Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 444 (NJ DDR 1951, S. 444); I in einem amerikanischen Aggressionskrieg ausersehen zu sein und gegen die eigenen Landsleute in den Kampf geführt zu werden. Sie wird auf Betreiben der Interventen von der Bonner Regierung angeblich ihrer eigenen Regierung , soweit es in deren Kräften steht, verfassungswidrig daran gehindert, eine Vo'ksbefra-gung über die Remilitarisierung Westdeutschlands durchzuführen, und die gleichen Mächte wollen ihr wiederum entgegen der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht aufzwingen. Der Charakter der Intervention wird dadurch, daß sie im Einvernehmen mit der Bonner Regierung erfolgt, nicht geändert, denn die Adenauer-Regierung ist eine jener Marionettenregierungen, von denen bei der Besprechung der in Form einer Intenvention erfolgenden Aggression bereits die Rede war. Nach Äußerungen McCloys und der eng-lichen Besatzungszeitung „Die Welt“ vollzieht sich ein Wandel der Besatzungstruppen zu „Sicherungstruppen“. Die sog. Sicherungstruppen sind Interventionstruppen, die zur Unterdrückung der Freiheit des deutschen Volkes und zur Vorbereitung eines Aggressivkrieges gegen die Sowjetunion und die Volksdemokratien verwendet werden sollen. Es handelt sich um Aggression in der Potenz. Ich hätte Ihnen noch viel zu sagen, was mit der Aggression und den Mitteln, sie zu verhindern, im engsten Zusammenhang steht, aber ich behalte das einer aus-führlienen Publikation vor. Sie werden es mir, als Vertreter der deutschen Delegation, gestatten, mit dem Appell an unsere Kollegen aus den anderen Ländern zu schließen: Kämpfen Sie mit uns Seite an Seite gegen die aggressive Intervention der imperialistischen Mächte in Westdeutschland, die gegenwärtig unter allen Gefahren, die dem Weltfrieden drohen, die dringendste ist! Nationalpreisträger Professor Dr. Arthur Baumgarten Arthur Baumgarten, heute mit seinen 67 Jahren einer der Senioren der deutschen Rechtswissenschaft, kann persönlich wie geistig auf ein entwicklungsreiches Leben zurückblicken. Persönlich führt ihn der Weg aus dem Königsberger Elternhaus über das Tübinger Gymnasium an deutsche und schweizerische Universitäten, zur Promotion 1909 in Berlin und von da an in raschem Aufstieg an die verschiedensten wissenschaftlichen Stätten Deutschlands und der Schweiz. Noch 1909 wurde der Berliner Landrichter Arthur Baumgarten als Professor des Strafrechts an die Universität Genf berufen, an der er bis 1920 wirkte; dann ging er für einige Jahre nach Köln, um schon 1923 wieder als Ordinarius und Richter in die Schweiz, und zwar nach Basel, zurückzukehren. Nach dreijähriger Tätigkeit in Frankfurt a. M., die die Baseler Zeit unterbricht, kehrt Baumgarten 1933 dem faschistischen Deutschland sofort den Rücken und nimmt seine Lehr- und Forschungsarbeit in Basel als Professor für Rechtsphilosophie wieder auf. Bereits im Wintersemester 1946/47 folgt er einem Ruf der Universität Leipzig zur Wahrnehmung einer Gastprofessur, ein Jahr später einer entsprechenden Berufung nach Berlin, wohin er kurz darauf als ständiger Vertreter des Völkerrechts, des Strafrechts und der Rechtsphilosophie übiersiedelt. Die Tatsache, daß Arthur Baumgarten Deutschland seine Liebe und sein Interesse wieder zuwendet, und zwar schon seit dem ersten Jahr unseres schweren Aufbaus, ist für die Selbstlosigkeit und die Opferbereitschaft, die tiefe Verbundenheit Baumgartens mit unserer Nation kennzeichnend. Es ist unmöglich, über die Fülle seiner Publikationen hier einen vollständigen Bericht zu geben. Der Bogen, der sich von der Berliner Dissertation von 1909 über Probleme der Konkurrenzlehre bis zu der Rede auf dem V. Internationalen Kongreß der Vereinigung Demokratischer Juristen in Berlin 1951 spannt, reicht von der Vertretung der bürgerlichen Nächstenliebe im Rahmen des kapitalistischen Strafrechts bis zur Entwicklung des Völkerrechts zum Kampfinstrument für den Frieden deir Menschheit. Kein Grund zu verschweigen, daß der Weg Baumgartens zur Pforte des dialektischen und historischen Materialismus langwierig und mühselig gewesen ist. Hierbei offenbart sich gerade als hervorstechender Charakterzug Baumgartens seine ständige Bereitschaft, aus der Erfahrung zu lernen und von der Selbstkritik nicht zu lassen, bis die größtmögliche Annäherung an die objektive Wahrheit erzielt ist. Die Leidenschaft für