Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 440

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 440 (NJ DDR 1951, S. 440); haben die Gerichte in Libanon einem alle demokratischen Freiheiten aufs äußerste beschränkenden Dekret die Anwendbarkeit verweigert, hat das Obergericht in Indien einem die Pressefreiheit knebelnden Gesetz eine stark einschränkende Interpretation gegeben. Diese und andere Beispiele für die unerschrockene, dem Gedanken des Friedens dienende Haltung von Richtern in den verschiedensten Ländern unterstreichen die Bedeutung der Ausführungen von Vizepräsident Z a j d i n : „Wenn aber im Kapitalismus eine völlige, endgültige Beseitigung der nationalen und Rassendiskriminierung nicht verwirklicht werden kann, so folgt daraus durchaus noch nicht, daß der Kampf gegen diese schändliche Erscheinung in den Verhältnissen des kapitalistischen Systems nutzlos ist. Durch die organisierten und koordinierten Bemühungen der Arbeiterklasse und der fortschrittlichen Intelligenz, der fortschrittlichen Rechtswissenschaftler und gesellschaftlichen Funktionäre ist es möglich, bestimmte Erfolge auf dem Gebiet der Verbesserung der Lage der Werktätigen, die der Diskriminierung unterworfen sind, zu erzielen, die Diskriminierung zu mildern oder wenigstens ihre gröbsten und tierischsten Formen zu beseitigen.“ Auf dem Gebiet der Justiz sind es in den kapitalistischen Staaten vor allem die Verteidiger, die Rechtsanwälte. die, von den werktätigen Massen unterstützt, den Kampf gegen eine der Kriegsvorbereitung dienende Rechtsprechung führen. Gegen sie richten sich daher in erster Linie die Unterdrückungsmaßnahmen der volksfeindlichen Regierungen der kapitalistischen Länder. 'Die Freiheit der Verteidigung erleidet in fast allen imperialistischen wie abhängigen Ländern in steigendem Maße schwere Beeinträchtigungen. Mit Recht weisen die Delegierten der belgischen und amerikanischen Juristen darauf hin, daß die Möglichkeit der Verteidigung nur dem Begüterten gegeben ist. Zahlreich sind die Versuche der Einschüchterung von Verteidigern. Die französische Regierung beschränkt sich nicht mehr darauf, den Verteidigern von Friedenskämpfern das Wort zu entziehen und sie in ihren Plädoyers zu beschränken; es werden vielmehr Disziplinarverfahren gegen diese Verteidiger angestrengt mit der Begründung, sie hätten durch die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, in der über den betreffenden Prozeß gesprochen worden sei, einen „Mangel an beruflichem Ehrgefühl“ gezeigt oder hätten in der Gerichtsverhandlung offen die Korruption der Regierung und die Brutalität der Polizei angeprangert. Der Generalstaatsanwalt eines Berufungsgerichts, in dessen Bezirk sich Gebiete befinden, die von den amerikanischen Truppen besetzt sind, und Häfen, in denen Kriegsmaterial abgeladen wird, hat in einem Rundschreiben die ihm unterstellten Staatsanwälte aufgefordert. ihm die Namen derjenigen Rechtsanwälte zu übermitteln, welche der Regierung gegenüber eine kritische Einstellung an den Tag legten. In den französischen Kolonien in Afrika wird die Verteidigungsfreiheit schon dadurch völlig aufgehoben, daß die Disziplinargewalt über die Rechtsanwälte beim Staatsanwalt liegt und daß auch Rechtsanwälte aus dem französischen Mutterland nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft in Afrika auftreten dürfen. Nicht anders verhält es sich in Belgisch-Kongo wo es praktisch für die Eingeborenen keinerlei Recht auf Verteidigung gibt. Länder, die ihre eigene Anwaltschaft völlig der Freiheit beraubt haben, versuchen in steigendem Maße auch ausländische Verteidiger unter Anwendung von Polizeischikanen femzuhalten (Griechenland hinsichtlich italienischer Verteidiger, Libanon hinsichtlich französischer Verteidiger). Im Sudan wurde vor kurzem demokratischen Verteidigern das Recht der Berufsausübung administrativ entzogen. Bezüglich der Vereinigten Staaten von Nordamerika brachte der Kongreß neues Material v über die schon allgemein bekannten, vor nichts zurückschreckenden Verfolgungen und Verhaftungen von Strafverte'digern. Aufschlußreich ist die Äußerung eines hohen amerikanischen Juristen, Mr. Tom Clark, wonach das Recht der Berufsausübung als Rechtsanwalt nicht nur allen Kommunisten entzogen werden müsse, sondern auch solchen Anwälten, „welche wahrscheinlich nicht eingeschriebene Parteimitglieder sind, sich aber wie Kommunisten verhalten und kommunistische Anordnungen unter Ver- letzung der Würde des Gerichtshofes und der Ordnung im Sitzungssaal befolgen“. Alle