Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 57

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 57 (NJ DDR 1951, S. 57); Sie fühlen sozusagen mit ihrem Klasseninstinkt, daß die Grundlage der Sowjetwirtschaft das gesellschaftliche Eigentum bildet.“ (Stalin: Fragen des Leninismus, S. 475) Präsident Bierut hat vor dem III. Plenum des ZK der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei gesagt: „Im Augenblick, da wir den Dreijahrplan des Wiederaufbaus siegreich abgeschlossen haben, im Augenblick, da wir an der Schwelle der Verwirklichung der großen Aufgaben des Sechsjahrplans stehen, in diesem Augenblick dürfen wir uns nicht an den wirtschaftlichen Erfolgen berauschen und den Klassenfeind und seine verbrecherischen Pläne vergessen. In diesem Augenblick müssen wir mehr denn je unsere kämpferische revolutionäre Klassenwachsamkeit vertärken.“ Diese Worte sind eine Richtlinie für die Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiete des Schutzes des gesellschaftlichen Gutes im gegenwärtigen Abschnitt der Verwirklichung des Sechsjahrplans. Dieser Kampf muß nicht nur von den Organen der Justiz, nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch durch die werktätigen Massen geführt werden. Es muß eine Atmosphäre geschaffen werden, in der jeder. Dieb am staatlichen oder genossenschaftlichen Eigentum am Pranger der öffentlichen Meinung steht, in der er moralisch völlig isoliert ist. Stalin sagte 1926: „Wenn man einen Spion oder Verräter fängt, dann ist die Empörung der Gesellschaft grenzenlos, und sie verlangt seine Erschießung. Aber wenn ein Dieb unter den Augen aller handelt, das Volksgut stiehlt, dann beschränkt sich das ihn umgebende Publikum auf ein gutmütiges Lächeln und Schulterklopfen. Aber dabei ist es doch klar, daß der Dieb, der gesellschaftliches Gut stiehlt und die Interessen der Volkswirtschaft untergräbt, genau solch ein, wenn gar nicht noch ein schlimmerer Verräter und Spion ist.“ Die Schaffung einer solchen Atmosphäre erleichtert den Justizorganen im allgemeinen und der Staatsanwaltschaft im besonderen die Erfüllung ihrer Aufgabe gegenüber Personen, die das gesellschaftliche Gut antasten. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft dient aber zugleidi der Erziehung der Bürger zur pfleglichen Behandlung des gesellschaftlichen Gutes. VII Die Erfüllung der grundsätzlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft, wie der Kampf gegen Diebe am gesellschaftlichen Gut, gegen Verbreitung feindlicher Propaganda, gegen Organisatoren räuberischer Überfälle, gegen Personen, die das Dienst- und Staatsgeheimnis verletzen, gegen Wirtschaftsschädlinge, Verschwender und Spekulanten, erfordert eine gute Ermittlungsarbeit. Kalinin sagte 1945: „Die Arbeit der Organe der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiete der Ermittlungen ist besonders wichtig, da von der Qualität der Ermittlung das Schicksal eines lebenden Menschen abhängt. Die Angehörigen der sowjetischen Staatsanwaltschaft dürfen nicht vergessen, daß die Staatsanwaltschaft nicht nur als Ankläger gegen Personen auftritt, die die Gesetze verletzen, sondern auch jeden sowjetischen Bürger verteidigen muß, wenn dieser ohne genügende Grundlagen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wird." . Der Kampf gegen das Verbrechen ist dann wirksam und erfolgreich, wenn die Bestrafung des Täters gerecht und entsprechend streng ist, wenn die Kriminalpolitik mit den Interessen des volksdemokratischen Polen übereinstimmt. Stalin lenkt bei der Besprechung des Wesens und der Aufgabe der Repressionsmaßregeln auf dem Gebiet des sozialistischen Aufbaus die Aufmerksamkeit auf die enge Verbundenheit zwischen der Repressionsmaßregel und dem ökonomischen Entwicklungsstand. „Im Zeitabschnitt des sozialistischen Auf baus sind die Repressionsmaßregeln ein unentbehrliches Element der Offensive, aber kein Hauptelement, sondern ein Hilfselement. Unter unseren gegenwärtigen Bedingungen ist bei der Offensive des Sozialismus am wichtigsten die Steigerung des Entwicklungstempos der Sowchosen und Kolchosen, die Steigerung des Tempos bei der Relegierung der kapitalistischen Elemente in Stadt und Land und die Mobilisierung der Massen beim sozialistischen Aufbau, die Mobilisierung der Massen gegen den Kapitalismus." (J. Stalin: Ausgewählte Werke, russ. Ausg. S. 309, 310.) Man muß daher beachten, daß die Anwendung von Repressionsmaßregeln, die losgelöst von den