Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 7 (NJ DDR 1951, S. 7); Wenn also durch die Ausschaltung des Sicherheitsrates aus der Atomkontrolle gerade dieser Grundsatz ausgeschaltet werden sollte und das war ja der Sinn des Baruch-Planes , so zeigt das deutlich, welche imperialistischen Zwecke mit ihm verfolgt wurden und was die USA-Politik unter „Völkerrecht“ versteht. Muszkat entlarvte diese Hintergründe der USA-Diplomatie noch an anderen konkreten Beispielen aus ihrer Haltung in der Atomkommission. So wies er darauf hin, daß in dem USA-Vorschlag die Frage der Vernichtung der vorhandenen Atombombenvorräte völlig übergangen wurde und die USA in diesem Punkte keinerlei Willen zu Zugeständnissen zeigten. Ebenso charakteristisch für die Negierung aller überkommenen Grundsätze des Völkerrechts durch die USA war die Aufstellung von Bedingungen, die mit der Souveränität der Staaten unvereinbar waren. So waren z. B. solche Vorschläge wie die der Übertragung der Eigentums- und Verfügungsrechte über Atomrohstofflager an die im Baruch-Plan vorgesehene internationale Agentur Ausdruck der allgemeinen Tendenz des USA-Imperialismus, das Prinzip der staatlichen Souveränität im Völkerrecht aufzulösen. Muszkat zeigte den Zusammenhang dieser neuen Politik mit dem Scheitern neuer Erpressungsversuche gegen die Sowjetunion in Gestalt des Marshall-Planes, mit der Schaffung der West-Union und des aggressiven Atlantikpaktes und mit dem Beginn des offenen Wettrüstens der imperialistischen Staaten. Als die Sowjetunion auch jetzt und trotz ihrer Mitteilung, daß sie bereits seit 1947 die Atomwaffe besitze, ihre außenpolitische Linie unbeirrt beibehielt, außerdem der Sieg der Volksrevolution in China die weltpolitische Stärke des Friedenslagers erwiesen hatte, verzichteten die USA offen auf den' Versuch, ihre Ziele durch die Atomkommission zu realisieren. Sie begnügte sich von jetzt an mit der völligen Unterwerfung der kapitalistischen Länder unter ihre Politik, für die sie angesichts des ständigen nationalen Verrats der Regierungen dieser Länder die Atomkommission der Vereinten Nationen auch nicht mehr benötigten. Ausdruck dieser Politik war der von der USA-hörigen Mehrheit der Atomkommission gefaßte Beschluß vom 29. Juli 1049, die Tätigkeit der Atomkommission auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Muszkat zeigte im einzelnen, wie sich gerade in der USA-Atompolitik die völlige Ignorierung der Interessen der anderen sogar der mit den USA verbündeten Länder und die Lakaienrolle ihrer Regierungen zeigte, als typischer Ausdruck des imperialistischen Strebens nach schrankenloser Machtausweitung unter Mißachtung aller Grundsätze des Völkerrechts, des internationalen Verkehrs, der Demokratie und der Menschlichkeit. Muszkat wies in juristisch und politisch unwiderleglicher Weise den rechtswidrigen, verbrecherischen und strafbaren Charakter jeder Verwendung der Atomenergie zu Kriegszwecken nach. Er zeigte, daß die allgemeine Völkerrechtsüberzeugung vom verbrecherischen Charakter eines Aggressionskrieges bereits im Statut und im Urteil des Nürnberger Gerichtshofes seinen klaren Ausdruck gefunden, und daß das geltende Völkerrecht bestimmte Kriegsmittel ganz unabhängig vom Charakter des jeweiligen Krieges geächtet hat, wie das z. B. hinsichlich der Giftgasanwendung und des Bombenabwurfs auf offene Orte geschehen ist. Die Verwendung von Atomwaffen ist aber unzweifelhaft nicht nur stets ein Mittel der Aggression. Die Gesamtwirkungen dieser Waffe sind überhaupt nicht möglich, ohne dabei gegen völkerrechtliche Verbote zu verstoßen. Muszkat zog daraus den zwingenden Schluß, daß die Anwendung der Atomwaffe in jedem Falle ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die ganze zivilisierte Menschheit ist. Damit aber gewinnt die Frage des Kampfes gegen die Atomwaffe eine weit über spezifisch-juristische Probleme hinausgehende grundsätzliche politische Bedeutung für die Verteidigung des Friedens, bei dessen Sicherung wirksame rechtliche Garantien gegen die Anwendung der Atomwaffe einen Hauptfaktor darstellen müssen. Muszkat hob deshalb mit Recht hervor, daß es keineswegs genüge, förmliche Strafbestimmungen gegen die Anwendung der Atomwaffe zu schaffen, sondern daß schon gegen etwaige