Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 403 (NJ DDR 1951, S. 403); derschlag gefunden haben. Wir wissen auch, daß der wissenschaftliche Nachwuchs unserer juristischen Fakultäten sich ernsthaft mit diesen Fragen beschäftigt und daß das Ergebnis dieser Aneignung der Stalinschen Lehren und ihrer Anwendung auf die uns gestellten Aufgaben in den Vorlesungen der Universitäten ihren Niederschlag finden wird. Aber bei diesen Prozessen der Aneignung und Anwendung handelt es sich noch um Einzelaktionen, die individuell oder in kleinerem Kreise stattfinden und sich nicht unter der breiten Beteiligung aller Juristen und unter der Mitwirkung der demokratischen Bevölkerung und ihrer führenden Kraft, der Arbeiterklasse, vollziehen. Wenn hier einige Fragen der Rechtswissenschaft im Lichte der Arbeiten Stalins aufgeworfen werden, so geschieht das, um diesen Diskussionen eine breite Grundlage zu geben, um alle demokratischen Juristen zu bewegen, die Arbeiten Stalins zu studieren und sich an der wissenschaftlichen Diskussion zu beteiligen, die durch die theoretische Konferenz der Sozialistischen Einheitspartei und durch das Hauptreferat Fred Oelßners auf dieser Tagung eröffnet wurde. Um dieser Diskussion eine breite Basis zu geben, beschränke ich mich bewußt auf Fragen der Strafrechtswissenschaft, die sich natürlich stets mit Problemen anderer juristischer Wissenschaften kreuzen, um dadurch auch unsere Zivilisten, Verwaltungsjuristen, Staatsrechtler usw. zur Stellungnahme aufzufordem. Eine derartige Diskussion, die vornehmlich auch die Mitwirkung der Richter und Staatsanwälte, der Rechtsanwälte und aller interessierten Kreise der Bevölkerung verlangt, wird es uns ermöglichen, antidemokratische und unwissenschaftliche Auffassungen in der Rechtstheorie und Rechtspraxis zu erkennen und zu überwinden. Sie wird uns mit Hilfe der Erkenntnisse und Erfahrungen der führenden Sowjetwissenschaft die wissenschaftliche und dem Interesse des werktätigen Volkes entsprechende Lösung der Probleme des Rechts in unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung und die Liquidierung feindlicher, unsere Entwicklung hemmender Auffassungen erleichtern. Sie wird das umso leichter tun, je offener, konsequenter und parteilicher und zugleich kameradschaftlicher sie geführt wird. Sie wird uns allen helfen, den Rückstand unserer Rechtstheorie, den Praktizismus der Rechtspraxis und die imperialistischen Rechtstraditionen in Theorie und Praxis zu überwinden und die Einheit von Theorie und Praxis herzustellen. 1. Die Definition der Basis und ihre Bedeutung für die demokratische Rechtswissenschaft Die Arbeit Stalins „Über den Marxismus in der Sprachwissenschaft“ enthält zunächst eine in ihrer Klarheit und Knappheit bewunderswerte Definition der Basis: „Die Basis ist die ökonomische Struktur der Gesellschaft in der gegebenen Etappe ihrer Entwicklung“3). Die Begriffsbestimmung zeigt auf, daß die Basis „die ökonomische Struktur der Gesellschaft“ ist und unterstreicht ihren historischen Charakter („in der gegebenen Etappe ihrer Entwicklung“). Sie geht von der Marxschen Definition der Basis aus, die er in dem bekannten Vorwort zu seinem Buche „Zur Kritik der politischen Ökonomie“ gab4). Marx bezeichnet dort die ökonomische Struktur als die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse, d, h. der Verhältnisse der Menschen in der Produktion ihres materiellen Lebens. Die Produktionsverhältnisse, lehrt Stalin in seiner Arbeit „Über dialektischen und historischen Materialismus“, können entweder „Verhältnisse der Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe von Menschen sein, die von Ausbeutung frei sind“, wie in der Urgesellschaft und im Sozialismus, oder „sie können Verhältnisse der Herr- 3) Stalina, a. O. Fußnnote 1 S 4. 4) Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, S. 13/14, zitiert in Stalin: „über dialektischen und historischen Materialismus", Berlin 1951, Dietz-Verlag, S. 42. schaft und der Unterordnung sein“, wie in der Sklaverei, im Feudalismus und im Kapitalismus. Sie können schließlich „Übergangsverhältnisse von einer Form der Produktionsverhältnisse zu einer anderen Form sein“.5) Einen derartigen Übergangscharakter hat die ökonomische Struktur in der Deutschen Demokratischen Republik. Sie enthält Elemente einer neuen Basis, die durch die Verhältnisse der Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe ohne Ausbeutung charakterisiert wird, und Elemente der alten Basis, deren Grundlage das Privateigentum an den Produktionsmitteln ist. Eben darin besteht die Besonderheit unserer ökonomischen Struktur.6 7) Die Basis als Gesamtheit der Produktionsverhältnisse darf daher weder mit der Produktionsweise noch mit der Klassenstruktur verwechselt werden. Die Produktionsweise ist die Einheit der Produktionsverhältnisse und der Produktivkräfte einer bestimmten Gesellschaftsformation, während zur Basis nicht die Produktion im Sinne der wirkenden Produktivkräfte der Gesellschaft gehört. Die Klassenstruktur ist das System der Beziehungen der Klassen zueinander, während die Basis nur die Wechselbeziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umfaßt. Sie wird allein durch den Typus der Produktionsverhältnisse charakterisiert’). Wie Stalin nachweist, kennt die Geschichte der Gesellschaft fünf Grundtypen von Produktionsverhältnissen, die die ökonomische Struktur der verschiedenen Gesellschaftsformationen charakterisieren8 *). Die Basis ist daher nicht die ökonomische Struktur schlechthin, sondern die einer bestimmten Gesellschaftsordnung: der Urgesellschaft, der Sklaverei, des Feudalismus, des Kapitalismus oder des Sozialismus oder einer Ubergangsordnung. Deshalb hebt Stalin den historischen Charakter der Basis als ökonomische Struktur der Gesellschaft in einer bestimmten Etappe ihrer Entwicklung hervor8). Die Hervorhebung der ökonomischen Struktur als jenes Faktors in dem System der Bedingungen des materiellen Lebens der Gesellschaft, der den Überbau immittelbar bestimmt, muß uns ein ernster Hinweis sein, solche Tendenzen festzustellen und zu überwinden, die auf eine Unterschätzung dieser ökonomischen Struktur als der Grundlage der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, der zu ihrem Schutze und zu ihrer Regelung aufgestellten Rechtsnormen und ihrer konsequenten Anwendung hinweisen. Sie finden ihren ideologischen Ausdruck in der Bewertung solcher Gesetze, wie des Befehls Nr. 160 der SMAD, der Wirt-schaftsstrafverordnung oder des Gesetzes zum Schutz des innerdeutschen Handels als „strafrechtliche Nebengesetze“. Sie äußern sich in einer dieser Terminologie entsprechenden Behandlung der Wirtschaftsstrafgesetze an den meisten unserer Universitäten, die uns veranlassen muß, das System der Vorlesung „Strafrecht, besonderer Teil“ so grundlegend zu ändern, daß sie eine der gesellschaftlichen Funktion dieser Gesetze entsprechende Darstellung ermöglicht. Derartige Tendenzen kommen auch in der zögernden Anwendung und der teilweise unrichtigen Charakterisierung und damit fehlerhaften Anwendung dieser Gesetze zum Ausdruck. Sie konnten z. B. hinsichtlich des Befehls Nr. 160 der SMAD erst durch die Anklageschriften des Generalstaatsanwaltes und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtes der Deutschen Demokratischen Republik endgültig überwunden werden. Diese Tendenzen äußern sich z. B. in den Bestrebungen, von der in § 1 Abs. 1 WStVO gesetzlich vorgeschriebenen Vermögenseinziehung, welche die ökonomische Entmachtung gefährlicher Wirtschaftsverbrecher bezweckt, mit Hilfe einer gesetzwidrigen, allein auf subjektive Momente abge- 5) Stalin : über dialektischen und historischen Materialismus, a. a. O. S. 26. 8) Fred Oelßner: a. a. O. Fußnote 1 S. 37. 7) Stalin: a. a. O. Fußnote 5 S. 26/27; a. a. O. Fußnote 1 S. 43. 8) Stalin: a. a. O. Fußnote 5 S. 32. 8) Gläsermann: a. a. O. Fußnote 1 S. 28. 403;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 403 (NJ DDR 1951, S. 403) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 403 (NJ DDR 1951, S. 403)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen. Die Ergebnisse der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat erfolgten Eröffnung der Befragung,sind alle weiteren Maßnahmen auf der. Grundlage der durchzuführen und abzuschließen. Bei der Durchführung der Sachverhaltsklärung nach Gesetz ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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