Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 68 (NJ DDR 1951, S. 68); den Hausfrau, auf Kosten der werktätigen Bevölkerung. Dabei ist zu bedenken, daß Soda (kohlensaures Natron) ein wichtiger Grundstoff für zahlreiche Konsumgüter des täglichen Bedarfs ist, daß zum Beispiel, um nur die wichtigsten zu nennen, die Herstellung von Glas und Seife ohne Soda nicht möglich ist. Die überhöhten Preise des Soda-Syndikats blieben natürlich bei seinen Abnehmern, wußten sie auch nichts über die Zusammenhänge und Ursachen, nicht unbeobachtet. In einer Arbeit von Waller: „Probleme der deutschen chemischen Industrie“ (Halberstadt, 1928) heißt es auf Seite 90: „Nach verschiedenen Vorgängen zu urteilen, nutzt das Soda-Syndikat seine Monopolstellung ziemlich aus, es darf auf die von den Werrawerken geplante Produktionsausdehnung verwiesen werden, weiter darauf, daß ein in Hannover domizilierender „Verband Deutscher Kristall-Soda-Fabriken“ der also offenbar neben dem Bernburger Syndikat besteht die Möglichkeit zur Errichtung einer Ammoniak-Soda-Fabrik untersucht, was wohl kaum erfolgen würde, wenn nicht das Preisniveau als überhöht angesehen wird.“ Die Weimarer Republik hatte im Jahre 1926 ein „Gesetz zur Schaffung einer Kommission für die Überprüfung der Produktionsbedingungen und des deutschen Wirtschaftsmarktes“ geschaffen. Offenbar unter dem Eindruck der zunehmenden Klagen der mittleren und kleinen Unternehmen über die monopolistische Produktions- und Preisgebarung, insbesondere auf dem Gebiet der chemischen Industrie, wurde 1928 in Ausführung dieses Gesetzes vom Reichstag ein „Enquete-Ausschuß zur Untersuchung der chemischen Industrie“ eingesetzt. Man übersandte DSW einen Fragebogen und lud zu einer Sitzung vor dem Untersuchungsausschuß vor. Bevor sie sich in irgendeiner Weise in der Beantwortung festlegten, hielten DSW Rückfrage bei dem Brüsseler Stammhaus, wobei man sich über die „Einmischung dieses Ausschusses in die industriellen Angelegenheiten und dies vor einer Versammlung von 20 bis 30 Personen“ dieses „sozialistischen Reichstages“ bitter beklagte. Vor allem aber holten DSW von IG-Farben Direktiven für ihr Verhalten ein und beantworteten dann weisungsgemäß die Frage im Fragebogen, ob eine kapitalmäßige Verflechtung mit anderen Abnehmern bestände, bewußt wahrheitswidrig mit „Nein“. Dies geschah unter Mißachtung des ihnen wohlbekannten § 4 Abs. 4 des genannten Gesetzes vom 15. April 1926, der wissentlich falsche Angaben mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bedrohte. Daß auch in der Besprechung vor dem Ausschuß alles nach Wunsch ging, ergibt sich aus einem anschließenden vertraulichen Bericht an das Generalsekretariat in Brüssel, worin erleichtert festgestellt wird, daß die Besprechungen unter dem Vorsitz des früheren Reichswirt-schaftsministers Robert Schmidt „sehr liebenswürdig“ verlaufen seien. Das für diesen Prozeß Wesentliche an jenem untauglichen Versuch der Weimarer Republik zur Aufdeckung monopolkapitalistischer Umtriebe ist die Tatsache, daß die Verantwortlichen von DSW den gegenüber IG-Farben eingegangenen Verpflichtungen zuliebe sogar eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung in Kauf nahmen. Abgesehen davon, daß dieser Vorfall aufschlußreich ist für den bereits erreichten Grad der Abhängigkeit der DSW von IG-Farben, ist er seiner inneren Struktur nach wenn auch in kleinerem Maße ein Vorläufer späteren strafbaren Tuns der Angeklagten. Der Druck der IG Farben wirkte sich aber auch auf die übrige Fabrikation der DSW aus. Hier war vor allem die Ätznatronproduktion wichtig, in zweiter Linie auch die Produktion von Chlor und Chlorerzeugnissen. Der Anteil des Umsatzes von Ätznatron am Gesamtumsatz der DSW betrug durchschnittlich ein Fünftel, in späteren Jahren ein Viertel. Ätznatron ist das wichtigste Erzeugnis der Ätzkali-Elektrolysen-Industrie, das jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ammoniak-Soda-Prozeß als sogenannte kaustische Soda gewonnen werden kann. Es hat eine überragende Bedeutung als unerläßlicher chemischer Grundstoff für die Zellwollindustrie, wird aber auch in großem Maßstabe in der Seifen- und Farbenindustrie sowie zur Reinigung von Mineralölen verwendet. Seine Produktion war ebenfalls kartelliert und zwar durch das Syndikat deutscher Ätznatron-Fabriken, das gleichfalls, wenn auch nicht in so