Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 143 (NJ DDR 1952, S. 143); verfolgten Kaufleute Sch. in Leipzig und L. in Berlin angeklagt worden. Da B. flüchtig geworden war, wurde das Verfahren gegen ihn einstweilen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den zu den strafbaren Handlungen benutzten, dem Alfred B. gehörenden LKW nebst Anhänger im objektiven Verfahren gemäß §§ 430 ff. StPO einzuziehen. Zu dem auf diesen Antrag hin vor der großen Strafkammer des Landgerichts in T. auf den 22. Mai 1951 anberaumten Hauptverhandlungstermin war der Einziehungsbeteiligte B., und zwar öffentlich, nicht aber sein gewählter Verteidiger geladen worden, der seine Wahl bereits am 10. August 1949 zu den Akten angezeigt hatte. Der Verteidiger teilte der Strafkammer durch Schriftsatz vom 18. Mai 1951 (eingegangen am 19. Mai 1951) mit, daß er von der Terminsanberaumung anderweit Kenntnis erlangt habe, und beantragte unter Berufung auf §§ 218 Abs. 1, 217 Abs. 2 StPO Aussetzung der Verhandlung. Die Strafkammer verkündete in der Hauptverhandlung jedoch einen Beschluß, nach dem das Verfahren fortzusetzen war, wobei sie sich die Auffassung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft zu eigen machte, der Verteidiger habe durch die öffentliche Ladung des Einziehungsbeteiligten rechtzeitig vom Termin Kenntnis erlangt. Sie erkannte antragsgemäß auf Einziehung des in Rede stehenden LKW Schon die Begründung, mit der die Strafkammer den Aussetzungsantrag des Verteidigers abgelehnt hat, ist nicht haltbar. Durch die öffentliche Ladung des Einzie- hungsbeteiligten B. konnte die nach den §§ 431 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 218 Abs. 1, 217 Abs. 1 StPO erforderliche und ohne weiteres ausführbare rechtzeitige Ladung des Verteidigers nicht ersetzt werden. Die öffentliche Ladung richtete sich nur an den Einziehungsbeteiligten persönlich und nicht an dessen Verteidiger. Die öffentliche Ladung eines Verteidigers ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Umstand, daß der Verteidiger anderweit Kenntnis vom Hauptverhandlungstermin erlangt hatte, konnte schon deswegen das vom Landgericht eingeschlagene Verfahren nicht recht-fertigen, weil dies nach dem unwiderlegten Vorbringen des Beschwerdeführers erst vier Tage .vor der Hauptverhandlung, nämlich am 8. Mai 1951 geschehen war. Die Strafkammer hätte also nach den oben erwähnten Bestimmungen in Verbindung mit § 217 Abs. 2 StPO dem Aussetzungsantrage stattgeben müssen, da dieser Antrag-rechtzeitig gestellt war. Sie hätte nicht in Abwesenheit des zu den Akten legitimierten, aber nicht ordnungsgemäß geladenen Verteidigers verhandeln dürfen. Es kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß das Verfahren bei Anwesenheit des Verteidigers eine andere Wendung genommen hätte, daß also das angefochtene Urteü auf dem gerügten Mangel beruht. Durch den Beschluß der Strafkammer, die Hauptverhandlung durchzuführen, ist außerdem die Verteidigung des Einziehungsbeteiligten B. möglicherweise in allen für die Entscheidung wesentlichen Punkten imzulässig beschränkt worden. Damit mußte schon die zwingende Vorschrift des § 338 Nr. 8 StPO zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen. Literatur Bücher Juristen für den Frieden: Bericht über den V. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Berlin 1952, Deutscher Zentralverlag. In französischer und in deutscher Sprache liegt jetzt das Werk „Juristen für den Frieden“ vor, das die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen herausgegeben hat. In dankenswerter Weise ist hier dar Material des V. Kongresses der IVDJ, der im September 1951 in Berlin tagte, zusammengestellt. Das Buch zeugt nicht nur von der praktischen und theoretischen Arbeit des Kongresses, sondern ist vor allem geeignet, die Kampfmethoden der imperialistischen Regierungen in den verschiedensten Stadien und Phasen aufzudecken. Eine Fülle von Berichten der Delegierten zeigt die verschiedenen Unterdrückungsmaßnahmen und Ausbeutungsmethoden im gegenwärtigen Zeitpunkt in der gesamten, dem Einfluß des kapitalistischen Systems unterliegenden Welt. Ob wir an die Worte unseres Ministerpräsidenten Otto Grotewohl über die politische und völkerrechtliche Lage Deutschlands, an die grundlegenden Ausführungen des Vizepräsidenten des Obersten Gerichts der UdSSR, Seidin, über die Diskriminierung der Werktätigen in den imperialistischen Ländern oder an die Schilderungen anderer Delegierter z. B. über die grausamen Verfolgungen griechischer Patrioten, die Verfolgung und Einkerkerung freiheitlicher, friedliebender Juristen in den unterdrückten Ländern denken sie alle offenbaren die zusammenhängende Kette der auf Abschaffung der Freiheitsrechte, auf Unterdrückung und Krieg ausgerichteten Politik der imperialistischen Machthaber in ihrer Einflußsphäre. Das Buch „Juristen für den Frieden“ legt