Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 447

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 447 (NJ DDR 1951, S. 447); men’ als durch Vermehrung der Verbrechen: des Rowdytums, der Bestechung, der Spekulation und aller möglichen Scheußlichkeiten, “ii) Den Prozeß der Entstehung der sozialistischen Gesetzlichkeit analysiert Lenin folgendermaßen: „In dem Maße wie die Hauptaufgabe der Staatsmacht nicht die militärische Unterdrückung, sondern die Verwaltung wird wird zum typischen Ausdruck der Unterdrückung und des Zwanges nicht die Erschießung an Ort und Stelle, sondern das Gericht. Auch in dieser Hinsicht haben die revolutionären Massen nach dem 25. Oktober 1917 den richtigen Weg beschritten und die Lebensfähigkeit der Revolution bewiesen, als sie noch vor allen möglichen Dekreten über die Auflösung des bürgerlichbürokratischen Gerichtsapparates anfingen, ihre eigenen Arbeiter- und Bauerngerichte zu schaffen. Aber unsere Revolutions- und Volksgerichte sind außerordentlich schwach. Man fühlt, daß die aus der Zeit des Jochs der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie übernommene Auffassung des Volkes vom Gericht als etwas Bürokratischem, Fremdem noch nicht endgültig überwunden ist. Es fehlt an der genügenden Erkenntnis, daß das Gericht ein Organ zur Heranziehung gerade der gesamten armen Bevölkerung zur Staatsverwaltung ist (denn die gerichtliche Tätigkeit ist eine der Funktionen der Staatsverwaltung), daß das Gericht ein Organ der Macht des Proletariats und der armen Bauernschaft ist, daß das Gericht ein Werkzeug der Erziehung zur Disziplin ist.“14 15) In den „Fragen des Leninismus“ enthüllt Stalin in prägnanter Form den materiellen Inhalt der verschiedenen Rechtstypen: „Zur Zeit der Sklaverei gestattete das Gesetz den Sklavenhaltern, Sklaven zu töten. Zur Zeit der Leibeigenschaft gestattete das Gesetz den Feudalherren ,nur', Leibeigene zu verkaufen . Unter dem Kapitalismus gestattete das Gesetz ,nur’, die Werktätigen zu Arbeitslosigkeit und Verelendung, zu Ruin und Hungertod zu verdammen.“15 17) Die grundlegende Erkenntnis, die uns der historische Materialismus vermittelt, besteht darin, daß das Strafrecht sich zur ökonomischen Struktur verhält wie die Form zu ihrem Inhalt. Darüber schrieb Stalin bereits in seiner Schrift „Anarchismus oder Sozialismus“: „Wenn wir die materielle Seite, die äußeren Bedingungen, das Sein und andere derartige Erscheinungen den Inhalt nennen, dann können wir die ideelle Seite, das Bewußtsein und andere derartige Erscheinungen die Form nennen. Hieraus entsprang der bekannte materialistische Satz: Im Prozeß der Entwicklung geht der Inhalt der Form voraus, bleibt die Form (in der antagonistischen Gesellschaft. H. G ) hinter dem Inhalt zurück . Da nun nach der Ansicht von Marx die ökonomische Entwicklung die .materielle Basis’ des gesellschaftlichen Lebens, sein Inhalt ist, während die juristisch-politische und religiösphilosophische Entwicklung die .ideologische Form’ dieses Inhalts, sein .überbau' ist. so zieht Marx die Schlußfolgerung: ,Mit der Veränderung der ökonomischen Grundlage wälzt sich der ganze ungeheure überbau langsamer oder rascher um’.“11) Diesen bedeutsamen Leitsatz entwickelt Stalin weiter: indem er unter den materiellen Bedingungen die Basis als jenen Faktor hervorhebt, der die Erscheinungen des Überbaus unmittelbar hervorbringt. Mit Hilfe der Stalinschen Definitionen von Basis und Überbau, der ersten Stalinschen These vom Klassencharakter des Überbaus und der Darstellung der Besonderheiten der Produktionsweise können wir nunmehr den allgemeinen Rechtsbildungsprozeß wissenschaftlich exakt darlegen: „Die Stalinschen Werke sind eine Grundlage für die Juristen, um den Mechanismus der Rechtsbildung zu zeigen: Angefangen von den Veränderungen in der Produktion zu den Veränderungen der Basis; von den Veränderungen der Basis zu den Veränderungen der rechtlichen Ansichten der herrschenden Klasse und erst dann zu den Veränderungen im Recht.“18 19) Bei der Lösung von Problemen des Strafrechts genügt die Kenntnis des allgemeinen Rechtsbi'dungs-prozesses jedoch noch nicht. Wir haben vielmehr andere wichtige Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus hinzuzuziehen, die diesen Prozeß erschöpfend und exakt analysieren. So lehrt Engels: „Wie beim einzelnen Menschen alle Triebkräfte seiner Handlungen durch seinen Kopf hindurchgehen, sich in Beweggründe seines Willens verwandeln müssen, um ihn zum Handeln zu bringen, so müssen auch alle Bedürfnisse der bürgerlichen Gesellschaft gleichviel, welche Klasse gerade herrscht durch den Staatswillen (von mir gesperrt, H. G) hindurchgehen, um allgemeine Geltung in Form von Gesetzen zu erhalten.“i°) 14) w. I. Lenin, Ausgewählte Werke in 2 Bänden, Bd. 2, Moskau 1947, S. 380. 15) Lenin a. a. O. S. 382. iß) ,T W. Stalin. Fragen des Leninismus, Moskau 1947, S. 489 ff. 17) J. W. Stalin, Anarchismus oder Sozialismus, Werke Bd. I, S. 276 f. 18) Besprechung des Werkes Stalins „Marxismus und die Fragen der Sprachwissenschaft“ in den juristischen Hochschulen Moskaus, Sowjetstaat und Recht, März 1950. 