Kongreßteilnehmer äußerten ihre Sympathie für ihre unter so schweren Bedingungen tätigen Kollegen. Sie beschlossen insbesondere eine Begrüßungsadresse an die demokratischen Juristen Spaniens, die vom Franco-Regime gehindert waren, an dem Kongreß teilzunehmen. Darüber hinaus beschloß der Kongreß, in den Ländern, in denen Verfolgungen und Maßregelungen von Verteidigern zu erwarten sind, Hilfsfonds zur Unterstützung dieser Kollegen zu schaffen und die Juristen durch die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen tatkräftig zu unterstützen. Während zahlreiche Delegierte neue reaktionäre Strafgesetze anprangerten, die zur Unterdrückung der Friedensbewegung ihrer Völker in den imperialistischen Ländern geschaffen wurden (Westdeutschland: Blitzgesetz!) und während einige von Erfolgen in der Verhinderung solcher Gesetze zu berichten wußten, gab es nicht wenige Beispiele dafür, daß die herrschende Klasse unter Verzicht auf den beschwerlichen und offenen Weg einer neuen reaktionären Gesetzgebung es vorzieht, bestehende Gesetze zu mißbrauchen und zu mißachten und dadurch zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen. Dies charakterisiert insbesondere die Verhältnisse in Westeuropa. So setzen sich belgische Gerichte über bestehende Vorschriften bezüglich der Freilassung von Untersuchungsgefangenen nach bestimmten Fristen sowie auch über die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Haussuchungen einfach hinweg. So wenden französische Gerichte unter Bruch gesetzlicher Bestimmungen ein Schnellverfahren auch für Prozesse wegen Verteilung von Friedensflugblättern an, obwohl dieses Verfahren für politische Prozesse unzulässig ist, und französische Untersuchungsrichter verstehen es, Beschuldigte bei ihrer ersten richterlichen Vernehmung dadurch des Beistandes eines Verteidigers zu berauben, daß sie sie nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugen vorladen und erst nach Durchführung der Vernehmung unter Anklage stellen. Jedes gesetzlichen Schutzes beraubt sind in Belgien wie auch in Frankreich die Ausländer (unter ihnen zahlreiche spanisch-republikanische Flüchtlinge). Sie werden von einer Bürokratie schikaniert, die mit Franco-Spanien Hand in Hand arbeitet und Entscheidungen auf Deportation ohne mündliche Verhandlung trifft und durchführt. Sowohl seiner Darstellung wie seinem Inhalt nach war einer der bedeutungsvollsten Beiträge der des Leiters der chinesischen Delegation, des Präsidenten SchenDjün-ju, der zur Frage der Kriegsverbrecher sprach. Seine Ausführungen waren beherrscht von den bitteren Erfahrungen, die das chinesische Volk als Opfer eines jahrzehntelangen Interventionskrieges gemacht hat, und getragen von der Empörung über die Verbrechen, denen auch jetzt schon wieder das chinesische Volk, insbesondere aber das koreanische Volk, durch die amerikanischen Interventen ausgesetzt ist Seine leidenschaftliche Empörung hinderte aber nicht die klare Wissenschaftlichkeit seiner Darstellung. Er kam zu der Feststellung, daß die Erklärung des Aggressionskrieges zum internationalen Verbrechen der größte Beitrag der Völker zur Erhaltung des Friedens seit dem zweiten Weltkrieg ist, ein Beitrag, der eine wichtige Entwicklung in der Erkenntnis der Kriegsverbrechen im internationalen Recht bedeutet. „Diese Entwicklung ist ohne Zweifel von großem Vorteil bei der Verteidigung des Friedens.“ Präsident Sehen Djün-ju legte dar, wie die amerikanischen Imperialisten sich jetzt der Kriegsverbrecher des zweiten Weltkrieges bedienen, um einen neuen Krieg vorzubereiten. Er zog die gerade für uns erschreckende Parallele zwischen der von uns mit Empörung aufgenommenen Entlassung der deutschen Kriegsverbrecher und der Behandlung der japanischen Kriegsverbrecher. Dabei beeindruckte es uns besonders, wenn unter den Kriegsverbrechern, die dem chinesischen Volk besonders verhaßt sind, deutsche Namen genannt wurden, die in Peking und Kanton als Kollaborateure mit den Japanern bekannt waren, und wenn in dieser Serie vor allem der Name von Falkenhausen, den das faschistische Deutschland Tschiang Kai-schek zur Beratung schickte, genannt wurde. Die Kriegsverbrecher des vergangenen Krieges werden systematisch begünstigt und in Freiheit gesetzt mit den Methoden des Freispruchs aus Mangel an 410;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 440 (NJ DDR 1951, S. 440) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 440 (NJ DDR 1951, S. 440)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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