Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 78 (NJ DDR 1951, S. 78); treibern wichtige Dokumente in die Hände spielen und einen neuen Krieg vom Zaune brechen. Wir wollen nicht wieder in Luftschutzkellern sitzen. Viele unserer Väter und Brüder sind gefallen oder verwundet. In Korea herrscht all die Not und das Elend, das man auch gerne bei uns haben will, weil da viel Geld verdient wird, während wir die Leidtragenden sind. Wenn unsere Gerichte nicht aufpassen, so stürzen die Schieber und Agenten, die Kriegshetzer und Kriegsgewinnler, die Saboteure und Halunken uns in ein neues Elend. Wir wollen doch in Ruhe und Frieden lernen und spielen. Das Recht auf ein glückliches Leben wie die Kinder in der Sowjetunion müßt Ihr Erwachsenen uns sichern. Gerade wir Jungen Pioniere treten überall für Frieden und Völkerverständigung ein. Es muß doch endlich gelingen, das große Ziel zu erreichen. Lieber Herr Minister! Durch unseren Brief wollen wir allen zeigen, daß die Verbindung zwischen den Verwaltungsstellen, ja sogar zwischen der Regierung unserer Deutschen Demokratischen Republik und der Jugend eine vorbildliche ist. Einige kurze Zeilen von Ihnen würden uns in unserer Arbeit ein ganzes Stück vorwärts bringen. Die Jungen Pioniere der Freundschaft „Kurt Steffelbauer“ der 9. Grundschule in Meißen grüßen Sie. „Seid bereit“ Freundschaftsratsvorsitzender. Erfahrungsaustausch der Gerichtsvollzieher Vom 20. November bis 1. Dezember 1950 wurden von der Hauptabteilung Justiz der Landesregierung Sachsen Abt. Schulung aus allen Landgerichtsbezirken des Landes Sachsen ausgewählte Gerichtsvollzieher nach Leipzig zu einem Kurzlehrgang und Erfahrungsaustausch berufen. Der Lehrgang vermittelte den Kollegen in gedrängter Form fachliches und gesellschaftspolitisches Wissen. Die Lehrgangsteilnehmer haben erkannt, daß die Schulungsarbeit, die in Leipzig begonnen wurde, mit aller Energie auf breiter Grundlage weitergeführt werden muß. Es ist daher beschlossen worden, daß ab Januar 1951 monatlich ein ganzer Tag zur Schulung der Gerichtsvollzieher mit Erfahrungsaustausch in jedem Landgerichtsbezirk Sachsens festgelegt wird. Die Referate übernehmen zunächst die in Leipzig gewählten Schulungsleiter. Später sollen auch andere Kollegen sowie Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Angestellte der Preisbehörden usw. zur Mitarbeit herangezogen werden. Die Fachreferate sollen insbesondere auch zum Selbststudium auf dem Gebiete des Vollstreckungsrechts anregen. Daneben wird die gesellschaftspolitische Ausbildung durch aktuelle Themen gefördert werden. Einen breiten Raum wird der Erfahrungsaustausch einnehmen. Es sollen dabei falsche Rechts- und Dienstanschauungen richtig gestellt, Ungewißheiten und Zweifel beseitigt und damit den Berufskollegen zu einem sicheren und besseren Arbeiten verholten werden. Daneben müssen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit auf allen Gebieten, besonders in der Praxis der Zwangsvollstreckung gefunden werden. In dem fruchtbaren Erfahrungsaustausch in Leipzig kamen die Nöte und Sorgen unseres Berufes zutage, und es wurde bekannt, unter welchen Schwierigkeiten jeder Kollege in den letzten Jahren arbeiten mußte. Die in Leipzig geschaffene Arbeitsgemeinschaft sächsischer Gerichtsvollzieher wird durch tatkräftige Mithilfe und entsprechende Vorschläge an das Ministerium der Justiz alles tun, um zum Erfolg zu kommen. Die Tagung in Leipzig führte zu folgendem positiven Ergebnis: 1. Schaffung der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Gerichtsvollzieher, deren Aufgabe es ist, alle vorgenannten Ziele mit dem Justizministerium zu verwirklichen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. 2. Durch ausgiebigen Erfahrungsaustausch zu vereinfachten und verbesserten Arbeitsmethoden zu gelangen. 