Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 85 (NJ DDR 1951, S. 85); dige ausgeführt hat, für die Stellung eines Antrags auf Preiserhöhung Voraussetzung die Unrentabilität des Betriebes oder die Gefährdung seiner Rentabilität, so ist für Subventionsanträge ein noch strengerer Maßstab anzulegen, da zum Unterschied zur Preiserhöhung, welche dem Betrieb einen vertretbaren Gewinn beläßt, bei einer Subventionszahlung nur die Vermeidung eines Verlustes, d. h. also ein Bilanzergebnis plus-minus Null verantwortet werden kann. 1947, als die Angeklagten im Einvernehmen mit ihren von Brüssel delegierten Spionagechefs ihre Subventionsanträge stellten, wiesen sie in ihrer Bilanz einen Verlust von 97 000, RM aus. Dieser wurde, wie die erwähnte Notiz ja auch in aller Offenheit ausspricht, konstruiert, indem man 700 000, RM Abschreibungen durchführte und obendrein noch einen Betrag von 1 000 000, RM als Reserve für nicht durchgeführte Reparaturen (daher denn auch das Hineinregnen in die Elektrolysen) in die Bilanz einbaute. Allein der Verzicht auf nur ein Siebentel der Abschreibungssumme hätte schon genügt, um die Bilanz aktiv zu gestalten. Aber die Abschreibungen wurden mit Fleiß gerade so hoch ausgeklügelt, daß einerseits die ausgegebene Direktive, möglichst hohe Buchsummen zu erhalten, gewahrt blieb, andererseits die Voraussetzung zur Stellung von Subventionsanträgen geschaffen wurde. Durch dieses Betrugsmanöver erschlichen die Angeklagten unter Berufung auf die „Unrentabilität“ ihrer Betriebe allein im Jahre 1947 1 038 726, RM Subventionsgelder, dazu ersparten sie noch die Steuern für den nicht ausgewiesenen Gewinn. Die Angeklagten haben gewiß alles in ihren Kräften Stehende getan, um die Spuren ihres großangelegten Sabotageverbrechens zu verwischen und seine Initiatoren unsichtbar bleiben zu lassen. So deutlich aber, wie hier, tritt die Tatsache, daß sie nach einem wohlüberlegten, bis in alle Einzelheiten durchdachten Auftrag gehandelt haben, in kaum einer anderen Phase ihrer Schädlingsarbeit hervor. Mit Recht hat der Sachverständige besonderen Nachdruck auf den Zeitpunkt dieser Betrugsmanöver gelegt und hierzu ausgeführt: „Gerade in dem entscheidenden Jahr 1947, in dem die Subventionsanträge gestellt wurden, glaubt die Leitung der Solvay-Betriebe die allgemeine Kostenverteuerung durch die verschiedensten Manipulationen auf die Spitze treiben zu müssen. Es ist das Jahr des Abschreibungsbetruges, das Jahr des Bilanzbetruges, das Jahr, in dem bei der Sodaproduktion die Selbstkosten um 50% höher liegen als in Staßfurt. Es ist offenbar das Jahr, in dem endgültig, klar ersichtlich für den, der diesen Komplex durchleuchtet, zum Angriff gegen die Wirtschaft des verhaßten Staates geblasen' wird. Wird dieser Angriff 1945 und 1946 noch sozusagen von der Grundlinie, von der engeren Basis der Produktion aus, geführt, so werden von 1947 an mit einer unerhörten Deutlichkeit alle Waffen ins Feld geführt, und der Gegner, der neue, sich eben bildende Staat, mit Zuhilfenahme seiner eigenen Mittel bekämpft.“ In der Tat, es ist zugleich das Jahr der Delegierung des Obersten Pourbaix zur Unterstützung für delikate Aufgaben, der Wiederauferstehung Clemms, der Vorbereitung der „Sitzverlegung“ und der Austragung des Kampfes um die IG-Beteiligung auf einer höheren Ebene, kurz das Jahr der Frontenbildung, des Ausbaus der DSW Bemburg zur „Festung“. Und der Angeklagte Plünnecke hat all das im Laufe der Hauptverhandlung in seiner Sprache ausgedrückt, als er erklärte, sie, die Angeklagten, hätten bis 1947 immer gehofft, daß es zum Abschluß eines Friedensvertrages und damit zur Bereinigung aller schwebenden Fragen kommen würde, aber 1947 hätten sie erkannt, daß daran nicht zu denken sei, und von diesem Zeitpunkt ab hätten sie sich entschlossen, „klare Verhältnisse“ zu schaffen. Über dem materiellen Schaden, den die Angeklagten angerichtet haben, darf der ideelle nicht übersehen werden. Dazu bedarf es des Aufzeigens der Zusammenhänge. Abgesehen von der von den Angeklagten bewußt vorgenommenen Minderung der Arbeitsproduktivität und der damit verbundenen Demoralisierung in ihren Betrieben ist notwendig festzustellen, daß die Angeklagten die Subventionsgelder des von ihnen bekämpften Staates benutzt haben, um durch großzügige Pensionszahlungen und Mietzuschüsse den Nimbus des alten „Solvay-Geistes“ hoch zu halten und die Arbeiterschaft ihrer Betriebe zu korrumpieren. Auch