Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 204

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 204 (NJ DDR 1952, S. 204); Uber die Arbeit der Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Von Dr. Ernst Melsheimer, Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik „Um die demokratische Gesetzlichkeit und die Rechtsordnung weiterhin zu festigen und die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und die demokratischen Rechte der Bürger zu sichern“, hat der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik in seiner Sitzung vom 27. März 1952 einen bedeutsamen Beschluß gefaßt: Er hat dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen (Ministerium für Staatssicherheit, Chef der Deutschen Volkspolizei, Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, Amt für Kontrolle des Warenverkehrs) durchgeführt werden; er hat dem Generalstaatsanwalt ferner die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik übertragen; er hat schließlich den Generalstaatsanwalt ermächtigt, alle für die Durchführung der Aufsicht notwendigen Anordnungen zu treffen, insbesondere auch Fristen für die Durchführung der Untersuchungen zu setzen (vgl. MinBl. 1952 S. 35). I Dieser Beschluß des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik bedeutet einen Meilenstein auf dem Wege, den die Staatsanwaltschaft in einem Teil des deutschen Vaterlandes seit ihrer Errichtung nach dem Zusammenbruch des Mai 1945 bis heute zurückgelegt hat, und es erscheint notwendig, die von unserer Staatsanwaltschaft bisher geleistete Arbeit kritisch und selbstkritisch zu betrachten. Ich sagte mit Absicht: „seit ihrer Errichtung“, und nicht: „seit ihrer Wiedererrichtung“. Denn die Staatsanwaltschaft ist im Jahre 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone nicht „wiedererstanden“ in der Art, in der es seit 100 Jahren in Deutschland eine Staatsanwaltschaft gab und heute im Westen unseres Vaterlandes wieder gibt. Dort, im Staatsapparat Bonns, im Apparat des Landesverräters Adenauer, des Diversionsministers Kaiser und des zukünftigen Kriegsministers Blank, sitzen die alten Staatsanwälte mit ihrer alten „Rechtstradition“. Dort treiben sie ihr Handwerk weiter, das Staatsanwälte in kapitalistischen Staaten seit eh und je getrieben haben und treiben müssen: Sie schützen und sichern den Besitzern der Produktionsmittel das „Recht“, das schaffende Volk auszubeuten; sie versuchen mit allen Mitteln, daä Volk unter das Joch des amerikanischen und des wiedererstandenen deutschen Imperialismus zu beugen, ihm den Weg Adenauers aufzuzwingen, den Weg in den Generalkriegsvertrag, in den Bruderkrieg. So wiederholt sich in der gegenwärtigen Situation in Westdeutschland, was aus der Geschichte kapitalistischer und imperialistischer Staaten längst bekannt ist: der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der „Gerechtigkeit“ und der „Unparteilichkeit“, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient. Dann wird dem bürgerlichen Staat seine eigene Gesetzlichkeit zur Last und zur Fessel, die er abwerfen muß, um weiter zu leben. Dann halten Polizeiknüppel und Ungesetzlichkeit ihren Einzug, und bis zu neuer Willkürherrschaft des Faschismus ist nur noch ein kurzer Weg. Das Bonner „Blitzgesetz“, das Verbot der Volksbefragung, das Verbot wirklich demokratischer Organisationen, das drohende Verbot der KPD, all das sind Warnzeichen auf dem Weg, den die Justiz in Westdeutschland geht. Unsere Staatsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik sind Staatsanwälte anderer Art. Bei uns ist der alte Justizapparat endgültig zerschlagen. Eine neue Staatsanwaltschaft ist erstanden. Unsere Staatsanwälte, Männer und Frauen aus dem schaffenden Volk und ihrem Volk eng verbunden, sind Diener des Staates, der ihr Staat ist, des ersten Staates in der deutschen Geschichte, in dem die Arbeiterklasse die führenden Positionen innehat und im Bündnis mit den anderen werktätigen Schichten das Geschick des Volkes entsprechend dem Willen des Volkes lenkt. Diese Staatsanwälte machen die großen Ziele, die heute vor unserer Republik und vor dem ganzen deutschen Volk stehen, zu ihren eigenen Zielen: die Einheit Deutschlands und die Sicherung des