Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 102 (NJ DDR 1952, S. 102); deshalb amerikanischen Zielen einordnen und sich amerikanischen Bedingungen unterordnen muß. Zum anderen aber benötigt der aggressive USA-Imperialis-mus den deutschen Militarismus für seine gegen die freien Völker Europas gerichteten Pläne, muß ihm also freie Hand geben und Zugeständnisse gewähren, soweit das seine eigenen Interessen erlauben, d. h. vor allem auf Kosten anderer von den USA abhängiger europäischer Völker. Diese Entwicklung vollzieht sich und für diese Interessenlage muß auch eine Rechtsform gefunden werden unter den Bedingungen des nach dem 2. Weltkrieg entstandenen neuen Kräfteverhältnisses in der Welt, das gekennzeichnet ist durch die wachsende Stärke der Sowjetunion und die Existenz eines mächtigen Weltfriedenslagers auf der einen Seite und durch den Zusammenbruch vor allem des faschistischen Deutschland auf der anderen Seite. Sie vollzieht sich also unter Bedingungen, bei deren Bestehen unbeschadet der dem Imperialismus eigenen Tendenz zum Kriege das Stalin-Wort gilt: „Der Friede wird erhalten und gefestigt werden, wenn die Völker die Sache der Erhaltung des Friedens in ihre Hände nehmen und den Frieden bis zum äußersten verteidigen.“ Aus diesen neuen Bedingungen ergeben sich die besonderen Schwierigkeiten und Hemmnisse, die die Imperialisten heute überall bei der Durchsetzung ihres Kriegskurses finden. Aus ihnen erwächst die Kraft, mit der die Völker in den imperialistischen Ländern sich gegen die Durchsetzung dieses Kriegskurses zur Wehr setzen und auf deren Bedeutung gerade in der gegenwärtigen Periode des Kampfes der westdeutschen Bevölkerung gegen die Remilitarisierung der Generalsekretär der SED, Walter Ulbricht, in seiner Rede auf der 8. Tagung des Zentralkomitees mit besonderem Nachdruck hingewiesen hat, wobei er nachweisen konnte, daß gerade insoweit sich „seit Ende 1951 eine Änderung in den politischen Kräfteverhältnissen in Westdeutschland zeigt“17). Daraus ergibt sich der Zeitdruck, unter dem die Kriegstreiber stehen; denn mit jedem Tag wird das Friedenslager stärker. Daraus ergibt sich immer aufs neue die Notwendigkeit für die Imperialisten, ihre wahren Absichten zu tarnen und zu verschleiern, ein Umstand, auf den Stalin in dem Prawda-Interview vom März 1951 sehr klar hingewiesen hat, als er erklärte, daß ein Krieg unvermeidlich werden könne, „wenn es den Kriegshetzern gelingt, die Volksmassen durch Lügen irrezuführen, sie zu betrügen und sie in einen neuen Weltkrieg hineinzuziehen.“ Alle diese Faktoren finden ihren juristischen Ausdruck in Adenauers Generalvertrag, den er mit den drei imperialistischen Besatzungsmächten unter dem bestimmenden Einfluß der USA vereinbart hat. Der Generalvertrag ist seinem Wesen nach ein sachlich und zeitlich unbegrenzter Militärpakt vor allem zwischen dem USA-Imperialismus und dem westdeutschen Imperialismus, aber eben unter den bestehenden besonderen Bedingungen. Diese Bedingungen verlangen, daß sich der führende USA-Imperialismus neben seinem wirtschaftlichen Einfluß in Westdeutschland, der mit den bereits gezeigten Methoden gesichert wird, auch juristisch geschützte Eingriffsrechte vorbehält, um die Möglichkeit jeder Verletzung seiner Interessen durch etwa zu weitgehende Verfolgung von Eigeninteressen des westdeutschen Imperialismus auszuschließen. Dem dient die Regelung des Art. 9 des Vertrages mit gewissen Zusatzabkommen, durch die die Bundesrepublik auf bestimmte Souveränitätsrechte ausdrücklich verzichtet. Dem dient die ausdrückliche Anerkennung der Unantastbarkeit aller Gesetze, Verfügungen und Bestimmungen der Hohen Kommissare, d. h. also der praktische Verzicht auf die Gesetzgebungshoheit. Und dem dient schließlich die Übernahme der berüchtigten Generalklausel der Ziffer III des Besatzungsstatutes in den Generalvertrag, wonach sich die alliierten Regierungen im vollen Einverständnis mit der Bundesregierung im „Falle der Notwendigkeit“ das Recht der Einmischung und der Rücknahme der Macht Vorbehalten. Es ist kennzeichnend, daß Adenauer selbst in seiner Regierungserklärung vom 7. Februar 1952 vor dem 17) „Neues Deutschland" vom 26. Februar 1952. Bundestag zugeben mußte, daß sich die Alliierten alle Rechte hinsichtlich gerade solcher Lebensfragen des deutschen Volkes Vorbehalten hätten, die sich bezögen auf „Stationierung von Streitkräften in Deutschland und den Schutz ihrer Sicherheit, auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands“. Die Verschlimmerung gegenüber dem Besatzungsstatut besteht allerdings darin, daß dieser Verkauf der staatlichen Souveränität auf unbegrenzte Zeit und in