Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 528

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 528 (NJ DDR 1951, S. 528); Anmerkung: Ein Mitglied der Redaktionskommission machte bei der Vorlage dieses Urteils mit Recht die Bemerkung, daß in ihm die eigene Ansicht des Gerichts fehle und daß die angezogene Rechtsprechung zu § 430 StPO aus sich widersprechenden Entscheidungen des Reichsgerichts bestehe. Warum im objektiven Verfahren ein Eröffnungsbeschluß nicht notwendig ist, ergibt sich aus den Darlegungen über das Wesen und die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses in dem Urteil des Obersten Gerichts vom 1. Juni 1951 (NJ 1951 S. 467). In diesem Urteil ist darauf hingewiesen, daß der Eröffnungsbeschluß gerade auch den Angeklagten in die Lage versetzt, sich auf die Hauptverhandlung vorzubereiten, und daß der Eröffnungsbeschluß in unmittelbarer Beziehung zu der Hauptverhandlung und ihrem Gang steht. Alle diese Erwägungen verlieren im Verfahren nach § 430 StPO ihre Bedeutung, so daß es in diesem Verfahren eines Eröffnungsbeschlusses nicht bedarf. Wichtig für die Praxis scheint mir aber vor allem der Hinweis des Urteils darauf, daß für eine Einziehung nach § 16 WStVO nur der äußere Tatbestand einer nach der WStVO mit Strafe bedrohten Handlung gegeben zu sein braucht. Einige Gerichte haben nämlich Erwägungen darüber angestellt, ob nicht auch in diesem Falle die Schuld des Angeklagten festgestellt werden müsse und ob deshalb die Einziehung nicht unterbleiben müsse, wenn die Schuld aus irgendwelchen Gründen nicht gegeben ist. Der Sicherungscharakter des § 16 WStVO, der vom Obersten Gericht schon mehrfach (Oberstes Gericht St 1 S. 195, 256, 263) festgestellt worden ist, gebietet, daß die Frage der Schuld und auch der Schuldfähigkeit in diesen Fällen außer Betracht bleibt. Hilde Benjamin Vizepräsident des Obersten Gerichts Literatur Bücher Das Einkommensteuergesetz und Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz. Herausgegeben vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik. Deutscher Zentralverlag, Berlin. Das dritte Werk der neuen im Zentralverlag herauskommenden Sammlung von Gesetzen auf dem Gebiete des Abgabenrechts das Einkommensteuergesetz liegt nunmehr vor. Das Buch ist die amtliche, vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik herausgegebene Neufassung des Einkommensteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen. In die Neufassung sind alle jene Änderungen eingearbeitet worden, die auf dem Gebiete der Einkommensteuer nacn der StRVO, d. h. in den letzten drei Jahren, erlassen worden sind. Durch Anordnung 102/1951 vom 28. April 1951 ist die Neufassung in der hier abgedruckten Form ausdrücklich vom Finanzministerium zur amtlichen Fassung erklärt worden. Der erste Teil enthält das eigentliche Einkommensteuergsetz Die Änderungen sind teilweise beachtlich, so etwa bei § 1 Abs. 3. Die früheren lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen (§§ 38 42 EStG) sind nicht mehr abgedruckt worden. Die Besteuerung des Arbeitseinkommens ist heute völlig losgelöst von der Einkommensteuer, die Trennung damit auch rein äußerlich vollzogen. Teil II enthält die zehn Durchführungsbestimmungen zur StRVO in übersichtlicher Reihenfolge, sofern sie sich auf das einkommensteuerrechtliche Gebiet beziehen. Der dritte Teil bringt die Einkommensteuertabellen A und C zum Abdruck. Das Werk ist, besonders auch wegen seines amtlichen Charakters, ein vorzügliches Hilfsmittel für die Praxis und kann allen Interessenten wärmstens empfohlen werden. Dr. S t i e b e n s Zeitschriften Demokratischer Aufbau Nr. 10: Linus Stiegler: Ein Jahr Wähleraufträge; Ludwig Grünewald: Aus der Volksvertretungsarbeit im Lande Brandenburg; Einschränkung der demokratischen Freiheit in Westdeutschland; Friedrich Ebert: Das neue Berlin; Die Finanzpolitik der Deutschen Demokratischen Republik; Aus der Arbeit des Ministeriums für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik; Walter Pisternik: Aufbaugebiete in der Deutschen Demokratischen Republik; Dr. Werner Artzt: Rechtsmittel gegen Zwangsgeldfestsetzungen; Heinz Bull: Wie werden Arbeitsbrigaden in der Verwaltung gebildet; Der Erbschein; Die Bedeutung der Belege; Neue Ordnung im Formularwesen der inneren und allgemeinen Verwaltung. Nur in Ausgabe A: Städte der Deutschen Demokratischen Republik bauen für den Frieden; H. E. Win-rich: Planmäßige und operative