Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 201

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 201 (NJ DDR 1952, S. 201); Verhältniswahlsystems der Unterdrückung der Wählerstimmen, so bedeutete die Einführung der 5 %-Klausel eine weitere Vergewaltigung des Wählerwillens. Sie soll den amtlich geförderten Parteien das Stimmenmonopol verschaffen. Dem gleichen Zweck dienten die vielfältigen Unterdrückungsmaßnahmen während des Wahlkampfes, indem man der Kommunistischen Partei Deutschlands in zunehmendem Maße die Versammlungsräume entzog, die Benutzung des Rundfunks verwehrte, die Zeitungen beschlagnahmte und verbot, die Druckereien schloß und die Redakteure verhaftete. Unter den mannigfachen Beschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts spielt der Ausschluß der Jugend unter 21 bzw. 25 Jahren eine besondere Rolle. Offensichtlich fürchtet man, daß der Jahrgang 1932 und folgende solche Abgeordneten, wie die der Kommunistischen Partei Deutschlands, in das Parlament wählen, die der Jugend die Gewähr bieten, von einer Remilitarisierung verschont zu bleiben.“ Der Lärm über sogenannte freie Wahlen, der von der Adenauerregierung und insbesondere den Führern der rechten Sozialdemokraten vollführt wird, ist daher nichts anderes als eines der vielen Betrugsmanöver, mit deren Hilfe Massen des deutschen Volkes vom Kampf um Frieden und nationale Einheit abgehalten werden sollen. Karl Marx hat bereits im „Achtzehnten Brumaire das Louis Bonaparte“ den Nachweis dafür erbracht, daß die Bourgeoisie direkt mittels des Wahlrechtes herrscht. In der deutschen Arbeiterbewegung hat sich gerade unter dem Einfluß von Lassalle und dann der Opportunisten der II. Internationale eine Überschätzung des allgemeinen Wahlrechts unter kapitalistischen Bedingungen breitgemacht. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus lehren jedoch, daß man das Wahlrecht niemals losgelöst von der ökonomischen Basis, von den Besitz- und Abhängigkeitsverhältnissen, von der politischen Macht beurteilen kann. Lenin schrieb in seinem Werk „Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky“ „ daß die Form der Wahlen, die Form der Demokratie eine Sache ist, eine andere Sache jedoch der Klasseninhalt der betreffenden Institutionen“15). Was über das Wahlrecht gesagt wurde, gilt auch für die übrigen bürgerlichen Rechte und Freiheiten, die nichts anderes sind als Freiheiten und Rechte für diejenigen, in deren Händen die Produktionsmittel und die politische Macht konzentriert sind. Karl Marx entwickelt im „Achtzehnten Brumaire“, wie „der unvermeidliche Generalstab der Freiheiten von 1848 persönliche Freiheit, Preß-, Assoziati-ons-, Versammlungs-, Lehr- und Religionsfreiheit usw. eine konstitutionelle Uniform erhält, die sie unverwundbar machte“16). Diese Rechte werden durch die beständige Randglosse, „daß sie schrankenlos seien, soweit sie nicht durch die gleichen Rechte anderer und die öffentliche Sicherheit beschränkt werden“17), aufgehoben. Diese öffentliche Sicherheit aber ist nichts anderes als die Sicherheit des Privateigentums und der Ausbeutung der Mehrheit durch die Minderheit. Karl Marx gibt damit eine allgemeingültige Charakteristik der Verfassungen der bürgerlichen Staaten, die die demokratischen Prinzipien nach außen proklamieren, sie aber durch ihre Vorbehalte und Einschränkungen zu Privilegien der Reichen machen. Mit seinen Feststellungen lehrt uns Marx zu erkennen, daß alles Gerede über die sogenannten „Freiheiten“ aller Staatsbürger in den kapitalistischen Demokratien nur dazu bestimmt ist, in den Massen demokratische Illusionen zu nähren und gleichzeitig zu verschleiern, daß die bürgerliche Freiheit nichts anderes ist als die Freiheit zu einer gewissenlosen und schonungslosen kapitalistischen Ausbeutung. Auf Grund der revolutionären Erfahrungen der Jahre 1848 bis 1851 deckt Marx auch das Wesen des bürgerlichen Parlamentarismus auf. Er zeigt, daß das bürgerliche Parlament ein spezifisches Machtorgan der Bourgeoisie ist und niemals eine wirkliche Volksvertretung 15) Lenin, Ausgewählte Werke, Band II, S. 448. 10) „Ausgewählte Schriften“, Band I, S. 237. 