theoretische Fragen der Philosophie verbindet sich bei ihm sehr früh mit dem Interesse an praktischen Problemen der Rechtsanwendung, insbesondere des Strafrechts. Sowohl in der berliner Dissertation wie in einem Vortrag des jungen Landrichters Arthur Baumgarten über „Strafrecht und Volksempfinden“, wie in der Einzelschrift des Genfer Extra-Ordinarius über „Notwehr und Notstand“ erscheint bereits als Leitmotiv der Altruismus, die Nächstenliebe, aber auf Grund der Beobachtung des die kapitalistische Wirklichkeit beherrschenden Ego-ismusi nimmt Baumgarten seine Zuflucht zu einem philosophischen Kompromiß zwischen Egoismus und Altruismus. In der Kombination beider sieht der Autor der Werke „Die Wissenschaft vom Recht und ihre Methode“ (1920 bzw. 1922) und „Erkenntnis, Wissenschaft, Philosophie“ (1927) das „metaphysische Fun- dament“ des Rechts. In dieser Zeit traut Baumgarten der Wissenschaft die Kraft zu, dem Gesetzgeber zu sagen, welche Lebensgebiete er und wie er sie zu regem hat. Er meint, die Rechtsphilosophie könne aus allgemeinen Leitsätzen oberste Prinzipien einer allgemeinen Moral ableiten, nach denen sich dann der Gesetzgeber richten werde. Wenig später finden sich sowohl in Einzelschriften wie in größeren Arbeiten z. B. in der 1929 erschienenen „Rechtsphilosophie“ Bemerkungen, mit denen sich der liberale Metaphysiker, der noch von einer Beherrschung des Staates durch das Individuum ausgeht, allmählich an den Marxismus herantastet. Kennzeichnend ist ein Satz wie dieser: „Es bleibt das quälende Problem, ob nicht doch die Wissenschaft uns statt nur über die richtigen Mittel zu gegebenen Zwecken auch über die richtigen Zwecke zu inform.eren habe.“ 1930 bekennt sich Baumgarten in dem Baseler Rektoratsprogramm dazu, daß „es so etwas gibt wie eine sinnvolle geschichtliche Entwicklung“. Von nun an beginnt die zweite Jugend des großen Gelehrten. Während des faschistischen Krieges erwacht in ihm, der in der Rechtsordnung der Ausbeuterstaaten eine metaphysische Friedensordnung gesucht hatte, der Kämpfer für eine reale Friedensordnung unter den Völkern, für ein humanistisches Völkerrecht. In seinen „Grundzügen der juristischen Methodenlehre“ (Basel, 1930) heißt es: „Der Krieg ist unsittlich, weil er die Menschen nicht anders zu vereinen weiß, ais durch den gemeinsamen Haß der einen gegen die andern, und weil er der Zerstörung und nicht dem Aufbau dient.“ Von da bis zu dem interessanten Aufsatz „Das Völkerrecht und der Friede“, der 1949 in dieser Zeitschrift erschien, führt eine gerade Straße. In dem gleichfalls 1949 in der „Neuen Justiz“ erschienenen Aufsatz „Über die Rechtspflege in der Ostzone“ bekennt sich Baumgarten zur antifaschistisch-demokratischen Ordnung als der Basis des Kampfes um die Einheit Deutschlands und den Frieden in Europa. Die Einsicht in die Gesetzmäßigkeit der geschichtlichen Entwicklung und damit die Lösung des ihn quälenden Problems der „richtigen Zwecke“ einer humanistischen Staats- und Rechtsordnung erschloß sich Baumgarten durch das Studium des dialektischen und historischen Materialismus. In der 1950 im Akademie-Verlag erschienenen Arbeit über „Das Verhältnis der Dialektik zur Identitätslogik“ bekennt Baumgarten: „Erst als man die Klassenkämpfe als ein unvermeidliches Durchgangsstadium zur klassenlosen Gesellschaft erkannte und diese in einigermaßen greifbarer Nähe vor sich sah, was in der Zeit vor Marx kaum möglich war, konnte sich die Menschheit in einem erheblichen Teil ihrer intellektuellen Vertreter dazu entschließen, das Weltgeschehen als das zu nehmen, was es ist, als einen sich in Widersprüchen immer höheren Zielen entgegenbewegenden Prozeß, in Widersprüchen, von denen die furchtbaren Klassenkämpfe eine vorübergehende Erscheinungsform darstellen.“ So steht der auf der Höhe wissenschaftlicher Erkenntnis angelangte Forscher, Lehrer und Kämpfer Arthur Baumgarten, Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, vor unserer Jugend und seinen Kollegen als Mahner zu unablässiger Selbstkritik und vor unserer Nation als Mahner zum aktiven Kampf um den Frieden der Menschheit. Prof. Dr. P. Steiniger 441;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 444 (NJ DDR 1951, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 444 (NJ DDR 1951, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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