Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 54 (NJ DDR 1951, S. 54); politischen Wollen des neuen Staates in seiner Gesamtheit bekennt“. Aber es mußte darauf hingewiesen werden, daß es hier nicht um Zivilcourage geht, sondern um etwas anderes. Der Anwalt hat, wie jeder Bürger unserer Republik, das Recht und die Pflicht, Kritik zu üben. Aber es darf keine verletzende, es muß positive Kritik sein. Es gibt kein Rezept dafür, was Inhalt des Plädoyers sein soll. Es wird einmal die tatsächliche Zusammenstellung und die rechtliche Würdigung des Ergebnisses der Hauptverhandlung bringen müssen. In einigen Plädoyers wurde mit Recht die Deutung des Verhaltens des Angeklagten aus dem Zusammenhang heraus als besondere Aufgabe gestellt und überzeugend durchgeführt. Von einem der anderen Verteidiger, dessen Plädoyers bei aller Sachlichkeit selbst bei Verteidigung unserer schwersten Verbrecher die Tiefe warmer Menschlichkeit ausstrahlen, wurde die Frage nach dem „Schlüssel“ zum Verhalten des Angeklagten gestellt. Wie einige der Verteidiger den „Konflikt“ in der Verteidigung der vor dem Obersten Gericht angeklagten, schwer schuldigen Funktionäre der „Zeugen Jehovas“ gelöst haben, kann man schon als Musterbeispiel guter Verteidigung kennzeichnen. Eine nur auszugsweise Wiedergabe ihrer Ausführungen würde ihren Gehalt nicht richtig widerspiegeln; deshalb wurde von ihr abgesehen. Wie weit man die Strafzumessung behandelt, ist eine Frage des Taktes im Einzelfall. Bei Beachtung dieser Grundsätze wird der Verteidiger in innerer und äußerer Selbständigkeit dem Gericht gegenüber und zur Seite stehen. Deshalb kann hier m. E. Liebler darin nicht gefolgt werden, daß es „unausbleiblich“ ist, „daß der Gegensatz zwischen Richter und Staatsanwalt einerseits und Rechtsanwalt andererseits sich im Strafverfahren besonders abzeichnet“. Wenn auch Wyschinski von der „streitigen Natur“ des Prozesses (adversary procedure), auch des Strafprozesses, spricht, so ist der Gegensatz zwischen dem Verteidiger auf der einen und dem Gericht und dem Staatsanwalt auf der anderen Seite doch kein antagonistischer; die Gegensätzlichkeit ihrer Stellung und Aufgabe löst sich vielmehr durch die Gemeinsamkeit ihrer Stellung als „Organe der Rechtspflege“. Es ist deshalb sicher kein Zufall, wenn wir feststellen konnten, daß der Weg zu der neuen Aufgabe am leichtesten von den Anwälten gefunden wird, die politisch klar und sicher in ihrem Staatsbewußtsein sind. Deshalb muß aber auch bei der Notwendigkeit aller sachlichen Auseinandersetzung und der Ausübung straffer Prozeßleitung durch den Vorsitzenden gegenüber allen Prozeßbeteiligten das überwunden werden, was die Sensationspresse alter und westlicher Art mit der Schlagzeile „Scharfe Zusammenstöße zwischen Verteidigung und Gericht“ meldete und meldet. Was heute zwar nicht beim Obersten Gericht, wohl aber bei vielen unteren Gerichten dieser Entwicklung noch entgegensteht, ist die Tatsache, mit der wir begannen: daß die Anwaltschaft wir sprechen bewußt von der Anwaltschaft als ganzem nicht in gleichem Maße ihre Belastung aus der Vergangenheit überwunden hat wie die Richterschaft. Dies Bewußtsein ist auf beiden Seiten da, auf Seiten des Gerichts und auf Seiten der Anwaltschaft, und schafft einerseits Unsicherheit, andererseits Mißtrauen. Hier setzen die Aufgaben aller Beteiligten ein: der Rechtsanwälte, die diesen Rückstand aufholen müssen, der Vereinigung Demokratischer Juristen, die u. E. gerade für die Rechtsanwälte besondere Aufgaben zu erfüllen hat, und der Justizverwaltung, die an die Aufgabe der Überführung von Richtern in die Rechtsanwaltschaft denken muß. Und wenn ich auch