Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 72 (NJ DDR 1951, S. 72); Werkzeuge der Auarottungspolitik des Nazi-Regimes. Außer dem Angeklagten Blobel, dessen Todesstrafe bestehen blieb, wurden 19 Angeklagte begnadigt; 12 Todesurteile wurden in zeitliche Freiheitsstrafen verwandelt urd einer dieser Verbrecher wurde sogar auf freien Fuß gesetzt Auch die Angehörigen des Oberkommandos der Wehrmacht, die wegen ihrer Verbrechen verurteilt worden waren, weil sie Befehle zur Tötung und Mißhandlung erteilt hatten, wurden bis auf die Generale Reinhart, Reinecke und Hoth von McCloy begnadigt. Im sog. Geiselprozeß waren ebenfalls hohe Offiziere der nazistischen Wehrmacht verurteilt worden, und zwar deshalb, weil sie für die entgegen allen Regeln des Völkerrechts erfolgte Tötung von Geiseln und Zivilisten verantwortlich waren. Von den Angeklagten dieses Prozesses blieb es lediglich bezüglich der Generale List und Kunze bei den lebenslänglichen Freiheitsstrafen. Die übrigen Generale wurden begnadigt, die Generale Speidel, von Leiser, Lanz und Lehner sogar entlassen. In dem sog. Ärzte-Prozeß waren Mediziner verurteilt worden, die mit Insassen von Konzentrationslagern barbarische Experimente, darunter Versuche in atmosphärischen Höhenlagen, Erfrierungen, Versuche mit Typhus und Malaria-Bazillen, künstlich herbeigeführte Infektionen usw. durchgeführt hatten. Tod oder Todesqualen waren gewöhnlich das Ergebnis dieser Experimente. Von diesen Mördern wurden Fritz Fischer, Karl Gänzken, Siegfried Handloser, Gerhard Rose, Oskar Schröder, Hermann Becker-Freisimg, Wilhelm Beigelböck, Herta Oberhäuser, Helmut Poppendick der Gnade McCloys teilhaftig, obwohl die meisten von ihnen zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Auch die Angeklagten aus dem Juristenprozeß wurden begnadigt. Zwar wurde als Ergebnis der „mit großer Sorgfalt durchgeführten Überprüfung“ festgestellt, daß diese allgemein „nicht nur bereit, sondern sogar bestrebt waren, Prinzipien des Rechts und der Gesetze zu mißachten, um den brutalsten politischen und rassischen Grundsätzen Vorschub zu leisten“. Das hinderte McCloy aber nicht, auch die gegen sie erkannten Strafen zu ermäßigen. Sieben führende Nazijuristen befinden sich unter den Kriegsverbrechern, die auf seine Anweisung begnadigt wurden. Sie haben Recht und Gesetz gebeugt und der faschistischen Rassenideologie dienstbar gemacht. 62 000 Ausländer und Deutsche wurden von ihnen widerrechtlich zum Tode verurteilt. Im Nürnberger Prozeß wurde seinerzeit festgestellt: Die Angeklagten waren die Trabanten Hitlers, die den Mörderdolch unter der R'chterrobe trugen.“ Der ehemalige Staatssekretär und Ministerialdirektor Herbert Klemm, von lebenslänglichem Gefängnis zu 20 Jahren begnadigt, ist für die Verbrechen der Sordergerichte verantwortlich. Er führte die Lynchjustiz gegen Kriegsgefangene ein und gab kurz vor Kriegsende den Befehl. 800 politische Gefangene im Zuchthaus Sonnenburg zu erschießen. Der ehemalige Landgerichtsrat be:m Nürnberger Sendergericht Rudo’f Oeschey. von lebenslänglichem Gefängnis zu 20 Jahren begnadigt, hat allein in den letzten Kriegstagen 60 Todesurteile gegen sogenannte „Deserteure“ als Vorsitzender des Nürnberger Standgerichts gefällt. Freigelassen wurde der ehemalige Staatssekretär im Nazi-Justiznvnisterium. Franz Schlegelberger, der in Nürnberg als Hauptangeklagter zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Er war der Initiator des berüchtigten „Nacht- und Nebel-Erlasses“, auf Grund dessen Zehntausende von Ausländern ermordet wurden. Freigelassen wurden der ehemalige Ministerialrat Wilhelm von Ammon, der Oberreichsanwalt beim Nazi-Volksgerichtshof. Ernst Lautz, und der ehemalige SS-Obersturmbannführer und Referent für Strafverfolgung. Günther Joel, die wegen der Todesurteile gegen tausende Ausländer und Juden und wegen maßgeblicher Beteiligung an den Polen- und Judenverfolgungen zu zehnjähriger Gefängnisstrafe verurteilt worden waren. Am interessantesten ist aber die Behandlung der großen Industrieprozesse. Die Angeklagten des Flick-Prozesses und des I. G Farben-Prozesses werden überhaupt nicht weiter erwähnt, weil, wie die amerikanische Zeitung „Neue Zeit“ selbst erklärt, die Entlassung aller Angeklagter aus diesen Prozessen entweder bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht. Der einzige dieser Prozesse, der