Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 9 (NJ DDR 1951, S. 9); ganisation der Vereinten Nationen zu mißbrauchen, die deren Bedeutung als Faktor der internationalen Zusammenarbeit auf der Grund age der Gleichberechtigung souveräner Staaten null und nichtig machen sollen“.) Eben dieser Zersetzungsprozeß des überkommenen Völkerrechts entspricht im juristischen Überbau den Produktionsverhältnissen des Imperialismus und dient ihnen. Andererseits entsteht seit der Existenz der Sowjetunion als sozialistischen Staates und in erhöhtem Maße seit der im Gefolge des 2. Weltkrieges eingetretenen Schaffung einer ganzen Reihe von Staaten sozialistischen Typus in der Welt in den Beziehungen zwischen diesen ein neues Völkerrecht, das Ausdruck sozialistischer Produktionsverhältnisse ist, ein sozialistisches Völkerrecht4). Es handelt sich hierbei um ein Völkerrecht, das, selbst wenn es mit äußerlich betrachtet gleichen Begriffen arbeitet wie das alte bürgerliche Völkerrecht, einen qualitativ völlig neuen und andersartigen Inhalt hat. Es sei hier nur an das Prinzip der Souveränität der Staaten erinnert, das selbstverständlich innerhalb einer sozialistischen Gesellschaft einen völlig anderen Klasseninhalt hat als das Souveränitätsprinzip des bürgerlichen Völkerrechts. Es sei an die Behandlung der nationalen Probleme erinnert und an alle jene Rechtssätze und Rechtsinstitute, die zum Ausdruck bringen, daß internationale Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten immer Beziehungen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe sind (z. B. die Handelsverträge zwischen sozialistischen Staaten, die Schaffung des Rates für gegenseitige wirtschaftliche Hilfe u. ä.), wie das den sozialistischen Produktionsverhältnissen entspricht. „Die Wechselt eziehun gen der Menschen im Produktionsprozeß haben hier den Charakter kameradschaft icher Zusammenarbeit und sozialistischer gegenseit ger Hilfe von Produzenten, die von Ausbeutung frei sind.") Der sowjetische Wissenschaftler V. I. Koshew-nikow hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die von Stalin festgestellte Möglichkeit, einige Gesetze der alten Gesellschaft im Interesse des Kampfes der Werktätigen für eine neue Ordnung anzuwenden, zwar auch für das Gebiet des Völkerrechts seine volle Geltung hat, daß der sozialistische Staat nicht alle früheren Rechtsformen der internationalen Beziehungen beseitigt, sondern daß er solche Formen schöpferisch anwendet, indem er sie mit einem qualitativ neuen Inhalt füllt, der der neuen sozialistischen Basis entspricht6). Dieses sozialistische Völkerrecht als das Recht der neuen, aufsteigenden Gesellschaftsordnung wächst und entwickelt sich ständig. Die beiden bisher geschilderten Vorgänge, die imperialistische Zersetzung des überkommenen bürgerlichen Völkerrechts und die Entstehung eines neuen sozialistischen Völkerrechts, erschöpfen aber nicht die Gesamtheit der völkerrechtlichen Rechtswirklichkeit unserer Zeit. Das Nebeneinarderbestehen von kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaftsformationen bedingt vielmehr auch im juristischen Überbau die Existenz völkerrechtlicher Prinzipien, die diesem Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener ökonomischer Systeme entsprechen, damit zum wirksamen Mittel der Erhaltung friedlicher Beziehungen zwischen diesen beiden Systemen werden können und so die aktive Rolle des Überbaues gegenüber der Basis bestätigen. Das Bestehen solcher völkerrechtlichen Prinzipien findet seinen Ausdruck bereits im tatsächlichen Verhalten der verschiedenen Staaten und in Massenaktionen der friedliebenden Menschen, die derartigen völkerrechtlichen Überzeugungen Ausdruck verleihen. Es sei in diesem Zusammenhänge an die gegenseitige Anerkennung sozialistischer und imperialistischer Staaten7), an die Formen des Völkerrechtsverkehrs zwischen ihnen, an Handelsverträge zwischen ihnen und, weit darüber-hinausgehend, an solche Tatsachen wie das Bestehen 8) A. J. Wyschinski, „Fragen des Völkerrechts und der internationalen Politik“, 1949 S. 456 truss.). 