Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 41 (NJ DDR 1951, S. 41); Die Beklagte hat jedoch an Dr. M. auf Grund der Bestimmung § 84 GebOfRA, wonach der Auftraggeber seinem Rechtsanwalt auf Verlangen einen angemessenen Vorschuß zu leisten hat, 340 DM Vorschüsse gezahlt. Die Leistung dieser Vorschüsse war zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich, weil die Beklagte sonst damit rechnen mußte, daß Dr. M. ihre Vertretung niederlegte. Dr. M. ist allerdings aus den dargelegten Gründen verpflichtet, die überhobenen Teile des Vorschusses zurückzuzahlen. Die Durchsetzung dieses Anspruchs, insbesondere gegen einen in der Westzone sich aufhaltenden früheren Prozeßbevollmächtigten und das damit verbundene Risiko der Beklagten aufzuerlegen, würde mit dem Grundgedanken des § 91 ZPO, daß der obsiegende Teil von dem unterliegenden wegen dieses Unterliegen® alle Aufwendungen erstattet verlangen kann, die er zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -Verteidigung gemacht hat, nicht vereinbar sein. Es erscheint auch nicht angebracht, den obsiegenden Teil darauf zu beschränken, im Falle des Scheiterns des Rückforderungsversuchs einen Nachtragsfestsetzungsbeschluß zu erwirken. Vielmehr entspricht es dem Grundgedanken der Kostenerstattungspflicht, daß die Klägerin der Beklagten die auf Grund der Rechtsanwaltsgebührenordnung vorschußweise gezahlten Beträge alsbald erstattet und daß diese ihr dafür ihren Rückforderungsanspruch gegen Dr. M. abtritt. Strafrecht § 1 KWVO; §§ 1 Abs. 1 Ziff. 1, 3 WStVO; § 1 3 SpekulationsVO; Art. 24 der Verfassung; SMAD-Befehl Nr. 67; § 73 StGB. 1. Der Umstand, daß eine Droge für sich allein ohne Zusatz pharmazeutischer Bindemittel als Heilmittel noch nicht verwendbar ist, schließt die Anwendung des § 1 WStVO nicht aus, der gerade den Mißbrauch auch von Rohstoffen unter Strafe stellt. 2. Dem bestimmungsmäßigen Gebrauch wird ein in der damaligen Ostzone Seltenheitswert besitzendes Heilmittel entzogen, wenn es zur Verarbeitung in den Westen gegeben wird, und zur Zeit der Tat bestehende Handelsbeschränkungen zwischen Ost und West die Berücksichtigung der Lebensinteressen des Ostens ausschlossen. 3. Das Tatbestandsmerkmal „auf gewissenlose Weise“ im § 1 der SpekulationsVO braucht nur objektiv, nicht subjektiv festgestellt zu werden. 4. Zum subjektiven Tatbestand des § 1 WStVO. OLG Potsdam, Urt. vom 19. Dezember 1950 3 Ss 144/50. Beim Zusammenbruch 1945 lagerten im Potsdamer Heeresverpflegungsamt große Vorräte von Arzneimitteln aus Heeresbeständen. Die Besatzungsmacht stellte hiervon 146 Kisten zu je 32 kg Askorbinsäure der Stadtverwaltung Potsdam mit der Maßgabe zur Verfügung, dies den Grundstoff für die Bereitung von Vitamin C Präparaten darstellende Produkt der Bevölkerung zukommen zu lassen. Die Stadt bot sie der Firma Sch. und Co. in Potsdam zum Kauf an. Dieser Kauf kam zum Preise von 50 RM pro kg, insgesamt also 233 600 RM zustande. Sch. wandte sich zur Beschaffung des für den Ankauf nötigen Geldes an den Angeklagten, der damals sein von früher her bestehendes Bankgeschäft in P. betrieb, außerdem Leiter der neu ins Leben gerufenen Provinzialbank war. Das Bankgeschäft des Angeklagten gewährte anscheinend zu einem Teilbetrag den Kredit und erhielt zur Sicherung die Ware übereignet. Von der Provinzialbank borgte sich die Firma des Angeklagten das erforderliche Geld und nahm die Sicherungsübereignung der Ware an diese Bank vor. Mittels besonderer Urkunde vom gleichen Tage übergab der Angeklagte der Provinzialbank ein Bestandsverzeichnis, in dem er als zur Sicherheit übereignet 1500 kg Askorbinsäure im Werte von 90 000 RM angab. Am gleichen Tage trat die Firma des Angeklagten der Provinzialbank auch den ihr gegen die Aufbewahrerin der Ware, die Konsumgenossenschaft in P., zustehenden Herausgabeanspruch ab. Im Dezember 1945 stieg die Firma Sch. aus diesem Geschäft ganz aus und der Angeklagte übernahm dieses Geschäft allein. Um dies neue Geschäft finan- zieren zu können, nahm der Angeklagte dann einen neuen Kredit bei der Provinzialbank in Höhe von 30 000 RM auf. Jedenfalls war vom Dezember 1945 an der Angeklagte alleiniger Eigentümer der Askorbinsäure. Der Angeklagte hat über die ihm gehörige Askorbinsäure im Jahre 1945 einen Verwertungsvertrag mit einer chemischen Firma in Berlin-Lichterfelde abgeschlossen. Auf Grund dieses Vertrages hat der Angeklagte