Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 209

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 209 (NJ DDR 1952, S. 209); Bericht über die Ratstagung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Protest gegen den Bakterien-Krieg! Von Dr. Hüde Benjamin, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik In der Zeit vom 16. bis 18. April 1952 fand in Wien eine Tagung des Rates der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen statt. Ihre Tagesordnung Bericht der Korea-Delegation, die Frage der Sicherung der demokratischen Rechte, die Frage der völkerrechtlichen Grundlagen des Friedensvertrages mit Deutschland stellte die Fortsetzung der Arbeit der Berliner Konferenz dar: der Beschluß, eine Delegation nach Korea zu entsenden, war in Berlin gefaßt worden; die Notwendigkeit, die demokratischen Rechte des Volkes in allen Ländern zu sichern, war eines der Hauptprobleme des Berliner Kongresses gewesen; und auch die Frage Deutschland war, insbesondere durch die Ansprache des Ministerpräsidenten Grotewohl, mit in den Mittelpunkt der Berliner Verhandlungen gerückt worden. Die Entwicklung der sieben Monate, die seit dem Kongreß vergangen sind, hat die Bedeutung aller dieser Themen noch wesentlich gesteigert. Mit Recht sagte deshalb der sowjetische Delegierte Rudenko: „Man braucht kein Wort darüber zu verlieren, daß die gegenwärtige Ratstagung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen und die Fragen, die wir besprechen, von solch großer Wichtigkeit sind, daß man ihre Bedeutung gar nicht hoch genug einschätzen kann.“ Diese Bedeutung zeigte sich bereits, wenn man den Kreis der Teilnehmer an der Tagung betrachtete: Die Sowjetunion war durch die Mitglieder des Rates Seidin, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Sowjetunion, und Rudenko, Generalstaatsanwalt der Ukraine, sowie die Professoren Pawlow und Schurschalow vertreten. Als Vertreter der Chinesischen Volksrepublik konnten wir wieder den Präsidenten des Obersten Chinesischen Volksgerichts, Shen Chin-Ju begrüßen sowie den Direktor im Institut für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China, Ko Pai-Njen, der ebenfalls schon an der Berliner Konferenz teilgenommen hatte. Aus der Zahl der insgesamt 38 Teilnehmer, die 20 Länder vertraten, seien noch Abbe Boulier genannt, weiter der ehemalige Justizminister der demokratischen griechischen Regierung, Porphyrogenis, und die polnischen Professoren Jodlowski und Muszkat. Als Vertreter Deutschlands nahmen Magistratsdirektor Hilde Neumann als Sekretärin der IVDJ und ich als Mitglied des Rates teil. Die Tagung stand unter der bewährten Leitung des Präsidenten der Vereinigung, des Kronanwalts D. N. P r i 11. Es ist selbstverständlich, daß der Bericht der Korea-Delegation im Mittelpunkt des Interesses nicht nur aller Teilnehmer, sondern der Weltöffentlichkeit stand. Wie erinnerlich, hatte die Berliner Konferenz der Delegation nicht nur die Aufgabe gestellt, die in Korea begangenen Kriegsverbrechen in tatsächlicher Hinsicht festzustellen wie dies in erschütternder und hervorragender Weise die Korea-Delegation der Internationalen demokratischen Frauenföderation bereits getan hatte , sondern vor allem die weitere Aufgabe, die tatsächlichen Feststellungen juristisch zu sichern und zu werten. Die Erfüllung dieser Aufgabe war durch die Zusammensetzung der Delegation aus hervorragenden Juristen verschiedener Länder, verschiedener politischer Richtungen und Konfessionen gewährleistet. Unter der Leitung von Professor Dr. Brandweiner, Ordinarius für Völker- und Kirchenrecht an der Grazer Universität, gehörten ihr folgende Mitglieder an: Luigi Cavalieri, Rechtsanwalt am Obersten Gericht in Rom; Jack Gaster, Rechtsanwalt in London; Marc Jacquier, Rechtsanwalt am Appellationsgerichtshof in Paris; Ko Pai-Njen, Direktor der Forschungs-Abteilung des Instituts für Auswärtige Angelegenheiten in