Friedens. Sie erkennen, daß der Kampf um die Erringung dieser Ziele sich täglich verschärft. Sie sehen, wie die Feinde der Einheit und des Friedens nicht nur in Westdeutschland das um seine verfassungsmäßigen Rechte kämpfende Volk terrorisieren; sie wissen auch, daß der Gegner keine Mittel scheut, um die aller Welt erkennbare stürmische Aufwärtsentwicklung unseres Staates und unserer Wirtschaft zu verhindern, daß er ein Netz von Agenten, Spionen und Saboteuren spinnt, die mit Hinterlist, Brutalität und Gemeinheit ihr schändliches Handwerk treiben. Wenn dem aber so ist, wenn bei uns der alte staats-anwaltschaftliche Apparat zerschagen und freie Bahn geschaffen ist für eine neue Staatsanwaltschaft und wenn wir neue Menschen als Staatsanwälte haben, Menschen, die sich ihrer Aufgaben bewußt sind, dann brauchten wir also nur noch zu registrieren, daß bei unserer Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik „alles in Ordnung“ ist. Leider ist dem aber nicht so! Manches ist noch nicht in Ordnung. Fehler und Mängel in der Arbeit der Staatsanwaltschaft haben sich in der Vergangenheit gezeigt und zeigen sich immer wieder. Oft genug trifft man immer noch auf Sorglosigkeit und Selbstgefälligkeit. Oft genug überläßt man die Dinge dem Selbstlauf und vertraut darauf, daß sich alles automatisch und zur Zufriedenheit abwickeln werde. Der „Vorgang“ kommt in Gestalt des „Schlußberichts“ des Untersuchungsorgans auf den Tisch des Staatsanwalts, der in der Regel auf diese Weise zum erstenmal Kenntnis von der Straftat erlangt. Dann wird er „bearbeitet“, indem man wenn irgend möglich unter „Einrückung“ des Schlußberichts die Anklage fertigt und sie ans Gericht weitergibt. Viele Wochen später vertritt man die Anklage vor Gericht, wobei entgegen allen Regeln vernünftiger Prozeßökonomie und entgegen den immer wieder erteilten Anweisungen in mehr als 50 °/o aller Fälle der auftretende Staatsanwalt nicht mit dem Verfasser der Anklageschrift identisch ist. Wird dann das Urteil rechtskräftig, schreibt man die Akten „dem Herrn Rechtspfleger zur Vollstreckung“ zu und ist die Sache „los“. Reicht der Schlußbericht für die Abfassung der Anklageschrift nicht aus, oder glaubt man angesichts der dicken Akten, daß er nicht ausreicht, dann ordnet man „Nachermittlungen“ an und ist so die Sache gleichfalls „los“. Das mit den „Nachermittlungen“ kann man, so glauben einige Staatsanwälte, beliebig oft wiederholen, um so die Sache immer wieder „los“ zu sein. Gibt es nichts mehr „nachzuermitteln“, dann schiebt man das Aktenbündel auf dem Schreibtisch zur Seite und greift zu „dünneren Sachen“ von denen man eine Menge erledigt, während der „Schinken“ an der Seite durch einen neuen „Schinken“ weiter ins „Hintertreffen“ geschoben wird, bis zu der Ecke, wo’s nicht weitergeht und wo sich dann die Aktenberge türmen (das kann auch auf Stuhl, Sofa oder Erde sein), die Berge, auf die man voll Wehmut und Klagen jeden Vorgesetzten und jeden Besucher verweisen kann: „Seht, ich ersticke.“ Wer so arbeitet, erweist sich als reiner Praktizist und Bürokrat. So kann und darf kein Staatsanwalt handeln, der sich seiner großen Aufgabe bewußt ist. Und doch finden wir diese Methode der Arbeit bei Staatsanwälten in allen Ländern der Republik, dort, wo die durchschnittliche Arbeitsleistung je Staatsanwalt den Republikdurchschnitt wesentlich übersteigt (so Sachsen-Anhalt), wie auch dort, wo sie erheblich hinter dem Republikdurchschnitt zurückbleibt (so Brandenburg). Wie ist das zu erklären? 1st es also doch die unselige „Justiztradition“, daß zum Richter und Staatsanwalt einfach Aktenberge gehören müssen, die hier wirksam ist? Ich glaube nicht. Richtig ist vielmehr, daß unsere Staatsanwälte trotz guten Willens pft genug noch immer nicht verstehen, nach Schwerpunkten zu ar- 20;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 204 (NJ DDR 1952, S. 204) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 204 (NJ DDR 1952, S. 204)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung der Volkswirtschaft stehenden Fragen einzugehen. Ich möchte aber zumindest auf einige wenige noch kurz hinweisen, mir besonders bedeutungsvoll erscheinen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X