Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 102 (NJ DDR 1952, S. 102); deshalb amerikanischen Zielen einordnen und sich amerikanischen Bedingungen unterordnen muß. Zum anderen aber benötigt der aggressive USA-Imperialis-mus den deutschen Militarismus für seine gegen die freien Völker Europas gerichteten Pläne, muß ihm also freie Hand geben und Zugeständnisse gewähren, soweit das seine eigenen Interessen erlauben, d. h. vor allem auf Kosten anderer von den USA abhängiger europäischer Völker. Diese Entwicklung vollzieht sich und für diese Interessenlage muß auch eine Rechtsform gefunden werden unter den Bedingungen des nach dem 2. Weltkrieg entstandenen neuen Kräfteverhältnisses in der Welt, das gekennzeichnet ist durch die wachsende Stärke der Sowjetunion und die Existenz eines mächtigen Weltfriedenslagers auf der einen Seite und durch den Zusammenbruch vor allem des faschistischen Deutschland auf der anderen Seite. Sie vollzieht sich also unter Bedingungen, bei deren Bestehen unbeschadet der dem Imperialismus eigenen Tendenz zum Kriege das Stalin-Wort gilt: „Der Friede wird erhalten und gefestigt werden, wenn die Völker die Sache der Erhaltung des Friedens in ihre Hände nehmen und den Frieden bis zum äußersten verteidigen.“ Aus diesen neuen Bedingungen ergeben sich die besonderen Schwierigkeiten und Hemmnisse, die die Imperialisten heute überall bei der Durchsetzung ihres Kriegskurses finden. Aus ihnen erwächst die Kraft, mit der die Völker in den imperialistischen Ländern sich gegen die Durchsetzung dieses Kriegskurses zur Wehr setzen und auf deren Bedeutung gerade in der gegenwärtigen Periode des Kampfes der westdeutschen Bevölkerung gegen die Remilitarisierung der Generalsekretär der SED, Walter Ulbricht, in seiner Rede auf der 8. Tagung des Zentralkomitees mit besonderem Nachdruck hingewiesen hat, wobei er nachweisen konnte, daß gerade insoweit sich „seit Ende 1951 eine Änderung in den politischen Kräfteverhältnissen in Westdeutschland zeigt“17). Daraus ergibt sich der Zeitdruck, unter dem die Kriegstreiber stehen; denn mit jedem Tag wird das Friedenslager stärker. Daraus ergibt sich immer aufs neue die Notwendigkeit für die Imperialisten, ihre wahren Absichten zu tarnen und zu verschleiern, ein Umstand, auf den Stalin in dem Prawda-Interview vom März 1951 sehr klar hingewiesen hat, als er erklärte, daß ein Krieg unvermeidlich werden könne, „wenn es den Kriegshetzern gelingt, die Volksmassen durch Lügen irrezuführen, sie zu betrügen und sie in einen neuen Weltkrieg hineinzuziehen.“ Alle diese Faktoren finden ihren juristischen Ausdruck in Adenauers Generalvertrag, den er mit den drei imperialistischen Besatzungsmächten unter dem bestimmenden Einfluß der USA vereinbart hat. Der Generalvertrag ist seinem Wesen nach ein sachlich und zeitlich unbegrenzter Militärpakt vor allem zwischen dem USA-Imperialismus und dem westdeutschen Imperialismus, aber eben unter den bestehenden besonderen Bedingungen. Diese Bedingungen verlangen, daß sich der führende USA-Imperialismus neben seinem wirtschaftlichen Einfluß in Westdeutschland, der mit den bereits gezeigten Methoden gesichert wird, auch juristisch geschützte Eingriffsrechte vorbehält, um die Möglichkeit jeder Verletzung seiner Interessen durch etwa zu weitgehende Verfolgung von Eigeninteressen des westdeutschen Imperialismus auszuschließen. Dem dient die Regelung des Art. 9 des Vertrages mit gewissen Zusatzabkommen, durch die die Bundesrepublik auf bestimmte Souveränitätsrechte ausdrücklich verzichtet. Dem dient die ausdrückliche Anerkennung der Unantastbarkeit aller Gesetze, Verfügungen und Bestimmungen der Hohen Kommissare, d. h. also der praktische Verzicht auf die Gesetzgebungshoheit. Und dem dient schließlich die Übernahme der berüchtigten Generalklausel der Ziffer III des Besatzungsstatutes in den Generalvertrag, wonach sich die alliierten Regierungen im vollen Einverständnis mit der Bundesregierung im „Falle der Notwendigkeit“ das Recht der Einmischung und der Rücknahme der Macht Vorbehalten. Es ist kennzeichnend, daß Adenauer selbst in seiner Regierungserklärung vom 7. Februar 1952 vor dem 17) „Neues Deutschland" vom 26. Februar 1952. Bundestag zugeben mußte, daß sich die Alliierten alle Rechte