Arbeit der Wohnungsämter; Volksvertretertagungen in der Sowjetunion; Dr. Kurt Zimmermann: öffentliche Rechtsberatungen in Leipzig; Dr. Rudi Liebscher: Das neue Kündigungsrecht; Die Frage der Selbstkostensenkung in der staatlichen Verwaltung. Nur inAus-gabe B: Willy Graumann: Der Plan der Werterhaltung; Pflichtablieferung und Wirtschaftsstrafrecht; Uwe Wulf: Die Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeanträgen; Richard Götze: Zur Arbeit der Brandschutzkommissionen; Die Verpachtung der Gemeindeschänke. Die Arbeit Nr. 10: Otto Lehmann: Die Lehren aus dem Abschluß der Betriebskollektivverträge für das Jahr 1951 und die nächsten Aufgaben; Walter Kramer: über Vorschlags- und Erfindungswesen; N. Anufrijenko: Arbeitsschutz das wichtigste Gebiet der Gewerkschaftsarbeit; Kurt Helbig: Ein neuer Stalin- Band eine neue Waffe im Friedenskampf; Bernhard Schwalbe: Mehr Aufmerksamkeit dem gesellschaftlichen Aufstieg unserer Frauen; Dr. Alfred Lemnitz: Politische Ökonomie des Sozialismus (Das Geld im Sozialisjnus). Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 19: F. Boiler: Am 13. Oktober ehren wir unsere Besten; G. Kronbügel: Leistungslohn in den Verwaltungsbetrieben; A. Edel: Das Ziel der Wohnraumlenkung; C. Besser: Der Arbeitsschutz im Betriebskollektivvertrag; K. Wisniewski: Neue Wege der Personalunfallverhütung bei der Deutschen Reichsbahn; H. Kienast: Wie Kündigungen durch die Betriebsleitung nicht vorgenommen werden sollen; Kann der Urlaubsanspruch in Geld abgegolten werden?; Der Kündigungsschutz der Schwangeren; P. Zumpe: Schlußbetrachtung zum Thema Unterhaltspflicht, Nr. 20: Auf jeden Friedenskämpfer kommt es an; F. Döhbel: Es geht um technisch begründete Arbeitsnormen; F. ßeschnidt: Die große Kraftreserve für den Fünf jahrplan; A. Edel: Das Ziel dei Wohnraumlenkung (2); F. Dittmann: Die Werktätigen zur Mitarbeit heranziehen; A. Schiemann: Kontrollkolle.ktive im Arbeitsschutz; G. Zwickirsch: Mehr Sorge um den Kumpel im Steinkohlenbergbau; A. Liersch: Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag werden erfüllt; C. Forberger: Berufserfahrung oder sogenannte Gewissenhaftigkeit genügen nicht; G. Schaum u. O. Rößler: Stellungnahme zu einer Entscheidung der SVA Thüringen wegen Unfallrente; H. Paul: Zur Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung. Berichtigung In dem Beitrag von K. Waldmann „Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes nach § 17 des Gesetzes vom 27. September 1950“ (NJ 1951 S. 320) heißt es im ersten Absatz nicht § 1718 BGB, sondern § 1708 BGB. In dem Artikel von A. N. Trainin „Die Frage des Kausalzusammenhanges im sozialistischen Strafrecht“ (NJ 1951 S. 342 ff.) heißt der Absatz auf Seite 346, rechte Spalte, unten: „3. Der Kausalzusammenhang ist daher im Strafrecht nicht nur die objektive Grundlage der Verantwortlichkeit, sondern auch ein objektives Kriterium der Verantwortlichkeit: die die Hauptursache des gesellschaftsgefährlichen Ergebnisses bildende Handlung muß bei im übrigen gleichen Bedingungen eine größere strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen als die Handlung einer Person, die bei der Verursachung dieses Ergebnisses eine nebensächliche Rolle gespielt hat. Folglich bestimmt auch der Grad der Verursachung den Grad der gesellschaftlichen Gefährlichkeit und infolgedessen das Ausmaß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit.“ Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: Deutscher Zentralverlag Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheck- konto: 140025 Redaktion: I. V. Hanns Seidel, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93. Fernsprecher: 42 0018, Apparat 1611 u. 16 89. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis: Einzelheft 1,80 DM, Vierteljahresabonnement 5,52 DM einschl. Zustellgebühr, ln Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme : Dewagwerbung, Deutsche Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft mbH., Berlin C 2, Oberwallstr. 20. Fernsprecher: 52 14 40. Telegrammanschrift: Dewagflliale Berlin. Postscheckkonto: Berlin 14 56. Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 131. Druck: (87/16) VEB Berliner Druckhaus Michaelkirchstraße 1866/49. 528;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß den und Strafgesetzbuch geahndet werden. Genosse wird nach Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren.

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