Peking; Marie-Louise Moerens, Rechtsanwalt in Brüssel; Letelba Rodrigues de Britto, Rechtsanwalt in Rio de Janeiro; Zofia Wasilkowska, Richter am Obersten Gericht in Warschau. Mit Ausnahme des brasilianischen Delegierten, den seihe Berufspflichten nach Hause gerufen hatten, nahmen alle Delegierten an der Tagung teil und ergänzten den Bericht Professor Brandweiners durch wertvolle Beiträge. Ihrer Aufgabenstellung entsprechend begab sich die Kommission im Februar auf die Reise und stand bei ihrer Ankunft in Korea vor der neuen und unerwarteten Aufgabe, die schwere Beschuldigung, die amerikanische Armee verwende bakteriologische Waffen, zu untersuchen. Es wäre aber unrichtig, die Untersuchungsergebnisse der Delegation nur in bezug auf die Feststellungen über den Bakterienkrieg zu würdigen. Die gesamte Arbeit der Kommission hat ihren Niederschlag zunächst in zwei Berichten gefunden, die dem Rat vorgelegt wurden: in einem Bericht über die amerikanischen Verbrechen in Korea und in einem besonderen Bericht über die Anwendung bakteriologischer Kampfmittel auf chinesischem Territorium durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Das gesamte Material die gesammelten Dokumente, Bilder und vor allem sämtliche Protokolle über die von der Kommission durchgeführten Zeugenvernehmungen wird schnellstens der Öffentlichkeit übergeben werden. Der Bericht der Delegation über die Verbrechen in Korea gliedert sich in sieben Kapitel. Das Einleitungskapitel schildert die Zusammensetzung der Kommission, ihre Arbeitsmethoden und die juristische Grundlage ihrer Arbeit: „Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die Nürnberger Grundsätze, die ihren Ausdruck in der Charta des Internationalen Militär-Tribunals von Nürnberg und den dort ausgesprochenen Verurteilungen fanden. Die Nürnberger Grundsätze unterscheiden zwischen zwei Arten von Verbrechen gegen das internationale Recht: a) Kriegsverbrechen b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ In fünf weiteren Kapiteln werden der bakteriologische Krieg, chemische Kampfmittel, Massenmorde und andere Greueltaten, Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung und andere Kriegsverbrechen, insbesondere Zerstörung des privaten Eigentums der Bürger, Zerstörung von Kulturgütern, Angriffe gegen Kriegsgefangene, dargestellt. Zu diesem Teil des Berichts hat die Kommission insgesamt über 100 Zeugen vernommen und sich bemüht, durch sorgfältige Vernehmungen und Doppelkontrolle der Dolmetscher alle durch Sprachsehwierig-keiten bedingten Mißverständnisse auszuschalten. Im 7. Kapitel schließlich werden die rechtlichen Schlußfolgerungen gezogen und die einzelnen Handlungen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit charakterisiert. Eingehend wird die Verletzung des Genfer Protokolls vom Jahre 1925, das den Bakterienkrieg verbietet, und der Art. 23 a und e sowie der Art. 27, 46, 47, 52, 55 und 56 der Haager Konvention von 1907 belegt, ferner der Bruch der Konventionen von 1929 und 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Dann heißt es in dem Bericht: „In der Meinung der Kommission stellen die oben angeführten Tatbestände Kriegsverbrechen dar gemäß dem Art. 6 der Charta des Internationalen Militär-Tribunals von Nürnberg.“ Außerdem werden schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit festgestelt; und der Bericht endet mit einer Anklage, die die Schuldigen ebenso sicher erreichen wird wie die während des 2. Weltkrieges erhobenen Anklagen die deutschen, italienischen und japanischen Kriegsverbrecher: „Im Lichte dieser Schlußfolgerungen muß die Kommission jene nennen, die für diese Verbrechen 209;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 209 (NJ DDR 1952, S. 209) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 209 (NJ DDR 1952, S. 209)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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