eindringlich Zeugnis dafür ab, daß die fortschrittlichen und friedliebenden Juristen aller Länder nicht nur ihre Aufgaben erkannt, sondern auch die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen haben und an die Lösung dieser Aufgaben im internationalen und nationalen Rahmen herangegangen sind. Auf der Tagung standen die vordringlichen internationalen Aufgaben der Juristen für die Erhaltung des Friedens im Vordergrund, ein breiter Komplex, der die Definition des Begriffes der Aggression, die Fragen des Verbots der Kriegspropaganda und des Gesetzes zum Schutze des Friedens, die Bestrafung der Kriegsverbrecher sowie die während und nach Ende des zweiten Weltkrieges getroffenen internationalen Abmachungen, die der Erhaltung des Friedens dienen sollten, umfaßte. Der größte Teil der dieser Zielsetzung dienenden Beiträge stammt von Delegationsmitgliedern, deren Regierungen im Weltfriedenslager stehen, wie der Sowjetunion, der Volksrepublik China und der Volksdemokratien. Das mag daran liegen, daß in diesen Staaten die für die Juristen der kapitalistischen Welt so bedeutsame Verteidigung der bürgerlichen Freiheitsrechte oder nationalen Belange fortfällt. Sie können daher, unterstützt von ihren Regierungen, ihre Aufmerksamkeit und ihr Studium in erhöhtem Maße diesen Fragen widmen. Ihre Beiträge bieten eine Fülle von Anregungen, Hinweisen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Selbstverständlich liegen auch zu diesem Arbeitskomplex des Kongresses Beiträge von Juristen aus kapitalisti- schen Ländern vor, denn jeder verantwortungsbewußte Jurist erkennt die eminente Bedeutung des Kampfes um die Erhaltung des Friedens an. Das Manifest des V. Kongresses und die Resolution über die Aufgaben der Juristen im Kampf für den Frieden legen beredtes Zeugnis für die fruchtbare Zusammenarbeit sämüicher Delegierten auf diesem Gebiet ab. Von nicht minderer Bedeutung für die zur Sicherung des Friedens zu leistende Arbeit war die Aufdeckung und Anprangerung der faschistischen Methoden, deren sich die imperialistischen Regierungen in ihren eigenen Staaten und in den von ihnen unterdrückten oder in kolonialer Abhängigkeit befindlichen Ländern bedienen, um die für Frieden und Freiheit eintretenden Juristen zu diffamieren und in ihrer Arbeit weitgehend zu behindern. Eindeutig lassen alle Berichte der Delegierten aus diesen Ländern erkennen, daß Diskriminierung und Beschränkung der persönlichen und beruflichen Freiheit sich in fortschreitendem Maße auf immer weitere Kreise erstrecken, sobald die Regierungen erst begonnen haben, diesen Weg zu beschreiten. Ob nun die „Mutterländer“ dazu übergehen, die bisher in ihren Kolonien geübten Methoden jetzt auch im eigenen Lande gegen nicht genehme Bürger anzuwenden, oder ob die den politischen Gegnern angehängten Beschuldigungen ohne weiteres auf ihre Verteidiger allein wegen der Tatsache der Übernahme der Verteidigung ausgedehnt werden, eben das beweist, daß schlimmster faschistischer Terror droht, wenn die Maßnahmen dieser Regierungen widerstandslos hingenommen werden. Die Ausführungen der Delegierten, die dem Kampf für die Verteidigung der Menschen- und Bürgerrechte gegen die Wiedergeburt des Faschismus galten (Abschnitt III des Buches) sind besonders geeignet, das zu erhärten, was alle deutschen Juristen aus der jüngsten Vergangenheit unseres Volkes gelernt haben sollten: daß die einmal begonnenen Unterdrückungsmaßnahmen zwangsläufig immer weitere und verschärfte Maßnahmen gegen immer weitere Kreise auslösen und daß darum jedes Beiseitestehen schon eine Begünstigung und damit Identifizierung mit dem Terror volksfeindlicher und kriegslüsterner Regierungen bedeutet. Am Schluß des Buches sind die vom Kongreß beschlossenen Resolutionen abgedruckt, die ein Ausdruck der engen Verbundenheit und gegenseitigen Anteilnahme und Hilfe aller Delegierten sind. Neben der schon erwähnten Resolution über die Aufgaben der Juristen im Kampf um den Frieden wurden Entschließungen über die Verteidigung der demokratischen Freiheiten, Uber den Kampf zugunsten derjenigen, die wegen ihrer Tätigkeit für den Frieden und die Demokratie verfolgt werden, gegen die Rassendiskriminierung, über die Unterdrückung in den kolonialen und abhängigen Ländern angenommen. Das Buch zeigt, daß der Kongreß in gemeinsamer Arbeit, in herzlicher Freundschaft und Gleichberechtigung die Delegierten der imperialistischen Länder mit den Delegierten der schon wahrhaft freien Völker vereinte, daß hier Menschen zusammenwirkten und weiter arbeiten, die bereit sind, ihr Bestes zu geben, um Frieden und Freiheit für alle Völker zu erkämpfen. Prof. Dr. W. Neye 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 143 (NJ DDR 1952, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 143 (NJ DDR 1952, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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