Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 6 (NJ DDR 1951, S. 6); Ein bedeutsamer Beitrag zum Völkerrecht Von Prof. Dr. Herbert Kröger, Deutsche Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“, Forst Zinna Auf der deutschen Juristentagung 1950 am 9. und 10. Dezember 1950 in Berlin hielt der Generalsekretär der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Professor Dr. Muszkat, Warschau, das Hauptreferat über das Thema: „Das Verbot der Atomenergieerzeugung für Kriegszwecke und der Kampf um den Frieden.“ Damit stellte Prof. Dr. Muszkat nicht nur die zentrale Frage der ganzen Tagung, die auf der Grundlage der Beschlüsse des 2. Weltfriedenskongresses der Friedenskämpfer unter der Losung stand: „Das Recht im Dienste des Friedens“, damit gab er nicht nur dieser Tagung ihren Höhepunkt, sondern damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Darstellung des Völkerrechts unserer Zeit. Muszkat ging in seinem Vortrag von der derzeitigen Situation im Kampf um den Frieden aus, die einerseits durch die aggressive und brutale Atompolitik der USA und andererseits durch den entschlossenen Kampf des Weltfriedenslagers unter der Führung der Sowjetunion gekennzeichnet wird. Die Tatsache, daß die Sowjetunion seit 1947 im Besitz der Atomwaffe ist, hat zwar manche Machtträume der USA-Imperialisten zerstört, aber noch nicht verhindert, daß die aggressivsten Imperialisten in den USA immer wieder politische Erpressungen mit Atombombendrohungen versuchen. Die Haltung der Regierung der USA zeigt einmal ganz klar, wie weit der raubgierigste Imperialismus der Welt heute in seinen Vemichtungsplänen zu gehen bereit ist, wenn ihm nicht rechtzeitig in den Arm gefallen wird. Zum anderen ist aus ihr zu entnehmen, wie stark schon heute die diesen Plänen entgegenwirkende Kraft und internationale Autorität der Sowjetunion und der anderen Staaten des Weltfriedenslagers sowie die Stimme der hinter ihnen stehenden Menschen in allen Ländern der Welt geworden ist. Die Vorschläge des Außenministers Wyschinski zum Verbot der Atomwaffe auf der letzten Tagung der Vereinten Nationen, Vorschläge eines Staates also, der selbst über die Atomwaffe verfügt, haben die politische und moralische Stärke der Sowjetunion überzeugend dargetan. Muszkat untersuchte von dieser Situation ausgehend die Quellen und den Charakter der den Frieden bedrohenden Politik der Regierung der USA in der Frage des Verbots der Atomwaffe. Bereits auf der Moskauer Außenministerkonferenz im Dezember 1945 wurde beschlossen, eine Atomkommission zu schaffen, deren Aufgaben durch einen einstimmigen Beschluß der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Januar 1946 festgelegt wurden. Danach sollte die Atomkommission Vorschläge zur Lösung folgender Fragen ausarbeiten: a) Ausdehnung des Austausches wissenschaftlicher Informationen für Friedenszwecke, b) Überwachung der Atomenergie, um ihre Ausnutzung allein für friedliche Zwecke sicherzustellen, c) Ausschaltung der Atomwaffe und anderer Massenvernichtungswaffen aus den Rüstungen der Staaten, d) wirksame Garantien für den Schutz der vertragschließenden Staaten durch Kontrolle und andere Mittel. Die Atomkommission wurde entsprechend diesem Beschluß gebildet. Jede wirksame Arbeit in ihr aber wurde durch die USA unter Verletzung der aus den genannten völkerrechtlichen Abmachungen entspringenden Verpflichtungen sabotiert. Dabei bedienten sich die USA in den zwei verschiedenen Etappen der Entwicklung zweier verschiedener Methoden, die Ausdruck des jeweiligen internationalen Kräfteverhältnisses waren. Die erste dieser beiden Methoden war gekennzeichnet durch den sogenannten Baruch-Plan und entsprach einer politischen Situation, in der die USA noch glaubten, Alleinbesitzer der Atomwaffe zu sein, und daher hofften, die Ätomkommission zum Werkzeug ihrer aggressiven Absichten machen zu können. Sie gaben sich in dieser Situation den Anschein des Willens zur Mitarbeit in der Atomkommission. Sie unterbreiteten der Kommission aber gleichzeitig Vorschläge, die ihre Absicht der Atomwaffenmonopolisierung auch gegenüber den mit ihnen verbündeten Staaten eindeutig entlarvten. Ein