Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 66 (NJ DDR 1951, S. 66); Während in der bisherigen klassischen, von Solvay begründeten Ammoniak-Soda-Industrie eine gegebene Ammoniakmenge, die eine endlose Salzmenge in Soda verwandeln soll, ständig aus dem bei dem Umsetzungsprozeß anfallenden Chlorammonium durch dessen Versetzung mit Kalk auf kostspielige Weise zurückgewonnen werden mußte, wurde jetzt durch die Haber-sche sogenannte Ammoniak-Synthese (direkte Bindung von Stickstoff mit Wasserstoff) auf billigste Weise an Stelle der gegebenen Menge Ammoniak, die ständig denselben Kreislauf durchströmt, eine endlose Menge Ammoniak erzeugt, die eine Regenerierung überflüssig machte und im Gegenteil die Bindung des Ammoniaks mit dem Chlor des Kochsalzes zu Chlorammonium (Salmiak) geradezu erwünscht erscheinen ließ. Es konnten also aus Kochsalz, Ammoniak und Kohlendioxyd nunmehr nebeneinander Soda und Salmiak gewonnen werden. Der französische Wissenschaftler George Claude sprach in diesem Zusammenhang im Oktober 1919 vor der französischen Akademie der Wissenschaften über „kommende Umwälzungen in der Sodaindustrie“ und charakterisierte den neuen Stand der Dinge dahingehend, daß künftig „gleichzeitig, so oft wir eine Tonne Stickstoff binden, wir in gewisser Hinsicht als kostenloses Nebenprodukt über 3 Tonnen kohlensaures Natron (Soda) erhalten“. Unter dem Eindruck der durch Ausbeutung dieser Erfindung drohenden Vernichtung ihres Soda-Monopols eröffneten nun die Solvays Verhandlungen mit dem nachmaligen IG-Farben-Konzern, die sich über 5 Jahre hin erstreckten, und in denen überwiegend leitende Angestellte der DSW Bernburg als Unterhändler in Erscheinung traten. Die Dokumente über diese Verhandlungen sind zu einem wesentlichen Teil erhalten geblieben, sie spiegeln ein Stück typischer Konzerngeschichte wider, und ihr Studium eröffnet tiefe Einblicke in die Methoden monopolkapitalistischen Konkurrenzkampfes. Die erste Phase der 1919 begonnenen Verhandlungen stand noch deutlich im Zeichen eines von den Solvays unter dem Eindruck der Niederlage Deutschlands im ersten Weltkrieg genährten Glaubens, die Stärkeren zu sein. Man erstrebte die eigene Beteiligung an einem Weltstickstoff-Monopol und gedachte, auf diese Weise sowohl an dem zu erwartenden Riesen-Stickstoff-geschäft teilzuhaben, wie auch gleichzeitig sich des neuen Verfahrens zur Sodaherstellung bemächtigen zu können und damit das bedrohte Solvay-Monopol neu und auf lange Sicht zu befestigen. Bosch von den IG-Farben gab sich äußerlich zunächst den Anschein, als wolle er dem Wunsche der Solvays entgegenkommen, verfolgte jedoch in Wahrheit eine offensichtliche Verschleppungstaktik, um Zeit zu gewinnen, wie dies in einem Briefe des General-Sekretariats von Solvay & Cie., Brüssel, vom 9. August 1920 an das damalige Vorstandsmitglied von DSW Bernburg, einen der Hauptunterhändler für Solvay & Cie., Brüssel, Gielen, voll Unwillen festgestellt wird. Im gleichen Schreiben heißt es dann weiter: „Sicherlich läßt sich der Gesichtspunkt der Badischen verteidigen; denn hier geht der Streit um ihr Verfahren. Aber es ist angebracht, mittlerweile darauf aufmerksam zu machen, daß der Vertrag von Versailles der Badischen die freie Verfügung über die Lizenzen ihres Verfahrens genommen hat. Diese gehören den verschiedenen Regierungen. Unter diesen Umständen kann die Badische nur wegen der Einbringung ihrer technischen Mitwirkung verhandeln.“ Und nachdem man auf diese Weise hatte durch-blicken lassen, welche Trümpfe man auszuspielen gedachte, wird eine neue „Verständigungsformel“ vorgeschlagen: Gründung einer belgischen Gesellschaft, deren Kapital zu je einem Drittel von den IG-Farben, von Solvay & Cie. und deren englischen und amerikanischen Assoziierten (Brunner Mond und Atmospheric Nitrogen) übernommen werden soll. Die IG Farben würden in diese Gesellschaft ihre „technische Mitwirkung“ für die Ausbeutung des Haber/Bosch-Ver-fahrens einbringen und würden als Vergütung dafür, ohne Einzahlung zu leisten, ein Drittel des Kapitals in freien Aktien erhalten. Aber die IG-Farben waren schon zu stark geworden, und Bosch seines Vorsprunges gegenüber der großen chemischen Industrie des Auslandes inzwischen so sicher, daß er jetzt klar ablehnte mit der Begründung, IG-Farben produzierten ihren Stickstoff