Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 211 (NJ DDR 1952, S. 211); vor jenen Verbrechen, welche vorbereitet werden, muß das Weltgewissen seinen Abscheu ausdrük-ken, seine Ablennung laut verkünden und den Frieden fordern.“ Außerdem wurden ein Appell an den Sicherheitsrat sowie ein Aufruf an die Abrüstungskommission der UN mit entsprechenden Forderungen angenommen. Die Reaktion der amerikahörigen österreichischen Regierung auf die Tätigkeit der Korea-Delegation und ihres Leiters, Professors Dr. Brandweiner, war die, daß Brandweiner noch während der Tagung des Rates, am 17. April, von seiner Tätigkeit als Professor für Kirchenrecht und Völkerrecht in Graz suspendiert und eine Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Tagung nahm hiervon mit Empörung Kenntnis und beschloß, sich mit allen Kräften für Professor Brandweiner einzusetzen. Mit diesem Vorgang war eine unmittelbare Illustration zu dem Thema des zweiten Tages gegeben, nämlich dem Schutz der demokratischen Rechte, über das der Sekretär der Vereinigung K o v a c z (Ungarn) sprach. Sein auf erwiesene Tatsachen gestütztes Referat behandelte insbesondere die Methoden des blutigen Terrors und der Diktatur in Griechenland und in Franco-Spanien, Länder, die er als geographische Eckpfeiler des amerikanischen Imperialismus im Mittelmeer charakterisierte. Seine Ausführungen, insbesondere über Griechenland, wurden ergänzt durch die Diskussionsrede des früheren griechischen Justizministers, Porphyrogenis, der mit großer Leidenschaft vor allem den Rechtsbruch und die unmittelbare Einmischung der Amerikaner im Verfahren gegen Belo-jannis anprangerte. Am dritten Tage wurde die Frage der völkerrechtlichen Grundlage des Friedensvertrages mit Deutschland behandelt. In meinem Referat leitete ich den Anspruch Deutschlands auf Abschluß eines Friedensvertrages aus den Vereinbarungen der Alliierten von Teheran, Jalta und Potsdam, aus der Atlantic-Charta und der Charta der Vereinten Nationen her und legte dar, welche Gefahr für den Frieden die Nichterfüllung des Potsdamer Abkommens, die Spaltung Deutschlands und die Vorenthaltung eines Friedensvertrages darstei-len. Zur Begründung des deutschen Anspruchs auf einen Friedensvertrag wurde besonders auf die noch lange nicht genügend bekannte Entschließung der jüngsten der sechsten Vollversammlung der Vereinten Nationen verwiesen. Die UN erörterte hier die geplante Konvention über die Menschenrechte, die die allgemeine Deklaration der Menschenrechte durch die UN vom Jahre 1948 realisieren soll, und beschloß im Plenum mit 42 zu 7 Stimmen, daß zu den Menschenrechten das nationale Selbstbestimmungsrecht gehört1). Es wurden dann die Bemühungen dargestellt, die das deutsche Volk selbst unternommen hat und von deren Erfolg die Erfüllung seines Anspruchs auf Abschluß eines Friedensvertrages abhängig ist. Es wurden sowohl das Ringen der Deutschen Demokratischen Republik, ihrer Regierung und ihrer Volksvertretung um die Einheit Deutschlands geschildert wie auch insbesondere die Tätigkeit der demokratischen Kräfte in Westdeutschland, wie sie vor allem in dem dem Rat mitgeteilten Bericht des Hauptausschusses für die Volksbefragung zum Ausdruck kam. Schließlich wurde die große Hilfe betont, die die Sowjetunion Deutschland stets gewährt hat und die besonders in ihren letzten Noten zum Ausdruck gekommen ist. r) Inzwischen hat die UN-Kommission für Menschenrechte mit der Ausarbeitung von Entwürfen für internationale Konventionen über Menschenrechte begonnen und auf Antrag des Vertreters der UdSSR, Morosow, unter Ablehnung eines von der Vertreterin der USA, Eleanor Roosevelt, eingebrachten „Abänderungsvorschlages“ gegen die Stimmen der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Belgiens, mit 13 gegen 4 Stimmen den Entwurf folgenden Artikels beschlossen: „Die Kommission für Menschenrechte beschließt, in die Entwürfe für Konventionen über die Menschenrechte folgenden Artikel über das Recht der Völker und Nationen auf Selbstbestimmung aufzunehmen: Alle Völker und alle Nationen müssen das Recht auf Selbstbestimmung besitzen, das heißt das Recht auf unbehinderte Bestimmung ihres politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Status. Alle Staaten, einschließlich der Staaten, denen die Verantwortung für die Verwaltung von nicht selbst verwalteten und Treuhänderschaftsgebieten auferlegt ist, und einschließlich der Staaten, von denen irgendwie die Ausübung dieses Rechtes durch ein anderes Volk abhängt, müssen