Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 408 (NJ DDR 1951, S. 408); unseres antifaschistisch-demokratischen Staates. Es ist klar, daß der volkseigene Sektor nicht innerhalb des Kapitalismus entstehen, sondern erst durch die Enteignung der Monopolkapitalisten und der Junker und die Überführung ihrer Fabriken und Werke, teilweise auch ihrer Güter, in die Hände des Volkes geschaffen werden konnte. Auch neue juristische Enhichtungen, eine neuie demokratische Rechtsprechung können nur das Ergebnis einer bewußten Tätgkeit sein. Die Rolle 'des subjektiven Faktors unterschätzen, bedeutet, die ideologische Auseinandersetzung mit den durch lange Tradition gefestigten überlieferten Rechtsanschauungien des Kapitalismus nicht aufzunehmen, die in solchen Sprichwörtern wie „Das Hemd ist mir näher als der Rock“, „Jeder ist sich selbst der Nächste“ zum Ausdruck kommen und keine neuen demokratischen Auslegungsregeln und Recbtsbegriffe zu entwickeln. Es bedeutet somit objektiv eine Festigung der imperialistischen Rechts-ansehau-ungen. Stalin hat in der Geschichte der KPdSU (B), in seiner Arbeit über „Anarchismus oder Sozialismus“ darauf hingewiesen, daß die ideologische Wurzel des Opportunismus die Unterschätzung der Rolle des sozialistischen Bewußtseins ist. Sie äußert sich in der Recht- sprechung als Praktizismus, d. h. untheoretische Stellungnahme zu den Rechtsprobiemen und Rechtsbegriffen und führt Rechtswissenschaft und Rechtspraxis zur mangelnden Parteilichkeit und Wachsamkeit Sin ideologischen Fragen, zur Unterschätzung des Studiums der Gesellschaftswissenschaft, der sowjetischen Rechtswissenschaft und der Lehren Lenins und Stalins über das Strafrecht, das Verbrechen und das Verbrechertum, die Strafe und die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Darum ist der Kampf gegen die Unterschätzung des subjektiven Faktors ein aktuelles Problem der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis. Die Erkenntnis der Bedeutung des subjektiven Faktors muß uns veranlassen, alles zu tun, um das demokratische Rechtsbewußtsein zu stärken, eine ihm entsprechende demokratische Rechtswissenschaft zu entwickeln, die imstande ist, eine Anleitung zur demokratischen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sein. Diese Aufgabe werden wir dann erfüllen können, wenn wir uns die Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus, die Erfahrungen und Erkenmtniise der sowjetischen Rechtswissenschaft aneignen und sie anwenden lernen. (Wird fortgesetzt) Unser Bestreben muß es sein, daß unsere Studenten die Fähigkeit erwerben, ihre Gedanken selbst zu formulieren, daß sie mit ihrer Bagage selbständig umgehen und nicht nur aus Büchern zitieren oder gar, wie Plechanow sich einmal ausdrückte, „umgekippte Bibliotheken“ sind. M. I. Kalinin „Uber den Unterricht in den Grundlagen des Marxismus-Leninismu s an den Hochschulen.(i über das neue Vorlesungsprogramm für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium an den Universitäten und Hochschulen in der Deutschen Demokratischen Republik Von Prof. Dr. Günther Scheele, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik Mit der Einführung des 10-Monatestudiums am 3. September 1951 an allen Fakultäten der Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik hat nach einem einheitlichen Lehrplan das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium als Pflichtstudium für alle Studenten begonnen. Die im August 1950 vom Ministerium für Volksbildung herausgegebenen Studienrichtlinien für die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen sahen als gesellschaftswissenschaftliches Minimal-Programm Vorlesungen über „Grundfragen der Politischen Ökonomie“, „Dialektischen und historischen Materialismus“, „Neueste Geschichte unter Berücksichtigung der Geschichte der Arbeiterbewegung“, „Staatslehre“ und „Politische und soziale Probleme der Gegenwart“ vor. In den Studienplänen der Fakultäten waren meist die Vorlesungen „Einführung in die moderne Volkswirtschaftslehre“, „Die Entwicklung der Gesellschaft und ihre Gesetze“ und „Politische und soziale Probleme der Gegenwart“ für den gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht vorgesehen. Zweifellos waren diese Studienrichtlinien ein Schritt vorwärts zur notwendigen Neuorganisation unseres Hochschulwesens. Sie haben mit dazu beigetragen, daß die Wissenschaft des Marxismus-Leninismus wichtige Positionen an den Universitäten und Hochschulen errungen hat. Sie stellten den ersten Versuch dar, das gesellschaftswissenschaftliche Studium als unentbehrlichen Teil des fachwissenschaftlichen Studiums in die Studienpläne einzubauen. Trotzdem bestanden aber noch erhebliche Mängel. Einmal waren noch nicht genügend Dozenten herangebildet worden, um wenigstens dieses gesellschaftswissenschaftliche Minimal-Programm zu realisieren. Ferner fehlten für diese Vorlesungen die Lehrprogramme, so daß jeder Dozent unabhängig von schon vorhandenem Material seine Vorlesungen selbst zusammenstellen mußte. Das wirkte sich dahin aus, daß die Vorlesungen) teilweise zu dogmatisch und 408;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 408 (NJ DDR 1951, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 408 (NJ DDR 1951, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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