Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 484 (NJ DDR 1951, S. 484); Die sozialistischen Grundsätze der Gerichtsverfassung in den europäischen Ländern der Volksdemokratie*) Von S. L. S iw s , Kandidat der Rechtswissenschaften Der Sieg der volksdemokratischen Revolution im Ergebnis des Kampfes der von der Arbeiterklasse und ihrer Avantgarde, der kommunistischen Partei, geführten Volksmassen, der die aktive Unterstützung und Hilfe der Sowjetunion fand, brach aus dem System des Imperialismus eine Reihe von Ländern Mittel- und Südosteuropas heraus. Die Arbeiterklasse dieser Länder hat im Bündnis mit allen Werktätigen in Stadt und Land das volksdemokratische Regime aufgerichtet. G. M. D i m i t r o f f sagte: „Als Verkörperung der Herrschaft der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse kann und muß das Regime der Volksdemokratie in der gegebenen historischen Situation, wie die Erfahrung bereits gezeigt hat, bei der Liquidierung der kapitalistischen Elemente und der Organisierung der sozialistischen Wirtschaft mit Erfolg die Funktionen der Diktatur des Proletariats ausüben.“i) Bei der Definition des Charakters des volksdemokratischen Staates und der Bestimmung seiner wichtigsten Besonderheiten wies G. M. Dimitroff darauf hin, daß er „ die Herrschaft der Werktätigen, der gewaltigen Mehrheit des Volkes, unter Führung der Arbeiterklasse“ ist und „ ein Staat der Übergangsperiode, dazu berufen, die Entwicklung auf dem Wege zum Sozialismus zu sichern.“2) Diese Besonderheiten des volksdemokratischen Staates bestimmen den Charakter all seiner Organe, darunter auch der GeridÄorgane. Das Gericht ist im volksdemokratischen Staat ein Machtorgan der Werktätigen, das von der Arbeiterklasse gelenkt wird. Da es sich in der Hand der Arbeiterklasse und aller Werktätigen in Stadt und Land befindet, dient es den Interessen der überwiegenden Mehrheit des Volkes. Die Tätigkeit des Gerichts in den Ländern der Volksdemokratie ergibt sich aus den Aufgaben der Diktatur des Proletariats und wird durch ihre Funktionen bestimmt. Seine gesamte Tätigkeit ist daher darauf gerichtet, den Aufgaben des sozialistischen Aufbaus zu dienen. Da „ ein Vorwärtsschreiten zum Sozialismus nur möglich ist, wenn ein unversöhnlicher Klassenkampf gegen die kapitalistischen Elemente bis zu deren völiigen Liquidierung geführt wird“,3) muß auch das Gericht ein Instrument in diesem Kampfe sein. Daneben muß das Gericht der volksdemokratischen Staaten eines der Instrumente zur Erfüllung der weiteren Aufgabe der Diktatur des Proletariats, der Organisierung der sozialistischen Wirtschaft, sein, es muß „ die Schaffung der wirtschaftlichen und kulturellen Grundlagen der kommenden sozialistischen Gesellschaftsordnung“4) fördern. Sowohl die Gerichtsverfassung wie die Prinzipien des gerichtlichen Verfahrens werden durch die Aufgaben des Gerichts in dem jeweils gegebenen Staat bestimmt. Die Aufgaben der Rechtspflege in den Ländern der Volksdemokratie sind Ausdruck des Charakters der volksdemokratischen Staaten. Die Aufgaben der Gerichte der Länder der Volksdemokratie wurden in den Gesetzen über die Gerichtsverfassung niedergelegt. So stellt das bulgarische Volksgerichtsverfassungsgesetz vom 4. März 1948 bei *) Veröffentlicht in „Sowjetstaat und Recht“, 1951, Heft 7, S. 54 61. 1) G. M. Dimitroff, Rolle und Bedeutung der Volksdemokratie, Referat auf dem V. Parteitag der Bulgarischen Arbeiterpartei (Kommunisten) am 19. Dezember 1948, Dietz-V erlag, Berlin 1950, S. 68. 2) a. a. O. S. 68 f. 3) a. a. O. S. 69. 