Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 389

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 389 (NJ DDR 1951, S. 389); Das Recht im Dienste des Friedens Von Prof. Dr. Marian M us zkat, Warschau, Generalsekretär der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Die Entwicklung der Ereignisse in den letzten fünf Jahren, die uns von dem ersten Pariser Kongreß, auf dem 1946 die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen ins Leben gerufen wurde, trennen, hat die Richtigkeit des von uns gewählten Weges und die Lebenskraft der immer noch aktuellen Losung: „Das Recht im Dienste des Friedens“ bestätigt. Diese Losung brachte bereits bei der Schaffung der internationalen Organisation demokratischer Juristen nicht nur einen Wunsch zum Ausdruck und war nicht nur ein Programm für ihr Wirken, Sie entsprach bereits damals dem Stand des positiven, allgemein-verbindlichen Völkerrechts, das in Übereinstimmung mit dem Willen der Völker, dank der Politik des Hauptbezwingers des Faschismus und des aggressiven Militarismus in Europa und Asien, der Sowjetunion, die Sanktion aller Regierungen erlangt hatte, darunter auch derjenigen, die sich mit der Absicht der Fortsetzung des Krieges trugen oder zu neuen Konflikten drängten. Das hauptsächlich in der Charta der Vereinten Nationen, im Statut des Internationalen Gerichtshofs und in einer ganzen Reihe anderer internationaler Nachkriegsabkommen sowie in den von den fünf Großmächten einstimmig gefaßten und durch die Mehrheit der Staaten aller Kontinente unterstützten Beschlüssen enthaltene gegenwärtige Völkerrecht fußt auf folgenden Grundsätzen: Verbot der Aggression und der Intervention, Strafbarkeit der Aggressoren, der Täter, Anstifter, Organisatoren von Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, von Kriegsverbrechen und Völkermord; Verpflichtung zum einmütigen Handeln der fünf Großmächte bei der Verteidigung des Friedens und der internationalen Sicherheit, zur friedlichen Regelung eventueller internationaler Konflikte und zur ausschließlich friedlichen Zusammenarbeit aller Staaten, unabhängig von verfassungsmäßigen, religiösen oder nationalen Unterschieden auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellen und jedem anderen Gebiet, Verpflichtung zur Achtung der Souveränität der einzelnen Staaten und Völker und zur Anerkennung der Legalität gerechter Verteidigungs- und nationaler Befreiungskriege sowie zur Einhaltung geschlossener Verträge. Mit dem Bestreben der Volksmassen der gesamten Welt zur Festigung des Friedens, in dessen Dienst auch das Völkerrecht gestellt wurde, wollten sich jedoch diejenigen nicht einverstanden erklären, deren Hauptziel der Eroberungskrieg ist, die in einem solchen Krieg den Ausweg aus ihren wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehen, einen Ausweg aus den Krisen, die die von ihnen regierten Staaten heimsuchen, vor allen Dingen aber eine Quelle riesiger Profite und die Perspektive einer trügerischen Hoffnung auf die Beherrschung der gesamten Welt. Die Monopolisten und die Finanzoligarchie der USA haben, angelehnt an die internationalen imperialistischen Kräfte der Reaktion und des Krieges, insbesondere an die britische Regierung der Labouristen, die sich als „Sozialisten“ bezeichnen, beinahe schon am Morgen nach der Beendigung der Kriegshandlungen und der Schaffung der Organisation der Vereinten Nationen mit einer Politik begonnen, die die auch von ihnen anerkannten Rechtsgrundsätze negierte und die der zur Verwirklichung dieser Grundsätze berufenen Organisation dadurch den ihr in Übereinstimmung mit dem Willen der Völker gegebenen Sinn und Inhalt nahm, daß sie diese in ein Instrument der Intervention und der Aggression verwandelte. Die Ablehnung der sowjetischen Anträge über die Rüstungseinschränkung als einen Weg zur allgemeinen Abrüstung, über das Verbot der Atomwaffe und anderer Waffen zur massenweisen Vernichtung der Zivilbevölkerung, die Ablehnung des Vorschlages zum Abschluß eines Friedenspaktes der fünf Großmächte, das Abbrechen der Konferenz der stellvertretenden Außenminister in Paris, die Sabotierung der Konferenz in Kaesong über einen Waffenstillstand in Korea das alles sind Konsequenzen und Beweise einer friedens- feindlichen und sowohl mit den eigenen Verpflichtungen wie mit dem internationalen Recht im