vertraglichem Einvernehmen mit einer sich deutsch nennenden Regierung geschieht. Dieser Teil des Generalvertrages ist juristischer Ausdruck der Abhängigkeit des deutschen vom amerikanischen Imperialismus und der Politik des nationalen Verrats der Adenauer-Regierung. Gleichzeitig soll er eine juristische Sicherung sowohl der amerikanischen Oberherrschaft wie auch der inneren Macht des deutschen Imperialismus sein, denn jede Gefährdung der inneren Herrschaft der deutschen Imperialisten würde nach Auffassung der USA-Imperialisten den Fall der „Notwendigkeit“ der Einmischung begründen. Hier wird durch den Generalvertrag für Westdeutschland das vollendet, was der Schumanplan anbahnte: Die Vernichtung der nationalen Souveränität zugunsten der USA-Monopole. Der Generalvertrag drückt also den Drang der USA-Imperialisten nach Annexionen, d. h. nach Lenins Worten nach „Verletzung der Selbstbestimmung der Nationen“ aus und soll ihn sichern. Die deutschen Imperialisten stimmen dem zu, weil sie Teilhaber am Raub sein wollen und als Gegenleistung die Erlaubnis zur Betätigung des gleichen Dranges gegen andere Völker erwarten. Dieses Verhältnis charakterisiert die konservative englische „Times“ vom 22. November 1951 mit den Worten, daß trotz oder richtiger gerade wegen des Generalvertrages „Westdeutschland kein normaler Staat“ sein werde, sondern „im wahrsten Sinne des Wortes ein Protektorat bleibe“. Auf dieser Grundlage erhält der deutsche Militarismus durch den Generalv ertrag Betätigungsfreiheit unter gleichzeitiger Bindung an den USA-Imperialismus mittels eines unkündbaren Militärbündnisses, das die westdeutschen Menschen und die westdeutsche Wirtschaft den Aggressionsgelüsten der USA als „Material“ ausliefert. Diese Funktion des Generalvertrages hat Adenauer selbst in seiner Regierungserklärung vom 7. Februar 1951 vor dem Bundestag in voller Eindeutigkeit enthüllt. Er betonte in ihr die untrennbare Verbindung des General Vertrages mit dem „Vertrag über die Bildung der europäischen Verteidigungsgemeinschaft“, die ja auch in dem Generalvertrag selbst zum Ausdruck kommt. Er erklärte wörtlich: „Daraus ergibt sich meiner Meinung nach ganz zwangsläufig, daß diese beiden Dinge, die Bildung einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft und das Vertragswerk dieses Entwurfs, durch innerliche Gründe miteinander verbunden sind“**). Den politischen Zweck der gesamten Vereinbarungen, ihren Charakter als rechtliche Grundlage der amerikanischen Aggressionsvorbereitungen offenbarte Adenauer mit der keines Kommentars mehr bedürfenden Erklärung: „Es ist für mich gar kein Zweifel möglich, daß, wenn wir in die europäische Verteidigungsgemeinschaft eintreten, wir eines Tages auch Mitglied des Atlantikpaktes werden, und zwar ganz von selbst'***). Die Eingliederung Westdeutschlands in den Atlantikpakt bedeutet aber, „Westdeutschland zum Kriegsaufmarschgebiet gegen die Deutsche Demokratische Republik, gegen die Sowjetunion und gegen die Volksdemokratien zu machen, das heißt aber in Deutschland Bruderkrieg" (Walter Ulbricht auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED). Der Generalvertrag ist also damit auch unmittelbar ein Instrument der Spaltung Deutschlands. Walter Ulbricht konnte daher sein Wesen auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED in folgenden drei Punkten zusammenfassen: „1. Erhaltung des Besatzungsregimes und Aufrechterhaltung der Abhängigkeit Westdeutschlands von den amerikanischen, englischen und französischen Machthabern auf unbeschränkte Zeit. 2. Vertiefung der Spaltung Deutschlands, Hinderung des deutschen Volkes, die Einheit seines Vaterlandes wiederherzustellen. * 16 18) zitiert nach „Neue Zeitung“ vom 8. Februar 1952. 16) ebenda. 102;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 102 (NJ DDR 1952, S. 102) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 102 (NJ DDR 1952, S. 102)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Verursachung volkswirtschaftlicher Schäden durch korrumpierte Wirtschaftskader sowie über Mängel und Mißstände im Zusammenhang mit der Aufdeckung schwerer Straftaten gegen das sozialistische Eigentum; Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten im Jahre auf insgesamt Personen; davon unterhielten Beschuldigte Verbindung zu kriminellen Menschenhändler-banden und anderen feindlichen Einrichtungen; Beschuldigte Verbindung zu anderen Einrichtungen oder Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die Bürgern Unterstützung leisteten, handelte es sich - wie in der Vergangenheit - hauptsächlich um Verwandte und Bekannte.

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