eigentlich nur die Frage der „Rechtsanwaltschaft an sich“ stellen wollte, so zeigten schon die kurzen Hinweise auf die Verteidigung in der Periode des Kapitalismus und im Sozialismus, daß sich diese Frage jeweils sofort mit der Frage der Organisation der Anwaltschaft freier Anwalt auf der einen, Anwaltskollegien auf der anderen Seite verknüpfte. So wird sich die Frage der Organisation auch bei uns stellen, und die Schwächen gerade der Pflichtverteidigung werden von dem ausschließlich individuell betriebenen Anwaltsbüro wahrscheinlich nicht zu überwinden sein. Uber die aktuellen Aufgaben der Staatsanwaltschaft des volksdemokratischen Polen Von Henryk P o dlaski, Direktor des Departements der staatsanwaltschaftlichen Kontrolle Die hier abgedruckten Ausführungen sind einem Referat entnommen, das der Verfasser . auf der 3 Konferenz der polnischen Juristen im Juli 1950 in Warschau gehalten hat. Obwohl der gesetzgebende Sejm in der Zwischenzeit ein Gesetz über die Staatsanwaltschaft verabschiedet hat, das bereits den Prinzipien dieses Referates entspricht, erschien es angebracht, diesen Beitrag zu bringen, weil die in ihm enthaltenen Probleme für die Entwicklung der Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik von besonderem Interesse sind. I Die Klärung des Wesens der Staatsanwaltschaft des volksdemokratischen Polen steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Charakter und dem Klasseninhalt des volksdemokratischen Staates. Die Rolle der Staatsanwaltschaft ergibt sich nämlich aus den grundsätzlichen Funktionen des Staates, und die neuen Aufgaben der Organe der Staatsanwaltschaft ergeben sich aus den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen, die in unserem Land stattfanden und noch stattfinden. Der volksdemokratische Staat als Form der Diktatur des Proletariats übt deren Funktionen aus. Die Unterdrückung des Widerstandes der gestürzten ausbeuterischen Klassen im Lande, die Verteidigung des Landes vor Überfällen imperialistischer Aggressoren, wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Tätigkeit das sind die grundsätzlichen Aufgaben der Organe des volksdemokratischen Staates Da in jedem Fall des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus der Sieg nicht ohne rücksichtslose Brechung des Widerstandes der Ausbeuter, die sich durch die verschiedensten Mittel der revolutionären Gewalt zu widersetzen trachten, errungen werden kann, gewinnt unter den Bindungen der Volksdemokratie das Problem der Organe der Staatsmacht eine ganz besondere Bedeutung Bei einer solchen gesellschaftlichen Umwälzung treten die Zersetzungsfaktoren der früheren bürgerlichen Gesellschaft, sei es in Form von Verschwörungen kapitalistischer Elemente gegen die Integrität und Unabhängigkeit des Landes, sei es durch das Ansteigen der Kriminalität anderer Art, besonders deutlich ans Tageslicht. Je weiter wir vorwärts schreiten, je größer unsere Errungenschaften und Erfolge sind, um so mehr wächst der Widerstand des Klassenfeindes. Zur Brechung des Widerstandes des Feindes, zum erfolgreichen Kampf mit dem Verbrechen ist die Anwendung von Zwang unumgänglich. Auch die Staatsanwaltschaft ist ein Organ, das Zwang anwendet. Sie wird unter unseren Bedingungen gleichzeitig zu einem Organ, dessen Ziel der Kampf um die Festigung der revolutionären sozialistischen Gesetzlichkeit, der Schutz des vergesellschafteten Eigentums, die gesellschaftliche Erziehung zur Befolgung der Gesetze ist. 54;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 54 (NJ DDR 1951, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 54 (NJ DDR 1951, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X