Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 8 (NJ DDR 1951, S. 8); der völkerrechtlich entscheidende Vorgang sein, sondern die Übereinstimmung des Inhalts eines solchen Vertrages nicht nur mit der Charta der Vereinten Nationen, sondern mit den wirklichen Interessen der gesamten Menschheit. Aus seinen außerordentlich umfassenden und tiefgehenden Untersuchungen zog Muszkat folgende Schlußfolgerungen: 1. Die USA sind diejenige Macht, die sich einer friedlichen Lösung des Atomproblems unter allen Umständen widersetzt, wobei diese Politik nur ein Teil ihrer in zahlreichen anderen Maßnahmen zum Ausdruck kommenden aggressiven Gesamtpolitik und ihrer Mißachtung des Völkerrechts ist. 2. Die fortschreitende Verschärfung dieser Politik entlarvt sie als imperialistische Aggressivität und führt notwendig zur immer deutlicheren Offenbarung der Schwäche und der Isolierung der USA. Wenn Muszkat in diesem Zusammenhang auf die wachsenden inneren Gegensätze zwischen den imperialistischen Staaten, auf die drohenden Anzeichen einer neuen Krise des Kapitalismus im Weltmaßstab hinwies, so können wir als besonders deutlichen Ausdruck dieser richtigen Analyse der Lage die Reden des früheren amerikanischen Präsidenten Hoover und des ehemaligen USA-Bot-schafters in Großbritannien, Kennedy, aus den letzten Dezembertagen2) anfü'hren, in denen der ganze Umfang und die Tiefe der Krise deutlich werden, in die die USA-Politik durch das Scheitern ihrer Pläne in Asien geraten ist. 3. Demgegenüber wächst fortgesetzt die Stärke der Friedenskräfte in der Welt, sowohl durch die steigende internationale Autorität der Sowjetunion und der anderen im Friedenslager stehenden Staaten, wie auch durch die immer gewaltigere Massen ergreifende Friedensbewegung der Völker. Auch für diesen Prozeß erlebten wir gerade in den letzten Tagen nach dem Vortrag von Muszkat in Deutschland besonders nachdrückliche Beweise durch das Reagieren breitester Kreise in Westdeutschland auf den Brief des Ministerpräsidenten 'Otto Grotewohl an Dr. Adenauer. 4. Ein besonderer Ausdruck dieses politischen Willens und der Rechtsüberzeugung aller friedliebenden Menschen vom verbrecherischen Charakter jeder Anwendung der Atomwaffe war der 2. Weltkongreß der Friedenskämpfer in Warschau vom 16. bis 22. November 1950. Er bewies die fortschreitende Organisierung der Weltfriedensbewegung durch die Schaffung eines Weltfriedensrates, der die Aufgabe hat, die Völker unmittelbar zur Führung des Kampfes um den Frieden und die internationale Zusammenarbeit zu mobilisieren, wenn gewisse Regierungen eine Politik treiben, die nicht dem Willen der Völker entspricht. Damit ist der Kampf um die Lösung des Atomenergie-Problems in eine neue Etappe getreten. Damit sind die Aussichten, ein Verbot der Atomwaffe zu erreichen, bedeutend gestiegen, da die organisierte Weltfriedensbewegung eine hinreichend starke Kraft darstellen wird, um auch Regierungen, die einem Verbot der Atomwaffe ablehnend gegenüberstehen, zur Annahme eines solchen Verbotes und zur Überwachung der Atomenergieerzeugung zu zwingen. Die Entwicklung der Weltfriedensbewegung und die wachsende Stärke des Weltfriedenslagers geben die Gewißheit, daß die Friedenskräfte in der Welt über die Kräfte des Imperialismus und die Kräfte der Aggression siegen werden. Der Vortrag von Muszkat beeindruckte die Teilnehmer an der deutschen Juristentagung besonders deshalb, weil mit ihm ein Musterbeispiel fortgeschrittener Wissenschaft geschaffen wurde. Die Untersuchungen von Muszkat verbanden eine tiefgehende theoretische Analyse der gegenwärtigen politischen Situation und der Lage des Völkerrechts in unserer Zeit mit konkreter aktueller Aufgabenstellung im Kampf um den Frieden. Sie waren ein Beweis dafür, daß die moderne Wissenschaft, die auf den Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus aufbaut, jene Einheit von Theorie und Praxis 2) vgl. „Neues Deutschland" vom 29. Dezember 1950. verwirklicht, die allein erst der Wissenschaft ihren Sinn geben kann. Besonders für die deutsche Rechtswissenschaft ergeben sich aus dem Vortrag von Muszkat wichtige Aufgaben für ihre Arbeit in der gegenwärtigen Situation. Es ist klar, daß der Kampf um den Frieden