solcher Vorschlag war auch der Baruch-Plan. Der Kerngedanke dieses Planes war die Ausschaltung des Sicherheitsrates aus der Atomkontrolle und ihre Übertragung auf eine besondere internationale Agentur. Diese Agentur sollte das ausschließliche Recht zur Durchführung aller Maßnahmen auf dem Gebiet der Atomrohstoffe, der Errichtung und Führung von Atomenergiebetrieben und der Forschung auf dem Gebiet der Atomexplosion haben. Die einzelnen Staaten sollten lediglich berechtigt bleiben, Atomforschungen für friedliche Zwecke durchzuführen, die aber ebenfalls der Kontrolle der Agentur unterliegen sollten. Dieser Vorschlag wurde später dahin erweitert, daß die Agentur ein Pacht- und Verwaltungsrecht bezüglich der Rohstofflager und Atomenergiebetriebe erhalten und sogar Eigentümer dieser Lager und Betriebe werden sollte, mit dem Recht, den einzelnen Staaten Betriebsberechtigungen zu erteilen, ihnen Atomrohstoffe zuzuteilen und zu verkaufen sowie zu beschließen, welche Atomrohstofflager ausgebeutet werden sollten und wo Atomenergiebetriebe angelegt werden dürften. Dieser Baruch-Plan ließ klar erkennen, daß mit ihm ausgesprochen aggressive Ziele beabsichtigt waren. Er diente der Schaffung eines unter USA-Kontrolle stehenden Monopolkonzerns in Gestalt dieser internationalen Agentur und bezweckte die Ausschaltung des Sicherheitsrates aus der Atomkontrolle und somit die Ausschaltung des Einstimmigkeitsprinzips der Großmächte, der politischen und rechtlichen Grundlage der Organisation der Vereinten Nationen, in allen Fragen der Kontrolle der Atomenergie. Muszkat entlarvte ln diesem Versuch der Ausschaltung des Sicherheitsrates die Vertragsbrüchige und völkerrechtswidrige Politik der USA. Er wies darauf hin, daß in einer weltpolitischen Situation, in der Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Grundlagen und Zielen nebeneinander existieren, eine Garantie für die friedliche Lösung internationaler Konflikte niemals durch Mehrheitsbeschlüsse, sondern nur durch Beachtung des Einstimmigkeitsprinzips gefunden werden kann. Er bewies damit die tiefe gesellschaftliche Fundierung dieses Prinzips, das als Überbauerscheinung allein der heute den internationalen Beziehungen zugrunde liegenden ökonomischen Basis gerecht wird, und stellte seine grundsätzliche Bedeutung im System des gegenwärtigen Völkerrechts dar. Muszkat zeigte, daß eine Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips nicht nur die Grundlage des friedlichen Zusammenlebens der Völker erschüttern, sondern auch den Grundsatz der Allgemeinheit des Völkerrechts untergraben würde, da in einer Weltsituation wie der heutigen die Zulassung mechanischer Mehrheitsbeschlüsse im internationalen Verkehr das Völkerrecht zum Ausdrucksund Machtmittel von Gruppeninteressen machen müßte. Gerade aus diesem Grunde legte ja die Charta der Vereinten Nationen für den Sicherheitsrat als das für die Wahrung des Friedens entscheidende Organ, als welches er in gewisser Hinsicht sogar der Generalversammlung übergeordnet ist (Art. 12) das Einstimmigkeitsprinzip fest. In diesem Zusammenhang sei es zur Unterstreichung der Ausführungen von Muszkat gestattet, auf die Worte Stalins hinzuweisen: „Ich messe der Organisation der Vereinten Nationen große Bedeutung bei, da sie ein ernstzunehmendes Werkzeug zur Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit ist. Die Stärke dieser internationa’en Organisation besteht darin, daß sie auf dem Prinzip der G'eichberechtigung der Staaten beruht, nicht aber auf dem Prinzip der Herrschaft der Einen über die Anderen. Wenn es der Organisation der Vereinten Nationen gelingt, auch weiterhin das Prinzip der Gleichberechtigung zu wahren, so wird sie in der Sache der Garantie des allgemeinen Friedens und der Sicherheit unbedingt eine große positive Rolle spielen.“ i) i) Interview vom 22. März 1946 gegenüber dem Vertreter der „Associated Press“, Gilmore. 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 6 (NJ DDR 1951, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 6 (NJ DDR 1951, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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