Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 451

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 451 (NJ DDR 1951, S. 451); lung zu ihr, auf die Position einer undifferenzierten Einstellung zu den Klassen überzugehen, und er büßt seine Eigenschaft ein und hört auf, überbau zu sein.“ S3) G. Alexandrow führte über diese These aus: „Die These Staiins, daß der überbau einer Klasse auf ' Kosten einer anderen Klasse dient, bewaffnet die sowjetischen Juristen für den entschiedenen Kampf gegen das Auftauchen eines bürgerlichen Objektivismus bei der Behandlung von Problemen der Staats- und Rechtstheorie. Die sowjetischen Juristen dürfen keine Minute vergessen, daß jedes Rechtsinstitut, jedes Rechtsprinzip, jede Rechtsnorm immer den Bedürfnissen der herrschenden Klasse dient." S4) Der Stalinsche Leitsatz von der Hilfsrolle, der dienenden Rolle des Überbaus ist auch für unsere demokratische Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ein entscheidendes Kampfmittel gegen den Objektivismus der bürgerlichen Recntsideologie. Was verstehen wir unter Objektivismus? „Die Bourgeoisie verschleiert die Parteilichkeit ihrer Theorie. Die bürgerliche Parteilichkeit von Wissenschaft und Philosophie“, sagt Wostrikow, „tritt vorwiegend in der Form des .Objektivismus1, der .Unparteilichkeit1, als .über den Klassen stehend“ auf. Der Objektivismus ist die geeignetste Form für die Verschleierung der Klassengegensätze der kapitalistischen Gesellschaft, für die Verbreitung bürgerlicher Einflüsse im Proletariat und unter den Hassen der Werktätigen.“33 * 35 36) Der bürgerliche Objektivismus entwickelte sich im Kampf gegen den Feudalismus. Darüber schrieben Marx und Engels : „Jede neue Klasse nämlich, die sich an die Stelle einer vor ihr herrschenden setzt, ist genötigt, schon um ihre Zwecke durchzuführen, ihr Interesse als das gemeinschaftliche Interesse aller Mitglieder der Gesellschaft darzustellen, d. h. ideell ausgedrückt, ihren Gedanken die Form der Allgemeinheit zu geben, sie als die einzig vernünftigen, allgemein gültigen darzustellen.“ 36) Die Bourgeoisie benutzt somit den Objektivismus als Mittel der Verwirklichung ihrer Klasseninteressen, zur Beseitigung der feudalen Gesetzlichkeit, zur Durchsetzung der bürgerlichen Gesetzlichkeit wie zur Tarnung ihres Klassencharakters. Er ist zugleich ein ideologisches Mittel zur Durchdringung des Bewußtseins der Werktätigen mit bürgerlich-imperialistischen Anschauungen. Gerade die Tarnung der Parteilichkeit der bürgerlich-imperialistischen Anschauungen und Einrichtungen macht sie zu einem gefährlichen Mittel der Durchdringung und Einflußnahme. Worin äußert sich der Objektivismus in unserer Rechtstheorie, die bürgerliche Parteilichkeit in unserer Rechtsprechung? Er äußert sich darin, daß offensichtlich oder versteckt imperialistische Rechtsanschauungen als unparteilich dargestellt und damit unkritisch in der Rechtsprechung angewandt werden. Der Objektivismus kommt plastisch in zwei verbreiteten Formeln unserer Entscheidungen zum Ausdruck, in den Formeln „so auch RG“ und „siehe Schönke“ usw. Es wird damit die Tatsache verschwiegen und geleugnet, daß die Auslegungsregeln und Rechtsauffassungen des Reichsgerichtes die eines faschistisch-imperialistischen Reichsgerichtes waren, daß die juristischen Anschauungen von Ideologen wie Schönke, Mezger, Maurach usw. faschistische Anschauungen, die von Frank, Beling usw. imperialistische Rechtsanschauungen sind. Worin bestehen die politischen Fehler einer in dieser Terminologie zum Ausdruck kommenden, weit verbreiteten Einstellung zu den imperialistischen Rechtsideologen und ihren Lehrbüchern und Kommentaren? Erstens gehen diese Juristen im Gegensatz zu der Stalinschen These vom Klassencharakter des Überbaus davon aus, daß die juristischen Anschauungen und die ihnen entsprechenden Strafrechtsnormen, die juristischen Auslegungen und Rechtsbegriffe „objektiv“ im Sinne von unparteilich seien. Sie sind der Auffassung, daß die imperialistischen Rechtsbegriffe und Auslegungsregeln sowohl den faschistisch-imperialistischen Gerichten wie den neuen demokratischen Gerichten dienen können, daß die imperialistischen Rechts- 33) J. w. Stalin a. a. O. S. 6 f. 31) Aus W. Iwanow, Einige Fragen der Staats- und Rechtstheorie im Lichte der Arbeit des Genossen Stalin „Über den Marxismus in der Sprachwissenschaft", Sowjetstaat und Recht, Nr. 10/1950. 35) A. W. Wostrikow, Der Marxismus-Leninismus über die Parteilichkeit der Philosophie, Dietz-Verlag, Berlin 1950, S. 6. 