Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 489

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 489 (NJ DDR 1951, S. 489); ergreift, ganz besonders die Staaten des anglo-amerika-nischen Blocks, macht praktisch eine Verteidigung der Rechte des Beschuldigten vor Gericht unmöglich falls der Beschuldigte nicht der herrschenden Minderheit angehört. Das volksdemokratische Gericht hat die Aufgabe, die Rechte und die Interessen der Werktätigen zu schützen. Eines der Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Sicherung des Rechtes des Beschuldigten auf Verteidigung. „Jeder Bürger hat das Recht auf Verteidigung vor Gericht“, heißt es beispielsweise in Art. 3 des bulgarischen Gesetzes über die Verfassung der Volksgerichte. Die Analyse der Grundprinzipien der Gerichtsverfassung in den Ländern der Volksdemokratie ermöglicht einige verallgemeinernde Schlußfolgerungen. Die Prinzipien der Gerichtsverfassung, nach denen sich der Aufbau des gesamten Gerichtssystems des volksdemokratischen Staates richtet, wird durch das Wesen der Diktatur des Proletariats selbst bestimmt. Der Aufbau des volksdemokratischen Gerichtssystems auf sozialistischen Grundsätzen sichert die Tätigkeit des Gerichts als eines Organs der Diktatur des Proletariats. Wenn auch nicht alle von uns behandelten Prinzipien der Gerichtsverfassung gleich scharf in den Gesetzen aller Länder der Volksdemokratie ausgeprägt sind, ist es doch möglich, für diese Länder von einem einheitlichen Typ des Gerichts als dem Typ eines sozialistischen Gerichts zu sprechen. Die Unabhängigkeit der Richter, die Gesetzlichkeit ihrer Tätigkeit, die Gleichheit aller Bürger vor einem einheitlichen Gericht, der Demokratismus der Wahlordnung der Richter, die weitgehende Beteiligung der Volksbeisitzer an der Rechtspflege, die Kollegialität der Entscheidungen des Gerichts, die Kontrolle des Volkes über das Gericht mit dem Recht auf Abberufung der Richter all das sind die Elemente, auf denen dieses sozialistische Gericht, das geschaffen worden ist von den vom kapitalistischen Joch befreiten Völkern, beruht. Unter den Prinzipien, die den sozialistischen Typ des Gerichts charakterisieren, ist das Prinzip der weitestgehenden Beteiligung des Volkes an der Rechtspflege das wesentlichste. Denn die Beteiligung von Vertretern des Volkes an der Rechtspflege ist einer der Faktoren, die den Schutz der Klasseninteressen der werktätigen Massen durch das Gericht gewährleisten. Alle diese Prinzipien der Gerichtsverfassung hängen eng miteinander zusammen. Ihr enger Zusammenhang wird bestimmt erstens durch ihre einheitliche Quelle, die volksdemokratische Macht, das volksdemokratische Regime, als Form der Diktatur des Proletariats; zweitens durch das allen Gerichtsorganen gestellte einheitliche Ziel, die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung in diesen Ländern. Das Gericht in den Ländern der Volksdemokratie ist ein Organ der Diktatur des Proletariats, das unter Führung der Arbeiterklasse die Klasseninteressen der Werktätigen schützt und daher ein Gericht von sozialistischem Typ ist. Darin unterscheidet es sich grundsätzlich von dem bürgerlichen Gericht. Es ist berufen, zrur Erfüllung der Aufgaben des gesellschaftlichen und kulturellen Aufbaus, der Errichtung der F'undamente der sozialistischen Wirtschaft und der Unterdrückung der kapitalistischen Elemente beizutragen. Das Gericht der Länder der Volksdemokratie ist ein echtes Institut des Volkes, das das Recht und die Interessen der Werktätigen schützt und durch seine gesamte Tätigkeit den Aufbau des Sozialismus in diesen Ländern sichert. Das Wesen des Grundeigentumsrechts Von Hans Kleine, Kandidat der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, beauftragt mit der Wahrnehmung einer Dozentur für Zivilrecht an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin I. Das Wesen des kapitalistischen Grundeigentumsrechts 1. Das Grundeigentumsrecht als Recht auf Aneignung der Grundrente Während in der kapitalistischen Industrie die Produktionsmittel in der Hauptsache Maschinen, -wie Drehbänke, Automaten usw. sind, ist das Hauptproduktionsmittel in der kapitalistischen Landwirtschaft