Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 152

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 152 (NJ DDR 1952, S. 152); die beste Methode zur Sicherung der Herrschaft der Bourgeoisie und realisierte die aktive Rolle des juristischen Überbaus gegenüber der kapitalistischen Basis. Für diese bürgerliche Gesetzlichkeit als Gesamterscheinung gilt das, was Stalin für die bürgerliche Demokratie festgestellt hat: „Heute fordern wir die demokratische Republik. Können wir sagen, die demokratische Republik sei in jeder Beziehung gut oder in jeder Beziehung schlecht? Nein, das können wir nicht! Warum? Weil die demokratische Republik nur von einer Seite her gut ist, da sie die Feudalordnung zerstört, dafür aber ist sie von der anderen Seite schlecht, da sie die bürgerliche Ordnung festigt. Eben deshalb sagen wir, soweit die demokratische Republik die Feudalordnung zerstört, insofern ist sie gut, und wir kämpfen für sie, soweit sie aber die bürgerliche Ordnung festigt, insofern ist sie schlecht, und wir kämpfen gegen sie. Es ergibt sich, daß ein und dieselbe demokratische Republik zu ein und derselben Zeit sowohl ,gut’ als auch .schlecht' ist sowohl Ja als auch Nein."10) Mit dem Übergang zum Imperialismus aber, und besonders seit dem Eintritt des Kapitalismus in seine allgemeine Krise, ist diese bürgerliche Gesetzlichkeit nicht mehr geeignet, die Klassenherrschaft der Bourgeoisie zu sichern und die monopolkapitalistische Basis zu schützen. Das hat seine Ursachen in der Verschärfung der Widersprüche des Kapitalismus, insbesondere in der immer eindeutiger werdenden Konzentration der ökonomischen und politischen Macht'in den Händen der Finanzoligarchie, in der zunehmenden Revolutionierung der Arbeiterklasse, in dem Entstehen und Erstarken einer breiten anti-imperialistischen Widerstandsfront innerhalb der imperialistischen Länder und in der Existenz einer realen Demokratie und einer neuen sozialistischen Gesetzlichkeit in der Sowjetunion und den volksdemokratischen Staaten. Unter diesen Bedingungen kann die imperialistische Bourgeoisie auch die nur formale Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, auch die nur formalen demokratischen Rechte der Massen nicht mehr anerkennen. Das wird heute in Westdeutschland besonders deutlich, wo die Monopolbourgeoisie offen als antinationaler, landesverräterischer Verbündeter eines stärkeren ausländischen Imperialismus auftritt, während gleichzeitig im Osten Deutschlands, also innerhalb derselben Nation, bereits eine neue demokratische Gesetzlichkeit, eine sich stets festigende Gesetzlichkeit antifaschistisch-demokratischen Typus existiert, die die Interessen der Werktätigen und aller nationalen demokratischen Kräfte sichert. Unter solchen Umständen wird die einst von der Bourgeoisie selbst geschaffene bürgerliche Gesetzlichkeit zu einem ernsten Hemmnis für die antinationale, aggressive Politik der imperialistischen Bourgeoisie. Sie bietet trotz ihrer formalen Beschränktheit, ihres bürgerlich-kapitalistischen Charakters der Arbeiterklasse und allen anderen anti-imperialistischen Kräften vielfältige legale Möglichkeiten, um dem „Drang nach Herrschaft“ der Monopolbourgeoisie Hindernisse in den Weg zu legen. Zwar können die anti-imperialistischen Kräfte auf dem Boden und unter Ausnutzung der bürgerlichen Gesetzlichkeit niemals die staatliche Macht der Monopolbourgeoisie beseitigen, aber sie können mit ihrer Hilfe erreichen, daß die Faschisierungstendenzen der reaktionärsten und aggressivsten Teile der Finanzoligarchie nicht zur Entfaltung kommen. Deshalb wird in dieser Periode die bürgerliche Gesetzlichkeit zu einer Fessel für die Imperialisten und zugleich zu einem entscheidenden Kampfmittel der demokratischen Kräfte. Die Imperialisten gehen daher von der Methode der „Demokratie“, der Achtung der bürgerlichen Gesetzlichkeit zu der Methode der direkten Gewaltanwendung, des Terrors, des verschleierten oder offenen Zerbrechens selbst des bürgerlichen Klassenrechts über, denn „die Bourgeoisie arbeitet in allen Ländern unausbleiblich zwei Systeme der Regierung heraus, zwei Methoden des Kampfes um ihre Interessen und die Verteidigung ihrer Herrschaft, dabei lösen diese beiden Methoden einmal einander ab und ein andermal werden sie in verschiedener Weise ineinander verflochten. “20) Bei dem Übergang zur Methode der Gewaltanwendung und des Rechtsbruchs schlägt die imperialistische Bourgeoisie verschiedene Wege ein. Entweder schafft * 90 19) Stalin, Werke, Bd. I, S. 268. 