4) vgl. W. F. Generalow, über die Grundzüge der Zusammenarbeit der Sowjetunion und der Länder der Volksdemokratie“ in „Sowjetstaat und Recht“ 1950 Nr. 7 truss.). ) J. W. Stalin, „Fragen des Leninismus“ 11. Auf!., Moskau 1947 S. 674 (deutsch). ®) „Sowjetstaat und Recht" 1949 Nr. 12 truss.), f) Stalin a. a. O. S. 630. der Antihitlerkoalition8) im zweiten Weltkrieg und die Schaffung der Charta der Vereinten Nationen9) erinnert. In diese Gruppe von Völkerrechtssätzen, die dem Nebeneinanderbestehen zweier Systeme in der Welt entsprechen, gehören auch jene großen Prinzipien, um die heute in der internationalen Auseinandersetzung der entscheidende Kampf geführt wird: das Prinzip des Verbots von Aggressionskriegen, das Prinzip der Achtung der Souveränität und Gleichberechtigung der Staaten, das Prinzip der Nichteinmischung, das Verbot der Atomwaffe usw. Es ist charakteristisch, daß der entschiedenste Vorkämpfer für die Entwicklung und Festigung solcher Völkerrechtsprinzipien, die das friedliche Nebeneinanderbestehen beider ökonomischer Systeme sichern, die Sowjetdiplomatie ist. Sie zieht aus der realen Erkenntnis der ökonomischen Verhältnisse der heutigen Weltsituation die einzig möglichen Schlüsse für den juristischen Überbau und beweist damit nicht nur ihren wissenschaftlichen Charakter, sondern untermauert und verwirklicht damit auch die immer wieder betonte These Lenins und Stalins von der Möglichkeit des friedlichen Nebeneinanderbestehens kapitalistischer und sozialistischer Staaten in der Welt. In dem Kampf um die Durchsetzung dieser Prinzipien sehen wir sehr häufig, wie die Sowjetdiplomatie Prinzipien des überkommenen bürgerlichen Völkerrechts gegen die imperialistischen Zersetzungen und gegen ihren Mißbrauch durch die Aggressoren verteidigt (z. B. das Prinzip der staatlichen Souveränität). Die Sowjetdiplomatie zeigt damit allen demokratischen und friedliebenden Kräften, wie selbst überkommene Völkerrechtssätze eine wirksame Waffe im Kampf um den Frieden sein können. Man darf dabei aber nicht übersehen, daß diese überkommenen Völkerrechtssätze bei ihrer Anwendung durch die Sowjetdiplomatie im Interesse der ganzen friedliebenden Menschheit und des Kampfes gegen die imperialistische Aggression bereits einen reuen Inhalt bekommen, der Ausdruck des heutigen Ringens zwischen dem Lager der Demokratie, des Friedens und des Sozialismus und den imperialistischen Kräften ist. Sie haben einen anderen Klassencharakter, als sie ihn ursprünglich, dem Kapitalismus der freien Konkurrenz entsprechend, hatten. Die Erkenntnis solcher gesellschaftlicher Hintergründe und Zusammenhänge wird die Völkerrechtswissenschaft erst befähigen, das Wesen und den wirklichen Inhalt der einze'.nen Völkerrechtssätze, ihren Geltungsbereich und Wirkungsgrad richtig einzuschätzen, Mißbräuche solcher Rechtssätze zu entlarven urd ihre zielklare Anwendung im Dienste des Friedens zu ermöglichen. Es muß daher eine vordringliche wissenschaftliche Aufgabe sein, diejenigen völkerrechtlichen Rechtssätze und Rechtsinstitute. die in der gegenwärtigen internationalen Auseinandersetzung zwischen den imperialistischen Aggressoren und den Kräften des Friedens eine besondere Rolle spielen, nach den erwähnten Gesichtspunkten im einzelnen zu untersuchen und zu durchleuchten. 2. Eine zweite große Aufgabe unserer Völkerrechtswissenschaft muß die sorgsame Beobachtung aller Vorgänge sein, aus denen auf das Entstehen neuer völkerrechtlicher Rechtsüberzeugungen geschlossen werden kann. Der Widerstand der imperialistischen Mächte gegen die Anerkennung eines förmlichen Völkerrechts, das dem friedlichen Nebeneinanderbestehen der beiden Systeme in der heutigen Welt entspricht, ihr Widerstand gegen die vertragliche Festlegung solcher Rechtssätze führt dazu, daß diesem Zustand entsprechende und den Frieden sichernde völkerrechtliche Überzeugungen in den breiten Massen der Völker entstehen, bevor ihre formale Festlegung erfolgt. Gerade die jüngste Zeit hat in der Weltfriedensbewegung, im Stockholmer Appell, in dem Manifest des 2. Weltfriedenskongresses an die Völker der Welt und seinem Appell an die Organisation der Vereinten Nationen sowie in der Bildung des Weltfriedensrates eindrucksvolle Beispiele für den Inhalt und die Kraft solcher Rechtsüberzeugungen geliefert. Der Druck solcher Massen- 8) vgl. die Erklärungen Stalins gegenüber Elliot Roosevelt (Dezember 1946) und H. Stassen (194 t). 9) vgl. Stalin in der Rede zum 27. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution vom 6. November 1944. 9;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 9 (NJ DDR 1951, S. 9) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 9 (NJ DDR 1951, S. 9)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staatesund die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung und den zuständigen Untersuchungsführer sind vor jeder Besuchsdurchführung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzusprechen., Durchgeführte Besuche mit Inhaftierten sind zu registrieren.

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