Pläne zur Verwendung der Atom- ■ waffe rechtliche Sanktionen geschaffen werden müßten, wie das dem millionenfach bekundeten Willen der friedliebenden Menschen entspricht. Muszkat wies in diesem Zusammenhang auf die große politische und völkerrechtliche Bedeutung der bisherigen Schritte zur Schaffung solcher Sicherungen hin. Zu diesen Schritten gehört vor allem der beharrliche Kampf der Sowjetregierung in der Organisation der Vereinten Nationen um das Verbot der Anwendung der Atomwaffe vor oder zumindesiens gleichzeitig mit einem Vertrag über die Kontrolle der Atomenergieerzeugung. Die sowjetischen Vorschläge forderten als Mittel zur Festigung der kollektiven Sicherheit ein absolutes Verbot der Anwendung der Atomwaffe; sie forderten die Vernichtung aller vorhandenen Vorräte an Atombomben, das Verbot jeder weiteren Erzeugung von Atombomben und gleichzeitig die Einführung einer internationalen Kontrolle der Atomenergieerzeugung, um deren Verwendung ausschließlich für friedliche Zwecke sicherzustellen. Diese Vorschläge der Sowjetunion wurden jedoch von den USA systematisch torpediert; die Atomkommission ist infolge dieses Verhaltens der USA bis heute in ihren Arbeiten nicht einen Schritt weitergekommen. Der zweite entscheidende Vorstoß zur Sicherung des Friedens durch Ausschaltung der Atomwaffe ging von den gewaltigen Massen der friedliebenden Menschen in aller Welt aus. Über 600 Millionen Unterschriften . unter dem Stockholmer Appell für das Verbot der Atomwaffe, für eine wirksame internationale Kontrolle der Atomenergieerzeugung und für die Bestrafung der Regierung als Kriegsverbrecherin, die als erste die Atomwaffe anwendet, beweisen nicht nur den klaren Willen der Menschen in aller Welt, in Frieden zu leben, sondern sind ein eindeutiger Ausdruck einer im Weltmaßstab vorhandenen völkerrechtlichen Überzeugung, daß jede Anzettelung eines neuen Krieges und jede Anwendung von Massenvemichtungswaffen rechtswidrig und strafbar ist. Diese völkerrechtliche Überzeugung wird von den im Weltfriedenslager stehenden Staaten und den Volksmassen in aller Welt getragen. Die 600 Millionen Unterschriften beweisen, daß der Stockholmer Friedensappell bereits geltendes Recht zum Ausdruck bringt, das dem Willen der gesamten fortschrittlichen Menschheit entspricht. Der Abschluß eines völkerrechtlichen Abkommens über das Verbot der Atomwaffe würde daher nur noch die Bedeutung der förmlichen Festlegung dieser Rechtsgrundsätze haben. So wie die völkerrechtliche Überzeugung der ganzen Welt über die Verbrechen des Nazismus im Statut des Nürnberger Gerichtshofes die Formulierung dieser Überzeugung als völkerrechtliche Normen erzwang, so wird diese völkerrechtliche Überzeugung aller Völker vom verbrecherischen Charakter der Atomwaffe auch die Formulierung entsprechender Normen erzwingen, die charakteristischer Ausdruck eines Völkerrechts sein werden, das als Überbauerscheinung dem friedlichen Nebeneinanderbestehen zweier ökonomischer Systeme in der Welt entspricht und ein aktiver Faktor zur Sicherung des friedlichen Zusammenlebens dieser beiden Systeme sein wird. Dabei wird nicht die förmliche Niederlegung in einem Vertrag Muszkat wies weiterhin nach, daß die Regierung der USA ihre auf die Durchsetzung ihrer Absichten in und vermittels der Atomkommission gerichtete Politik aufgab, als ihr klar wurde, daß die Anwesenheit der Sowjetunion in dieser Kommission solche Pläne völlig illusorisch machten, und daß die Sowjetunion durch Erpressungsversuche mit Atombombendrohungen ebensowenig von ihrer Haltung abgebracht werden konnte wie durch den Abwurf von Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki, der nach dem Zeugnis des ehemaligen USA-Kriegsministers Stimson in erster Linie den Zweck der Einschüchterung der Sowjetunion hatte. Im Gegenteil, die Sowjetunion führte immer konsequenter ihren Kampf um die Erhaltung des Friedens und der staatlichen Souveränität der Völker. Infolgedessen gingen die USA 1948 zur Politik der Sabotierung der Atomkommission über. 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 7 (NJ DDR 1951, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 7 (NJ DDR 1951, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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