Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 64 (NJ DDR 1951, S. 64); Um den fachlichen Leitern der Studiengruppen zu helfen, ihre wichtige Aufgabe zu erfüllen, muß, worauf Brandt mit Recht hinweist3), jeder Dozent seine detaillierte Vorlesungsdisposition (mit Literatur- und Themenangabe) bis zum Beginn des Semesters den fachlichen Leitern zustellen. Der fachliche Leiter kann nicht in seiner Arbeit „von der Hand in den Mund“ leben, sondern muß Zeit zur Vorbereitung haben; er muß den Aufbau der ganzen Vorlesung kennen, um danach seine eigene Vorbereitung und seinen Plan für die Gruppenarbeit aufzustellen. Ferner muß man dazu übergehen, in den regelmäßigen Besprechungen der Dozenten und Studiengruppenleiter die Schwerpunkte festzulegen, die in den nächsten Studiengruppensitzungen zu bearbeiten sind. Daß das bisher nicht geschehen ist, war deshalb ein besonders großer Mangel, weil der fachliche Leiter, der die Kontrollfragen und sonstigen Aufgaben für die Gruppe erst einige Tage vor der Sitzung der Studiengruppe erhielt, nicht an der Vorlesung teilnahm und deshalb gezwungen war, von sich aus sehr schnell den Stoff durchzuarbeiten. Schon aus diesem Grunde ist es notwendig, daß in Zukunft die fachlichen Leiter, besonders in den ersten Semestern, aus diesen Semestern selbst ausgewählt werden. Auch dann müssen aber die regelmäßigen Besprechungen zwischen den Dozenten und den fachlichen Leitern stattfinden, um die Schwerpunkte für die Arbeit der Studiengruppen festzulegen. Diese gemeinsamen Vorbesprechungen haben auch den Vorteil, daß Überschneidungen vermieden werden, die sich sonst für die Arbeit der Studiengruppen, namentlich auf Grund des abänderungsbedürftigen Studienplanes, mit Vorlesungen so unbestimmter Fassung wie „Staats- und Rechtsprobleme der Gegenwart“, „Politische und soziale Probleme der Gegenwart“ usw., zwangsläufig ergeben. Es ist ferner zu empfehlen, daß die fachlichen und politischen Leiter der Studiengruppen an den Zwischenprüfungen der Jugendfreunde ihrer Gruppe beratend teilnehmen. Sie kennen die Studenten im allgemeinen besser als die Dozenten, und ihr Urteil ist aus der engen Zusammenarbeit mit den Jugendfreunden über lange Zeit substantiiert. Walter Ulbricht fordert, daß die Studienpläne zu verbessern und mit der Praxis zu verbinden sind. Es ist bekannt, daß Studentenkollektive, z. B. der Ingenieurschule Wismar, einen Freundschaftsvertrag mit der Schiffswerft Wismar vereinbart haben, um ihre Arbeit gegenseitig zu befruchten. Auch die FDJ-Studien-gruppen der älteren Semester der juristischen Fakultäten sollten nach Wegen suchen, durch die ihr Studium enger als bisher mit der Praxis verbunden wird. Deshalb sollten z. B. die Studiengruppen der 6. und 7. Semester einen Freundschaftsvertrag mit dem Landgericht am Sitz der Universität abschließen mit der Maßgabe, daß die Landgerichte den Studiengruppen geeignete Fälle aus der Praxis zur Verfügung stellen. Aus deren Behandlung werden unsere Studenten die Anwendung unserer demokratischen Gesetzlichkeit, z. B. gegen Wirtschaftsverbrecher, gegen Saboteure, gegen Übertreter des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels, gegen Schädlinge am Volkseigentum, gegen Brandstifter, aber auch auf zivilrechtlichem Gebiet besser kennenlernen, als durch die Behandlung antiquierter, konstruierter und wirklichkeitsfremder Fälle, wie sie z. T. noch in den Seminaren und Übungen oder auch in den Referendarprüfungen gestellt werden. Ein Teil der Studenten sollte dann seine Zwischenpraktiken an diesem Landgericht durchführen und dadurch einen noch engeren Kontakt zwischen dem Studium und der Praxis her stellen. Die FDJ-Studiengruppen der älteren Semester sollten auch die in der „Neuen Justiz“ veröffentlichten Urteile und Kommentare zum Gegenstand ihrer Übungen und besonders die Rechtsprechung des Obersten Gerichts in ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik unter fachlicher Anleitung zum Gegenstand der kollektiven Arbeit machen. Diese Verbindung des juristischen Studiums mit der Praxis ist um so notwendiger, als die praktische Ausbildungszeit der Juristen verkürzt werden soll. Ferner sollte man die Vortragsreihe führender Praktiker des Rechts, 3) vgl. Brandt a. a. O. mit der z. B. an der Berliner Juristischen Fakultät im Sommersemester 1950 unter reger. Anteilnahme der Studenten begonnen worden ist, als