eine Angelegenheit jedes verantwortungsbewußten und patriotischen Menschen ist, daß man den Kampf um den Frieden nicht als Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe führt, sondern als fortschrittlicher Mensch schlechthin. Das schließt aber nicht aus, daß auch die Rechtswissenschaft im Rahmen dieses Kampfes sich besondere Aufgaben stellen muß, wenn sie ihrer Funktion als Wissenschaft heute gerecht werden will. Der Vortrag von Muszkat muß gerade für die deutsche Völkerrechtswissenschaft den entscheidenden Anstoß geben, vordringlich einige Aufgaben zu lösen, die geeignet sind, den Kampf der ganzen friedliebenden Menschheit und aller nationalbewußten Deutschen um den Frieden zu unterstützen. Es handelt sich hierbei m. E. vor allem um folgende Aufgaben: 1. Es ist erforderlich, zu einer dem Stand der modernen Wissenschaft entsprechenden Analyse des Wesens und der Aufgaben des Völkerrechts in unserer Zeit zu kommen, wobei vor allem die letzten grundlegenden Untersuchungen Stalins zu den Fragen der Sprachwis-schenschaft Hinweise von nicht zu unterschätzendem Wert geben. Wenn man den Charakter und die Aufgaben des Völkerrechts in der gegenwärtigen Situation richtig einschätzen will, muß man erkennen, daß alle völkerrechtlichen Institute und Rechtssätze als Erscheinungen, die zum juristischen Überbau einer bestimmten ökonomischen Basis gehören, ihren ganz konkreten Klassencharakter und historischen Inhalt besitzen, daß sie nur in ihrer Bezogenheit auf diesen Inhalt begriffen werden können. Dabei zeigt sich dm Völkerrecht die gleiche Erscheinung, wie auf allen anderen Rechtsgebieten und wie im ideologischen und politischen Überbau überhaupt, daß nämlich ein geltendes System von Rechtssätzen niemals nur Ausdruck des Zustandes der ökonomischen Basis in einem bestimmten Moment ist, sondern daß sich in ihm juristische Ausdrucksformen verschiedener Entwicklungsstufen der ökonomischen Basis, verschiedene historische Schichtungen nebeneinander finden. Für unsere gegenwärtige Situation ist dabei die entscheidende Tatsache das Nebeneinanderbestehen zweier grundsätzlich verschiedener ökonomischer Systeme in der Welt, das Nebeneinanderbestehen kapitalistischer und sozialistischer Gesellschaftsformationen, wobei der Kapitalismus in sein imperialistisches Verfallsstadium eingetreten ist, während der Sozialismus die sich schnell entwickelnde allgemeine Gesellschaftsformation der Zukunft darstellt. Daraus ergeben sich für das Völkerrecht einige wesentliche Schlußfolgerungen. Es zeigt sich nämlich, daß die imperialistischen Staaten bei ihrem aggressiven Weltherrschaftsstreben selbst durch die überlieferten, meist in der Frühzeit des Kapitalismus entwickelten Grundsätze des Völkerrechts, wie z. B. durch die Prinzipien der staatlichen Souveränität und der Gleichberechtigung der Staaten, durch die Regeln über Krieg und Frieden usw. gehemmt werden und deshalb gezwungen sind, diese Rechtsinstitute des bürgerlichen Völkerrechts zu entstellen, auszuhöhlen und schließlich offen zu verletzen. Die Politik der imperialistischen Staaten ist weithin gekennzeichnet durch die Tendenz zur allgemeinen Zersetzung des überlieferten Völkerrechts, das im wesentlichen (neben dem Weiterbestehen gewisser noch aus dem Feudalismus stammender Institute) eine dem Kapitalismus der freien Konkurrenz entsprechende Überbauerscheinung ist. „Die anglo-amerikanischen Imperialisten und ihre unterwürfigen Diener die reaktionären Gelehrten benutzen das Völkerrecht, um ihre aggressive Eroberungspolitik und die rechtlose Lage der Völker der dem anglo-amerikanischen Block angehörenden Länder zu rechtfertigen, um die Weltherrschaft der amerikanischen Imperialisten aufzurichten, um einen neuen Krieg gegen die Sowjetunion und die Länder der Volksdemokratie zu entfesseln. Ihre Auslassungen über die „fortschrittliche Entwicklung“ des Völkerrechts stellen in Wirklichkeit nichts anderes als den Versuch dar, das Recht in den Dienst der Rechtlosigkeit zu stellen, das Völkerrecht im Interesse der Rechtfertigung und Legalisierung solcher Maßnahmen und solcher Tätigkeit der Or- 8;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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