in der Anwendung dieser Methoden zeigt sich die Regie von außen. Denn so, wie im Einzelfall beispielsweise das Gewissen des Angeklagten Werner dadurch, daß man ihm von diesem oder jenem Carepaket etwas abließ, wieder beruhigt wurde (und wie viele Gewissen von Buchhaltern, Expedienten, Betriebsratsmitgliedern usw. mögen auf diese Weise beruhigt worden sein!), so wie schon früher der Solvay-Konzern ein Körnchen seiner Monopolprofite an seine Arbeiter abließ und sich den Ruf eines „sozialen“ Unternehmens auf Kosten der gesamten Kleinverbraucherschaft schuf genau so verschwendeten auch die Angeklagten die staatlichen Subventionsgelder mit der Geste der sozialen Tat, darauf spekulierend, daß ihre Arbeiterschaft nicht erkennen würde oder wollte, daß die gezahlten Pensionen und Zuschüsse aus den Steuergroschen aller Werktätigen aufgebracht worden waren. In diesem Verhalten liegt eine besondere Heimtücke der Angeklagten, wie sie nur einer feindseligen Gesinnung gegenüber dem demokratischen Staat entspringen kann und auch im einzelnen in der Hauptverhandlung zur Sprache kam, so, als der Angeklagte Kaste, der sich fortgesetzt seines freundschaftlichen Verhältnisses zur Besatzungsmacht gerühmt hatte, durch den Zeugen Rumpf überführt wurde, die an ihn im Anschluß an eine Betriebsversammlung gerichtete Frage, ob er nicht einer demokratischen Massenorganisation 'beitreten wolle, mit ganz unflätigen, Redensarten beantwortet zu haben. Allein schon auf Grund dieser festgestellten Handlungen der Angeklagten: der weisungsgemäß vorgenommenen betrügerischen Bilanzierungsmethoden, der auf Grund dessen mit zum Teil erpresserischer Begründung gestellten Subventionsanträge und der schließlichen Verschwendung der erschlichenen Subventionsgelder für Pensionszahlungen und Mietzuschüsse, ist auch zu diesem Anklagekomplex ihr Sabotagevorsatz erwiesen. Er kommt noch besonders zum Ausdruck dadurch, daß die Angeklagten Bökelmann und Plünnecke die Revisionsabteilung, die durch Kontroll- und Revisionsberichte die Mißstände selbst wie ihre Ursachen ans Licht gebracht hätte, auflösten bzw. mit Vorbedacht, weil ohne sachlichen Grund, die Wiedereinführung der Revisionen ablehnten. Die Begründung, die der Angeklagte Bökelmann gab, ist im Gegenteil ein Indiz mehr für das Zusammenspiel mit den Werkdirektoren, und die des Angeklagten Plünnecke entbehrt der Ernsthaftigkeit. Denn selbstverständlich gab es genug fähige Buchhalter, die den Angeklagten Werner hätten ersetzen- und für die Tätigkeit freimachen können, in der er nun auf Grund seiner Spezialkenntnisse wirklich schwer ersetzbar gewesen wäre: für die Tätigkeit als Revisor. Die Angeklagten Bökelmann und Plünnecke brauchten seine Fachkenntnisse und Fähigkeiten aber gerade umgekehrt zur buch- und bilanztechnischen Fundierung der Betrugsmanöver, und der Angeklagte Werner hat sich dazu auch willig mißbrauchen lassen .und seine Funktion in diesem Komplott hingebungsvoll durch meisterliche Begründung der Subventionsanträge erfüllt, die, wie er selbst am besten wußte, unter den gegebenen Umständen ein Verbrechen waren. Deshalb kann sich dieser Angeklagte nicht auf seine verschiedentlichen warnenden Hinweise und Vorstellungen, sowohl bei den Werkdirektoren als auch bei den Angeklagten Bökelmann und Plünnecke berufen, die ihm das Gericht geglaubt hat. Es kommt darauf an, was er getan hat, nicht, was er hätte tun wollen. Damit sind aber auch die weiteren Handlungen der angeklagten Werkdirektoren, insbesondere des Angeklagten Kaste, der zu diesem Komplex mit am stärksten belastet ist, und die ihm gerade auch nach der Instruktion vom 17. November 1947 obliegenden Verpflichtungen auf das schwerste verletzt hat, nämlich die zum Teil bis zur Verrottung gediehene Vernachlässigung der Werkanlagen, die Hortung von Materialien, die Nichtmeldung der Schrottmengen, die Drosselung und Stillegung von Nebenprodukten und die Einstellung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit nicht nur objektiv als Mißwirtschaft, sondern als bewußte Mißwirtschaft gekennzeichnet. Mit ganz besonderer Deutlichkeit tritt in diesem Anklagepunkt der Charakter des gemeinsamen Komplotts, zu dem sich die An-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 85 (NJ DDR 1951, S. 85) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 85 (NJ DDR 1951, S. 85)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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