dann an die Lichterfelder Firma auf einmal oder in Teilen einen großen Posten seiner Askorbinsäure gesandt Die Firma hatte die Aufgabe, die Säure, die das Vitamin C darstellt, chemisch durch Beifügung von Bindemitteln usw. für den medizinischen Gebrauch geeignet zu „ machen, als Pillen oder als Ampulleninhalt für Spritzen. Die Firma führte ihre Aufgabe auch aus, bis der Angeklagte 1948 den Auftrag zurückzog. Insgesamt hat die Firma bis 1948 103 Kisten zu je 32 kg verarbeitet, also 3296 kg. Auf Grund seines Vertrages verdiente der Angeklagte am Kilogramm 200 RM, so daß er also an den 103 Kisten 659 200 RM verdient hatte. Von den ursprünglichen 146 Kisten standen dem Angeklagten damals also noch 43 die Revision spricht von 46 zur Verfügung. Das zum Ankauf der gesamten Warenmenge aufgewandte Geld von 233 600 RM war also schon durch die Verarbeitung bis 1948 mehrfach wieder herausgenommen und vom Angeklagten verdient. Den Rest von 43 Kisten behielt der Angeklagte und unterließ es, diese Mengen Askorbinsäure durch die Lichterfelder Firma bearbeiten zu lassen oder sie sonstwie zu verwerten. Die Ware lagerte im Auftrag des Angeklagten bei der Konsumgenossenschaft Potsdam-Babelsberg, und zwar wie die oben erwähnte Abtretung des Herausgabeanspruchs an die Provinzialbank erkennen läßt, schon im November 1945. Der Konsum brauchte im Laufe der Jahre den vom Angeklagten in Anspruch genommenen Platz für eigene Zwecke. Darauf wurden die Kisten an immer wieder andere Lagerplätze des Konsums verlagert. Mitte Januar 1950 begann schließlich auf Veranlassung des Angeklagten der Abtransport der Kisten in die Konsum-Lagerräume in Klein-Glienicke, die 200 m von der englischen Sektorengrenze entfernt liegen. Der Weg ging über die Brücke der Einheit (Glienicker Brücke), also schon durch westliches Sektorengebiet. In den Klein-Glienicker Konsum-Lagerräumen waren bereit® 7 Kisten, als „Wirtschaftsartikel“ deklariert, angekommen, als infolge der Wachsamkeit eines Konsumangestellten der besondersartige Charakter der „Wirtschaftsartikel“ festgestellt und dadurch das Verfahren gegen den Angeklagten und seine Mittäter in Gang gesetzt wurde. Das Askorbin wurde dann beschlagnahmt und dem Verbrauch durch die Bevölkerung zugeleitet. Dies Ergebnis zu erzielen, hatte sich das Landesgesundheitsamt bereits mehrere Jahre vorher bemüht. 1947 war das Landesgesundheitsamt an den Angeklagten herangetreten und hatte gebeten, die restliche Askorbinsäure dem Amt zu überlassen, da sie dringendst benötigt würde. Der Angeklagte lehnte dies mit dem Hinweis auf seine vertragliche Bindung an die Chemische Fabrik ab und gab zu verstehen, daß diese Fabrik ohnehin die Vitamin-Präparate an das Land Brandenburg liefern würde. Dabei hat der Angeklagte nach Feststellung der Strafkammer bewußt den Umstand verschwiegen, daß er jederzeit in der Lage war, die Lieferung an die Chemische Fabrik einzustellen. Auf den bis hierher geschilderten Sachverhalt wendet die Strafkammer § 1 KWVO und § 1 Abs. 1 und 2 Ziff 1 und 2. § 3 der Spekulationsverordnung an und zwar unter Annahme eines Beiseiteschaffens bis 1947 (insoweit KWVO) und eines alsdann, vielleicht auch früher einsetzenden, wohl als fortgesetzte Handlung gedachten Spekulationsverbrechens, das bis in die Geltungszeit der 1949 ergangenen Spekulationsverordnung hineinreicht. Die von der Strafkammer vorgenommene rechtliche Beurteilung der mit der Askorb:nsäure begangenen Verbrechen leidet schon daran, daß ein durch nichts begründeter Einschnitt mit dem Jahre 1947 gemacht wird; bis dahin soll ein Beiseiteschaffen, danach ein Spekulationsverbrechen vorliegen. Offenbar hat die vom Angeklagten mit unwahrer Begründung abgelehnte 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 41 (NJ DDR 1951, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 41 (NJ DDR 1951, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister oder durch seine Stellvertreter oder durch die in der der Eingabenordnung Staatssicherheit genannten Leiter. Entschädigungsansprüche von Bürgern bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung erfassenden Kontrollergebnissen zu gelangen. Bei Kontrollvorhaben der Leiter der selbst. Abteilungen und zu grundsätzlichen Aufgaben hat in meinem Aufträge die im Zusammenwirken und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

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