Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 84

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 84 (NJ DDR 1951, S. 84); daß diese weitergegeben werden, ist dies widerlegt durch seine Kenntnis von der Weitergabe des Berichts vom 15. Dezember 1947 durch den Angeklagten Bökelmann, im übrigen mußte er aus dessen Äußerungen in Verbindung mit seiner eigenen Kenntnis von dem engen Verhältnis zwischen Bökelmann und Audoyer das Gegenteil entnehmen. Auch der Angeklagte Werner hat gewußt, daß er, der Hauptbuchhalter, mit der Vernichtung wichtiger Geschäftsunterlagen die Aufklärungsarbeit der staatlichen Kontrollorgane vereitelte. Er hat das auch gewollt. Gleiches gilt für die Angeklagte Köpp. Sie ist durchaus nicht die unwissende kleine Stenotypistin, die den geheimen Briefwechsel zwischen Plünnecke und Clemm etwa als von beiden benutztes ahnungsloses Werkzeug vermittelt und nur aus persönlicher Anhänglichkeit sich gefällig gezeigt hat, wie sie es in der Hauptverhandlung darzustellen versuchte. Sie hat, ganz abgesehen davon, daß sie selbst in hohem Grade verdächtig ist, in gleicher Weise wie Plünnecke mit Clemm korrespondiert zu haben, genau gewußt, was sie tat und was gespielt wurde. Das beweist das Verbringen wichtiger Geschäftsunterlagen in ihre Wohnung aus eigenem Entschluß im Zeitpunkt der ersten sowjetischen Kontrollen im Herbst 1945, und das beweist vor allem die Tatsache, daß sie, wiederum völlig von sich aus, andere mit der Verbrennung wichtiger Dokumente, die das enge Zusammenspiel der DSW Bernburg mit der Hauptverwaltung West aufgezeigt hätten, beauftragte. Der Angeklagte Kaste ist in diesem Komplex derjenige, der, wie Blütchen im Falle der Verheimlichung der IG-Beteiligung, absichtlich schwieg, wo er hätte reden, der nichts unternahm, wo er hätte handeln müssen, d. h. das Schwergewicht seines sabotierenden Verhaltens liegt zu diesem Punkt der Anklage in seinem strafbaren Unterlassen. Es gibt vielerlei Handlungen und Methoden, durch die Sabotage getrieben werden kann, sabotieren kann aber auch, wer im gegebenen Falle nichts tut. Auch das hat der Dessauer Prozeß im Falle eines seiner Hauptangeklagten, Brun-dert, bewiesen. Der Angeklagte Kaste hat in seiner Eigenschaft als Gesamttreuhänder in diesem Anklagekomplex in gewissem Sinne die Rolle eines Brundert gespielt. Obwohl ihm die Spionagetätigkeit, zumindest Bökelmanns, nach den getroffenen Feststellungen klar sein mußte, hat er nichts unternommen, diese zu unterbinden, sondern sie stillschweigend gebilligt und gefördert, was darin zum Ausdruck kommt, daß er nicht einmal Bökelmanns Flucht, als er von ihr erfuhr, den zuständigen Stellen, denen er verantwortlich war, meldete. Er kann nicht damit gehört werden, daß er sich Bökelmann gegenüber nicht habe durchsetzen können, denn abgesehen davon, daß dies zumindest für die Anzeige der Flucht Bökelmanns nicht in Betracht käme, hat gerade dieser Angeklagte auf Grund seines persönlichen Eindrucks und Auftretens in der Hauptverhandlung auf das Gericht am allerwenigsten wie ein Mensch gewirkt, der sich etwas sagen oder gar von jemand einschüchtern ließe. Das Gericht sieht ihn daher, im Hinblick vor allem auf sein sonstiges Gesamtverhalten, als Mittäter der Spionagehandlungen an, der vorsätzlich auch auf diese Weise die Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane untergraben hat. V. A. Die Mißwirtschaft Die sabotierende Tätigkeit der Angeklagten Bökelmann, Plünnecke, Kaste und Blütchen erschöpfte sich nicht in der Verheimlichung der IG-Beteiligung und in der Übermittlung von Nachrichtenmaterial an ihre Brüsseler Auftraggeber, sie kommt auch in der Art und Weise zum Ausdruck, wie sie die ihnen anvertrauten Werke mit tatkräftiger Unterstützung des Angeklagten Werner systematisch herunterwirtschafteten. Sie bedienten sich dazu einer Reihe von im Rahmen der Allgemeinen Verwaltung liegenden, wie auch bestimmter einzelner Maßnahmen, an denen nunmehr auch der Angeklagte Krebs maßgeblich beteiligt gewesen ist (Wird ausgeführt.) B. Die ungesetzlichen Geschäfte Die Angeklagten Bökelmann, Plünnecke, Kaste und Krebs beschritten zur Durchführung ihrer Sabotageabsichten noch einen weiteren Weg. Die ihnen ob- 84 liegende Steuerung des Verkaufs der DSW-Erzeugnisse nutzten sie aus in diesem Fall unter Mitwirkung des Angeklagten Schneider , um unter Mißachtung der wirtschaftsregelnden Bestimmungen im Zeitabschnitt nach der