Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 116 (NJ DDR 1952, S. 116); Nach der neuen Regelung bleiben an erster Rangstelle rückständige Lohnforderungen aus dem letzten Jahre vor der Konkurseröffnung; unmittelbar an sie schließen sich nunmehr alle „Forderungen, die zum Volkseigentum gehören“. Diese Bestimmung ist im weitesten Sinne aufzufassen; es fallen darunter nicht nur Forderungen solcher juristischer Personen, die auf Grund der Bestimmungen über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe nach einem Finanzplan arbeiten, sowie die Forderungen, die von den Räten der Kreise und Gemeinden als Rechtsträger von Volkseigentum oder von einer Verwaltungsstelle, gleichgültig auf welcher Ebene der Verwaltung, als solcher geltend gemacht werden, sondern auch die Forderungen der mit dem Staatshaushalt verbundenen juristischen Personen und der SAG-Betriebe. Für die Rückzahlung der besonders zu schützenden Investitionskredite wurde eine weitere Sicherung geschaffen; die mit Mitteln eines Investitionskredites beschafften Gegenstände dienen der abgesonderten Befriedigung des Kreditgebers, handele es sich dabei um eine Bank oder Sparkasse, sei der Kredit dem Gemeinschuldner unmittelbar von der Bank eingeräumt worden oder unter Zwischenschaltung eines anderen volkseigenen Betriebes. Die Verordnung findet auch auf schwebende Konkursverfahren Anwendung, so daß eine Eintragung in die Tabelle, deren Vorrang nicht festgestellt worden ist, berichtigt werden muß. Soweit Teilausschüttungen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung erfolgten, wird es dabei zu verbleiben haben; dagegen muß eine nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgte Zahlung an einen Gläubiger, der bei Berücksichtigung des neuen Rangverhältnisses mit seiner Forderung ausgefallen wäre, an die Konkursmasse erstattet werden. Die Einzelheiten darüber, in welcher Weise die zur Zeit des Verordnungserlasses schwebenden Verfahren abzuwickeln sind, werden in einer in Kürze zu erwartenden Durchführungsverordnung geregelt werden. Zwei Durchführungsverordnungen zu früheren Gesetzen sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem Verfahrensrecht zu behandeln. Einmal sind dies die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erlassenen Zweiten Ausführung s b e s t i m m u n g e n zum Kontrollrats-gesetz Nr. 45 vom 12. Mai 195128), deren Aufgabe es war, die bei der Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen hervorgetretenen Zweifelsfragen zu klären. Hier war in Sonderheit durch eine positive Regelung die Frage zu lösen, ob der Verzicht auf das Eigentum ein beliebt gewordenes Mittel, um in eine niedrigere Ablieferungsstufe zu gelangen ohne weiteres zulässig sei. Die Verordnung sprach hierfür ausdrücklich die Genehmigungspflicht aus und gab gleichzeitig Richtlinien, nach denen in bestimmten typischen Fällen bei der Frage der Genehmigung von Veräußerungen und Verpachtungen zu verfahren ist. Vor allem aber hatte die Verordnung die Konsequenzen aus der Tatsache zu ziehen, daß für das eigenartige, vom Kontrollratsgesetz 28) GBl. S. 437. Nr. 45 vorgeschriebene Verfahren, in dem die ordentlichen Gerichte die Entscheidungen der Verwaltungsbehörde nachzuprufen haben, überhaupt keine Veriah-rensvorschriiten bestanden. Die Verordnung entschied sich hier für ein grundsätzlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit angeglichenes Verfahren, das aber die Besonderheit auxweist, daß sowohl die Amtsgerichte wie auch die Obenandesgenchte zu ihren Entscheidungen Laienrichter hinzuzuziehen haben. Das Verfahren hat sich in der Praxis durchaus bewährt. Die andere der erwähnten Durchführungsverordnungen ist die Zweite Verordnung zur Durchführung der Wirtschaftsstrafverordnung vom 17. Mai 19512j). Auch sie enthält im wesentlichen die Klärung von verfahrensreehtiichen Streitfragen, die die bisherige Praxis mit der Wirtschaftsstrafverordnung ergeben hatte. Bedeutsam ist hierbei insbesondere die Vorschrift des § 1. Die Wirtschaftsstrafverordnung hatte die Fälle aufgeführt, in denen ein Wirtschaftsstrafverfahren unzulässig, die Wirtschaftsverwaitung. vielmehr verpflichtet ist, das Verlangen auf gerichtliche Strafverfolgung zu stellen. Die Durchführungsverordnung stellt klar, daß zu den „anderen Gründen“, die dem zuständigen Minister Veranlassung zu einem solchen Strafverlangen geben sollen (§ 21 Abs. 2 WStVO), zwingend auch der Umstand gehört, daß Angestellte oder Heifer einer Dienststelle der fraglichen Wirtschaftsverwaltung selbst in das Verfahren verwickelt sind; in diesem Falle muß also die Strafverfolgung dem Gericht überlassen werden. Wichtig ist auch die Bestimmung des § 3, wonach eine von der Wirtschaftsverwaltung angeordnete vorläufige treuhänderische Verwaltung wieder aufzuheben ist, wenn sie nicht innerhalb dreier Monate von dem zuständigen Minister bestätigt worden ist oder das Verfahren innerhalb dieser Frist zum Erlaß eines Wirtschaftsstrafbescheides geführt hat. Es handelt sich hier um eine Maßregel zur Stärkung der demokratischen Gesetzlichkeit, der es nicht entspricht, vorläufige Beschlagnahmen auf unabsehbare Zeit in Kraft zu lassen. Auf die Bestimmung des § 5, wonach auf die Einziehung des Vermögens von Neubauern nur in schweren Fällen zu erkennen ist, sei mit besonderem Nachdruck verwiesen. - Wenn schließlich der Vollständigkeit halber noch der Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung vom 25. November 194929 30) gedacht wird, so ist die Reihe der hier zu betrachtenden Gesetzgebungswerke aus dem Bereich des Ministeriums der Justiz damit abgeschlossen. So bedeutungsvoll die durch sie geschaffenen Normen im einzelnen auch sind; die neue Qualität, die unser Recht erlangt hat, kommt viel umfassender als in ihnen darin zum Ausdruck, daß unsere Wissenschaftler und unsere Gerichte es in immer zunehmendem Maße verstanden haben und verstehen, den neuen Inhalt des überkommenen Rechts zur Geltung zu bringen. 29) GBl. S. 481. 30) GBl. S. 303; durch sie wurde die Verzinsung von Hinterlegungsgeldern, die vor 1945 1% betrug, bis auf weiteres suspendiert. Die neuen Gesetze sollen nicht nur den bereits erzielten demokratischen Umgestaltungen entsprechen, sondern auch das weitere Aufblühen des gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in unserer Republik aktiv fördern. Wilhelm Pieck, auf dem III. Parteitag der SED am 20./24. Juli 1950. 116;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 116 (NJ DDR 1952, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 116 (NJ DDR 1952, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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