Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61); hergestellten Fetische als Götter übersinnlicher Herkunft anbetete, verlangen diese modernen Fetischisten, daß wir die bürgerliche Rechtsordnung, welche durch den kapitalistischen Staat und durch die bürgerlichen Juristen gebildet wurde, als das „Recht an sich“ achten. Jeder, der wider diesen Götzen handelt, soll nach ihrer Meinung wider die unvergängliche Idee des Rechts verstoßen und wird als Rechtsbrecher behandelt. Dieser Meinung schließen sich die Handlanger der anglo-amerikanischen Imperialisten, die rechten Führer der SPD an und erklären: „Wir sind betrogen, wenn jeder sich als Volksrichter aufwerfen darf Wir verzichten nicht nur auf diese neue Justiz Wir müssen ihr mit aller Aktivität entgegentreten Die Menschen rufen nicht nach neuem Recht. Sie rufen nach Recht.“ Die Entwicklung des Strafrechts aber zeigt, daß es kein ewiges und unveränderliches Strafrecht gibt. Mit jeder Veränderung der ökonomischen und politischen Struktur entstand auch ein neues Strafrechtssystem. Jede neue Strafrechtsordnung konnte sich nur durchsetzen, indem .die alte Strafrechtsordnung liquidiert wurde. Auch die bürgerliche Strafrechtsordnung entstand durch „Rechtsbruch“. Sie konnte sich nur dadurch entfalten, daß die „unvergänglichen, göttlichen“ Privilegien der Feudalherren beseitigt und die bürgerlichen Rechtsprinzipien verkündet wurden. Die Betrachtung des Klassencharakters der bürgerlichen Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis zeigt, daß wir unseren gesellschaftlichen Auftrag, eine wirklich demokratische Rechtspflege und ein demokratisches Rechtsbewußtsein zu entwickeln, nur durch die Überwindung der antidemokratischen Traditionen der Rechtslehre und Rechtspraxis einer ausbeutenden kapitalistischen Minderheit erfüllen können. Es gibt daher keine größere Gefahr für unsere junge Rechtspflege, als den modernen Medizinmännern, die in der Weimarer Zeit die Rätebewegung unterdrückten, die Rechte der Werktätigen beschnitten, die Faschisierung förderten und schließlich die Terrorjustiz der Nazis handhabten und ideologisch verklärten, auf den Leim zu gehen und ihn'en zu glauben, daß ihre Rechtslehren neutral und nicht klassenbedingt seien. Auch für Juristen gibt es keine Neutralität. Die neue demokratische Justiz kann nur im Kampf gegen die antidemokratischen Traditionen der ausbeutenden Minderheit und durch die Entwicklung einer demokratischen Kritik und Selbstkritik, welche reaktionäre antidemokratische Überreste in unserem Bewußtsein und in unserer Rechtspraxis bloßlegt, entstehen. Eine neue demokratische Justiz kann sich nur durch Parteinahme für die fortschrittlichen Ideen und Anschauungen neuer fortschrittlicher, demokratischer Kräfte entwickeln. Neue Methoden des Studiums an den juristischen Fakultäten Von Dr. Günther Scheele, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz In seinem Referat über den Fünfjahrplan auf dem III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat der Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht, als eine der vielen Voraussetzungen für die Erfüllung des Planes die Intensivierung und die qualitative Verbesserung des Hochschulstudiums durch bessere Ausnutzung des Studienjahres, durch Einführung von Zwischenprüfungen, durch Organisierung einer verbesserten und ständigen Leistungskontrolle gefordert. Auf der 1. Funktionär-Konferenz der FDJ am 26. November 1950 hat Walter Ulbricht in 15 Forderungen die nächsten Aufgaben auf dem Gebiete des Hochschulwesens festgelegt. Es ist selbstverständlich, daß diese Richtlinien auch für die Neuordnung des juristischen Studiums maßgeblich sein werden. Es handelt sich dabei insbesondere um das 10-Monate-Studienjahr (einschließlich Praktikum und Prüfungen), um die genaue Festlegung der Dauer der Studienzeit, um die Verbesserung der Studienpläne und ihre Verbindung mit der Praxis, um die Überwindung des Mangels an Lehrkräften durch Förderung des Nachwuchses, um die allseitige Durchführung der Verordnung des Ministeriums für Volksbildung, nach der die Gesellschaftswissenschaft Pflicht- und