11) ebenda, Band I, S. 237. sein kann. Die Methoden der Parlamentswahl und die Klassengebundenheit der übergroßen Mehrheit der Abgeordneten an die Bourgeoisie wirken zusammen, um das Parlament zu einem Machtorgan der Bourgeoisie zu machen, das den Willen- der kapitalistischen Klasse oder ihres herrschenden Teils zum Ausdruck bringt. Wenn man zum Beispiel die Zusammensetzung des Parlaments in England, das von der Labour-Partei und anderen Rechtssozialisten als klassisches Land der bürgerlichen Demokratie gepriesen wird, untersucht, so zeigt die Zusammensetzung sowohl des Oberhauses wie auch des Unterhauses, daß hier im Parlament ein kleiner Kreis auserwählter Bankiers, Industrieller', Gutsbesitzer, hoher Beamter usw. vertreten ist. Im Oberhause, dessen Sitze bekanntlich erblich sind oder auf Grund von Ämtern und Würden oder durch königliche Ernennung vergeben werden, sitzen 20 Herzoge, 28 Marquis, 116 Grafen, 79 Viscounts, 483 Barone, 2 Prinzen „königlichen Geblüts“ usw., abgesehen von etwa zwei Dutzend Peers, die der Labour-Party angehören und ihre Sitze für gewisse Verdienste um die englischen Monopolisten erhalten haben. Auch im Unterhause ist vom Volk nicht viel zu spüren. So gehören dem Unterhause weit über 100 Bankiers, über 130 reiche Rentiers, 27 Großgrundbesitzer, 37 Großindustrielle usw. an. Der Bourgeoisie ist alles daran gelegen, ein solches Parlament nach außen hin als eine Organisation eines angeblich klassenlosen „Volkswillens“ erscheinen zu lassen. In Wahrheit benutzt sie es als ein Werkzeug der Unterdrückung und Unterjochung der Mehrheit der Bevölkerung. Gerade die weiteren Untersuchungen über das bürgerliche Parlament führen Marx in seiner berühmten, nach der Pariser Kommune geschriebenen Arbeit „Der Bürgerkrieg in Frankreich“ zu der durch die Geschichte tausendmal bestätigten Feststellung, daß der wirkliche Sinn des bürgerlichen Parlamentarismus darin besteht, „einmal in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament ver- und zertreten soll“* 10 11 18 *). „Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte“ lehrt uns aber zugleich, daß das Parlament nicht das einzige Machtorgan der Bourgeoisie ist, sondern daß für ihre Herrschaft mit der Zuspitzung der Klassengegensätze und des Klassenkampfes die Exekutivgewalt das entscheidende Instrument zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft wird. Gerade die Erkenntnisse dieses Werkes zeigen, daß in dem Maße, in dem die revolutionären Vertreter der Arbeiterklasse in das Parlament eindringen und sich der Klassenkampf verschärft, die Justiz und vor allem die Exekutive zur entscheidenden und ausschlaggebenden Stütze der Terrorherrschaft der Bourgeoisie werden. Für den bürgerlichen Staat ist das staatsorganisatorische Prinzip der Gewaltenteilung charakteristisch. Diese Gewaltenteilung, die bei ihrer Entstehung gegenüber dem Feudalismus einen relativ fortschrittlichen Charakter trug, jedoch in keinem bürgerlichen Staate in ihrer von Montesquieu gedachten klassischen Form erfüllt wurde, wird mit der Verschärfung der Klassenkämpfe von der Bourgeoisie selbst zerstört, obwohl dieses Prinzip in den Verfassungen formal aufrechterhalten bleibt Im „Achtzehnten Brumaire“ entwickelt Marx, wie das tatsächliche Verhältnis zwischen Parlament und Exekutive in jedem Falle durch die konkrete Klassensituation und durch den Verlauf des Klassenkampfes bestimmt wird. „So war die französische Bourgeoisie durch ihre Klassenstellung gezwungen, einerseits die Lehensbedingungen einer jeden, also auch ihrer eigenen parlamentarischen Gewalt zu vernichten, andererseits die ihr feindliche Exekutivgewalt unwiderstehlich zu machen".!) Karl Marx weist am Beispiel der Entwicklung des französischen bürgerlichen Staatsapparates nach, wie „das materielle Interesse der französischen Bourgeoisie gerade auf das innigste mit der Erhaltung jener breiten und vielverzweigten Staatsmaschine verwebt“ war20). Die Geschichte in den vergangenen 100 Jahren hat immer wieder die Feststellung von Marx bewiesen, 18) ebenda, Band I, S. 492. 1) ebenda, Band I, S. 262. 20) ebenda, Band I, S. 261. 201;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 201 (NJ DDR 1952, S. 201) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 201 (NJ DDR 1952, S. 201)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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