisch-faschistischen Diktatur. Demgegenüber charakterisiert der Beschluß des III. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Abschnitt II Ziffer 5 die neue antifaschistisch-demokratische Ordnung folgendermaßen;: „Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik haben die demokratischen Krätte Deutschlands einen neuen, glorreichen Weg beschritten, der einen Wendepunkt in der Geschichte Europas und vor allem in der Geschichte Deutschlands selbst darstellt. Zum ersten Male in der Geschichte Deutschlands wurde ein demokratischer deutscher Staat geschaffen. In der Deutschen Demokratischen Republik ist die Demokratie nicht das parlamentarische Aushängeschild der Ausbeuter und Unterdrücker des Volkes, sondern der politische Inhalt des Staates, der in der Verwirklichung realer Volksrechte und in der breiten Anteilnahme der Volksmassen an der Staatsverwaltung zum Ausdruck kommt. Zum ersten Male in der Geschichte Deutschlands wurde ein friedliebender deutscher Staat geschaffen. Während alle früheren deutschen Staaten ein Instrument der Eroberungspolitik waren, ist der Kampf um einen dauerhaften Frieden oberstes Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Zum ersten Male in der Geschichte Deutschlands wurde ein deutscher Staat geschaffen, in dem die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehat. Während früher die Arbeiterklasse als zahlenmäßig stärkste und als der fortschrittlichste Teil des deutschen Volkes rechtlos zur Seite gestoßen wurde, übt sie heute im Bunde mit anderen werktätigen Schichten in der Deutschen Demokratischen Republik den entscheidenden Einfluß aus.“ Eine dem Wesen nach gleiche Auffassung liegt auch den programmatischen Erklärungen der übrigen in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen demokratischen Parteien und Massenorganisationen zu Grunde. Es sei hierzu beispielsweise auf die Thesen 19 21 der vom 19. 21. Oktober 1951 in Meißen abgehaltenen Arbeitstagung der Christlich-Demokratischen Union (abgedruckt in „Christlicher Realismus“, Unions-Verlag GmbH., S. 90 ff.) verwiesen. Vergleicht man also den früheren deutschen Staat mit dem jetzigen Staat, so wird ohne besondere Sachkenntnis für jeden erkennbar, daß eine Identifizierung beider Staaten mit ihren diametral entgegengesetzten Funktionen und Zielrichtungen eine unerträgliche Diffamierung unserer neuen antifaschistisch-demokratischen Staatsordnung bedeuten würde. Allerdings nimmt dazu das Landgericht in E. in dem angefochtenen Urteil wie folgt Steilung: „Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 ist kein neuer Staat, kein neues Land und kein neuer Kreis entstanden oder gegründet worden, sondern nur die Verwaltung der bestehenden Kreise und Länder hat gewechselt. Es sind nicht zwei Rechtssubjekte vorhanden, sondern ein und dasselbe. Nicht ein Verhältnis der Rechtsnachfolge ist geschaffen, sondern die Identität ist verblieben. Nach der Verordnung über die Errichtung der Provinzialregierung in Thüringen Verordnung vom 2. Juli 1945, Regierungsblatt Nr. 1 und Verordnung vom 1. September 1945, Regierungsblatt Nr. 3 S. 5 bilden alle Stadt- und Landkreise, die in dem früheren Gau Thüringen vorhanden waren, das Gebiet Thüringens, das unter der neuen Regierung steht. Das Gebiet der Landesverwaltung umschließt dazu auch die Gebiete des früheren Regierungsbezirks Erfurt und des Kreises Schmalkalden. Der Kammer sind durchausi die Aufsätze von Löwenthal und Kaiser in NJ 1947 S. 184 ff, sowie die gutachtliche Äußerung der Präsidialabteilung des Thüringischen Ministerpräsidenten vom 26. Februar 1949 bekannt, die dem Gutachten Loening entgegentreten. Die natürlichste und einfachste Theorie erscheint der Kammer die zu sein, daß lediglich eine umfassende Umorganisation der Länder und Kommunalverbände durchgeführt worden ist, die Verbandspersönlichkeit aber erhalten geblieben ist. Der Zusammenbruch eines Verwaltungsapparates und die teilweise Änderung der Organisation eines solchen ändert nicht die Staats- und Verbandspersönlichkeit.