Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 453 (NJ DDR 1951, S. 453); demokratische Strafrechtstheorie solche Begriffe entwickeln, die die Wirklichkeit getreu widerspiegeln und geeignet sind, den werktätigen Massen zu dienen. Die demokratische Strafrechtstheorie und -praxis kann sich daher nur auf den Grundlagen des Marxismus-Leninismus, auf der Einheit von Theorie und Praxis, in kämpferischer Parteilichkeit, die alle zu lösenden Probleme durchdringt, entwickeln. Begriffe wie Vorsatz, Wissent'ichkeit, Unternehmen, Versuch, Anstiftung, Täterschaft und Teilnahme, Probleme wie Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch können nur an Hand kritischer Überarbeitung des überlieferten Materials, vom Standpunkt der Interessen der antifaschistisch-demokratischen Kräfte, in Anwendung der Lehren des Marxismus-Leninismus, der marxistisch-leninistischen Sowjet Wissenschaft so gelöst werden, daß sie eine demokratische Rechtsprechung zu entwickeln imstande sind. Der Kampf gegen Objektivismus und Formalismus, gegen imperialistische Rechtslehren, die Durchdringung unserer gesamten Tätigkeit mit unversöhnlicher Parteilichkeit, die Wahrung der ideologischen Wachsamkeit und Unversöhnlichkeit, das sind die Lehren, die uns die Stalinsche These von der Hilfsrolle des Überbaus vermittelt. Auch wir dürfen keine Minute vergessen. wem die überlieferten Lehren gedient haben, wem die demokratischen Rechtstheorien und die demokratische Rechtsprechung zu dienen haben. Ein Aufsatz kann natürlich nicht alle Probleme berühren. Die begrenzte Aufgabenstellung des Artikels soll die Anregung zur allgemeinen Diskussion, zur kritischen Auseinandersetzung mit unseren theoretischen Lehren und unserer eigenen Rechtspraxis geben. Er soll dazu beitragen, die Erkenntnis zu festigen, daß eine demokratische Rechtsprechung nur mit einer demokratischen Rechtstheorie möglich ist, einer Rechtstheorie, die aufräumt mit der Kriecherei vor dem imperialistischen Reichsgericht und den imperialistischen Rechtslehren, die sich orientiert auf die wissenschaftlichen Errungenschaften der Sowjetwissenschaft, die kühn und unerschrocken genug ist, neuen demokratischen Anschauungen Bahn zu brechen, die sowohl die von der Praxis losgelöste Theorie wie die theorielose Praxis durch die Herstellung der Einheit von demokratischer Theorie und Praxis des Strafrechts überwindet, die nicht den Kräften des niedergehenden Kapitalismus, sondern den Kräften der neuen Gesellschaft dient, die, obwohl noch in den Anfängen stehend und daher unvollkommen, die Zukunft für sich hat. Eine solche Wissenschaft zu begründen, muß das Ziel der gemeinsamen Anstrengung der erfahrenen Akademiker und der jungen Juristen des demokratischen Deutschland sein, eine Wissenschaft, wie sie Stalin meinte, als er am 17. Mai 1938 im Kreml seinen Trinkspruch ausbrachte: „Auf das Gedeihen der Wissenschaft, deren Menschen die Kraft und die Bedeutung der in der Wissenschaft entstandenen Traditionen verstehen und sie geschickt im Interesse der Wissenschaft nutzen und trotzdem keine Sklaven dieser Traditionen sein wollen, einer Wissenschaft, die die Kühnheit und die Entschlossenheit besitzt, die alten Traditionen, Normen und Einrichtungen zu brechen, wenn sie veraltet sind, wenn sie sich in einen Hemmschuh für die Vorwärtsentwicklung verwandeln, einer Wissenschaft, die neue Traditionen, neue Normen und neue Einrichtungen zu schaffen versteht.