Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 21 (NJ DDR 1952, S. 21); ändert. Es ist nach wie vor Ausbeutungseigentum. Aber erstens ist das kapitalistische Eigentum nicht mehr das bestimmende Eigentum und zweitens entwickelt sich das kapitalistische Privateigentum im Rahmen einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung, also unter der Kontrolle und Hilfe des demokratischen Staates. Für den kapitalistischen Teil der Wirtschaft bedeutet das Befreiung von der Krise, Entfaltung der privaten Unternehmerinitiative zur Erfüllung unserer Wirtschaftspläne. Diese Stellung des kapitalistischen Eigentums zeigt sich am deutlichsten wiederum beim Eigentumsrecht. Die Normen, die die Politik unseres Staates gegenüber dem kapitalistischen Teil der Wirtschaft zum Ausdruck bringen, bestimmen den Inhalt der subjektiven Rechte und Pflichten des kapitalistischen Eigentümers in unserem Staate, insbesondere den Inhalt des subjektiven Rechts des kapitalistischen Eigentümers auf Aneignung des Mehrwertes. Solche Normen, die die Hilfe und Kontrolle seitens unseres Staates ausdrücken, sind z. B. die Art. 22, 24, 25 der Verfassung, das Gesetz über den Fünfjahrplan, die Preisvorschriften, die Steuervorschriften und die Vorschriften über die Gewährleistung des Mitbestimmungsrechts der Werktätigen. Alle diese Maßnahmen sind nicht als Beschränkungen des kapitalistischen Eigentums zu bezeichnen. Sie liegen im Interesse auch der kapitalistischen Eigentümer, die durch diese Maßnahmen in die Entwicklung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, also in eine krisenfreie Entwicklung einbezogen, die von der Bedrohung durch das Finanzkapital befreit werden. Diese für die kapitalistischen Eigentümer vorteilhafte Stellung zeigt sich am deutlichsten im Vergleich zur Stellung der Klein- und Mittelkapitalisten in Westdeutschland. Bekämpft werden bei uns lediglich solche kapitalistischen Unternehmer, „die unter Verletzung der demokratischen Gesetzmäßigkeit durch Spekulation und Schwarzhandel, Preiserhöhungen, Rohstoffhortung und -Verschiebung, durch Steuerhinterziehung und andere ungesetzliche Maßnahmen einen unrechtmäßigen Gewinn zu erlangen versuchen. “38) Im Rahmen unserer Gesetze und unserer Planung ergeben sich für das privatkapitalistische Eigentum alle Entfaltungsmöglichkeiten. Von diesen Maßnahmen als Beschränkung zu sprechen, würde bedeuten, den Charakter der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verkennen. Unser Staat betreibt nicht eine Politik der Bekämpfung oder Beschränkung der Klein- und Mittelkapitalisten, sondern eine Politik der Entfaltung aller Produktivkräfte, um die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu festigen, sie in ganz Deutschland zu verwirklichen. Bereits 1949 erklärte Walter Ulbricht: „Wir führen deshalb in der Ostzone nur solche Maßnahmen durch, die in ganz Deutschland durchführbar sind und von der Mehrheit der Arbeiterschaft und des Volkes verstanden und unterstützt werden."39) III. Persönliches Eigentum Das persönliche Eigentum gehört nicht zur eigentlichen Eigentumsstruktur. Einmal ist es ein aus dem Eigentum an den Produktionsmitteln abgeleitetes Eigentum; zum anderen ist es ein Eigentum an Gegenständen, die der individuellen Konsumtion dienen. Da das persönliche Eigentum keine selbständige, sondern eine abgeleitete Form des Eigentums ist, wird es bestimmt durch das Eigentum, aus dem es abgeleitet ist, und letzten Endes durch das vorherrschende, grundlegende Eigentum einer Gesellschaftsordnung. Marx schreibt in der „Kritik der Politischen Ökonomie“: „Zwischen den Produzenten und die Produkte tritt die Distribution, die durch gesellschaftliche Gesetze seinen Anteil an der Welt der Produkte bestimmt, also zwischen die Produktion und Konsumtion tritt."40) „Die Distribution der Produkte ist offenbar nur Resultat dieser Distribution (der Produktionsinstrumente und der Mitglieder der Gesellschaft upter bestimmte Produktionsverhältnisse, G. D.), die innerhalb des Produktionsprozesses selbst einbegriffen ist und die Gliederung der Produktion bestimmt“'*1). Durch das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Produktionsverhältnisse und die daraus entspringenden 38) Entschließung des III. Parteitages der SED, a. a. O., S. 244. 39) Walter Ulbricht, Lehrbuch des demokratischen Staatsund Wirtschaftsaufbaus, Berlin, 1. Auflage, S. 237. 