sozialökonomischen Bedingungen und ohne Beachtung der Tatsache erfolgt, daß die Repressionsmaßregeln nur ein Hilfselement der Offensive des sozialistischen Aufbaus sind, deren Wesen verfälscht und nicht nur keine Vorteile bringt, sondern Schaden verursachen kann. Der sich zuspitzende Klassenkampf verlangt ein strenges Vorgehen gegen Schädlinge und Saboteure, gegen Diebe des gesellschaftlichen Eigentums und Desorganisatoren der Produktion. Es gibt daher keine Nachsicht gegenüber Betrügern, Spekulanten und reichen Bauern, die in irgendeiner Weise die Grundsätze der sozialistischen Gesetzlichkeit verletzen. Die Kriminalpolitik des volksdemokratischen Staates, die sich im Einklang mit den Interessen der werktätigen Massen unter der Führung der Arbeiterklasse befindet, richtet sich mit ihrer Spitze gegen die Klassenfeinde, die unsere Volkswirtschaft zu untergraben und zu schwächen versuchen. Kleinbürgerlicher Liberalismus gegenüber den Feinden des volksdemokratischen Polen würde sich unmittelbar gegen die Interessen der werktätigen Massen auswirken. Das bedeutet jedoch nicht die Anwendung einer einheitlichen Strafe gegen diese Verbrecher. Eine genaue, individuelle Behandlung jedes Verdächtigen und Angeklagten ist erforderlich. In erster Linie ist abzuwägen, wem das Verbrechen schadet und wessen Interessen es dient. Die Beachtung dieser Umstände ist Pflicht des die Anklage erhebenden Staatsanwaltes, der sich dabei von dem Prinzip leiten läßt, daß die Herkunft oder die gesellschaftliche Stellung des Angeklagten nicht entscheidend dafür sein können, ob ein Antrag auf Verurteilung oder auf Freisprechung gestellt wird. Bei der Beseitigung der kapitalistischen Ausbeutung können die gerichtlichen Zwangsmittel nämlich nicht andere Formen des Klassenkampfes ersetzen. Hat ein Kapitalist ein Verbrechen begangen, so ist zu prüfen, inwieweit das Verbrechen auf Grund einer feindlichen Einstellung zur volksdemokratischen Gesellschaftsordnung begangen worden ist; es ist in diesem Fall ein entsprechend strenges Urteil zu fällen VIII Die Staatsanwaltschaft des volksdemokratischen Polen baut sich auf und entwickelt sich unter Ausnutzung der Erfahrungen der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Wenn wir also von einer Reform der Staatsanwaltschaft sprechen, müssen wir klar feststellen: unser Muster ist die sowjetische Staatsanwaltschaft, und wir streben danach, daß unsere 'Staatsanwaltschaft in Zukunft genau so sein wird, und zwar so schnell wie möglich. Gegenwärtig werden Gesetzesänderungen über den organisatorischen Aufbau und die Funktion der Staatsanwaltschaft vorbereitet. Sie bezwecken die Schaffung eines zentralisierten und einheitlichen Organs, dessen Aufgabe der Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, um den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, um die Verfolgung der Verbrechen sein soll. Die neue Staatsanwaltschaft hat als Machtorgan, dessen Zweck die Verhütung und die Verfolgung von Verbrechen ist, als Organ, das über die revolutionäre Gesetzlichkeit wacht, wichtige und bedeutende Aufgaben. Es ändert sich der Charakter der Staatsanwaltschaft, es ändert sich ihr Wesen, es bildet sich eine neue Staatsanwaltschaft, eine Staatsanwaltschaft des sozialistischen Typus, die Staatsanwaltschaft der Periode des Aufbaus der Fundamente des Sozialismus. Der Staatsanwalt des volksdemokratischen Polen, der über die Errungenschaften der Werktätigen wacht, stellt sich zur Aufgabe, die Wachsamkeit zu verstärken, und wird sich dabei von den Worten des Präsidenten Bierut leiten lassen: „Die Wachsamkeit der Staatsorgane gegen Diversionen und verborgene Aktivität des Klassenfeindes ist ständig zu verschärfen, und in den Massen ist das Gefühl der internationalen Verbundenheit mit dem Kampf des Weltfriedenslagers mit der Sowjetunion an der Spitze gegen die Machenschaften der Kriegsbrandstifter, gegen das von ihnen hartnäckig im geheimen in den Ländern der Volksdemokratien geknüpfte Netz von Diversionsund Spionageagenturen zu wecken.“ Die Richtlinien des Präsidenten Bierut, die Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind der Wegweiser der Staatsanwaltschaft des volksdemokratischen Polen. 57;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 57 (NJ DDR 1951, S. 57) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 57 (NJ DDR 1951, S. 57)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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