36) Marx-Engels, Gesamtausgabe, Berlin 1932, 1. Abt., Bd. 5 S. 37. anschauungen sowohl der Förderung der monopolkapitalistischen Interessen wie der Interessen der antiimperialistischen Massen dienen können. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, daß eine Reihe von Normen, wie die des StGB, ihre äußere Gestalt nicht geändert haben. Man kann im Kommentar unter „Wissentlichkeit“, unter „Unternehmen“, unter „Vorsatz“ eine Begriffsbestimmung oder Auslegung finden, die bisweilen zu scheinbar gleichen Ergebnissen führen mag. Dabei wird übersehen, daß die Normen trotz der gleichen Form ihren Inhalt geändert haben und daß sie früher entsprechend ihrem antidemokratischen Charakter durch Staatsorgane der faschistischen Diktatur ausgelegt worden sind, während sie heute einen demokratischen Charakter erhalten haben und damit entsprechend ihrem veränderten Charakter angewendet und ausgelegt werden müssen. Zweitens vergessen sie, daß der Prozeß der Ablösung des einen Überbaus durch einen anderen Überbau, des imperialistisch-faschistischen Überbaus durch die juristischen Anschauungen und Einrichtungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung ein kämpferischer ist. Sie gehen von der Kontinuität der Rechtsprechung aus. So gibt es einzelne Juristen, die in seitenlangen Ausführungen zu beweisen versuchen, daß ihre Auslegung den Entscheidungen des RG „von alters her“, den Lehrmeinungen von Frank, Schönke, Kohlrausch usw, entspricht. Da gibt es wahre Fetischisten der „herrschenden Meinung“, der „herrschenden Lehre“, deren Wissen einem Rechtshistoriker Achtung abgewinnen müßte, wenn sie nur nicht diese der faschistischen Vergangenheit und der imperialistischen Gegenwart angehörenden Meinungen und Institute für die Begründung einer demokratischen Entscheidung benutzen würden. Sind wir etwa legitime Erben des faschistischen Reichsgerichts, der imperialistischen Rechtslehren? Oder stehen wir nicht vielmehr im Prozeß des Kampfes gegen imperialistisch-faschistische Anschauungen und für die Entwicklung einer demokratischen Gesetzlichkeit und eines demokratischen Rechtsbewußtseins? Drittens übersehen sie den wichtigen Hinweis, den uns Stalin durch seine These von der dienenden Rolle des Überbaus gegeben hat, daß wir nicht eine Minute vergessen dürfen, wem die Begriffe, Normen usw. gedient haben und wem sie heute zu dienen haben. Es gibt Juristen, deren Feder sich sträuben würde, zu schreiben, „so auch Rosenberg“, so auch „Freißler“, die aber auf dem Gebiete des Strafrechts ihre ideologische Wachsamkeit verlieren und das Prinzip offener demokratischer Partei1 ichkeit vergessen; sie mißachten die gewonnenen Erkenntnisse des historischen Materialismus und bringen es fertig zu schreiben: So auch (faschistisches) RG. Man muß den Teufel auch erkennen, wenn er seinen Pferdefuß verbirgt, wenn er „unparteiisch“ erscheint und gerade deshalb, weil er den imperialistischen Charakter der Normen verbirgt, parteilich im bürgerlichen Sinne ist. Keine Regel und keine Anschauung, nicht ein Begriff, nicht ein Institut darf unkritisch übernommen werden. Die kritische Stellungnahme wird gehemmt durch den Praktizismus, durch die untheoretische Stellung zur eigenen Rechtsprechung. Manchem scheint mit der Erzielung eines entsprechenden Strafmaßes alles getan zu sein, gleichgültig, mit welchen Mitteln er das erreicht. Um den Gegner erkennen zu können, ist es notwendig, die Hauptformen der imperialistischen Rechtsideologien zu kennen. Der Grundgedanke der bürgerlich-imperialistischen Rechtsanschauungen ist die Ausdehnung der richterlichen Willkür, die Aufhebung der Bindung des Richters an das Gesetz. Dieses Ziel versuchen die imperialistischen Gerichte und die sie unterstützenden Rechts„theorien“ auf verschiedenen Wegen zu erreichen. Als Mittel zur Auflösung der bürgerlichen Gesetzlichkeit dienen die auf die neukantianischen Philosophen zurückgehenden „Bewertungstheorien“, die normativen Theorien. Die normativen Theorien äußern sich in der Lehre von der Rechtswidrigkeit, als „Unwerturteil über die Tat“, die zu zwei objektiven Merkmalen des Verbrechens, zur Tatbestandsmäßigkeit und Normwidrigkeit, führt. Sie ermöglicht mit Hilfe etwa des „übergesetzlichen Notstandes“, an sich gesetzwidrige Handlungen, die nicht die Belange der Monopolkapitalisten 451;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 451 (NJ DDR 1951, S. 451) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 451 (NJ DDR 1951, S. 451)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - die Regelung finanzieller und sozialer Fragen sowie von Fragen im Zusammenhang mit der weiteren medizinischen Betreuung - den Ablauf der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X