behandelt wird, ist der Krupp-Prozeß. Ausgerechnet bei den Angeklagten dieses Prozesses aber ist die Entscheidung McCloys besonders großherzig. Alle Angeklagten, an ihrer Spitze Herr Alfred Krupp von Bohlen-Halbach, werden aus der Haft entlassen. Bei Herrn Krupp von Bohlen-Halbach wird sogar die seinerzeit ausgesprochene Vermögenseinziehung rückgängig gemacht. Angesichts dieser Entwicklung muß daran erinnert werden, daß die Regierung der USA an allen internationalen Vereinbarungen, die die Grundlage für die Bestrafung dieser Kriegsverbrecher waren, beteiligt war. Schon während des Krieges haben verantwortliche Staatsmänner der Vereinten Nationen in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung ihrer Länder beschlossen, die verantwortlichen Offiziere und Mannschaften der Nazi-Wehrmacht und Mitglieder der Nazi-Partei für die in besetzten Gebieten verübten Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Beschluß fand seinen diplomatischen Niederschlag in der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943. Am 8. August 1945 haben die Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs dann das Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse und das Statut des internationalen Militärgerichtshofes in London beschlossen. Durch dieses „Londoner Statut“ ist der Internationale Militärgerichtshof bevollmächtigt worden, nach den dort festgelegten Tatbeständen alle Personen abzuurteilen und zu bestrafen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Auf Grund dieses Statuts erging das Urteil im Nürnberger Prozeß gegen die führenden Kriegsverbrecher Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Streicher, Dönitz und die anderen. Und an diesem historischen ersten Nürnberger Urteil, durch das neues Völkerrecht geschaffen wurde, waren Richter aller vier Alliierten, waren auch Richter der USA und Englands beteiligt. Das Londoner Statut und das Nürnberger Urteil aber bildeten die hauptsächlichsten Rechtsgrundlagen für die zwölf amerikanischen Nürnberger Prozesse. Welchen besonderen Grund hatte McCloy dazu, gerade jetzt diese Urteile auf Grund von „Gerechtigkeit und Milde“ aufzuheben? Warum werden die großen Nazi-Kriegsverbrecher, deren Bestrafung die friedliebende Welt mit Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis genommen hatte, gerade jetzt der Gnade McCloys teilhaftig? Das geschieht niÄt etwa deshalb, weil sich McCloy an den „fundamentalen Glauben an die Herrschaft des Rechts, das wir alle achten müssen und dem wir alle verantwortlich sind“ erinnert hat. Dafür hätte es tauglichere Objekte als gerade diese Verbrecher gegeben. Es wäre z. B. für die amerikanischen Imperialisten eine lohnende Aufgabe gewesen, diesem Glauben gemäß in Korea zu handeln oder in den USA selbst anzuwenden, wo gerade jetzt sieben junge Neger unter der typischen rassehetzerischen und unbewiesenen Anklage der Vergewaltigung einer weißen Frau zum Tode verurteilt und trotz der Massenproteste der zivilisierten Welt auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden sind. Was von McCloy eine „Gnadenaktion großen Stils“ genannt wird, ist in Wahrheit ganz etwas anderes. Es ist für die USA-Imperialisten die Berichtigung dessen, was durch das Londoner Statut und durch das erste Nürnberger Urteil zum neuen Völkerrecht geworden war. Es ist die Lossagung von der Verurteilung der von den deutschen Faschisten begangenen Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit. Es ist der Freibrief für das, was heute schon in Korea geschieht und nach dem Willen der Kriegstreiber morgen in Europa geschehen soll. Denn alles deutet darauf hin, daß die USA-Imperia-listen, nachdem es ihnen nicht gelungen ist, Korea zum Herd eines neuen Weltkrieges zu machen, Deutschland jetzt zu diesem Herd machen wollen, um von hier aus ihren Krieg gegen diie Sowjetunion, die Volksrepublik China, die Volksdemokratien und die Deutsche Demokratische Republik zu beginnen. Die europäische Erkundigungsreise Eisenhowers hat allen europäischen Völkern die große Kriegsgefahr klar vor Augen geführt. In den verbrecherischen Kriegsplänen der amerikanischen und englischen Imperialisten spielt der Bonner Bundesstaat eine wichtige Rolle. Die westdeutsche Jugend, durch Arbeitslosigkeit und Hoffnungs- 72;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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