Währungsumstellung im Jahre 1948 bis Ende 1949 Ätznatron, Chlor flüssig, Chlorkalk, Salzsäure, Wasserstoff, Bromsalze und Chlorwasserapparate, soweit aus den Büchern noch feststellbar, im Gesamtwerte von rund 219 000,- DM, an westberliner Firmen zu liefern (Wird ausgeführt.) VI. A. Die von den Angeklagten zu V A festgestellten Handlungen enthüllen, wie sich der Sabotagewille der Angeklagten zersetzend auf die inneren Betriebsverhältnisse auswirkte. Für die Wertung des Verhaltens der Angeklagten sind zunächst zwei Punkte von erheblicher Bedeutung. Das ist einmal die äußerst günstige Rohstoffbasis, über die die DSW verfügten, zum anderen die Tatsache, daß sie, mit Ausnahme der Sodafabrik Bemburg, die selbstverständlich in allen vor 1945 herangezogenen Vergleichszahlen ausgelassen worden ist, im Gegensatz zu den meisten anderen Betrieben praktisch von keinen Kriegsfolgen und Kriegsschäden betroffen worden sind. Salz, Kalk, Kali und Kohle, alle benötigten Rohstoffe hatten sie in unmittelbarer Nähe und häufig im eigenen Besitz; sie hatten des weiteren ihren erfahrenen Facharbeiterstamm zur Verfügung und hätten somit ihre Produktion unverzüglich nach Kriegsende wieder aufnehmen und ihre Kapazität voll ausnutzen können, zumal sie Absatzschwierigkeiten für ihre Produkte wahrlich nicht zu fürchten hatten. Man braucht sich nur der mehr als gespannten Lage auf dem Gebiet der Seifen- und Waschmittel, in Textilien und Fensterglas nach Kriegsende zu erinnern, um zu wissen, daß den Angeklagten jede Tonne Soda und Ätznatron, ohne die die Seifen- und Waschmittelbetriebe, die Glasöfen und die Kunstfaserbetriebe Stillstehen, aus den Händen gerissen worden wäre. Statt dessen zeigt der Produktionsausstoß des Jahres 1945 (Sodafabrik Buchenau 2900 t gegenüber 31 000 t im letzten Kriegsjahr, Ätznatronfabriken Westeregeln und Osternienburg 8900 t gegen 25 600 t) einen erschreckenden Tiefstand. Dabei ist noch mit Sicherheit anzunehmen, daß die Produktion der Werke im ersten Vierteljahr 1945 in annähernd gleicher Höhe wie 1944 weiterlief, so daß praktisch nach Kriegsende das ganze Jahr 1945 hindurch überhaupt nicht nennenswert produziert wurde. Aber auch der Produktionsaufschwung der nächsten Jahre bleibt ganz wesentlich hinter dem zurück, was in Anbetracht der günstigen Voraussetzungen hätte geleistet werden können, so daß allein schon die Produktionsentwicklung unabweislich den Verdacht einer über dem Ganzen waltenden besonderen Regie aufkommen läßt. Dieser Verdacht verstärkt sich bei der Betrachtung der Ursachen der ständigen Steigerung der Gemein-und Selbstkosten. Ein vom Sachverständigen* über die Selbstkostenentwicklung aufgestellter Vergleich zwischen der Sodafabrik Buchenau und dem anderen großen Sodaproduzenten der Deutschen Demokratischen Republik, der Volkseigenen Sodafabrik Staßfurt, zeigt, daß die Selbstkosten des DSW-Betriebes bis zuletzt wesentlich höher lagen als die von Staßfurt, obgleich die Sodafabrik Staßfurt unter ungleich schwierigeren Bedingungen wieder zu arbeiten begann, da sie im modernen Teil ihrer Produktionskapazität zu Wieder-gutmachungsleistungen herangezogen wurde. Könnten die überhöhten Beschäftigtenzahlen und die mit den Reise- und Repräsentationsgeldern getriebenen Verschwendungen, für sich allein betrachtet, möglicherweise noch auf der Ebene bloßer Unfähigkeit und unverantwortlicher Nachlässigkeit liegen, so wird die große Konzeption der Angeklagten, zu hemmen und zu stören, wo es nur anging, sichtbar in den Zuschüssen für die Werkwohnungen und vor allem in den bis in das Jahr 1949 hinein fortgesetzten Pensionszahlungen. Dieser Verdacht verdichtet sich schließlich zur Gewißheit bei der Würdigung der von den Angeklagten betriebenen Subventionspolitik und ihres ganzen, damit in unlösbarem Zusammenhang stehenden und nachweislich von außen her dirigierten Finanzgebarens, wie es vor allem in den Bilanzierungsmethoden zum Ausdruck kommt. Ist schon, wie der Sachverstän- *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 84 (NJ DDR 1951, S. 84) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 84 (NJ DDR 1951, S. 84)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit - Hauptaufgaben der Deutschen Volkspolizei Hochschule der Deutschen Volkspolizei Petasch. Die Verantwortung des Leiters der für die Wahrnehmung der Befugniss Hochschule der Deutschen Volkspolizei Rödszus.

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