zur Verwirklichung dieses Rechtes in allen ihren Gebieten beitragen und die Einhaltung dieses Rechtes in anderen Staaten gemäß den Bestimmungen der UN-Charta garantieren“ (vgl. „Tägliche Rundschau“ vom 26. April 1952). Bei der Vorbereitung des Referats haben wir uns mehr als einmal die Frage gestellt, ob nicht der größte Teil dieser Tatsachen, insbesondere die Entwicklung von der Atlantic-Charta bis zu Potsdam, so allgemein bekannt sei, daß man auf diese Darstellung eigentlich verzichten sollte. Die Aufnahme des Referats zeigte das Gegenteil. Die Delegationen fast aller Länder betonten, daß sie froh seien, nun endlich konkretes Material zur Frage des deutschen Friedensvertrages zu haben. Unter den Diskussionsreden zu diesem Referat ist besonders der Beitrag des sowjetischen Delegierten S e i d i n hervorzuheben. Er enthüllte die Ursachen der amerikanischen Politik, die die Spaltung Deutschlands betreibt und den Abschluß eines Friedensvertrages verhindert, und zeigte noch einmal im Zusammenhang die Linie der Politik der Sowjetunion Deutschland gegenüber und die Friedenspolitik der Sowjetunion im allgemeinen. Er betonte mit aller Entschiedenheit, daß ein Anspruch Deutschlands auf Abschluß des Friedensvertrages bestehe. Von großer Wärme waren die Worte des polnischen Vertreters, Professor Dr. M u s z k a t, die ihre besondere Bedeutung für uns dadurch gewinnen, daß sie im Monat der deutsch-polnischen Freundschaft gesprochen wurden: „Die Grenze an der Oder und Neiße ist Friedensgrenze nicht nur für das polnische Volk, sondern Friedensgrenze auch für andere Völker und vor allem für das gesamte deutsche Volk. Die Souveränität und die Zukunft des polnischen Volkes sind mit der Souveränität und der Zukunft des deutschen Volkes verbunden. Im polnischen Volk ist die Ansicht tief verwurzelt, daß das große deutsche Volk das volle Recht zur Souveränität besitzt. Das polnische Volk will mit dem deutschen Volk in ewiger Freundschaft leben und will in ihm ein Volk sehen, welches die ihm gebührende Stellung in der internationalen, auf der Wacht des Friedens und des gemeinsamen Wohles der gesamten fortschrittlichen Menschheit stehenden Völkergemeinschaft einnimmt. Deshalb unterstützt auch das gesamte polnische Volk die berechtigten nationalen Bestrebungen der deutschen Demokratie zur Errichtung eines einigen, unabhängigen, starken, demokratischen und friedlichen Staates.“ Der Rat der IVDJ nahm einstimmig eine Entschließung an, die in folgenden vier Punkten gipfelt: „1. Die Aufrechterhaltung der Spaltung Deutschlands sowie die Weigerung der Westmächte und der Bonner Regierung, einen Friedensvertrag abzuschließen, bedeuten eine flagrante Verletzung der Grundsätze des internationalen Rechts sowie der Beschlüsse der Konferenzen von Teheran, Jalta und Potsdam. 2. Die weitere Aufrechterhaltung der Spaltung Deutschlands dient den Feinden des Friedens und widerspricht nicht nur dem Potsdamer Abkommen und der begründeten Forderung des deutschen Volkes nach Abschluß eines Friedensvertrages, sondern auch dem Willen aller friedliebenden Völker. Sie stellt eine Bedrohung des Friedens in Europa und in der ganzen Welt dar. 3. Mit vollem Recht fordert das deutsche Volk die Schaffung eines einheitlichen demokratischen Staates und, auf der Grundlage demokratischer Wahlen, die Bildung einer friedliebenden Regierung, die der bevollmächtigte Repräsentant beim Abschluß eines Friedensvertrages ist. 4. Die Interessen des Friedens in Europa und in der Welt gebieten dringend, einen solchen Friedensvertrag möglichst bald abzuschließen. Der Rat der IVDJ fordert alle Juristen auf, dazu beizutragen, daß diese auf dem internationalen Recht basierenden Forderungen des deutschen Volkes den breitesten Massen bekannt werden, sowie diese Forderungen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Mit dieser Aufforderung wendet sich der Rat auch an die Weltöffentlichkeit.“ Durch diese Stellungnahme wird die Kenntnis von den Grundlagen der deutschen Forderung nach einem Friedensvertrag und dem Recht des deutschen Volkes, diese Forderung zu erheben, eine weitere Verbreitung erfahren, und wir können uns darauf verlassen, daß die demokratischen Juristen in aller Welt uns in unserem Kampf unterstützen werden. 211;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 211 (NJ DDR 1952, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 211 (NJ DDR 1952, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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