Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 404 (NJ DDR 1951, S. 404); stellten Auslegung des minderschweren Falles abzusehen. Solche Entscheidungen beweisen, daß diese Juristen die Bedeutung der ökonomischen Struktur unserer Ordnung als der Grundlage unseres friedlichen Aufbaus nicht erkannt haben, daß sie die Funktion der Wirtschaftsstrafgesetze als Kampfmittel gegen Verbrechen, mit denen die imperialistischen Kriegstreiber und ihre Agenten unsere ökonomischen Grundlagen mit dem Ziel der Wiederherstellung des deutschen Imperialismus in ganz Deutschland angreifen, nicht richtig einzuschätzen vermögen. Derartige Entscheidungen sind daher nicht Fehler „juristischer“ Auslegung, sondern politisch-juristische Fehler, die objektiv unseren Friedenskampf schwächen und die Kriegstreiber unterstützen. Stalin weist in seiner Arbeit „Über dialektischen und historischen Materialismus“ nach, daß das Eigentum, d. h. die spezifische Form der Aneignung der materiellen Güter, Grundlage der Produktionsverhältnisse und dadurch von entscheidender Bedeutung für die Charakterisierung der Produktionsverhältnisse ist10). In der antifaschistisch-demokratischen Ordnung „bestehen neben dem volkseigenen Sektor die privatkapitalistischen Betriebe fort“11). Die Bestimmung des Eigentums als Grundlage der Produktionsverhältnisse zwingt uns, dem Schutze und der Festigung des Volkseigentums als Grundlage unserer ökonomischen Ordnung die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ein besonders häufig vorkommender Fehler ist der, daß bei Straftaten, die sich gegen andere Objekte (z. B. den innerdeutschen Handel, die Wirtschaftsplanung) richten, zugleich aber das Volkseigentum verletzen, nicht auf die Verletzung des Volkseigentums eingegangen wird. Ein weiterer Fehler ist der, daß bei Straftaten, die keine Gefährdung der Wirtschaftsplanung oder der Versorgung der Bevölkerung hervorgerufen und bei denen daher die Gerichte nicht die Bestimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung, sondern die des StGB über Diebstahl oder Unterschlagung angewendet haben, nicht auf die Bedeutung des Volkseigentums eingegangen oder sogar von einer Charakterisierung des verletzten Eigentums abgesehen wird. Derartige Entscheidungen, welche eine wesentliche Seite des Verbrechens völlig unbeachtet lassen, sind ein Ausdruck der Unterschätzung des Volkseigentums als der Grundlage der ökonomischen Verhältnisse des volkseigenen Sektors und seiner gesellschaftlichen Funktion. Soweit eine Bestrafung wegen Diebstahls oder Unterschlagung erfolgte, beruhen sie außerdem auf einer rein formalen Anwendung formaler Tatbestände und damit auf einer mangelnden Überwindung des Rechtsformalismus. Es genügt nicht, die Tat rein formal zu subsumieren; es ist vielmehr erforderlich, den materiellen Charakter der Tat zu erkennen und mit zum Maßstab der Beurteilung zu machen. Die Bestimmung des Eigentums als Grundlage der Produktionsverhältnisse widerlegt zugleich die Identifizierung von Eigentum und Eigentumsrecht. Während das Eigentum als Aneignung materieller Güter durch die Aneignungsweise der Produktionsmittel bestimmt wird und Grundlage einer bestimmten Basis ist, ist das Eigentumsrecht die Gesamtheit der Normen, die sich auf die Sicherung, Festigung, Entwicklung und Regelung der Aneignungsweise richten. Diese Normen werden durch den Staat, d. h. den Machtapparat der ökonomisch stärksten Klasse, entsprechend den Interessen der herrschenden Klasse ausgestaltet. Sie können das Wesen der geschichtlich bedingten Aneignungsweise nicht ausdrücken, wenn, wie im Kapitalismus, die herrschende Klasse daran interessiert ist, den Klassencharakter ihres Eigentums zu verbergen, und in der Lage ist, eine Sicherung und Regelung ihrer Aneignungsweise ohne Enthüllung ihres Wesens vorzunehmen. Eine Identifizierung der Aneignung mit dem 10) Stalin: a. a. O. Fußnote 5 S. 30/31. 