billiger als igendein neu zu gründendes Werk in irgendeinem Lande der Welt es tun könne. Und die Bemerkung der Unterhändler von DSW, daß die IG-Farben doch nur ihre technische Mitwirkung einbringen könnten, weil die Lizenzen laut Friedensvertrag den Alliierten gehörten, erklärte er für indiskutabel; denn, so sagte er, die IG-Farben hätten nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages in der fraglichen Angelegenheit neue Erfindungen von sehr großer Bedeutung gemacht, und sie dächten nicht daran, andere umsonst davon profitieren zu lassen. Diese Absage, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ, beendete die erste Phase der Verhandlungen und zerstörte den ehrgeizigen Traum der Solvays von einer Beteiligung am Welt-Stickstoff-Monopol. Was aber für sie weit schlimmer war: Die Möglichkeit, daß die IG-Farben in großem Umfange selbst zur Sodaherstellung übergehen könnten, blieb weiter als ständige Drohung unverändert bestehen. Diese Furcht vor der von IG-Farben drohenden Zerschlagung des eigenen, jahrzehntelang gehüteten Sodamonopols in Deutschland und damit der wirtschaftlichen Vernichtung der Deutschen Solvay-Werke AG. war es denn auch, die die Solvays die erlittene Demütigung schon nach IV2 Jahren, im März 1922, verwinden und die zweite Phase der Verhandlungen mit IG-Farben anknüpfen ließ. Um noch den Schein ihres Prestiges zu wahren und einen neuen Ansatzpunkt für die Verhandlungen zu finden, beantragten die Solvays bei der französischen Regierung die Erteilung einer Zwangslizenz für die Patente der IG-Farben, wohl wissend, daß sie niemals an eine Stickstoffkonkurrenz denken konnten, sondern daß es vielmehr nur um eine Beseitigung der Soda-Konkurrenz der IG-Farben ging. Es ist klar, daß von dem Augenblick an, wo die Solvays trotz der im Herbst 1920 erlittenen schweren Abführ wiederum an IG-Farben zwecks Verhandlungen herantraten, das Kräfteverhältnis sich eindeutig zu Gunsten der IG-Farben verschoben hatte, und die Solvays in die Rolle des Bittenden gedrängt waren. In der Tat geben die Briefe, die zwischen dem Generalsekretariat in Brüssel und den Unterhändlern der DSW Bernburg in diesem Stadium der Verhandlungen gewechselt wurden, beredtes Zeugnis von der inneren Unfreiheit der Solvay & Cie. und ihrer deutschen Tochtergesellschaft, der DSW, gegenüber der mächtigen Interessengemeinschaft, dem späteren IG-Farben-Trust, und lassen erkennen, wie sehr sie auf eine Einigung mit IG-Farben angewiesen sind, koste sie was sie wolle, um ihr Soda-Monopol zu retten. So heißt es in einem Brief aus Brüssel an DSW vom 18. August 1922: „Die Macht der Badischen ist für niemand ein Geheimnis, und es ist niemals unsere Absicht gewesen, ihr unsere Unterstützung anzubieten Vernünftigerweise waren wir der Meinung, daß zwischen ,Mächten“ es vorzuziehen sei, sich loyal auszusprechen.“ In einer am 6. Oktober 1922 in Berlin stattgefundenen Besprechung zwischen Vertretern von Solvay und den maßgebenden Herren der „Badischen“ erläuterten die Solvay-Vertreter ihr Verlangen auf Erteilung einer Zwangslizenz dahin, daß man sich eine Waffe habe schmieden wollen, daß man diese aber nicht benutzen, sondern sich mit IG-Farben „auf gleichem Fuße (sur un pied d’egalite)“ verständigen wolle. Bosch erwiderte kurz, die Frage der Zwangslizenz sei unwichtig; erlege ihr keinerlei Bedeutung zu. Aber er wolle die Gelegenheit benutzen, um zu sagen, daß er unabwendbar und vielleicht schon sehr schnell gezwungen sein werde, Soda für den IG-Farbenbedarf zu fabrizieren; Soda sei knapp in Deutschland, und er dürfe nicht von ihrem, der Solvays, gutem Willen abhängen. In dem über diese Besprechung von den Solvays-Vertretern gefertigten Aktenvermerk heißt es u. a.: „Die Idee der Interessengemeinschaft entsproß ganz natürlich, aber mit der Einschränkung, daß wir unsere Autonomie bewahren müßten (mais avec la restriction, que nous devons garder notre autonomie).“ 66;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 66 (NJ DDR 1951, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 66 (NJ DDR 1951, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für die Schädigung der den Mißbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern der in die Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind.

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