90) Lenin, Werke, Bd. XV, S. 7, russ. sie Gesetze, die die bürgerliche Gesetzlichkeit einschränken oder aufheben, oder sie läßt frühere, bürgerlich-demokratische Gesetze formell bestehen, durchbricht sie aber in allen Fällen, in denen ihr das notwendig und zweckmäßig erscheint, durch einzelne Maßnahmen. Mitunter sind die Imperialisten wollen sie sich nicht völlig diskreditieren und das Wesen ihres Staates als eines reinen Machtinstrumentes der Finanzoligarchie entlarven sogar gezwungen, neue Gesetze zu schaffen, die dem Wortlaut nach die Grundprinzipien der bürgerlichen Gesetzlichkeit aufrechterhalten. Diese Gesetze müssen aber von ihnen ständig verletzt werden, weil sie nur so ihre politischen Ziele verwirklichen können. Welchen Weg sie jeweils gehen, hängt von den politischen Kräfteverhältnissen und von den taktischen Bedürfnissen der Bourgeoisie ab. Stets handelt es sich aber um die Auflösung der bürgerlichen Gesetzlichkeit, die unter Umständen ihren Höhepunkt in der Willkürherrschaft des Faschismus finden kann, der nach dem bekannten Wort Dimitroffs nichts anderes als ein Zustand vollkommener Rechtlosigkeit ist. Die gegenwärtige Situation in Westdeutschland ist dadurch charakterisiert, daß dort alle Formen der Auflösung der bürgerlichen Gesetzlichkeit zu finden sind. Unter dem Druck der Massen, in deren Augen der Faschismus nadi seiner Zerschlagung im Jahre 1945 diskreditiert war und angesichts des Bestehens des Potsdamer Abkommens, waren die westdeutschen Imperialisten und ihre Auftraggeber gezwungen, im Bonner Grundgesetz gewisse Grundsätze der bürgerlichen Gesetzlichkeit zu beachten und neu gesetzlich zu verankern. Das geschah im Jahre 1949, also zu einem Zeitpunkt, als man schon zur Politik der Spaltung Deutschlands übergegangen und sich bewußt war, daß man in kürzester Zeit mit den soeben verkündeten Grundsätzen in Konflikt geraten würde. Der Prozeß der Wiedergeburt des deutschen Imperialismus, des Übergangs zur Remilitarisierung und zur Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive Atlantikpaktsystem führte unmittelbar zu diesem Konflikt. Dabei kann sich die Adenauerclique angesichts des wachsenden Widerstandes breitester Schichten der Bevölkerung gegen ihre Politik nur selten offen und ausdrücklich von den Prinzipien der bürgerlichen Gesetzlichkeit befreien. Häufig muß sie den Weg der verhüllten Durchbrechung dieser Gesetzlichkeit gehen. Die Antwort der KPD an das Bundesverfassungsgericht auf den Verbotsantrag der Adenauerregierung weist dieser eine Reihe typischer Rechts- und Verfassungsbrüche nach. a) Durch ihre Politik der Aufstellung westdeutscher Truppenverbände und der Wiederherstellung der westdeutschen Rüstungsindustrie im Dienst der amerikanischen Aggressionspolitik, durch ihre Remilitarisierungspolitik, die auf Abschluß des Generalkriegsver-trags und die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Westdeutschland gerichtet ist, verletzt die Adenauerregierung die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und der Art. 25 und 26 GG, die die Bindung der Bundesgesetze an die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und das Verbot aller friedensgefährdenden Maßnahmen aussprechen. Gerade gegen diese Remilitarisierungspolitik hat eine Massenwiderstandsbewegung eingesetzt. Bekannte Vertreter der westdeutschen Rechtswissenschaft sind in führenden Fachzeitschriften offen gegen diesen Verfassungsbruch der Adenauerregierung aufgetreten. So schreibt Prof. Dr. Ernst Wolgast, Nürnberg, in Nr. 2 des Jahrgangs 1952 der Zeitschrift „Die öffentliche Verwaltung“ folgendes: „Danach gehört die Idee der Einheit Deutschlands zum .ungeschriebenen Verfassungrecht’ des GG. Wie indes die Presse täglich zeigt, würde die Remilitarisierung Westdeutschlands die Spaltung Deutschlands befestigen. Nein, ohne Wirken des pouvoir constituant, nur vom GG aus, kann nicht ermessen werden, wie die Remilitarisierung rechtlich sollte möglich werden. Nach und mit einem Spruch des pouvoir constituant dagegen läge die Freiwilligkeit vor, deren Eisenhower nicht glaubt entraten zu können und auf die er gegebenenfalls dann auch alles bauen will. Dabei muß es bleiben: das GG war derart als Provisorium gedacht, daß man nicht erwartete, Fragen wie die der Remilitarisierung würden während seiner Dauer akut werden Hält die Bundesregierung die Rer militarisierung für nötig, erachtet sie jedoch, die erforderliche Mehrheit des Volkes selbst gegenwärtig nicht erreichen zu können, so muß sie entsprechende Aufklärung 153;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 152 (NJ DDR 1952, S. 152) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 152 (NJ DDR 1952, S. 152)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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