“ Die Abstraktion und damit der leere Formalismus dieser Begründung ist offensichtlich. Das Landgericht verkennt, daß es für die Charakterisierung des Wesensinhalts eines Staates nicht genügen kann, Gebiet gleich Gebiet, also Staat gleich Staat zu setzen. Der Staat, der ein bestimmtes Gebiet 'beherrscht, wird charakterisiert durch die Menschen, die in diesem Gebiet leben, und zwar durch die Klassenstruktur, in die diese Menschen sich gliedern, und durch die Stellung, die sie zu den staatlichen Machtpositionen innehaben. Die Verkennung der Notwendigkeit einer solchen Analyse mußte denn auch das Landgericht zu einem falschen Ergebnis führen. Eine Identität des Hitlerstaates und der Deutschen Demokratischen Republik ist entgegen der Ansicht des Landgerichts schlechthin zu verneinen. Die grundlegende Veränderung der Klassenstruktur der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber dem Hitlerstaat zwingt aber auch zu dem Schluß,, eine Rechtsnachfolge abzulehnen. Die antifaschistisch-demokratische Ordnung mit ihrem Staatsapparat steht weder gesetzlich noch auf Grund einer irgendwie denkbaren Vermögensübernahme mit dem Hitlerstaat in Verbindung. Vielmehr ist der gesamte Machtapparat des faschistischen Staates von der Roten Armee und den alliierten Truppen zerschlagen, der Staat selbst also vernichtet worden. Er hat mit der Kapitulation aufgehört zu bestehen. Auf den Trümmern errichteten die werktätigen Menschen der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone in der Stadt und auf dem Lande in jahrelanger, mühseliger und entbehrungsvoller Arbeit auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens mit der großzügigen Hilfe der Sowjetunion den neuen Staat der antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Dieser Staat ist von unten auf gewachsen. Seine Wurzeln finden wir bereits im Mai 1945 in den Anfängen gemeindlicher Selbstverwaltung auf der Grundlage einer neuen demokratischen Gesetzlichkeit. In dieser Aufbauarbeit haben die Werktätigen bewiesen, daß sie gewillt und fähig sind, die Reste des Nazismus und Militarismus zu beseitigen und die Macht des Finanzkapitals und der Junker zu brechen. Dadurch haben sie sich das Vertrauen des Sowjetvolkes und aller friedliebenden Völker der Welt erworben. Als Krönung dieser Anstrengungen, zugleich auch als sicherster Beweis des wiedergewonnenen Vertrauens der friedliebenden Völker, an der Spitze die Sowjetunion, ist die Deutsche Demokratische Republik gegründet worden. Dieser von unten her gewachsene, aus der Kraft Millionen Werktätiger aufgebaute Staat mit völlig veränderter Klassenstruktur und Zielsetzung hat mit dem Hitlerstaat nichts gemein, kann also auch nicht als dessen Rechtsnachfolger angesehen werden. Zu den gleichen Ergebnissen führt übrigens auch die Betrachtung der völkerrechtlichen Entwicklung. Der vom Hitlerfaschismus mit dem Überfall auf Polen angezettelte zweite Weltkrieg unterschied sich von allen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 223 (NJ DDR 1952, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 223 (NJ DDR 1952, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der politischoperative UntersuchungshaftVollzug und die Maßnahmen des Strafvollzuges entsprechend der sozialistischen Gesetzlichkeit erfolgen und Störringen im Strafverfahren rechtzeitig erkannt und vorbeugend verhindert werden., Staatsanwaltschaftliche Aufsicht. Die Aufsicht über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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