19) Engels a. a. O. S. 46. Engels weist also darauf hin, daß die Rechtsformen nicht spontan aus der ökonomischen Struktur entstehen, wie der Ökonomismus und die Trotzkisten behaupten, sondern daß der ökonomische Inhalt durch das Bewußtsein hindurchgehen und von dem Staatswillen gestaltet werden muß, um Rechtscharakter zu erhalten. Im Kommunistischen Manifest zerstören Marx und Engels die bürgerlichen Rechtsillusionen und erklären: „Euer Recht ist nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse.“20) Ist der „Staatswille“ oder der „Klassenwille“ als Quelle des Rechts zu betrachten? Wie Marx und Engels diesen Entstehungsprozeß verstanden haben wollen, ergibt sich aus der Analyse des Rechtsbildungsprozesses in der „Deutschen Ideologie“. Dort schreiben sie: „Nicht der Staat besteht also durch den herrschenden Willen, sondern der aus der materiellen Lebensweise der Individuen hervorgehende Staat hat auch die Gestalt eines herrschenden Willens. Verliert dieser die Herrschaft, so hat sich nicht nur der Wille, sondern auch das materielle Dasein und Leben der Individuen, und bloß deswegen ihr Wille, verändert.’1) Die Schaffung der juristischen Einrichtungen erfolgt durch den Staatswillen. Der Klassenwille ist nichts Überpersönliches, das sein Leben außerhalb oder über der Klasse fristet, sondern der Wille des Staates, der sich im Gesetz gestaltet. Außerhalb des Staates bildet sich daher kein Recht. Jede Rechtsnorm, die der Staat nicht mehr anzuwenden bereit ist, wird zur Makulatur. Der Charakter des Rechts wird durch den Charakter des Staates bestimmt, der diese Normen schafft, anwendet und durchsetzt. Diese Erkenntnis der Klassiker des Marxismus-Leninismus hat Alexandrow mit folgenden Worten klar präzisiert: „Der ,zum Gesetz erhobene’ Wille der Klasse ist eben der Staatswille, der bekannte, allgemein verbindliche Regeln des Verhaltens festlegt. Ihren .Willen zum Gesetz erheben’ kann nur jene Klasse, in deren Händen sich die Staatsgewalt befindet. Dabei ist die .Erhebung des Willens zum Gesetz’, die Bildung juristischer Normen, nur über die Normen schaffende Tätigkeit des Staates möglich.“ 22) In diesem Sinne ist der Wi'le der herrschenden Klasse, der Staatswille, Quelle allen Rechts. Der Charakter des Strafrechts wird durch den Charakter des Staates und seinen Klasseninhalt bestimmt. Kein Rechtsproblem kann isoliert vom Staat, von dem Charakter des Staates gelöst werden. Der Staatswille ist aber immer der Wille der Vertreter der herrschenden Klasse oder im sozialistischen Staat der Wille der Vertreter der sozialistischen Gesellschaft, die unmittelbar an der das Recht schaffenden Tätigkeit des Staates teilnehmen und in ihm die Interessen ihrer Klasse bzw. der sozialistischen Gesellschaft zum Ausdruck bringen. Die Darstellung des Rechtsbi'dungsprozesses, wie er sich aus der Lehre der Klassiker des Marxismus-Leninismus ergibt, ist von großer Bedeutung für die Charakterisierung des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik. Der Charakter unseres Strafrechts wird bestimmt durch den Charakter unseres Staates und seinen Klasseninhalt. Unser Staat ist der Ausdruck des Willens der antifaschistisch-demokratischen Kräfte, die ihn beherrschen. Er ist das Ergebnis der Tätigkeit unserer Recht setzenden Organe, der Vertreter unseres Volkes, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der mit ihr verbündeten Parteien und demokratischen Massenorganisationen des antifaschistisch-demokratischen Blocks, die die Gesetze im Einklang mit den Interessen unseres Volkes schaffen. Eine wichtige Besonderheit unserer demokratischen Ordnung besteht darin, daß die Wi'lensbildung unter der Führung einer Partei erfolgt, die mit der marxistisch-leninistischen Theorie ausgerüstet ist. Unsere Gesetze entsprechen deshalb den Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und den materiellen Bedürfnissen des werktätigen Volkes. Die Gesetze sind daher von jedem Juristen bei der Rechtsprechung zu beachten. Unsere Gesetze entsprechen dem Willen des ganzen werktätigen Volkes und sind ihm entsprechend auszulegen und anzuwenden. Keine Be- 20) Marx-Engels, Manifest der kommunistischen Partei, Ausgewählte Schriften in 2 Bänden, Bd. 1, Moskau 1950, S. 39. 2t) Marx-Engels, Die Deutsche Ideologie, a, a O S 308. 22) N. G. Alexandrow, Der Marxismus-Leninismus Uber das Wesen der historischen Staats- und Rechtstypen, Sowjetstaat und Recht, Nr. 6/1950, S. 22 bis 34. 447;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 447 (NJ DDR 1951, S. 447) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 447 (NJ DDR 1951, S. 447)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft zeigen sowie duroh - die Gewährleistung eines HöohstmaBes von Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen, Transporten und gerichtlichen Haupt Verhandlungen, die konsequente Durchsetzung der schwerpunktmäßigen. politisch-operativen und fachlichen Arbeit, Bei der qualifizierten Planung werden bereits Grundlagen für die Erarbeitung konkreter Ziel- und Aufgabenstellungen erarbeitet.

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