4) a. a. O. S. 71. der Bestimmung der Aufgaben der Rechtspflege die Sicherung der bestehenden demokratischen Gesellschaftsordnung5) an die erste Stelle; das albanische Gesetz über die Gerichtsverfassung vom Jahre 1946 nennt bei der Aufzählung der Aufgaben der Gerichtsorgane an erster Stelle ebenfalls den Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung der Republik6). Eine genaue Definition der Hauptaufgabe der Rechtspflege findet sich in dem Dekret des Präsidiums der Großen Volksversammlung der Rumänischen Volksrepublik über die Gerichtsverfassung vom 1. April 1949, dessen Art. 1 lautet: „Die Rechtspflege in der Rumänischen Volksrepublik hat die Aufgabe, die soziale, die wirtschaftliche und die staatliche Ordnung, wie sie in der Verfassung der Rumänischen Volksrepublik verankert ist, zu schützen.“7 8) Der Schutz der volksdemokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die von den Völkern, die den Weg zum Aufbau des Sozialismus beschriften haben, geschaffen wurde, ist also die Hauptaufgabe der Rechtspflege in allen volksdemokratischen Staaten. Zum Schutz dieser Gesellschaftsordnung gehört insbesondere die Sicherung des sozialistischen Eigentums als der wirtschaftlichen Grundlage der volksdemokratischen Macht. Da es notwendig ist, das sozialistische Eigentum in den Ländern der Volksdemokratie in größtem Maße zu festigen, ist die Sicherung des sozialistischen Eigentums durch das Gericht von entscheidender Bedeutung. Neben dieser zentralen Aufgabe steht die des Schutzes der Rechte und der gesetzlich geschützten Interessen der Bürger. Das bulgarische Gesetz betont, daß das Gericht dazu berufen ist, die politischen Rechte, die Arbeits- und Vermögensrechte der Bürger sowie alle ihre sonstigen durch die Verfassung garantierten Interessen zu schützen. Ähnlich macht es das Dekret über die Gerichtsverfassung der Rumänischen Volksrepublik zur Aufgabe der Rechtspflege, „ die politischen Grundrechte, das Recht auf Arbeit und auf Erholung sowie alle anderen von der Verfassung der Rumänischen Volksrepublik den Bürgern garantierten Rechte und Interessen“ (Art. 1 Buchst, b) zu schützen. Die Aufgabe des Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger durch die Gerichte der Länder der Volksdemokratie ist real, weil die Staats- und Gesellschaftsordnung dieser Länder ihrem Wesen nach alle Voraussetzungen für einen wirklichen Schutz dieser gesetzlichen Rechte und Interessen geschaffen hat. Sowohl die Festigung und der Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung wie auch die Sicherung der Rechte und Interessen der Bürger und der staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen können aber nur verwirklicht werden, wenn die volksdemokratischen Gesetze sowohl von allen Bürgern wie von allen Institutionen, Unternehmungen und Organisationen auf das genaueste und unbedingt befolgt werden. Unter dem volksdemokratischen Regime sind die Gesetze Ausdruck des Willens der überwiegenden Mehrheit des Volkes; ihre Beachtung ist daher im Interesse des Volkes selbst notwendig. „Die volksdemokratische Macht, die die Funktionen der Diktatur des Proletariats ausübt, kann ihrem Wesen und ihrem Charakter nach keinerlei Willkür und Gesetzlosigkeit zulassen“, sagte G. M. Dimitroff auf dem V. Parteitag der Bulgarischen Arbeiterpartei (Kommunisten)®). Daher ist die Festigung der Gesetzlichkeit, d. h. die Sicherung der genauen und einheitlichen Durchführung der Gesetze, eine der Hauptaufgaben der Gerichte. Das ist 6) „Derschawen Westnik“, 1948, Nr. 70 (russ.). 6) Gesetz über die Organisation der Gerichte der Albanischen Volksrepublik, 1946, Art. 2. 7) „Buletinul oficial“, 1949, S. 15. 8) „Prawda" vom 27. Dezember 1948. 484;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 484 (NJ DDR 1951, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 484 (NJ DDR 1951, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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