festen Bestandteil des Studiums in den Studienplan einbauen. Gemessen an dem Stand des planmäßigen und kontrollierten Studiums an den Richterschulen ist die Studien- und Leistungskontrolle an den juristischen Fakultäten unserer Universitäten noch ungenügend. Es sei besonders auf die Bemühungen der Zentralen Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik um die Entwicklung eines umfassenden Systems der ständigen Leistungskontrolle und Überprüfung des Leistungsstandes in der Entwicklung der einzelnen Studenten hingewiesen, das in seinen Grundsätzen auch auf die juristischen Fakultäten angewandt werden muß, um auch hier einen planmäßigen und kontrollierten Unterricht zu gewährleisten. Notwendig sind feste Lehrpläne, Kontrolle über die Qualitäten und den Inhalt der Vorlesungen und Seminare in dem Studienplan, die von den Studenten besucht werden müssen, Studienkontrolle durch die Lehrer und die FDJ-Studiengruppen, Ausbau der Konsultationen der Professoren durch die Studenten und Zwischenprüfungen am Ende jedes zehnmonatigen Studienjahres, mit dem Ziel, die Studenten aus der Fakultät zu verweisen, die die Prüfung nicht bestehen. Die Studien- und Leistungskontrolle muß in enger Zusammenarbeit zwischen den Dozenten und den FDJ-Studiengruppen erfolgen. Die FDJ-Studiengruppen müssen eine solche Einstellung zum Studium entwickeln und die Kontrolle des regelmäßigen Besuches der Vorlesungen, der Seminare und der Studiengruppensitzungen so organisieren, daß es mit der Zeit unmöglich wird, daß ein Student unpünktlich ist oder unentschuldigt den Vorlesungen oder Seminaren fernbleibt. Der fachliche Leiter der Studiengruppe hat in der Mitte sowie am Schluß des Semesters eine schriftliche fachliche Beurteilung jedes Mitgliedes seiner Studiengruppe anzufertigen, die in den gemeinsamen Sitzungen mit den Dozenten zu besprechen und möglicherweise durch die Dozenten zu ergänzen ist. Diese Beurteilungen sollten durch eine kollektive Kontrolle ergänzt werden, in der die Jugendfreunde der einzelnen Studiengruppen zu den Leistungen der einzelnen Mitglieder der Gruppe Stellung nehmen. Die Anwendung dieser Methode der Leistungskontrolle in der Zentralen Richterschule hat gezeigt, daß die kollektive Leistungskontrolle mit der vom fachlichen Leiter und den Dozenten erarbeiteten Beurteilung der Studenten fast stets übereinstimmte. Ferner sind in der Mitte und am Schluß jedes Semesters zu den einzelnen Vorlesungen Wiederholungsarbeiten zu schreiben, die den Studenten die Möglichkeit geben, zusammenfassend über die Schwerpunkte der Vorlesung zu berichten. Die Halbsemester-Wiederholungsarbeit des 1. Semesters der Berliner Juristischen Fakultät in der Vorlesung „Uber die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Gesetze“ wurde in engster Zusammenarbeit mit den sieben Studiengruppen des 1. Semesters eingehend vorbereitet. Jede Studiengruppe hatte die Aufgabe, aus dem in den zurückliegenden 2Vs Monaten behandelten Stoffgebiet sechs Kontrollfragen herauszuarbeiten. Dadurch waren die Gruppen genötigt, den Stoff noch einmal gemeinsam gründlich durchzuarbeiten und die Schwerpunkte herauszufinden. Je ein Sprecher der Studiengruppe begründete dann im Kolloquium vor dem ganzen 1. Semester die Vorschläge seiner Studiengruppe. Nach eingehender Diskussion der Vorschläge der einzelnen Studiengruppen, die von den Studenten selbst geleitet wurde, wurden von den 42 vorgeschlagenen Kontrollfragen der sieben Studiengruppen, durch den Dozenten sechs Fragen für die Wiederholungsarbeit ausgewählt, von denen vier Fragen in zwei Stunden schriftlich beantwortet werden mußten. Die Arbeiten wurden dann zunächst von den fachlichen Leitern durchgesehen und' vorbewertet und danach in den einzelnen Studiengruppen kritisch durchgearbeitet und kollektiv bewertet. Die Ergebnisse der Arbeit wurden von den fachlichen Leitern vor allen Studenten des 1. Semesters im einzelnen bekanntgegeben und begründet. Nach Bewertung der Arbeiten durch den Dozenten werden sie der Gruppe als Unterlage für die Zwischenprüfung wieder zurückgegeben. Auf Grund der intensiven Vorbereitung dieser Arbeit durch die 64;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 64 (NJ DDR 1951, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 64 (NJ DDR 1951, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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