der von den Grundeigentümern monopolisierte Grund und Boden. Diese Unterscheidung bezüglich der Produktionsmittel ändert aber nichts daran, daß im Kapitalismus sowohl in der Industrie wie auch in der Landwirtschaft das Eigentumsrecht ein Recht auf Aneignung des Mehrwerts ist. In dieser Beziehung gibt es keine Unterscheidung. Zu unterscheiden ist aber und dies ist für unsere Betrachtung des Grundeigentumsrechts von Bedeutung die Bildung des Mehrwerts ini Industrie und Landwirtschaft, weil für die Landwirtschaft einige Besonderheiten gelten1 *). Betrachten wir den Pächter in der Landwirtschaft. Der Pächter muß, nachdem er seinen Durchschnittsprofit realisiert hat, noch eine Rente in Form von Pachtzinsen an den Grundeigentümer zahlen. Diese Rente ist jener Teil des Mehrwerts, der nach Abzug des Durchschnittsprofits auf das vom Pächter angelegte Kapital übrig bleibt. Hat der Grundeigentümer selbst Kapital in seinen Boden gesteckt, so ist die Rente, die vom Pächter an den Grundeigentümer zu zahlen ist, noch gemischt mit Kapitalzins. Davon können wir aber bei unserer weiteren Betrachtung absehen. Feststellen können wir erst einmal, daß das Grundeigentum den Grundeigentümer instand setzt, i) K. Marx, Kapital, Bd. III, Dietz-Verlag, Berlin 1949, S. 832: „Die Schwierigkeit besteht darin, nachzuweisen, woher nach Ausgleichung des Mehrwerts unter den verschiedenen Kapitalen zum Durckschnittsprofit, zu einem ihren verhältnismäßigen Größen entsprechenden proportioneilen Anteil an dein Gesamtmehrwert, den das gesellschaftliche Kapital in allen Produktionssphären zusammen erzeugt hat, woher nach dieser Ausgleichung, nach der scheinbar bereits stattgehabten Verteilung alles Mehrwerts, der überhaupt zu verteilen ist, woher da noch der überschüssige Teil dieses Mehrwerts stammt, den das im Boden angelegte Kapital unter der Form der Grundrente an den Grundeigentümer zahlt“. sich eine Rente anzueignen. Wie entsteht nun diese Rente? Nach Marx müssen wir zwei Arten der Grundrente unterscheiden, nämlich die Differentialrente und die absolute Rente. a) Die Differentialrente Die Differentialrente ist „das Resultat der Begrenztheit des Bodens, seiner Besetzung durch kapitalistische Wirtschaften, ganz unabhängig davon, ob Privateigentum am Grund und Boden besteht und welche Form der Grundbesitz hat".2) Wir können uns dies leicht klar machen, wenn'wir bedenken, daß es zwischen den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben Unterschiede gibt. Unterschiede, die sich ergeben aus der Verschiedenheit der Fruchtbarkeit des Bodens, der Entfernung der Bodenfiäöien vom Markt und der Produktivität der auf dem Boden angelegten Kapitale. Aus diesen Unterschieden ergibt sich eine größere Produktivität der Arbeit auf besserem Boden, durch die bessere Lage usw. Diese größere Produktivität der Arbeit führt zu einem Extraprofit. „Der Produktionspreis der landwirtschaftlichen Produkte wird bestimmt durch die Produktionsbedingungen nicht auf den mittleren, sondern auf den schlechtesten Bodenstücken, da das Produkt der guten Bodenstücke allein nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Der Unterschied zwischen dem individuellen Produktionspreis und dem höchsten Produktionspreis macht eben die Differentialrente aus".3) Diese Differentialrente eignet sich der Grundeigentümer an. Produziert er selbst, so unmittelbar; hat er verpachtet, so mittels der Pachtzinsen. Aber die Differentialrente macht nicht die ganze Rente aus. Dazu kommt noch b) die absolute Rente, die der typische Ausdruck des Privateigentums am Grund und Boden ist. Für die Pachtung des Bodens mit besserer Qualität muß der Pächter die Differentialrente an den Grundeigentümer abführen. Die Grundeigentümer der schleeh- ä) W. I. L e n i n : Das Agrarprogramm der Sozialdemokratie in der ersten Russischen Revolution von 1905 1907, Moskau 1949, S. 101. 3) W. I. Lenin, a. a. O. S. 101 f. 489;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 489 (NJ DDR 1951, S. 489) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 489 (NJ DDR 1951, S. 489)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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