Widerspruch stehenden Politik. Die Kettenglieder dieser Politik sind bekannt: der Marshallplan, der einen Angriff auf die Souveränität der in ihm erfaßten Staaten darstellt, der sogenannte vierte Punkt der Truman-Doktrin, der gegen das Selbstbestimmungsrecht der kolonialen Völker gerichtet ist, der Nordatlantikpakt, der ein Instrument der gegen die UdSSR und die Volksdemokratien vorbereiteten Aggression ist. In Ausführung dieser Politik erfolgten die Spaltung Deutschlands, die Remilitarisierung Westdeutschlands und Japans, die Rehabilitierung der Kriegsverbrecher, die Eroberungskriege gegen die Völker Vietnams und Malayas, das ungeheuere Verbrechen gegen den Frieden, das unter der Flagge der UN gegen das koreanische Volk verübt wird, der schändliche Beschluß über die Erklärung der Chinesischen Volksrepublik zum „Aggressor“. In all diesen Fällen handelt es sich aber nicht nur um für den Frieden gefährliche oder eine unmittelbare Verletzung des Friedens darstellende politische Tatsachen, wie im Falle der Aggression in Korea, der Besetzung der chinesischen Insel Taiwan, der Bombardierung chinesischen Gebietes oder des Verhängens eines Embargos gegen die Chinesische Volksrepublik, der Vorbereitung eines separaten „Friedensvertrages“ und der „Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland“ zur Bemäntelung der weiteren Besetzung des westlichen Teils dieses Landes und seiner Umgestaltung in eine Kriegsbasis. Es handelt sich hier auch um Tatsachen rechtlicher Natur, genauer gesagt um Tatsachen des Unrechts. Ihnen lagen Beschlüsse zugrunde, die gefaßt wurden unter krasser Verletzung des Völkerrechts, durch Organe, die hierzu nicht berufen waren, und in einem Verfahren, das den Prinzipien der Einmütigkeit der Entscheidungen der Großmächte und der alleinigen Kompetenz des Sicherheitsrates zu dem die Vertreter Chinas, als einer der Großmächte, nicht zugelassen werden zu Entscheidungen in Sachen des Friedens Hohn spricht. Sie sind Beweise für die Umgestaltung der Organisation der Vereinten Nationen, die über die Sicherheit der Völker wachen sollte, in ein willfähriges Werkzeug der zu einem neuen Weltkrieg drängenden Politik der amerikanischen Imperialisten. Sie entbehren nicht nur der Rechtskraft, sondern sind zugleich ein brutaler Ausdruck des Bruchs des bestehenden Rechts sowie der Grundsätze der guten Sitten, der Billigkeit, der Gerechtigkeit und der Moral in den internationalen Beziehungen. Die Volksmassen der ganzen Welt leisten den Organisatoren eines neuen Krieges, die die von ihnen erzwungene internationale Gesetzlichkeit zerstören wollen, entschlossenen Widerstand. Die weltweite Bewegung der Verteidiger des Friedens ist eine in der bisherigen Geschichte der Menschheit völlig unbekannte Erscheinung, und zwar sowohl in ihrer Ausdehnung wie auch in ihren Grundlagen, ihrem organisatorischen Elan und ihrer Aktivität. In ihren Reihen fanden sich hunderte Millionen Menschen aller Kontinente, verschiedener Herkunft, Religion und Weltanschauung zusammen. In ihren Reihen konnten auch die Juristen nicht fehlen und fehlten sie nicht. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen, in der sowohl Gläubige wie Atheisten, Menschen, die den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts huldigen, und Kommunisten, Weiße, Gelbe und Schwarze zusammengeschlossen sind, ist ein Beweis hierfür. Diese Menschen verbindet der Glaube an die Möglichkeit eines friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten verschiedener Systeme, eines ausschließlich friedlichen Wettbewerbs zwischen dem kapitalistischen Lager und der Welt des Sozialismus, die Überzeugung von) der Möglichkeit der Ausschaltung bewaffneter Konflikte und der Verwirklichung der Grundsätze des Völkerrechts, eines Rechts, das Aggressionskriege verbietet, und die friedliche Lösung aller internationaler Streitigkeiten fordert. Diese Menschen verbindet die Überzeugung von der realen Möglichkeit einer Umkehr 389;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 389 (NJ DDR 1951, S. 389) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 389 (NJ DDR 1951, S. 389)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor. Die vorbeugende Tätigkeit Staatssicherheit besitzt auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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