40) Marx, Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin 1947, ‘ S. 249. 4!) a. a. O., S. 262. verschiedenen Distributionsweisen haben wir verschiedene Quellen des persönlichen Eigentums: persönliches Eigentum als Ergebnis der Arbeit in volkseigenen oder genossenschaftlichen Unternehmen, als Ergebnis des Verkaufs der Ware Arbeitskraft, als Ergebnis der Aneignung der eigenen Arbeitsprodukte, als Ergebnis der Aneignung des Mehrwertes. Von besonderem Interesse ist das persönliche Eigentum der Arbeiter und Angestellten. Im Kapitalismus wurde dieses persönliche Eigentum durch den Wert der Ware Arbeitskraft bestimmt, durch das „Eigentum“ des Arbeiters an der Ware Arbeitskraft. Da im Kapitalismus’ wenn es überhaupt zum Verkauf der Arbeitskraft kam als Arbeitslohn bestenfalls das Existenzminimum gezahlt wurde, war der Umfang dieses persönlichen Eigentums gering; meist wurde es in der Krise aufgezehrt. In der antifaschistisch-demokratischen Ordnung wird der Arbeiter im volkseigenen Betrieb nach seiner Leistung entlohnt. Er kann also sein persönliches Eigentum durch erhöhte Leistung vergrößern. Sein persönliches Eigentum ist allein aus diesem Grunde größer als im Kapitalismus. Aber auch der Arbeiter im kapitalistischen Betrieb der nach wie vor Lohn als Preis der Ware Arbeitskraft erhält nimmt Anteil an der Leistung des Arbeiters im volkseigenen Betrieb, am gesellschaftlich angeeigneten Gesamtprodukt, an der gesellschaftlichen Aneignung im volkeigenen Sektor. Sein persönliches Eigentum wird erweitert durch solche Maßnahmen wie Steuersenkungen,1 Preissenkungen im staatlichen und privaten Handel, Durchsetzung von Lohnerhöhungen über das Mitbestimmungsrecht im Rahmen unseres Planes38 39 40 * 42). Andererseits ei’höht sich auch dieses persönliche Eigentum und wird gefestigt durch die Beseitigung des Monopolkapitals, durch die Überwindung der Wirtschaftskrisen. Es kann nicht mehr Vorkommen, daß der Arbeiter der Werktätige überhaupt um seinen Lohn „geprellt“ wird oder in Krisen seine Ersparnisse verliert. Auch hier zeigt sich der entscheidende Einfluß des Volkseigentums. Allgemein sind für das persönliche Eigentum folgende Feststellungen zu treffen: a) Das persönliche Eigentum aller Werktätigen wächst in der Deutschen Demokratischen Republik ständig. b) Das persönliche Eigentum wird durch viele ökonomische Maßnahmen (besonders durch die Planung) des antifaschistisch-demokratischen Staates real geschützt. c) Das persönliche Eigentum hat in der Deutschen Demokratischen Republik erhöhte gesellschaftliche. Bedeutung gewonnen und erfordert damit erhöhten rechtlichen Schutz, der in der demokratischen Gesetzlichkeit zum Ausdruck kommen muß. Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist es notwendig, den engen Zusammenhang zwischen gesellschaftlichem und persönlichem Eigentum zu erkennen. Diesen Zusammenhang nicht erkennen, heißt die Aufgabe unseres Staates verkennen, die darin besteht, die materielle und kulturelle Lage unserer Werktätigen zu verbessern. Diese sich aus dem Wesen des persönlichen Eigentums ergebenden Feststellungen sind bei der Anwendung der Normen des BGB auf das persönliche Eigentum besonders zu beachten. Es sei nur auf die Bedeutung des Erbrechts für das persönliche Eigentum hingewiesen, weil gerade hier der neue Inhalt beachtet werden muß, da den Normen des BGB über das Erbrecht das kapitalistische Privateigentum zugrunde liegt. Im Rahmen dieses Aufsatzes konnten nur einige Probleme behandelt werden. Es wäre an der Zeit, über diese und andere mit dem Eigentumsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik zusammenhängende Fragen die Diskussion in unserer Zeitschrift zu eröffnen, um die Aufgaben zu erfüllen, die Fred Oelßner besonders den Juristen auf der Theoretischen Konferenz der SED gestellt hat und die auch auf der Theoretischen Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtstheorie in Leipzig gestellt worden sind. 42) Letzten Endes hängt der Umfang des persönlichen Eigentums von der Planung des Konsumtionsfonds ab, d. h. vom Entwicklungsstand unserer Wirtschaft. Eine Erweiterung des Konsumtionsfonds hat aber zur Voraussetzung die Erweiterung des Produktionsfonds, d. h. den Aufbau der Schwerindustrie. at;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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