3. Für die Landgerichtsbezirke Sachsens wurden je ein Schulungsleiter gewählt, die bereits ab Januar 1951 mit der Schulung beginnen, für die der Plan bis Juni 1951 festgelegt wurde. 4. Drei Berufskollegen wurden als Leitung der Arbeitsgemeinschaft gewählt, deren Aufgabe es ist, die aus den Zusammenkünften der Gerichtsvollzieher kommenden Vorschläge und Verbesserungen zu sammeln, zu bearbeiten, sie den zuständigen Stellen weiterzuleiten und sie verwirklichen zu helfen. 5. Es wurden bereits Arbeitsvereinfachungen angeregt und einstimmig angenommen. Dadurch werden bereits ab Januar 1951 erhebliche Arbeitszeit, Druckkosten und Papier erspart. 6. Sämtliche Vordrucke des Gerichtsvollziehers sollen durch die Amtsgerichte einer gründlichen Durchsicht unterzogen, vereinfacht und veraltete Vordrucke nicht mehr in Druck gegeben werden mit dem Ziel weiterer Kostensenkung. 7. Eine Ausbildungsordnung wurde ausgearbeitet, die dem Ministerium der Justiz als Vorschlag einge-reicht wird. 8. Es soll versucht werden, eine Fachzeitschrift für Gerichtsvollzieher ins Leben zu rufen. Rechtsprechung I. Entscheidungen des Obersten Gerichts Strafrecht Befehl Nr. 160 der SM AD. Urteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in dem Solvay-Prozeß. OG, Urt. vom 20. Dezember 1950 1 Zst (I) 4/50. Aus dem f&deutungsvollen Urteil des OG in dem Solvay Prozeß, dessen einleitender Teil auf S. 65 -ff. dieses Heftes unter der Überschrift „Ein Stück Konzerngeschichte“ gebracht wird, können aus Raumgründen nur die wesentlichen Stellen und auch diese nur gekürzt abgedruckt werden. Die Redaktion III. A. Die Verheimlichung des Einflusses der IG Farbenindustrie AG auf die DSW. 1. Im Juni 1945 stellte Clemm im Einvernehmen mit den amerikanischen Besatzungsbehörden eine Liste der wichtigsten leitenden Angestellten der DSW, mit seinem Namen an der Spitze, zusammen. Uber 30 Direktoren, Ingenieure, Chemiker, Techniker und Meister der Zentralverwaltung Bernburg, der Soda-fabrik Bernburg, des Kaliwerkes Solvayhall, des Ätznatron- und des Braunkohlenwerkes Ostemienburg zogen auf amerikanischen Lastkraftwagen mit nach Westen ab und nahmen 8 Kisten mit Akten, darunter eine nur mit Aktien und dem Aktienbuch, mit. Sie bildeten sehr bald mit den Werkleitern der westdeutschen Zweigbetriebe unter Führung des Direktors Eilsberger jun. die sogenannte Hauptverwaltung West in Solingen. Sitz des Unternehmens blieb nach wie vor Bernburg. Clemm ermächtigte vor seinem Weggang die zurückbleibenden Angeklagten Bökelmann und Plün-necke durch notariell beglaubigte Vollmacht vom 22. Juni 1945, „die Geschäfte der Deutschen Solvay-Werke Aktiengesellschaft in der Spitze verantwortlich zu führen und die Belange der Firma so wahrzunehmen, wie es die Umstände erfordern“. Diese Generallinie der Wahrnehmung der Konzerninteressen sollten diese, wie auch die übrigen Angeklagten, in den folgenden Jahren getreulich und bis zur letzten Konsequenz durchführen. 78;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 78 (NJ DDR 1951, S. 78) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 78 (NJ DDR 1951, S. 78)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie. Von besonderer Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des Untersuchungshaf tvollzuges Staatssicherheit ist die-Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie wachsende Bedeutung. Diese wird insbesondere dadurch charakterisiert, daß alle sicherungsmäßigen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaft Vollzuges noch entschiedener an den Grundsätzen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph, Ziffer bis Strafprozeßordnung sein, die Festnahme auf frischer Tat sowie die Verhaftung auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls.

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