ausschließlichem Maße wie das Soda-Syndikat, unter der Führung der DSW stand. IG-Farben, die ebenfalls einen starken Stimmanteil im Ätznatron-Syndikat besaßen, setzten auch hier für sich und alle IG-konzerngebundenen Unternehmen einen Vorzugsrabatt von 10% des jeweiligen Normalpreises beim Bezug von Ätznatron für den „Eigenverbrauch“ durch, worunter nicht nur die von IG-Farben selbst hergestellten und verbrauchten, sondern auch die Mengen zu verstehen waren, die IG Farben von den anderen Syndikatsmitgliedern bezogen. Ein noch Vorgefundenes Protokoll von der Gesellschafterversammlung des Ätznatron-Syndikats vom 14. November 1934 läßt mit aller Deutlichkeit erkennen, wie IG-Farben den Begriff „Eigenverbrauch“ immer mehr zu ihren Gunsten erweiterten und DSW auch in diesem Produktionszweig ihren Willen aufzwangen. Was schließlich die relativ geringe Chlorproduktion der DSW betrifft, so waren IG-Farben in der sogenannten Chlor-Konvention vom Februar 1935 mit einer Quote von 50% ohnedies herrschend, und in dem Entwurf eines Chlorproduktionsvertrages vom August 1933, der zwischen IG-Farben, DSW und Kali-Chemie für den Fall abgeschlossen werden sollte, daß es nicht zu einer Verlängerung der bisherigen Chlorkonvention mit den sieben beteiligten Produzenten kommen sollte, war das Stimmverhältnis so geregelt, daß ohne Zustimmung der IG-Farben kein Beschluß gefaßt bzw. durchgehen konnte. Außer in den bereits genannten befanden sich die IG-Farben zusammen mit den DSW wie auch mit Solvay & Cie., Brüssel, in einer großen Anzahl von deutschen und internationalen chemischen Kartellen (DSW selbst waren bei Ausbruch des zweiten Weltkrieges Mitglied von nicht weniger als 19 deutschen Kartell- und Syndikatsorganisationen). Nachdem die DSW durch die Verträge von 1924 und die nachfolgenden Zugeständnisse ihre Position gesichert glaubten, drohte plötzlich 1934 dem bislang um jeden Preis geretteten Sodamonopol eine neue Gefahr aus ganz anderer Richtung. Die norwegischen Wissenschaftler Gluud und Löpmann hatten ein neues Verfahren entwickelt, wonach Soda beim Verkokungsprozeß der Kohle anfiel. Die Patente hierfür befanden sich im Besitz des „Bergwerksverband zur Verwertung von Schutzrechten der Kohlentechnik GmbH“. Diese „Gesellschaft für Kohlentechnik mbH“ hatte nun keine solche Position wie der allmächtige IG-Farben-Konzern, und so konnten DSW diese neue Gefahr dadurch beseitigen, daß man die Patente kurzerhand aufkaufte und im Stahlschrank verschloß. Die Art jedoch, wie dies in aller Heimlichkeit geschah, beleuchtet wieder blitzlichtartig die Wirtschaftsgebarung der großen Konzerne, die den technischen Fortschritt im rücksichtslosen Profitstreben ersticken und abwürgen. Man schickte eine Firma Zahn & Co., Berlin W., vor, die durch Vertrag vom 17. Oktober 1934 sich die Patente vom Bergwerksverband übertragen ließ mit der Berechtigung, sie „an jede Person oder Firma, welche Zahn & Co. dafür geeignet erscheint“, zu verkaufen. Einige Tage später kauften DSW die Patente von Zahn & Co in einem ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Vertrag auf und zahlten dafür 1 350 000, RM. Den Zeitpunkt der Umschreibung der Patente behielten sich DSW vor. Im April 1935 teilten DSW der Firma Zahn & Co. in einem wiederum als vertraulich gekennzeichneten Schreiben mit, daß man sich nunmehr entschlossen habe, die Umschreibung der Patente in die Wege zu leiten. „Entsprechend der von Ihnen seinerzeit gegebenen Anregung soll die Eintragung bei den Patentämtern vorläufig jedoch nicht auf den Namen der Deutschen Solvay-Werke, sondern auf den Namen eines Treuhänders, der Wirtschaftskontrolle GmbH., Berlin W, erfolgen“, heißt es dann weiter. So geschah es, und erst im November 1939 wurden die Patente auf den wirklichen Inhaber, die DSW, umgeschrieben. Ausgewertet worden ist die Erfindung nie. Die Patente sind seit 1945 spurlos verschwunden. Mit der Förderung und Unterstützung Hitlers hatten es die deutschen Monopolkapitalisten verstanden, durch 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 68 (NJ DDR 1951, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 68 (NJ DDR 1951, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung bessere Voraussetzungen als in den Vorjahren für einen kontinuierlichen Übergang in das Planjahr geschaffen wurden.

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