11) Walter Ulbricht : Der Fünfjahrplan und die Perspektive der Volkswirtschaft, Berlin 1950, Dietz-Verlag, S. 13. Recht auf Aneignung führt daher zur Leugnung des Klassencharakters des Eigentumsrechtes und stellt eine Gefahr für die Entwicklung unserer demokratischen Rechtswissenschaft dar. Die Stalinsche Definition der Basis, welche nicht die Produktivkräfte der Gesellschaft umfaßt, läßt uns erst begreifen, was die Liquidierung der ökonomischen Wurzeln des Faschismus und Militarismus bedeutet. Sie zeigt uns, daß diese Liquidierung nicht etwa bedeutet Beseitigung der technischen Errungenschaften, der Werke und ihrer Maschinenausrüstung oder der Ergebnisse der technischen Wissenschaften12). Sie lehrt uns, die Produktivkräfte als Elemente unserer neuen Produktionsweise ebenso wie das Eigentum an den Produktionsmitteln mit Entschiedenheit gegen verbrecherische Angriffe zu verteidigen. Sie ermöglicht uns dadurch, eine richtige Einstellung zu einer Reihe schwerwiegender Verbrechen zu erzielen. Die Feststellung, daß die ökonomische Struktur als Basis einer bestimmten Gesellschaftsformation nicht mit der Produktionsweise identisch ist, macht die Untersuchung des inneren Mechanismus der Produktionsweise keineswegs überflüssig. Es ist für eine richtige Beurteilung der Basis sehr wesentlich, ob sie sich, wie im Sozialismus, in vollständiger Übereinstimmung mit dem Charakter der Produktivkräfte befindet oder ob die Produktionsverhältnisse, wie im Kapitalismus, in unversöhnlichen Gegensatz zu dem Stand der Produktivkräfte geraten sind. Die Erkenntnis der Wechselwirkung zwischen Produktionsverhältnissen und Produktivkräften, die uns Stalin in seiner Arbeit „Über dialektischen und historischen Materialismus“13) vermittelt, läßt uns erst verstehen, daß eine demokratische Wirtschaftsplanung nur auf der Grundlage des Volkseigentums, das mit dem Charakter der Produktivkräfte übereinstimmt, möglich ist. Dadurch erst vermag der demokratische Jurist die Schwere der Verbrechen, die sich gegen das Volkseigentum richten, richtig einzuschätzen und danach zu handeln. 2. Die Definition des Überbaus und ihre Bedeutung für die demokratische Rechtswissenschaft Die Stalinsche Arbeit „Über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“ enthält weiter eine ebenso klare und prägnante Definition des Überbaus: „Der Überbau das sind die politischen, juristischen, religiösen, künstlerischen, philosophischen Anschauungen der Gesellschaft und die ihnen entsprechenden politischen, juristischen und anderen Institutionen.“ 14) Aus der Definition ergibt sich, welche gesellschaftlichen Erscheinungen dem Überbau angehören. Der Überbau hat zwei Hauptbestandteile, die politischen, juristischen und anderen Anschauungen sowie die ihnen entsprechenden politischen, juristischen und anderen Einrichtungen. Stalin sagt weiter: „Jede Basis hat ihren eigenen, ihr entsprechenden Überbau“15 16) und: „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht “1G) Gerade daraus ergeben sich die spezifischen Besonderheiten, die den Überbau von anderen gesellschaftlichen Erscheinungen unterscheiden: „Die spezifischen Besonderheiten des Überbaus bestehen darin, daß er der Gesellschaft durch politische, juristische, ästhetische und andere Ideen dient und 12) Fred Oelßner: a. a. O. Fußnote 1 Heft 14 S. 36. 13) Stalin: a. a. O. Fußnote 5 S. 27 bis 43. !■*) Stalin: a. a. O. Fußnote 1 S. 4. 15) Stalin: a. a. O. Fußnote 1 S. 5. 16) Stalin: a. a. O. Fußnote 1 S. 6. 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 404 (NJ DDR 1951, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 404 (NJ DDR 1951, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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