Prüfungsfach ist sowie um die Festlegung der Pflichtvorlesungen und Seminare. Hierbei weist Walter Ulbricht den FDJ-Studien-gruppen eine wichtige Aufgabe zu und macht das Ergebnis des Hochschulstudiums in hohem Maße von der Tätigkeit und dem Geist des Lernens in den FDJ-Studiengruppen abhängig. Die Aufgabe der FDJ-Studiengruppen muß es daher sein, den Kampf für ausgezeichnete Lernergebnisse zu führen, den Schwachen zu helfen, die Kontrolle des regelmäßigen Besuches der Vorlesungen und der Seminare zu organisieren und entscheidenden Einfluß darauf zu nehmen, daß die Dozenten die Lehrpläne erfüllen und die Studenten die Examen fristgemäß ablegen. Das wird dazu führen, daß die FDJ-Studiengruppen sich auch an den juristischen Fakultäten stärker entwickeln und als ein fester und unentbehrlicher Bestandteil in das neue System des juristischen Studiums eingebaut! werden. Bisher haben die Studiengruppen der FDJ noch nicht die wichtige Aufgabe erfüllt, die sie bei der Verwirklichung der Losung: „Auf neue Weise lernen“ zu erfüllen haben. Das lag abgesehen davon, daß die Studiengruppen in den höheren Semestern noch keinen festen Fuß gefaßt haben auch daran, daß viele Hochschullehrer die wichtige Funktion der FDJ- Studiengruppen im neuen System des Hochschulstudiums noch nicht erkannt ‘haben und daher den Studiengruppen nicht die genügende Unterstützung und Hilfe zuteil werden ließen. Von den juristischen Fakultäten ist es bisher wohl nur den FDJ-Studiengruppen an der Universität Leipzig gelungen, neue Arbeitsmethoden zu entwickeln und auf den Studiengang Einfluß zu nehmen. An der juristischen Fakultät der Berliner Universität ist es mit Beginn des Wintersemesters 1950/51 gelungen, besonders die 7 Studiengruppen des 1. Semesters als eine sehr fördernde Kraft in den Studiengang einzubauen1). Es ist Aufgabe der Professoren und Dozenten, Unterrichtsformen und Arbeitsmethoden zu entwickeln, durch die eine ständige und enge Verbindung ihrer Vorlesungen, Kolloquien, Übungen und Seminare mit den FDJ-Studiengruppen erreicht wird. Mit dem neuen Studienplan für die juristische Fakultät an den Universitäten, der mit dem Sommersemester 1950 in Kraft trat, wurden auch Richtlinien zur Vertiefung der Lehrmethodik herausgegeben und besonders das Kolloquium und das Repetitorium eingeführt. Der Wert des Kolloquiums ist sowohl bei den Lehrern wie bei den Studenten bestritten. Aufgabe der Kolloquien soll es sein, die Vorlesung zu vertiefen, Fragen, die im Laufe der Vorlesung bei den Studenten aufgetaucht sind, zu klären und einen engeren persönlichen Kontakt zwischen dem Dozenten und den Hörem herzustellen. Die Erfahrung zeigt, daß die erfolgreiche Durchführung der Kolloquien unter zwei objektiven Schwierigkeiten leidet. Einmal ist der Hörerkreis viel zu groß. Sollen die Kolloquien Nutzen bringen, so muß die Hörerzahl auf 25 bis 30 Studenten beschränkt sein. Das setzt voraus, daß eine genügende Anzahl von Assistenten vorhanden ist, die die Vorlesung mithören, um dann die Kolloquien zu leiten. Aufgabe des Dozenten wäre es dann, laufend die Durchführung der Kolloquien durch die Assistenten zu überprüfen. Der augenblickliche Entwicklungsstand der Assistenten läßt eine solche Lösung, besonders für die Durcharbeitung der gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen in den ersten drei Semestern nicht zu. Es ist zu erwägen, ob man nicht qualifizierte Studenten, die über gute Kenntnisse in der Gesellschaftswissenschaft verfügen, zur Durchführung der Kolloquien heranziehen sollte, die dieser Aufgabe oft weitaus besser gewachsen sein werden, als ein großer Teil der Assistenten, die nach dem alten juristischen Studienplan l) vgl. Brandt in NJ 1951 S. 21 ff. 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen führender Repräsentanten sind durch die zuständigen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit konkrete Koordinierungsfestlegungen zu deren Schutz zu treffen. Unter besonderen politischen und politisch-operativen Bedingungen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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