“ Dann ist unsere junge werdende Wissenschaft unbesiegbar, hat sie die Zukunft. Zur Krise der bürgerlichen Demokratie in Westdeutschland Zugleich eine Besprechung der 2. Auflage des Kommentars zum Bonner Grundgesetz von Friedrich G i e s e *) Von Prof. Dr. Herbert Kröger, Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“, Forst-Zinna Im Dezember 1950 ist von dem bekannten Frankfurter Staatsrechtler Friedrich G i e s e die 2. erweiterte Auflage seines Kommentars zum Bonner Grundgesetz erschienen, dessen 1. Auflage in der „Neuen Justiz“ ausführlich besprochen wurde**). In dieser Besprechung des Buches war abschließend gesagt worden: „Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Buch Gieses einmal deutlich zeigt, wie sehr eine formaljuristische Behandlung gerade von Verfassungsproproblemen hoffnungslos Schiffbruch erleiden muß und in welcher Sackgasse sich eine Jurisprudenz befindet, die nicht den Weg zu einer von den sozialökonomischen Grundlagen jeder Gesellschaft ausgehenden Methode findet. Andererseits ist es ein erschütterndes' Dokument des inneren Zwiespalts eines in den Grenzen seiner formalen Methode wissenschaftlich sauber arbeitenden Staatsrechtlers zwischen seiner Erkenntnis und den für ihn im westdeutschen Interventionsgebiet bestehenden Beschränkungen. seine Erkenntnisse aussprechen zu können. Trotz aller dieser Mängel aber werden die nationalbewußten Menschen in ganz Deutschland Giese Dank wissen für seinen mutigen Hinweis auf die über allem politischen Geschehen im Bonner Protektorat stehende „Weisung“ und seinem Buch schon wegen dieses die ganze Notwendigkeit und die großen Aufgaben des Kampfes der Nationalen Front um die Herstellung der Einheit Deutschlands aufzeigenden Hinweises Verbreitung wünschen.“ Die neue Auflage des Buches ist in doppelter Beziehung interessant und weit über die persönliche Einstellung Gieses zum westdeutschen Verfassungsgeschehen hinaus für die mit dem Wiedererstehen des *) Friedrich Giese, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zweite, erweiterte Auflage, Verlag Kommentator GmbH, Frankfurt a. M., 1951. **) s. NJ 1949 S. 308 ff. deutschen Imperialismus geschaffene Situation in Westdeutschland aufschlußreich. Bereits in der Besprechung der 1. Auflage des Kommentars ist auf den klaffenden Zwiespalt zwischen den Normen des Grundgesetzes und der Verfassungswirklichkeit und auf die auch für Giese unabweisbare, wenn auch nur in der Sprache Äsops zum Ausdruck kommende Einsicht in die tatsächlichen staatsrechtlichen Verhältnisse Westdeutschlands hingewiesen worden, die den sich mit ständig zunehmender Geschwindigkeit vollziehenden Prozeß der Entlarvung aller von Souveränität, Friedenspolitik und Demokratie sprechenden Rechtssätze des Bonner Verfassungsdokuments als einer von den Bonner Machthabern von vornherein nicht ernst gemeinten Rechtsdemagogie offenbaren. Sie beweisen aber auch, daß die Verfassungsartikel dennoch eine der offenen Remilitarisierungs- und Faschisierungspolitik außerordentlich hinderliche und diese Politik diskreditierende formale Rechtsschranke bedeuten. In der Neuauflage des Werkes von Giese schlägt sich das zunehmende Unbehagen immer breiterer, an selbstständiges Denken und Urteilen gewöhnter Kreise über diese staatsrechtliche Entwicklung nieder, das heute in Westdeutschland selbst die Schichten erfaßt hat, die noch nicht in der Lage sind, die ganze Gefahr zu erkennen, die die Remilitarisierungspolitik für die Existenz des deutschen Volkes heraufbeschwört. Es gibt viele Stellen in dem Buch, die diese zwiespältige Haltung des Verfassers erkennen lassen, eine Haltung, die zwischen dem offenbar ehrlichen Bemühen eines ernsten und international anerkannten Wissenschaftlers, der objektiven Wahrheit nachzuspüren und die Verfassungslage Deutschlands sachlich darzustellen, und der kritiklosen Übernahme von Schlagworten der Kriegshetzer schwankt. So ist es z. B. ein zu begrüßendes Hilfsmittel für ernsthafte Diskussionen über die Verfassungssituation der westdeutschen Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik, über 453;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 453 (NJ DDR 1951, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 453 (NJ DDR 1951, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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