hinsichtlich gerade solcher Lebensfragen des deutschen Volkes Vorbehalten hätten, die sich bezögen auf „Stationierung von Streitkräften in Deutschland und den Schutz ihrer Sicherheit, auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands“. Die Verschlimmerung gegenüber dem Besatzungsstatut besteht allerdings darin, daß dieser Verkauf der staatlichen Souveränität auf unbegrenzte Zeit und in vertraglichem Einvernehmen mit einer sich deutsch nennenden Regierung geschieht. Dieser Teil des Generalvertrages ist juristischer Ausdruck der Abhängigkeit des deutschen vom amerikanischen Imperialismus und der Politik des nationalen Verrats der Adenauer-Regierung. Gleichzeitig soll er eine juristische Sicherung sowohl der amerikanischen Oberherrschaft wie auch der inneren Macht des deutschen Imperialismus sein, denn jede Gefährdung der inneren Herrschaft der deutschen Imperialisten würde nach Auffassung der USA-Imperialisten den Fall der „Notwendigkeit“ der Einmischung begründen. Hier wird durch den Generalvertrag für Westdeutschland das vollendet, was der Schumanplan anbahnte: Die Vernichtung der nationalen Souveränität zugunsten der USA-Monopole. Der Generalvertrag drückt also den Drang der USA-Imperialisten nach Annexionen, d. h. nach Lenins Worten nach „Verletzung der Selbstbestimmung der Nationen“ aus und soll ihn sichern. Die deutschen Imperialisten stimmen dem zu, weil sie Teilhaber am Raub sein wollen und als Gegenleistung die Erlaubnis zur Betätigung des gleichen Dranges gegen andere Völker erwarten. Dieses Verhältnis charakterisiert die konservative englische „Times“ vom 22. November 1951 mit den Worten, daß trotz oder richtiger gerade wegen des Generalvertrages „Westdeutschland kein normaler Staat“ sein werde, sondern „im wahrsten Sinne des Wortes ein Protektorat bleibe“. Auf dieser Grundlage erhält der deutsche Militarismus durch den Generalv ertrag Betätigungsfreiheit unter gleichzeitiger Bindung an den USA-Imperialismus mittels eines unkündbaren Militärbündnisses, das die westdeutschen Menschen und die westdeutsche Wirtschaft den Aggressionsgelüsten der USA als „Material“ ausliefert. Diese Funktion des Generalvertrages hat Adenauer selbst in seiner Regierungserklärung vom 7. Februar 1951 vor dem Bundestag in voller Eindeutigkeit enthüllt. Er betonte in ihr die untrennbare Verbindung des General Vertrages mit dem „Vertrag über die Bildung der europäischen Verteidigungsgemeinschaft“, die ja auch in dem Generalvertrag selbst zum Ausdruck kommt. Er erklärte wörtlich: „Daraus ergibt sich meiner Meinung nach ganz zwangsläufig, daß diese beiden Dinge, die Bildung einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft und das Vertragswerk dieses Entwurfs, durch innerliche Gründe miteinander verbunden sind“**). Den politischen Zweck der gesamten Vereinbarungen, ihren Charakter als rechtliche Grundlage der amerikanischen Aggressionsvorbereitungen offenbarte Adenauer mit der keines Kommentars mehr bedürfenden Erklärung: „Es ist für mich gar kein Zweifel möglich, daß, wenn wir in die europäische Verteidigungsgemeinschaft eintreten, wir eines Tages auch Mitglied des Atlantikpaktes werden, und zwar ganz von selbst'***). Die Eingliederung Westdeutschlands in den Atlantikpakt bedeutet aber, „Westdeutschland zum Kriegsaufmarschgebiet gegen die Deutsche Demokratische Republik, gegen die Sowjetunion und gegen die Volksdemokratien zu machen, das heißt aber in Deutschland Bruderkrieg" (Walter Ulbricht auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED). Der Generalvertrag ist also damit auch unmittelbar ein Instrument der Spaltung Deutschlands. Walter Ulbricht konnte daher sein Wesen auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED in folgenden drei Punkten zusammenfassen: „1. Erhaltung des Besatzungsregimes und Aufrechterhaltung der Abhängigkeit Westdeutschlands von den amerikanischen, englischen und französischen Machthabern auf unbeschränkte Zeit. 2. Vertiefung der Spaltung Deutschlands, Hinderung des deutschen Volkes, die Einheit seines Vaterlandes wiederherzustellen. * 16 18) zitiert nach „Neue Zeitung“ vom 8. Februar 1952. 16) ebenda. 102;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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